Betrieb-III Flashcards

1
Q

Zugbildung

A

Erfolgt durch das jeweilige EVU

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2
Q

Zugvorbereitung

Durch wen

A

Im Ausgangsbf und für alle planmäßigen Änderungen unterwegs durch die Zugvorbereiter des Ausgangs-, Lastwechsel bzw. Grenzbh. Für Lokzüge durch Tfzf

Bei Zügen für 0:0 Betrieb durch Tfzf

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3
Q

Aufgaben der Zugvorbereitung bei außerplanmäßigen Änderungen

A

bei Änderungen der

  • Bespannung
  • Zugbildung (z.B. Ausreihen Schadwagen)
  • Bremsvermögen

erfolgen durch Zgf (P-Züge) bzw. zuständiger zentraler Zugvorbereiter (nP-Züge). Änderungen sind an den zentralen Zugvorbereiter zu melden. Dieser führt die erforderlichen Änderungen durch und meldet das Ergebnis an den Tfzf. Wagenliste ist handschriftlich zu berichtigen.

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4
Q

Beim Bilden der Züge ist darauf zu achten, dass

A
  • nur Fz eingereiht werden, die zur Beförderung mit dem Zug zugelassen sind und deren Bschaffenheit und Zustand der Ladung nicht offensichtlich Mängel aufweisen
  • loser oder bewegliche Fzteile ordnungsgemäß geschlossen, gesichert bzw. festgelegt sind
  • beim Fahren mit erhöhter Seitenbeschleunigung eine zwingend erforderliche Fahrzeugstellung bzw. -reihung erforderlich ist
  • bei P-Zügen, die in NBÜ-Bereichen verkehren, das führende Tfz bzw. Steuerwagen und die mit Fahrgästen besetzten Fz mit einer tauglichen NBÜ ausgerüstet sind
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5
Q

Wagenzuglänge

Def

A

DIe Summe der Längen aller beförderten Fz ausgenommen aller arbeitenden Tfz. Triebwagen/-züge zählen immer zur Wagenzuglänge

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6
Q

Zuglänge

Def

A

Summe aus Wagenzuglänge und den Längen aller arbeitenden Tfz

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7
Q

Wagenzuggewicht

Def

A

Summe der Eigengewichte aller beförderten Fz und der Gewichte ihrer Ladungen ausgenommen aller arbeitenden Tfz. Triebwagen/-züge zählen immer zum Wagenzuggewicht

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8
Q

Gesamtzuggewicht

Def

A

Summe aus Wagenzuggewicht und den Gewichten aller arbeitenden Tfz

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9
Q

Zughakengrenzlast

Def

A

jenes Wagenzuggewicht, das an die Zugeinrichtung der ziehenden Tfz angehängt werden darf

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10
Q

Regelbelastung

Def

A

Jenes Wagenzuggewicht, das ein Tfz einer bestimmten Reihe in den dafür berechneten Fahrzeiten befördern kann

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11
Q

Nachlaufer

Def

A

Ein an das letzte gebremsten Fz gekuppeltes ungebremstes Fz

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12
Q

Wageneinheiten

Def

A

Ständig gekuppelte Güterwagen mit nur einer Fz-Nummer, deren Kupplung im laufenden Betrieb nicht getrennt werden kann.

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13
Q

Bremsweg

Def

A

Der von der Einleitung der Bremsung bis zum Stillstand der Fz zurückgelegte Weg

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14
Q

Bremsgewicht

Def

A

Maß für die Bremsleistung eines Fz oder Zuges

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15
Q

Festhaltebremsgewicht

Def

A

Das erforderliche Bremsgewicht, das bei Ausfall der Druckluftversorgung über 60 Minuten zum Festhalten des Zuges bzw. einer Nebenfahrt im Stillstand notwendig ist

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16
Q

Notbremsüberbrückung

Def

A

Dient bei P-Zügen dazu, den Zug in einem NBÜ-Bereich trotz betätigter Notbremse weiterbefördern zu können

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17
Q

Lange Lok

def

A

Alle arbeitenden Tfz an der Zugspitze sowie die ersten 5 Fz des Wagenzugs haben die Bremsstellung G eingestellt

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18
Q

Fahrzeughöchstgeschwindigkeit

A

Fz vmax der einzureihenden Fz muss min. der Fpl vmax des Zuges entsprechen

Falls nicht möglich, darf die vmax des Zuges vom EVU mit Genehmigung des IB herabgesetzt werden. Verständigung des Zuges erfolgt mit A-Befehl, sofern die Ursache der Herabsetzung nicht ausschließlich beim führenden Tfz liegt

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19
Q

Wagenzuglänge max.

