Betrieb-II Flashcards

1
Q

Def. Verschub

A

Beabsichtigte Fahrzeugbewegungen, die nicht zu den Zug- u Nebenfahrten zählen

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2
Q

Beim Verschub behandelte Fahrzeuge

A

Verschubteil

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3
Q

Verschubmannschaft

A

Verschubleiter

Verschieber

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4
Q

Verschubreserve

A

Verschubmannschaft
Triebfahrzeugmannschaft
Tfz

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5
Q

Verschubweg

A

die beim Verschub befahrenen Gleisabschnitte und die richtige Stellung der Weichen u Sperrschuhe

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6
Q

Verschubstraße

A

Der gesicherte Verschubweg

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7
Q

Geschwindigkeit beim Verschub

A

Fahren auf Sicht
Vmax 25 km/h
Vmax 40 km/h bei verbindlicher Verschubwegfreimeldung

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8
Q

Geschwindigkeit bei geschobenen Verschubteilen

A

Auf letzten 100m Vmax 15 km/h

sofern Aufträge mdl/fmdl erteilt werden

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9
Q

Verständigung beim Verschub

A

Fdl verständigt Verschubleiter u. Weichen-/Signalbediener über örtliche Besonderheiten, die nicht in der Bsb aufgenommen sind und über Abweichungen im Schaltzustand der Oberleitung

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10
Q

Wer regelt Verschubfahrten

A

Weichen-/Signalbediener

Fdl, Weichen-/Stelllwerkswärter, Verschubleiter, Tfzf

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11
Q

Aufgaben Verschubleiter

A
  • Verschubabwicklung
  • Richtige Weichenstellung (falls nicht fernbedient)
  • In bestimmten Bereichen Weichen-/Signalbediener
  • Legt sicherste, zweckmäßigste u. rascheste Arbeitsweise bzw. Verständigungsart fest
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12
Q

Verschubfunk einstellen

A

Vor Verschubbeginn ist von allen Mitarbeitern der Verschubreserve der entsprechende Funkkanal bzw. die Gruppennummer bzw. der Verschubmodus einzustellen. Änderung nur mit Zustimmung des Fdl

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13
Q

Falls Verschubreserve am Funk gerufen wird

A

Meldet sich immer der Verschubleiter; andere Mitarbeiter werden mit ihrer Funktion gerufen

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14
Q

Verschubvorbereitung

A

Verschubleiter schafft Voraussetzungen zur sicheren Verschubfahrt (Sicherungen entfernen, Anschlüsse trennen…)
verständigt Tfzf u. Verschieber über bevorstehenden Fahrten u. Besoderheiten

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15
Q

Verschieben von Fahrzeugen mit Bahnbenützenden

A
  • Führerstand an Spitze od. Luftbremskopf
  • rechtzeitig verständigen (Verschubleiter)
  • Türen absperren od. beaufsichtigen
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16
Q

Verständigung Verschubdurchführung

A

Verschubleiter verständigt sich mit Weichen-/Signalbediener über die bevorstehenden Verschubfahrten und teilt dies den Verschiebern mit

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17
Q

Verlauf des Verschubweges

A

Bekannt gegebene Verschubwege müssen eingehalten werden

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18
Q

Wer erteilt Zustimmung zur Verschubfahrt

A

Weichen-/Signalbediener

Kann in bestimmten Bereichen entfallen (Bsb, Triebfahrzeugfahrordnung)

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19
Q

Voraussetzungen zur Erteilung der Zustimmung (Verschub)

A
  • bekannt gebener Verschubweg richtig eingestellt
  • Verschubfahrt bei Beteiligung benachbarter Bereiche mit diesen vereinbart
  • es entsteht kein gefährdender Verschub
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20
Q

Wie weit gilt die Zustimmung zum Verschub

A

Richtungsbezogen bis zum nächsten dem Verschub Halt gebietenden Signal

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21
Q

Wie wird die Zustimmung zum Verschub erteilt

A

a) durch Signal - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN - oder - FAHRVERBOT AUFGEHOBEN - (Schutzsignal alter Bauart) wenn sich zwischen Verschubteil und Signal keine Weiche, Gleiskreuzung od. Sperrschuh befindet
b) mdl/fmdl falls a) nicht möglich

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22
Q

Wortlaut Zustimmung zum Verschub

A

“Zustimmung zum Verschub für … von … nach … erteilt.”

