Betrieb-V Flashcards
Hierarchie in betrieblichen Fragen
Die gesamte Zugmannschaft untersteht dem Fdl. Tfz-Mannschaft und Schaffner sind an betriebliche Weisungen des Zgf gebunden
Notwendigkeit des Zgf
P-Züge, ausgenommen Militärzüge, müssen mit einem Zgf besetzt werden (außer 0:0 Betrieb). Andere Züge werden mit einem Zgf besetzt, wenn dies notwendig oder zweckmäßig ist
RoLA sind nP-Züge und daher nicht mit Zgf besetzt
Platz des Zgf
Grundsätzlich an der Zugspitze
Zgf allgemein
Zgf ist für SIcherheit und Ordnung beim Zug verantwortlich. Er trägt als Dienstabzeichen die blaue Kappe mit rotem Steg und/oder das rote Namensschild mit Funktionsbezeichnung
Dem Zgf muss alles mitgeteilt werden, was sein Eingreifen erfordert oder die Bahnbenützenden des Zuges betrifft
Lautsprecherdurchsagen
Zuständiger MA in lokbespannten Zügen des Regionalverkehrs
- der Zub
- Ist bei einem Zug, der mit seitenselektiver Türsteuerung verkehren soll, diese gestört, verständigt der Tfzf die Reisenden von der Ausstiegsseite
Lautsprecherdurchsagen
Zuständiger MA in Zügen des Regionalverkehrs, die mit Triebwagen/zügen geführt werden
Durchsagen erfolgen durch:
- das FIS
- den Tfzf, wenn FIS gestört
- den Tfzf, wenn erforderliche Ansagen im FIS nicht programmiert
- Tfzf in übrigen Triebwagen (5047, 5147)
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Züges des Fernverkehrs
Immer durch Zub
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr mit tauglicher seitenselektiver Türsteuerung
Grundsätzlich keine Durchsage der Ausstiegsseite
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV Nahverkehr ohne (tauglicher) seitenselektiver Türsteuerung
- bei WZ und DWZ durch Tfzf
- in allen anderen Fällen durch Zub
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr
End-, Wende- bzw. Manipulationsbf
Wird der besetzte Führerstand eines Zuges mit seitenselektiver Türsteuerung durch den Tfzf deaktiviert, ist die Ausstiegsseite immer vor dem Abrüsten durch den Tfzf anzusagen
Züge ohne Zub
Zgf-Aufgaben
obliegen
a) dem zugvorbereiter im Ausgangsbf bis zur Feststellung der Abfahrbereitschaft sowie im Endbf nach Stillstand des Zuges. Bei Lastwechsel und in Grenz-(Übergangs-)bf gilt dies sinngemäß
b) sonst dem Tfzf des Zugtfz
Sicherung des Wagenzugs, wenn Tfz Zug verläßt
Obliegt MA des Bf
Grundsätzlich sichert jener MA, der das Tfz abkuppelt
Sind keine geeigneten MA des Bf verfügbar erfolgt dies über Auftrag des Fdl durch den Tfzf
ev. ist in diesem Bf eine Checkliste “Kuppeln und Sichern” vorhanden
Sicherung des Wagenzuges bei verbleibendem Tfz
Verantwortung des Zgf,
bei Zügen ohne Zub: Tfzf des Zug-Tfz im Einvernehmen mit Fdl
Tätigkeit des Zugvorbereiters nach erfolgter Zugvorbereitung gemäß Pkt. 63, 4
- Übermittelt die Angaben für die Zuganzeigen dem IB
- stellt dem Tfzf des Zug-Tfz die Zugpapiere zur Verfügung
Verständigung des Tfzf durch Zugvorbereiter
-Übergabe der Zugpapiere darf ggf. auch vor der Teilbremsprobe stattfinden (falls Bestimmungen Pkt. 63(4) erfüllt)
Werden am Zug Manipulationen vorgenommen, so ist der Tfzf des führenden Tfz sofort vom Beginn und Ende aller Tätigkeiten zu verständigen, und weiters falls Aufgrund der Tätigkeiten Änderungen in der Zugvorbereitung notwendig sind
Ggf. sind dem Tfzf neue Zugpapiere zu übergeben bzw. diese zu korrigieren
Abholung der Zugpapiere
Bei Laständerungen und im Endbf
Zugvorbereitung Lokzug
Bei Lokzügen entfallen grundsätzlich die AUfgaben des Zugvorbereiters.