A

np-Züge: max. 700 m
P-Züge: max. 450 m

Ausnahmen muss der IB zustimmen

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20
Q

Wo ist die Regelbelastung angegeben?

A

In den Belastungstafeln. Jeder Belastungstafel liegt eine entsprechende Fahrzeit zugrunde. Die zu einem Zug gehörigen Belastungstafeln sind in den Bfpl angegeben

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21
Q

Bei Überschreitung der Regelbelastung

A

müssen weitere Tfz beigegeben werden. dabei ist auf die Reihung der Tfz im Zugverband Rücksicht zu nehmen
Kann in Ausnahmefällen kein weiteres Tfz gestellt werden, entscheidet das EVU über mögliche Vorgangsweisen

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22
Q

Einschränkungen beim Nachschieben

A

Streckenabschnitte, auf denen nicht oder nur unter Einschränkungen mit Tfz, die Druckkräfte abgeben, gefahren werden darf, sind in der Streckenliste angegeben.
Tfz Überstellungen können am Zugschluss unter Abgabe von Eigenleistung durchgeführt werden.

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23
Q

Außerplanmäßiges Vereinigen

A

In Ausnahmefällen dürfen 2 Züge vereinigt werden (z.B. Umleitungsverkehr)

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24
Q

Zugbildung bei Triebwagen

A

Triebwagenzüge sind in der Regel aus Triebzügen, Trieb-, Zwischen-, Steuer- und Beiwagen zu bilden. Andere Wagen dürfen nur beigegeben werden, wenn es die Einhaltung der zugewiesenen Trasse zulässt.

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25
Q

Falls Tfz nicht voll leistungsfähig

A

Ist das Ausmaß der verminderten Regelbelastung vom jeweiligen EVU - in unvorhergesehenen Fällen vom Tfzf - dem Fdl rechtzeitig bekannt zu geben.

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26
Q

Mehr als zwei Lokomotiven hintereinander

A

Werden mehr als zwei Lokomotiven unmittelbar hintereinander gereiht, so ist die vmax auf 120 km/h zu beschränken. Der IB ist durch den Tfzf zu verständigen.
Die vmax Beschränkung wird auch bei der Zugdateneingabe berücksichtigt.

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27
Q

Einzuschaltene Bremsen

A

Alle tauglich und die als mindertauglich geltenden selbstlösenden Bremsen sind einzuschalten. Auszuschalten sind die als untauglich gekennzeichneten Bremsen und jene Bremsen, bei denen die Unrauchbarkeit erkennbar ist.

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28
Q

Anwendung der Bremsen

Allgemein

A

Alle Züge müssen - ausgenommen im Störungsfall - luftgebremst geführt werden. Die dynamische Bremse ist - wenn vorhanden - immer einzuschalten (ausg. Einschränkungen mit mehreren Tfz bei nP-Zügen)

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29
Q

Einzustellende Bremsart

P-Zug

A

Wirksamste

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30
Q

Einzustellende Bremsart
nP-Zug
Masse bis 800t

A

An der Spitze arbeitende Tfz: P
Wagenzug: Wirksamste außer R
Weitere Tfz: P

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31
Q

Einzustellende Bremsart
nP-Zug
Masse über 800 t bis 1200 t

A

An der Spitze arbeitende Tfz: G
Wagenzug: Wirksamste außer R
Weitere Tfz: P

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32
Q

Einzustellende Bremsart
nP-Zug
Masse über 1200 t

A

An der Spitze arbeitende Tfz: G
Erste fünf Fz des Wagenzugs: G
Restlicher Wagenzug: Wirksamste außer R
Weitere Tfz: P

33
Q

Bremsarteinstellung bei nP-Zügen ist abhängig von welchen Gewichtsstufen

A

bis 800 t
über 800 bis 1200 t
über 1200 t

34
Q

Definition “Masse” für einzustellende Bremsart

A

Wagenzuggewicht abzüglich geschleppter Tfz an Zugspitze

35
Q

Zu beachten bei “erste fünf Fz des Wagenzuges”