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23
Q

Mehrere Verschubteile vor einem Signal

A

Zustimmung gilt nur für vordersten Verschubteil

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24
Q

Untaugliche Verschubsignale

A

Für jeden Einzelfall Zustimmung mdl/fmdl

Angabe der Bezeichnung des Verschubsignals bzw. des Haupt/Schutzsignals

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25
Q

Wortlaut verbindliche Verschubwegfreimeldung

A

Verschubweg von … bis … frei

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26
Q

Vmax mit verbindliche Verschubwegfreimeldung

A

40 km/h, falls sich Verschubmannschaft innerhalb der bewegten Fahrzeuge aufhält, sonst 25 km/h

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27
Q

Ortsangaben bei verbindlicher Verschubwegfreimeldung

A

Gleisabschnitte od. Verschubsignale

Bei einfachen Verhältnissen auch markante Punkte

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28
Q

Wer erteilt Auftrag zum Verschub

A

Verschubleiter nach erhaltener Zustimmung in jedem einzelnen Fall
Bei geschobenen Verschubteilen erfolgen weitere Aufträge während der Verschubfahrt durch den Mitarbeiter an der Spitze

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29
Q

Wie erfolgen Aufträge zur und während der Verschubfahrt

A

a) mdl
b) Verschubfunk, Zugfunk Betriebsart C (muss auf eigenem Kanal erfolgen)
c) Verschubmodus in GSM-R
d) UIC Kabel
e) andere Funk- und Fernsprecheinrichtungen (nur mit Freisprecheinrichtung oder vermittelnder Person)
f) Handverschubsignale

Eine gleichzeitige Verwendung mehrerer Verständigungsarten ist unzulässig.

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30
Q

Voraussetzungen für Verwendung Funkbetriebsart C im Verschub

A

Eigener Kanal, keine weiteren Gespräche
Kanal ist nur in der Bsb aufgenommen, keine mehrfache Verwendung
Keinesfalls Eintrag im Buchfahrplan

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31
Q

Geschobener Verschub

Wortlaut Erstauftrag

A

“Auftrag! (… Reserve / Tfz-Nr) schieben (erforderlichenfalls Richtung)”

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32
Q

Ablauf geschobener Verschub

A

Erstauftrag
“Schieben” alle 3-5 Sekunden
“Noch 200m”
“Noch 100m”
Dann 20m Schritte, bei sehr langsamer Fahrt ev. Zwischenschritte
“Langsamer”
“Halt” (unausgesetzt wiederholen bis Stillstand)

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33
Q

Geschobener Verschub

Verhalten bei ausbleibenden Aufträgen

A

Sofortiges Anhalten

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34
Q

Wortlaut gezogene Verschubfahrt

A

“Auftrag! (… Reserve / Tfz-Nr) ziehen bis…”

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35
Q

Verschub mit Tfz

Auftrag zum Verschub wenn Tfzf am vordersten Führerstand

A

“Auftrag! (… Reserve / Tfz-Nr) fahren bis …… (erforderlichenfalls Richtung)

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36
Q

Verschub mit Mannschaft und untauglichem Signal

A

Für jeden Einzelfall ist vor dem Auftrag eine mdl/fmdl Erlaubnis an den Mitarbeiter an der Spitze zu erteilen

37
Q

Welche Aufträge beim Verschub werden wiederholt

A

Auftrag zum Beginn einer Verschubfahrt

Entfernungsangaben 200m und 100m

38
Q

Verschub

Mitarbeiter an der Spitze

A

Ihm obliegt die Beobachtung der befahrenen Gleisabschnitte und der Signale
der Tfzf gilt als Mitarbeiter an der Spitze bei gezogenen Fahrten, bei denen er sich am vordersten Fst befindet
Mittelführerstand gilt als vorderster Fst

39
Q

Wann können grundsätzlich Verschubfahrten ohne Verschubmannschaft durchgeführt werden