Aufgaben des Zgf übernimmt Tfzf des führenden Tfz
Werden Wahen (Skl) beigegeben, wir der Zug wie ein Güterzug behandelt
Bremsberechnung erfolgt durch Tfzf (vereinfachte Vorgangsweise)
Lokzug
Max. Anzahl Tfz
20
Als welche Züge werden Hilfszüge behandelt
nP-Züge
Bedingungen für P-Züge ohne Zub
a) Gesamtzuglänge darf Länge der Bahnsteige der Bst mit planmäßigen Halten nicht übersteigen (ausg. Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und abgesperrt am Zugschluss befinden)
b) taugliche seitenselek. Türsteuerung
c) taugliche Türraumüberwachung mit Anzeige des Zustands beim Tfzf für alle Fz, die zur Personenbeförderung bestimmt sind
d) Fz müssen Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
e) in jedem Einstiegsbereich eine taugliche Fahrgastnotsprechstelle zum Tfzf
f) taugliche Innen- und Außenbeschallung
P-Züge ohne Zub
Ausfall / Nichtvorhandensein bestimmter Einrichtungen
Falls
- Türraumüberwachung
- Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
- Fahrgastnotsprechstelle in jedem Einstiegsbereich
nicht vorhanden oder tauglich, dürfen nur ein- oder zweigliedrige Triebwagen/züge geführt werden. Der Tfzf muss den gesamten Zug überblicken können. Alle anderen P-Züge dürfen nur bis zum nächsten planmäßigen Anhaltebg geführt werden. Der IB ist zu verständigen
P-Züge ohne Zub
Ausfall der seitenselekt. Türst. od. Innen/Außenbeschallung
Zug ist am betreffenden Bahnsteig zu räumen
sofern kein Zub zur Verfügung steht
ev. kann einzelnes Fz abgesperrt werden
Bedienung der Türen bei erreichter Abfahrtszeit
- Türen bereits geschlossen (Meldelampe erloschen): Rücknahme der Türfreigabe, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen
- Türen noch geöffnet: Bahnbenützenden sind zu waren. Erfolgt dies durch Tfzf, dann über Außenbeschallung mit Wortlaut:
“Vorsicht - Zug fährt ab”
Tfzf nimmt Türfreigabe zurück, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen
Sind die Fz mit einem Warnton, der das Schließen der Türen ankündigt, ausgerüstet, kann die Warnung durch Tfzf entfallen (z.B 4020, 4023, 4024, 4124, 4746, 5022, DWZ)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Voraussetzungen für 0:0 Betrieb
Zu beachten
- Max. zulässige Wagenzuglänge ist in der Checkliste “Strecken und Fz für den 0 zu 0 Betrieb” ersichtlich
- Ausgenommen sind Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und sich abgesperrt am Zugschluss befinden (z.B. weiteres Tfz)
- Strecke und Fz müssen in der Checkliste aufgelistet sein. Ein Fahren auf Strecken ohne planmäßigen Aufenthalt ist zulässig (Umleitungsverkehr)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Abfahren von Zügen
Bei Erreichen der Abfahrtszeit und Vorliegen der Zustimmung:
- Beobachtung des Zuges auf der Bahnsteigseite nach ggb. Möglichkeit
- Rücknahme der Türfreigabe
- Kontrolle des geschlossenen Zustands
- beim Anfahren achtet der Tfzf nach ggb. Möglichkeit auf Unregelmäßigkeiten
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Bremsproben
Werden durch den Tfzf alleine durchgeführt (ausg. NBÜ bei DOSTO)
Die erste durchgeführte Vollbremsprobe am Einsatztag ist bei WZ im Bordbuch des Stwg (mit der Tfz-Nr.) zu vermerken
Bei der ersten Vb bzw. wenn die Stillstandszeit der Garnitur nicht bekannt ist
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Vollbremsproben
Grundsatz:
Bei der ersten Vb bzw. wenn die Stillstandszeit der Garnitur nicht bekannt ist
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Überprüfung der Bedingungen für den zugbegleiterlosen Betrieb
Die Überprüfung der Einrichtungen ist nach jeder Manipulation im Zugverband, min. einmal am Einsatztag der Fz durchzuführen (1a, 1b-Checks) und wird dem Tfzf in geigneter Weise (z.B. Schichtplan) bekannt gegeben
Gesamtzuglänge wird
