ZSB 02 Flashcards

1
Q

ZSB 02
Gleis-, Bahnsteig und Fahrzeugkennzeichnung
Allgemeines

A
  • Für den innerdienstlichen Bereich nur Gleisbezeichnung verwenden, Bahnsteigbezeichnung nicht zulässig
  • Bei großen Anlagen kann die Gleisbezeichnung mit Tafeln angegeben sein (schwarze Ziffer auf weißem Grund)
  • Bahnbenützenden gegenüber darf nur die Bahnsteigbezeichnung verwendet werden, Gleisbezeichnung unzulässig
  • Bahnsteige werden mit weißen Ziffern auf blauem Grund gekennzeichnet
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Q

ZSB 02
Streckengleis
Bezeichnung eingleisige Strecke

A

“1”

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3
Q

ZSB 02
Streckengleis
Bezeichnung zweigleisigige Strecke

A

das in Richtung gegen den Endpunkt links liegende Streckengleis: “1”
das andere: “2”

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4
Q

ZSB 02
Streckengleis
Bezeichnung drei- und mehrgleisige Strecken

A

Die für den Hauptverkehr bestimmten Gleise:
das in Richtung gegen den Endpunkt links liegende Streckengleis: “1”
das andere: “2”

Übrigen Streckengleise: “3”, “4” usw.

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5
Q

ZSB 02
Streckengleis
Bezeichnung vor Abzweigebf

A

Die Streckengleise einmündender Strecken können zusätzlich mit einem oder mehreren Großbuchstaben (z. B. 1 SB, 2 SB) oder nach den durchgehenden Hauptgleisen des Abzweigbf bezeichnet sein

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6
Q

ZSB 02
Streckengleis
Bezeichnung Strecken in mehrere Blockabschnitte unterteilt

A

Zur Bezeichnung der einzelnen Blockabschnitte sind der Nummer des Streckengleises in der Richtung vom Anfangs- zum Endpunkt Ziffern von 1 beginnend vorangestellt. Es können auch andere Abschnittsmerkmale zur Anwendung kommen.

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7
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Durchgehende Hauptgleise

A

Sind grundsätzlich mit der Nummer jener Streckengleise, deren Fortsetzung sie bilden, bezeichnet (betrieblich wichtigere Strecke maßgebend)

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8
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Nummerierung

A

Gegen den Endpunkt gesehen links von Gleis 1: Fortlaufend mit ungeraden Nummern
Rechts: Gerade Nummern

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9
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
zwischen den durchgehenden Hauptgleisen liegende Mittelgleise

A

Nummerierung als besondere Gleisgruppe

In älteren Anlagen Bez. mit “M2”

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10
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Abweichung

A

Mit Genehmigung des IB können Bfgleise vom Aufnahmegebäude oder einem Randgleis beginnend nummeriert sein

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11
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Besondere Gruppe

A

Bezeichnung von einem Randgleis beginnend fortlaufen mit Nummern einer Zehner- oder Hundertergruppe

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12
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Schleifen-, Umfahrungsgleise

A

Bezeichnung wie übrige Bfgleise

In älteren Anlagen “S” (S1, S2 usw)

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13
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Stumpfgleise

A

Bezeichnung grundsätzlich nach (1) - (3)
Gleis liegt auf dem Richtung Anfangspunkt gelegenen Bahnhofkopf: Anfügung “a”
Richtung Endpunkt: “b”
Erforderlichenfalls weitere Kleinbuchstaben
Bei abweichender Nummerierung im Bf können Kleinbuchstaben entfallen

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14
Q

ZSB 02
Bahnhofgleise
Hauptgleis unterteilt durch ZS / SchS

A

Zur Bezeichnung der einzelnen Fahrwegabschnitte werden derr Nummer des Bfgleises in der Richtung vom Anfangs- zum Endpunkt an der Hunderterstelle Ziffern von 1 beginnend vorangestellt
Es können auch andere Abschnittsmerkmale zur Anwendung kommen

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15
Q

ZSB 02

Anschlussbahngleise

A

In der Regel Anfügung eines Großbuchstaben, der auf die Anschlussbahn hinweist

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16
Q

ZSB 02

Gleise, die anderen ÖBB-Firmen als Infra zugeordnet sind

A

Bezeichnung mit Zahlen der Nummerngruppe 801-899

17
Q

ZSB 02

Bahnsteige

A
  • Jede Bahnsteigkante wird gesondert bezeichnet, Lage und Bauart bleiben außer Betracht
  • Durchgehende Bahnsteige sind vom Aufnahmegebäude beginnend fortlaufen nummeriert (bei Kopfbf von einem Randbahnsteig aus)
  • Bahnsteigkanten neben Stumpfgleisen: SInd gruppenweise jeweils fortlaufend innerhalb einer Dekade bezeichnet
  • Sind Gleise durch ZS/SchS innerhalb einer Bahnsteigkante unterteilt: Abschnittsweise ein Kleinbuchstabe der Bezeichnung hinzufügen (mit “a” beginnend Richtung Endpunkt)