A

Wenn Tfzf an der Spitze

40
Q

Zuständigkeiten des Tfzf bei Verschub ohne Verschubmannschaft

A
  • Beachtung der Zustimmung und der Signale

- Bedienen der enstprechenden Einrichtungen über Auftrag des Fdl bzw. zuständigen Mitarbeiters

41
Q

Verständigung zur Verschubfahrt ohne Verschubmannschaft

A

Durch Verschubleiter
Falls keiner vorhanden: Durch Fdl oder bestimmte Mitarbeiter
Verschubfahrten von Tfz, Triebzügen und Wendezügen gelten, falls Tfzf an der Spitze und kein Verschubleiter bekannt gegeben grundsätzlich als Verschub ohne Verschubmannschaft

42
Q

Verschubleitung bei Ausreihen eines Schadwagens bei P-Zügen ohne Verschubmannschaft

A

Zgf

43
Q

Tätigkeiten nach Beendigung des Verschubs

A
  • Abgestellte Fahrzeuge grenzfrei und gesichert (ggf. hinter Schutzweichen u. Sperrschuhen)
  • EK und deren Sichtraum frei (Bsb)
  • Bediente Weichen u. Sperrschuhe in Grundstellung
  • Zur Orts- und Nahbedienung freigegebene Weichen u. Signale zurückgegeben
  • Sicherungsmittel an den vorhergesehenen Stellen hinterlegt
44
Q

Verschub auf Hauptgleisen

Voraussetzung

A

Zustimmung des Fdl

45
Q

Verschub auf Hauptgleisen

Wie weit

A

Bis Verschubhalttafel

od. Grenzmarke der Einfahrweiche

46
Q

Verschub über Verschubhalttafel

A

Zustimmung durch Fdl

bis höchstens 100m zum nächsten HS bzw. Trapeztafel

47
Q

Verschub auf Hauptgleisen

Spezielle Aufgaben des Verschubleiters

A
  • verständigt Mitarbeiter an Spitze u. ggf. beteiligte Mitarbeiter für jedes Überfahren gesondert mit Hinweis auf die Besetzung des Blockabschnittes
    Nach Verschubbeendigung und Rückkehr in Bahnhof sorgt Verschubleiter dafür, dass keine Fahrzeuge bzw. Sicherungsmittel auf der freien Strecke zurückbleiben und gibt dem Fdl die Zustimmung zurück
48
Q

Kuppeln

Grundregeln bei Verschub u. Zugfahrten

A

Beim Verschub brauchen nur die jeweils benötigten Kupplungen verbunden sein.

Bei Zügen müssen alle vorhandenen Kupplungen verbunden und die zugehörigen Absperrhähne geöffnet sein. Gegabelte Leitungen werden nur einmal verbunden.

49
Q

Kupplungsanweisung RCA

A

Bei Beförderung von Güterwagen mit HBL

  • ist die HBL zwischen Tfz u. Güterwagen nicht zu kuppeln
  • müssen an beiden Enden jedes Güterwagens(gruppe) mit HBL die Luftabsperrhähne der HBL geöffnet sein.
50
Q

Nicht benützte Kupplungen

A

sind in den vorgesehenen Halterungen zu verwahren, Schraubenkupplungen spätestens bei der ZUgbildung. Abweichungen vom IB möglich (siehe Bsb)

51
Q

Vor dem Kuppeln

A

werden die Luftabsperrhähne der HLL u. HBL kurz geöffnet.

52
Q

Kuppeln mit Schraubenkupplungen

A

Beim Kuppeln wird die Schraubenkupplung als erste Kupplung verbunden bzw. als letzte getrennt.
Bei Zügen sind die Schruabenkupplungen bei waagrechter Spindel u. Berühren der Pufferteller soweit wie möglich anzuziehen,
- zw. RZW, RZW u. Tfz, oder Tfz max. 2 Spindelumdrehungen
- bei anderen Kombinationen max. eine

