§ 37 EisbEPV Flashcards
§ 37 EisbEPV
Organisation Regelwerke
- UIC
- Int. Regelwerke: RIC, RIV/AVV, UIC-Merkblätter
- Europäisches Amtsblatt, TSI
- Nat. Vorschriften: V3, ZSB 31, Richtlinien, DB
§ 37 EisbEPV
Fahrzeugkontrolle nach ZSB 31
Allgemeines
- Fahrzeugkontrolle nur von ausgebildeten MA lat § 37 od. § 38 (Fzdienst)
- Ladung(ssicherung) eigene Ausbildung (§ 36), ist bei Fahrzeugkontrolle nicht anzuwenden
- Fahrzeugprüfung lt. ZSB 31 = Verlade- (§36) u. Fzkontrolle (§ 37)
- Im Reisezugverkehr nur Fzkontrolle
§ 37 EisbEPV
Fahrzeugkontrolle nach ZSB 31
Allgemeine Regeln zur Fzkontrolle
- Vor u. nach Kontrolle IB verständigen
- PSA, ggf. Taschenlampe verwenden
- Kontrolle augenscheinlich, beidseitig am Fz
- Kein Klettern unter Fz
- Kein Klettern auf Fz ohne Sicherheitseinrichtung (Leiter, Geländer)
- Fzk nur auf evaluierten Gleisen
- Fz gegen Anfahren und Entrollen sichern
- Fzk auf nicht evaluierten Gleisen nur mit Zustimmung IB (z.B. freie Strecke, Anschlussbahn)
- Keine Fzk auf Gleisen mit Laderampen od. ähnlichem
- Fzk in Gleisbögen vermeiden
- Fzk nur bei ausreichendem Licht
- Sciherheitsabstand zu benachbarten Fz od vorbeifahrenden Zügen muss gewährleistet sein
- erforderliche Bezettelungen sind mitzuführen
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Fahrzeuge im Sinne der ZSB 31
- Tfz
- Reisezugwagen
- Güterwagen
- Bahndienstwagen
- Sonderfz
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
RIC-Wagen
Reisezugwagen, die aufgrund ihrer Bauart nach den Bestimmungen des RIC-Übereinkommes im int. Verkehr eingesetzt werden können. Tragen das Zeichen RIC
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Konventionswagen
Reisezugwagen ohne RIC-Zeichen, die im grenzüberschreitenden n Verkehr nur zu den im Konventionsraster angegebenen Bahnen verkehren dürfen
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
RIV-Wagen
Güterwagen, die aufgrund ihrer Bauart nach den Bestimmungen des AVV-Übereinkommens im internationalen Verkehr eingesetzt werden können. Tragen das Zeichen RIV
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Güterwagen ohne RIV-Zeichen
Können im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, wenn sie einen Vereinbarungsraster tragen, in dem die Kurzzeichen der übernehmenden Bahnen enthalten sind
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Nationaler Zulassungsraster
Zusatz zum Konventions-/Vereinbarungsraster, der die Zulässigkeit des Einreihens in Züge von EVU anzeigt
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Instandsetzung
Die Behebung von den im Betrieb aufgetretenen Schäden
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Instandhaltung
Die planmäßige Erhaltung von Fz aus technischer Sicht
§ 37 EisbEPV
Begriffsbestimmungen
Entgleistes Fz
Fz, bei welchen min. ein Rad ungewollt nicht mehr die Schienenoberkante berührt
§ 37 EisbEPV
Im Netz der ÖBB zugelassene Fz
- Tfz, die vom IB zugelassen sind
- Ländercode 81 in der 12-stelligen Fz-Nr.
- Wagen, die mit RIC od. RIV angeschrieben sind
- Konventionsraster mit A oder i Vereinbarungsrater mit A/ÖBB
- Nat. Zulassungsraster mit ÖBB
- Sonderfz, die vom IB zugelassen sind
- TEN + RIV
- TEN + GE
- TEN + G1
- TEN + G2 + Vereinbarungsraster mit A
- IM-Raster mit A-ÖBB
- TEN + Piktogramm CW + IM-Rater
- Sonstige Fz als aS mit Zustimmung des IB und Zettel Muster U