Überprüfung grunds. durch Tfzf mittels Checkliste, ev. notwendige MA melden sich bei diesem
Gesamtzuglänge wird durch Disponent geprüft
Ist der letzte Eintrag einer erfolgten Überprüfung für den 0:0 Betrieb älter als ein EInsatztag, ist Disponent zu verständigen (Anordnung Check oder Besetzung mit Zub)
Fz gelten nur dann als überprüft, wenn alle zu überprüfenden Einrichtungen vorhanden und tauglich sind
Ist eine zu überprüfende Einrichtung nicht vorhanden od. untauglich ist 0:0 Betrieb nicht zulässig und der Disponent zu verständigen (ebenfalls im Bordbuch einzutragen)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Verdopplungscheck für Triebwagen
Werden zwei überprüfte Fz gekuppelt, muss Signalübertragung geprüft werden. Sofern dies nicht vom Führerstand aus möglich ist, ist die Überprüfung an einem Fz durchzuführen, das in Fahrtrichtung nach der Manipulationsstelle liegt.
Ob Garnituren überprüft sind, ist aus Bordbüchern ersichtlich. Falls der letzte Eintrag ältzer als ein Einsatztag ist, so ist der DIsponent zu verständigen (Anordnung Check od. Besetzung mit Zub)
Der Verdopplungscheck ist ohne Anordnung immer nach dem Verdoppeln durchzuführen!
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Überprüfung der Bedingungen für den 0:0 Betrieb nach durchgeführtem Kuppelvorgang (Manipulation)
Nach jeder Manipulation im Zugverband hat eine 1b-Überprüfung zu erfolgen
(außer E-Triebwagen bzw. 5022: Verdopplungscheck)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Überprüfung der Bedingungen für den 0:0 Betrieb während der Inbetriebnahme einer Tandemgarnitur
Vorausgesetzt jeder Triebwagen gilt als überprüft ist beim Aufrüsten des Führerstandes ebenfalls besonderes Augenmerk auf die erforderlichen Punkte des Verdopplungschecks zu legen
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Abweichungen vom Zugdatenzettel für WZ / Piktogrammen am TWG
Disponent ist zu verständigen. Die erforderlichen Zugdaten werden fmdl an Tfzf übermittelt und von diesem im Bordbuch eingetragen. Diese Dtaen gelten bis zur Übergabe einer Wagenliste. Nach dieser Übergabe ist der Eintrag zu streichen.
Bei Mangel an Bh meldet dies der Tfzf an den Fdl
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Umfahren des WZ und Fahrt ohne Stwg
Vollbremsprobe mit zentraler Bremskontrollanzeige vom Tfz aus durchführen. Bei Ausfall dieser führt der Tfzf, falls kein geeigneter MA zur Verfügung, die jeweilige Bremsprobe alleine durch, 0:0 Betrieb ist weiterhin zulässig
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Kundendienstliche Tätigkeiten
Gemäß Checkliste:
- Kontrolle des Reinigungszustands
- Überprüfung Funktionalität Beleuchtung, Heizung, Klima- und WC-Anlagen
- Eingabe FIS / Anbringung von Zuglaufschildern
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Ein- und Ausstiegshilfen / Rollstuhlrampe
Gemäß fz-bezogener Dokumente zu verwenden
Falls Verwendung am betroffenen Bahnsteig nicht möglich ist der im Zug befindliche Bahnbenützende in eine nächstgelegene, geeignete Bst mitzunehmen
Die Verkehrsleitung Schiene ist darüber in Kenntnis zu setzen
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
nach der Fahrt
Abschlussdienst über Anordnung Disponent / Dienstplan:
- Kontrolle, ob keine Bahnbenützenden im Zug
- Schließen der Fenster
- Meldung offens. Schäden / Mängel an Disponent und Eintragung ins RAS / Muster X
- im Wendebf Abschlusskontrolle (Sitze in Grundstellung, Armelehnen, Klapptische, Rollos öffnen, Zeitungen ordnen/aufhängen, Zurückgelassenes entfernen)
- Abgabe von Fundgegenständen
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Mitfahrt eines Zub
Fährt ein ausgebildeter Zub in anderen Aufgaben mit, hat sicher dieser beim Tfzf an- und abzumelden (nicht zwingend persönlich).