53
Q

Ad-Hoc Verschub ZUB

A
  • Wenn kein Verschubpersonal anwesend, Verschub in Bh durch ZUB
  • Vor Beginn Tfzf informieren und Zustimmung des Fdl einholen. Sicherung Wagenzug Verantwortung des MA, der Tfz abkuppelt. ZUB informiert Tfzf über Sicherungsmittel
  • Auf freier Strecke im Einvernehmen mit Tfzf. Bei möglicher Gefährdung bewacht ZUB Zug, Tfzf macht Verschub alleine. ZUB hat Verantwortung für Sicherung Wagengruppe.
  • Vor Beginn Bahnbenutzende informieren, Zustimmung Fdl
  • PSA verwenden!
54
Q

Automatische Kupplung

A

RK 900

kann beim Verschub (ev. mit Fernsteuerung), Nebenfahrten und nP-Zügen verwendet werden

55
Q

Verwendung RK 900 bei Nebenfahrten, nP-Zügen

A

nur zwischen ziehendem (schiebenden) Tfz und Wagenzug

vor dem Kuppeln MA über Verwendung verständigen (falls nicht möglich 10m vor Wagenzug anhalten

56
Q

Wer ordnet Verwendung der RK 900 an?

A

Verschubleiter

57
Q

Wann ist die Verwendung der RK 900 nicht zulässig?

A

Bei Vorspann-, Zwischen- und Nachschiebetfz

58
Q

RK 900, Vorgehen nach dem Kuppeln

A

Gegenzugprobe zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Kuppelzustandes. Falls nicht möglich: Augenscheinlich

falls erforderlich: Druckluft- u. andere Leitungen verbinden

59
Q

Wie wird RK 900 betrieben?

16, 8

A

Ist am Zughaken des Tfz aufgebaut
wird mit Druckluft gesenkt/gehoben
einsatzbereit wenn gesenkt, ragt dann mit Greifklauen über Puffer hinaus - Unfallgefahr
In gehobenem Zustand mechnaisch zu sichern, der Zughaken des Tfz kann dann normal verwendet werden

60
Q

RK 900 Kupplerraum

16, 9

A

Steht nur in hochgeklapptem und gesichertem Zustand zur Verfügung.

Bei Nichtverwendung muss sie in diesem Zustand sein.

61
Q

Schwache Zug- und Stoßeinrichtung

16, 15-17

A

Stirnseite der Fahrzeuge tragen Aufschrift “Schwache Zug- und Stoßeinrichtung”
Kuppeln wie gewöhnlich
So zu reihen, dass Anhängelast bis zu Steigungen von 28 Prom. 200t nicht überschreitet. Bei nachgeschobenen Zügen an Nachschiebe-Tfz anzuhängen

62
Q

Kuppeln von Triebwagen/-zügen
Allgemein
16, Anweisung PV

A

Grundsätzlich werden die Kupplungen nicht getrennt. Falls Kuppeln erforderlich dann nach Fahrzeugbeschreibung durch hierfür unterwiesene MA

63
Q

Übergangs-/Hilfskupplungen

16, Anweisung PV

A

Auflaufen vermeiden, daher: Keine Verwendung dyn. od. dir. Bremse am führenden Tfz während Fahrt, nur indir.
Beim Schieben Vmax 10 km/h
Am schleppenden Tfz kein Füllstoß u. Nachbremswirkung

64
Q

Kuppeln Mittelpufferkupplung

16, Anweisung PV

A

Grundsätzlich nur im geraden Gleis
Im Bogen nach optischer Kontrolle
Richtgeschwindigkeit: 1 km/h

Bei verschiedenen Bauarten nur mechanisch kuppeln

65
Q

Kuppeln bei Doppelstockwagen

16, Anweisung PV

A
  • Kuppeln der Wagen unter Aufdrücken; Distanzhülsen
  • zw. Dostowg und Wg andere Bauart bzw. Tfz nicht die Dostokupplung verwenden
  • HLL, HBL und Heizkupplung beidseitig verbinden (ausgenommen Tfz und erster Wg)
66
Q

Kuppeln UIC Kabel

16, Anweisung PV

A

werden grundsätzlich im Wagenzug doppelt gekuppelt.

Falls kein Wendezug, ist zwischen Tfz und Wagenzug eine einfache Verbindung ausreichend.

67
Q

Beim Abkuppeln der UIC Leitung zu beachten

16, Anweisung PV

A

MA darf Leitung nach Aufforderung des Tfzf trennen.