A
  • Als Fz gelten hier auch Zwischen-Tfz
  • Bei Wageneinheiten zählen Teilfz einzeln. Bei allen Teilfz ist dieselbe Bremsart einzustellen
  • Bei Fz ohne G ist Bremse auszuschalten. In den ersten 5 Fz muss min eines mit in G eingeschaltener Bremse sein. Muss umgereiht werden, ist das gebremste Fz nach dem Zug-Tfz zu reihen. Ausnahme: Militärzüge und ROLA, wenn Reiszugwagen ohne G als Begelitwagen an Zugspitze gereiht werden. Diesfalls wirksamste außer R.
  • Bei nP-Zügen aus einheitlichem Wagenmaterial darf auch wirksamste Bremsart außer R eingestellt werden. (Güterzüge völlig leer oder beladen, bestehend aus Drehgestellwagen mit dem gleichen Gattungsbuchstaben)
36
Q

Falls Bremsart G bei arbeitenden Tfz an Spitze nicht möglich, aber nötig ist

A

Bremse ausschalten

37
Q

Bremsarteinstellung bei über 1600 t

A

Es darf bei grenzüberschreitenden Zügen im restlichen Wagenzug und bei weiteren Tfz auch die Bremsart G eingestellt werden bzw. bleiben. Diesfalls muss bei allen Fz G eingestellt werden (falls nicht möglich -> ausschalten)

38
Q

Bremsarteinstellung bei Lok- und Leerpersonenzügen

A

Wie P-Züge

39
Q

Bremsarteinstellung geschleppte Tfz sowie Reisezugwagen mit Anschrift ee ohne Energieversorung durch Zugsammelschiene

A

Soweit möglich in P (fehlender Gleitschutz)

40
Q

Bremsen in R zusammen mit Bremsen in G

A

Nur erlaubt, falls Umstellung auf P nicht möglich

41
Q

Bremseinstellung bei Zügen, die auf ÖBB-Netz übergehen

A

Bei Wagenzuggewicht bis 800t wird die vorhandene Bremseinstellung akzeptiert, wenn die erforderlichen Brems% erreicht werden. Ansonsten nach Bestimmungen umstellen

42
Q

Zuständigkeit für richtige Stellung der Absperrhähne bzw. Umstelleinrichtungen

A

Zugvorbereiter

falls kein geeigneter MA verfügbar obliegt die Umstellung der jeweils ersten fünf Wagen dem Tfzf

43
Q

Bremsarteinstellung bei Abhängen von Fz am Zugschluss

A

Ist Umstellung durch Tfzf durchzuführen erfolgt Verständigung durch RCA-Auftrag: “Bremsartumsteller der ersten 5 Fahrzeuge umstellen. Abfahrbereitschaftsmeldung erst nach Abschluss der Tätigkeiten am Zugschluss geben!”

Muss die Bremse von Wagen ohne G eingeschaltet werden, ist eine Bremsprobe durchzuführen!

44
Q

Stürzen eines nP-Zuges

Vorgangsweise

A
  • Tfzf prüft mittels Wagenliste ob “lange Lok”. Ist Bremsartumstellung erforderlich, verständigt er den MA
  • MA kuppelt Tfz ab
  • Tfzf umfährt Zug und kuppelt Tfz wieder an
  • Tfzf entfernt Zugschluss (und stellt wenn nötig Bremsart der ersten 5 Fz um)
  • MA bringt den Zugschluss an (und stellt wenn nötig Bremsart der letzten 5 Fz um)
  • Tfzf führt mit MA die Teilbremsprobe am letzten Fz durch
45
Q

Stürzen eines nP-Zuges

Wagenliste

A

Falls keine vorbereitete Wagenliste für gestürzten Zug muss neue Bremsberechnung durch zentralen Zugvorbereiter durchgeführt werden. Steht kein geeigneter MA zu Verfügung, muss Tfzf die Daten erfassen und Zugvorbereiter melden. Änderung der Wagenliste erfolgt handschriftlich

46
Q

Bremsart geschlepptes Tfz bei Zug mit mehr als 1200t Wagenzuggewicht

A

G

falls nicht möglich Bremse ausschalten

47
Q

Welche Fz eines Zuges müssen eine bediente Bremse haben

A

Erstes und letztes Fz
Ausnahmsweise Nachlaufer, wenn weder mit Bahnbenützenden besetzt noch mit Großzettel gekennzeichnet. Wenn möglich muss HLL des Nachlaufers mit Zug gekuppelt werden