Werden die Bedingungen für 0:0 Betrieb außerplanmäßig nicht erfüllt, kann der Tfzf den Zub in Dienst stellen. Die Zugmannschaft meldet dies an die Verkehrsleitung Schiene, diese meldet an IB weiter.
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Kundeninformation im Abweichungsfall
Übernimmt der Tfzf gem. Checkliste
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Störungen
Grundsatz
Bei auswirkung auf Zugfahrt ist VLS zu verständigen (wenn möglich mit Bekanntgabe der ANzahl der betroffenen Bahnbenützenden)
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Ausfall Türraumüberwachung od. Fahrgastnotsprechstelle
Meldung an VLS
Zug ist im nächsten Anhaltebf zu räumen. Bahnbenütze so rasch als möglich informieren
“Sehr geehrte Fahrgäste! Aufgrund eines technsichen Defekts wird dieser Zug im Bf XY eingezogen. Wir bitten Sie, Ihre Fahrt vom Bf XY mit der angebotenen Ersatzbeförderung fortzusetzen”
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Ausfall seitenselektive Türsteuerung od. Außen-/Innenbeschallung
Zug ist am Bahnsteig zu räumen.
für die weitere Vorgangsweise ist die Weisung der VLS einzuholen
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Ausfall der Klima / Heinzungsanlage / Beleuchtung
Falls Weiterfahrt nicht zulässig (z.B. Ausfall gesamter Anlage bei entsprechender Witterung): Meldung an VLS, Nennung der ungefähren Anzahl der Bahnbenützenden. VLS legt weitere Vorgangsweise fest.
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Eintragungen von Mängeln an Fz
Sind ins RAS / Muster X einzutragen. Der Schaden ist so rasch als möglich der Dispostelle zu melden.
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Freigabe der Türen außerhalb des Bahnsteigbereichs
(z.B. weil Tfzf zur Fehlerbehebung vom Stwg zum Tfz gehen muss)
Das Fz ist gegen unbeabsichtigtes Bewegen und Ingangsetzen zu sichern, anschließend Durchsage:
“Achtung! Betriebsaufenthalt! Von den Türen zurücktreten! Nicht aussteigen!”
Anschließend Türfreigabe
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Überfüllung des Zuges
z. B. wenn
- Türen nicht mehr schließen
- Weg zum Führerstand blockiert
Bahnbenützende auffordern, sich im Zug zu verteilen:
“Sehr geehrte Fahrgäste! Bitte in das Wageninnere vorgehen und die Türbereiche freihalten!”
Falls nicht möglich, VLS verständigen
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Vorfall mit einem Bahnbenützenden an einer Türe
Betroffene Tür absperren und mit Muster S bezetteln
Ist Tür nicht bekannt: gesamter Wagen absperren
Disponent verständigen
Bei Ereignissen/Vorfällen im Zusammenhang mit Aus-/Einsteigen ist über VLS bzw. Disponent ein Türprotokoll anzufordern
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Sonderfall
Wird ein Zug aus betrieblichen gründen auf einer nicht in der Checkliste erhaltenen und für die betroffene Fzbaureihe / Zugkonfiguration evaluierten Strecke geführt, dann darf der Zug auch auf dieser Strecke im 0:0 Betrieb verkehren, wenn kein planmäßiger Aufenthalt mit Fahrgastwechsel vorgesehen ist.
bei Aufenthalt auf einem nicht evaluierten Bahnsteig ist die Weiterfahrt im 0:0 Betrieb nicht mehr möglich!
Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Einstellen GSMR Funktionscode während der Überprüfungen
Bei der Durchführung einer Überprüfung der Notsprechstellen für den 0:0 Betrieb (1a, 1b, Verdopplungscheck) ist darauf zu achten, dass am Fz, von dem die Überprüfung durchgeführt wird, am Funkgerät FC 01 eingestellt ist