Wird im Fernsteuerbetrieb die UIC Leitung getrennt, löst die direkte Bremse des Slave-Tfz automatisch aus (daher zuvor mit Festhaltebremse oder Schnellbremsung sichern)

68
Q

Bremsen beim Verschub, Grundsätze

17, 1-2

A

Grundsätzlich Luftbremse
Mindestens gebremst:
a) 1/5 der Wagenachsen (normale Bremsung). Über 10 Prom. Neigung Anzahl verdoppeln (starke Bremsung)
b) falls a) nicht möglich darf bis zur Hälfte der gebremsten Achsen zurückgegangen werden (schwache Bremsung). Tfzf ist zu verständigen

69
Q

Zahl der gebremsten Achsen bei bestimmten Tfz-Reihen

17, Anweisung IB

A

10/1163: 6 statt 4

1064: 8 statt 6

70
Q

Wann dürfen Wagenachsen zu den gebremsten Achsen gezählt werden?

17, 2

A

Wenn an ihnen eine Bremsprobe durchgeführt wurde

71
Q

Wann muss beim Verschub ein Luftbremskopf verpflichtend zu verwenden?

17, 4

A

In Betriebsstellen, in den planmäßig verschoben wird, bei

  • geschobenen, mit Fahrgästen besetzten Fahrzeugen
  • geschobene Verschubfahrten, die an mit Fahrgästen besetzte Fahrzeuge heranfahren

Tfzf ist jedenfalls zu verständigen.

72
Q

Vorgehen, falls Verwendung des Luftbremskopfes verpflichtend, aber nicht möglich

17, 4

A

Dem Tftf ist ein geeigneter MA beizustellen, der in Bezug auf Leistungsabschaltung und Schnellbremsung unterwiesen wurde.

73
Q

Sichern stillstehender Fahrzeuge
Grundsätze

18, 1

A

Stillstehende Fz sind gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
Zuständig ist jener MA, der die Fz abstellt.
(bei Lokomotiven, Triebwagen/-zügen und Wendezügen ausschließlich der Tfzf)

74
Q

Sichern stillstehender Fahrzeuge
Wahl der Sicherungsmittel

18, 2

A

Nach Ermittlung des Festhaltebremsgewichts:
Hemmschuhe oder Feststellbremsen

Bei einer Wagengruppe von min. 5 gebremsten Wagen genügt bis zu einer Stunde die Druckluftbremse (Wg. mit Vollbremsung einbremsen)

Stehen mehrere Fz auf einem Gleis, sind sie gruppenweise zu kuppeln

75
Q

Ermittlung des Fbg

18, 3

A

Fbg = Gesamtgewicht d. Fz. x Fbh /100

Für einen Hemmschuh darf der auf eine Achse entfallende Anteil des Gesamtgewichts angerechnet werden.

Um das Fbg zu erreichen können Festhaltebremsen und Hemmschuhe kombiniert werden.

76
Q

Neigung bei Sicherung mit Hemmschuhen

18, 3

A

Bis 2,5 Prom. sichern in beide Richtungen.

Über 2,5 darf Sicherung Richtung Gefälle entfallen.

77
Q

Sichern von Wendezügen/Triebzügen

18, 3

A

Grundsätzlich werden nur Feststellbremsen am Tfz verwendet. Falls weiteres Sicherungsmittel erforderlich: Handbremse des Stwg.

78
Q

Sichern stillstehender Fahrzeuge
Vereinfachte Regel bis 5 Prom.

18, 4

A

Je ca. 300m Länge der Wagengruppe sind in beide Richtungen jeweils zwei Hemmschuhe zu verwenden.
Ab über 2,5 Prom. keine Sicherung Richtung Steigung mehr nötig.
Wird mit Handbremsen gesichert sind zwei Handbremsen zu verwenden.

79
Q

Sichern stillstehender Fahrzeuge
Vereinfachte Regel über 5 Prom.

18, 4

A

Größer 5 bis 10 Prom: Je 6 Achsen
Größer als 10 bis 15 Prom.: Je 4 Achsen
ein Hemmschuh Richtung Gefälle (aber min. 2)

Keine Verwendung der Handbremse!