48
Q

Bremse

Gelenkwagen

A

Wird bei einem Gelenkwagen die Bremse eines Elements ausgeschaltet, darf das Bremsgewicht des Wagens bei der Bremsberechnung nicht berücksichtigt werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet.
Ist ein solcher Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer

49
Q

Bremse

Ständig gekuppelte Wageneinheit

A

Wird die Bremse eines Elements ausgeschaltet, darf bei offensichtlich ungleichmäßiger Lastverteilung das Bremsgewicht der gesamten Wageneinheit nicht berücksichtigt werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet.
Ist ein solcher Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer

50
Q

Nachlaufer P-Züge

A

Ein Abfahren von P-Zügen vom Zugausgangsbf mit bedienter Handbremse am letzten besetzten Fz ist nicht gestattet. Im Störungsfall und sofern ein Umreihen bzw. Räumung nicht möglich ist, darf der Zug ausnahmsweise mit einer bedienten Handbremse am letzten besetzten Fz bis zum Zugendbf. geführt werden wenn

  • die Handbremse des Fz erprobt wurde und tauglich ist
  • die Handbremse während der Fahrt durch einen Zub dauernd besetzt wird
51
Q

Vmax alleinverkehrende Tfz

A

120 km/h (Ausnahmen siehe ZSB 12)

Bezieht sicht auf Lokomotiven, nicht Triebwagen

52
Q

Fahrzeug-/Bremstechnische Erfordernisse bei Vmax > 140 km/h

A

> 140 -160 km/h: Hälfte der Wagen (min. 3) mit Mg-Bremse (falls ohne LZB/ETCS)
160 km/h: LZB/ETCS erforderlich

Wird die erforderliche Anzahl Mg-bremsen bei einem lokbespannten Zug nicht erreicht, verständigt Zgf den Tfzf mittels Zub-Auftrag über Geschw.beschränkung.
Verständigung des Disponenten bzw. Fdl erfolgt ebenfalls durch Zgf

53
Q

Erlaubte Länge des Bremswegs

A

Darf nach Einleitung einer Schnellbremsung eine örtlich vorgegebene Länge nicht überschreiten (z.B. Vorsignalabstand)

54
Q

Bremshundertstel

Def

A

Verhältnis des Bremsgewichts zum Gesamtgewicht in Hundertteilen

55
Q

Wo sind die erforderlichen Bh angegeben

A

Im Kopf des Fahrplanes

56
Q

Wieviele Bh müssen mindestens vorhanden sein

A

Soviele, dass im jeweils maßgebenden Gefälle noch mit 20 km/h gefahren werden darf (Mindestbremshunderstel). Diese sind in der StL angegeben und gelten für beide Fahrtrichtungen

57
Q

Vereinfachte Bremsberechung

Zug mit Wagen

A

Werden zusätzliche Tfz beigegeben vergleicht Tfzf die Bh des zusätzlichen Tfz mit den ermittelten Bh der Wagenliste

  • Falls Tfz Bh größer gleich Bh Wagenliste: Ausreichend gebremst (ist einer Gesamtzugberechnung gleichzuhalten)
  • Falls Bh des Tfz kleiner als Bh Wagenliste: Nicht ausreichend gebremst, neue Zugvorbereitung (Gesamtzugberechnung) erforderlich. Tfzf korrigiert ggf. die Wagenliste handschriftlich. Die Zugdateneingabe ist mit den tatsächlichen Bh zu korrigieren
58
Q

Vereinfachte Bremsberechung

Lokzug

A

Werden die erforderlichen Bh laut Bfpl von allen Tfz erbracht, kann Gesamtzugberechnung entfallen. Für Zugdateneingabe werden die Bh des Tfz mit den niedrigsten Bh genommen.

59
Q

Wagenliste mit fiktiver Lok

A

Ist bei der Zugvorbereitung noch nicht bekannt, welches Tfz als Vsp- bzw N-Tfz eingesetzt wird, erfolgt die Zugvorbereitung mit fiktiven Loks (Loknummer “000”). Die vereinfachte Bremsberechnung ist sinngemäß anzuwenden.

60
Q

Bh bei Musterfahrplan

A

Bei Zügen nach Musterfahrplan sind die Bhmax des Verzeichnisses maßgeblich. Der Musterfahrplan kann einen höheren Wert angeben.
Im elektronischen Bfpl gibt es dieses Verzeichnis nicht mehr, es gelten die Bhmax laut Bfpl (Zugdaten)

61
Q

Vorhandenes Bremsgewicht / Bh

A

Das vorhandene Bremsgewicht ist die Summe der bedienten und tauglichen Bremsen im Zug. Die vorhandenen Bh werden mit der Formel
(vorh. Bremsgew. x 100) / Gesamtzuggewicht
in ganzen Hundertteilen ermittelt. Das Ergebnis ist mathematisch zu runden.

62
Q

Unterschiedliche Bh für PZB / ETCS

A

Aufgrund der Wagenzuglänge kommt es bei P-Zügen (ab 400m) bzw. nP-Zügen (ab 500m) zu Abschlägen bei der Ermittlung des Bremsgewichts für nicht ETCS geführte Fahrten.

63
Q

Falls erforderliche Bh nicht erreicht

A

Dies ist dem Fdl zu melden.

Falls Vmax Herabsetzung erforderlich, wird die noch zulässige Geschw. schriftlich vorgeschrieben.

64
Q

Mangel an Bh während Talfahrt

A

Tritt ein Mangel erst während der Talfahrt auf Steilstrecken auf, darf bis auf die Mindestbh zurückgegangen werden. Die Geschw. darf dann 20 km/h nicht überschreiten, in jedem Bf müssen 10 min Kühlpause eingehalten werden. Die Vorschreibung erfolgt schriftlich (Befehl)

65
Q

Erforderliches Festhaltebremsgewicht nP-Züge

A

Bei nP-Zügen (ausgen. Lok-, LP-Züge) ist zu prüfen, ob die zum Festhalten des Zuges im Stillstand notwendigen Handbremsen vorhanden sind.
Kann das Festhaltebremsgewicht nicht mit Handbr. bzw. Federspeichbr. aufgebracht werden, sind zur Deckung des Fehlbetrages Hemmschuhe heranzuziehen. Die erforderliche Anzahl stellt das EVU sicher.
Sind laut RCA-Auftrag Hemmschuhe vorgeschrieben, kontrolliert der Tfzf die Anzahl am Tfz, bei Mangel ist der zentrale Zugvorbereiter zu verständigen. Wird von diesem

66
Q

Unzureichende Anzahl an Hemmschuhen

A

Sind laut RCA-Auftrag Hemmschuhe vorgeschrieben, kontrolliert der Tfzf die Anzahl am Tfz, bei Mangel ist der zentrale Zugvorbereiter zu verständigen. Wird von diesem eine Beigabe nach dem Zugausgangsbh angeordnet, ist dies zulässig und vom Tfzf in den RCA-Auftrag einzutragen. Diese müssen jedoch spätestens im angegebenen Abschnitt laut RCA-Auftrag vorhanden sein.

67
Q

Festhaltebremsgewicht

Formel

A

(Gesamtzuggewicht x Festhaltebh) / 100

Die Festhaltebh sind in der StL angegeben.

68
Q

Verwendung von Hemmschuhen laut RCA-Auftrag

A
  • Möglichst an schweren, beladenen Wagen
  • Pro Wagen höchstens ein Hemmschuh
  • Nicht an Wagen, deren Handbremse bereits angerechnet wurde
  • Der Streckenabschnitt, für den das Handbremsgewicht alleine nicht ausreicht, die zu unterlegenden Wagen sowie deren Reihung im Zugverband sind auf der Wagenliste / RCA-Auftrag händisch einzutragen.
69
Q

Welche Informationen sind dem Tfzf des führenden Tfz bezüglich Bremsen mitzuteilen

A
  • Länge Wagenzug
  • Wagenzuggewicht
  • Vorhandene Bh
  • Überwiegende Art der Bremsaurüstung (Scheiben/Klotz/Kunststoff)

Ggf.:

  • bediente Handbremsen
  • falls mehr als die Hälfte der bedienten Bremsen des Wagenzuges einlösig sind
70
Q