80
Q

Sicherung von Güterwagen

18, 5

A

a) ohne Verwendung der Druckluftbremse: Hemmschuhe
b) mit Luftbremse dürfen Handbremsen verwendet werden, Abfolge:
- Vor dem Anziehen der Handbremsen Vollbremsung
- Anziehen der Handbremsen
- Indir. Bremse lösen und angelegten Zustand prüfen.

81
Q

Grundsätze zur Verwendung von Hemmschuhen

18, 6

A

Größte Wirkung bei beladenen (schweren) Fz, daher vorzugsweise dort zu verwenden.

Von den äußersten Radsätzen beginnend verwenden, aber auch Abweichungen möglich

82
Q

Wo ist die Auflage eines Hemmschuhs nicht erlaubt?

18, 6

A
  • Innerhalb eines Drehgestells

Nächststehende Achsen vor

  • Drehscheiben
  • Schiebebühnen
  • Gleisbrückenwaagen
  • Sperrschuhen
83
Q

Verwendung sperrbare Hemmschuhe

18, 7

A

In unbesetzten, nicht fernbedienten Betriebsstellen und Bahnhöfen während Dienstruhe muss auf Gleisen ohne Schutzweiche bzw. Sperrschuhe bei abgestellten Fz jedenfalls an den äußersten Fz nach außen mit sperrbaren Hemmschuhen gesichert werden.

In allen anderen Bst ist eine ggf. verpflichtende Verwendung in der Bsb geregelt

Immer ausgenommen: Lok, Triebwagen/-züge, Wendezüge

84
Q

Sichern stillstehender Fahrzeuge
Triebwagen/-züge

18, Anweisung PV

A

3 gebremste Fz können bis zu einer Stunde mit der Luftbremse gesichert werden.

85
Q

In welchen Fällen darf zum Sichern die Luftbremse verwendet werden?

18, Erläuterung IB 30.06.29

A

a) bei Tfz-Wechsel, wenn sich dieses bereits in der betreffenden Bst befindet
b) beim Stürzen von Zügen mit anderen Tfz, wenn sich dieses bereits in der betreffenden Bst befindet

In beiden Fällen gilt: Rücksprache mit Fdl
spätestens nach einer Stunde muss Sicherung mit anderen Mitteln erfolgen

86
Q

Abstoßen und Abrollen
Wortlaut Auftrag
19, 1-2

A

“… Reserve (Tfz-Nr) abstoßen (erforderlichenfalls Richtung) ……”

erfordlf. in Abständen von 3-5 Sek wdh. und mit Halt beenden. Bleiben Aufträge aus ist anzuhalten.

87
Q

Verschub mit Schwung

19, 14

A

Muss mit gesenkten Sta und Schwung gefahren werden, ist die verbindliche Verschubwegfreimeldung erforderlich. Der Bereich des Schwungfahrens ist einzugrenzen.

88
Q

Falls bei einem Verschub für Bau- und Erhaltungszwecke keine Funkeinrichtungen vorhanden sind

19, 15

A

Handfunkgeräte unter folgenden Bedingungen:

  • bei geschobenen Fahrten Luftbremskopf
  • falls kein eigener Funkkanal ist für jeden Auftrag der Tfzf mit der Tfz-Nr anzusprechen. Keine anderen Gespräche während Verschubabwicklung
89
Q

Verschub

Zusammenfassung

A
  1. Verschubvorbereitung (Ladearbeiten beendet, Fahrzeugsicherung entfernt, Bremsprobe, Tfzf u. Verschieber informiert
  2. Verständigung (Verschubleiter verständigt die örtlich zuständigen Weichen/Signalbediener u. Verschieber über die bevorstehenden Verschubfahrten)
  3. Zustimmung zur Fahrt (Weichen-/Signalbediener gibt in jedem einzelnen Fall die Zustimmung zur Fahrt an den Verschubleiter)
  4. Auftrag zur Fahrt (kann erfolgen: mdl, Verschubfunk, Zugfunk C, UIC-Kabel, Fernsprecheinrichtungen, Handverschubsignale)