Bremsberechnung Triebwagen/züge

A

Entfällt, wenn alle beim Zug vorhandenen Bremsen tauglich und eingeschaltet sind

Bremsberechnung ist durchzuführen:

  • beim Ausfall von Bremsen
  • wenn durch Beigabe od. Abstellen von Fz ein Zug gebildet wird, der nicht ausschließlich aus Triebwagen/zügen zusammengesetzt ist
71
Q

Bremsberechnung Wendezüge

A

Erfolgt bei deren Bildung

Bremsberechnung ist durchzuführen:

  • beim Ausfall von Bremsen
  • bei Abstellen od. Beigabe von Fz
72
Q

Fahrt ohne Bremsberechnung

A

Werden bei Zügen auf der freien Strecke durch Ausfall von Bremsen oder aus anderen Gründen die erforderlichen Bh nicht mehr erreicht bzw. tritt eine Bremsstörung auf darf die Fahrt ausnahmsweise ohne Bremsberechnung bis zum nächsten Bf fortgesetzt werden, wenn noch min. die Hälfte der Fz des Zuges taugliche Bremsen hat.
Vmax 20 km/h

73
Q

Bremsen

Richtlinien für Besonderheiten im grenzüberschreitenden Kooperationsverkehr zwischen ÖBB-PV und EVU der DB

A

DB-ÖBB: Wird dem Tfzf ein Zug übergeben, bei dem nicht alle Bremsen tauglich bzw. eingeschalten sind, verständigt er den Zub

ÖBB-DB: Für die Übergabe an die DB ist ein Bremszettel auszustellen. Dieser verbleibt am Tfz

Bei Vorhandensein folgender Unterlagen darf auf die Ausstellung des DB-Bremszettels und der Wagenliste verzichtet werden:

  • Dauerbremszettel für den railjet
  • Zugdatenzettel für WZ
  • Triebwagen/züge
74
Q

Außergewöhnliche Sendungen

A

aS sind als solche am Fz gekennzeichnet und in der Wagenliste besonders bezeichnet (z.B. LÜ)

Für die Einhaltung der betrieblichen Einschränkungen gemäß Profilkatalog sorgt der Fdl. Den Zügen werden die erforderlichen Maßnahmen schriftlich vorgeschrieben.

75
Q

Fahrt mit erhöhter Seitenbeschleunigung

A

Vor Fahrtbeginn von P-Zügen ist zu kontrollieren, ob der Zug mit erhöhter Seitenbeschleunigung verkehrt (Alternativfahrplan)
Falls ja, sind vom Tfzf die Voraussetzung zu überprüfen:
- nur ein Tfz an der Zugspitze sowie max. ein Tfz am Zugschluss
- Tfz ist bür die befahrene Strecke bzw. -abschnitte für erhöhte Seitenbeschleunigung zugelassen (gemäß Checkliste)
Andernfalls erfolgt die Fahrt nach Alternativfahrplan.
Die Verständigung des Disponenten bzw. Fdl erfolgt durch den Tfzf.

76
Q

Bestimmungen für das Befahren von NBÜ-Bereichen

A

Sind P-Züge nicht mit NBÜ ausgerüstet oder diese untauglich muss beim Durchfahren von NBÜ-Bereichen (siehe StL) für je drei mit Fahrgästen besetzte Fz eine Person vorhanden sein, welche unterwiesen ist in:

  • Auffinden der betätigten Notbremse
  • Rückstellen der Notbremseinrichtung
  • Aufbau der Kommunikation mit dem Tfzf
77
Q

Fz in NBÜ-Bereichen mit defekten Übergängen

A

Fz, die auf Strecken mit NBÜ verkehren, dürfen nicht mit Reisenden besetzt werden, wenn der Übergang zu einem der benachbarten Fz oder einem sicheren Ort im Fz (z.B. Brandschutztür) nicht möglich ist!

78
Q

Störungen an der NBÜ während Fahrt

A

Für eine Weietrfahrt in einen weiteren NBÜ-Bereich sind Bestimmungen in DA geregelt (z.B. zusätzlicher MA)
Der IB ist unverzüglich zu informieren

79
Q

Beigabe nicht NBÜ-fähiger Fz an NBÜ geführte Züge

A

Beigabe am Zugschluss, die UIC-Leitung ist zu kuppeln, Fz dürfen nicht mit Fahrgästen besetzt sein.