Betrieb-V Flashcards

1
Q

Hierarchie in betrieblichen Fragen

A

Die gesamte Zugmannschaft untersteht dem Fdl. Tfz-Mannschaft und Schaffner sind an betriebliche Weisungen des Zgf gebunden

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2
Q

Notwendigkeit des Zgf

A

P-Züge, ausgenommen Militärzüge, müssen mit einem Zgf besetzt werden (außer 0:0 Betrieb). Andere Züge werden mit einem Zgf besetzt, wenn dies notwendig oder zweckmäßig ist
RoLA sind nP-Züge und daher nicht mit Zgf besetzt

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3
Q

Platz des Zgf

A

Grundsätzlich an der Zugspitze

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4
Q

Zgf allgemein

A

Zgf ist für SIcherheit und Ordnung beim Zug verantwortlich. Er trägt als Dienstabzeichen die blaue Kappe mit rotem Steg und/oder das rote Namensschild mit Funktionsbezeichnung
Dem Zgf muss alles mitgeteilt werden, was sein Eingreifen erfordert oder die Bahnbenützenden des Zuges betrifft

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5
Q

Lautsprecherdurchsagen

Zuständiger MA in lokbespannten Zügen des Regionalverkehrs

A
  • der Zub
  • Ist bei einem Zug, der mit seitenselektiver Türsteuerung verkehren soll, diese gestört, verständigt der Tfzf die Reisenden von der Ausstiegsseite
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6
Q

Lautsprecherdurchsagen

Zuständiger MA in Zügen des Regionalverkehrs, die mit Triebwagen/zügen geführt werden

A

Durchsagen erfolgen durch:

  • das FIS
  • den Tfzf, wenn FIS gestört
  • den Tfzf, wenn erforderliche Ansagen im FIS nicht programmiert
  • Tfzf in übrigen Triebwagen (5047, 5147)
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7
Q

Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV

Züges des Fernverkehrs

A

Immer durch Zub

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8
Q

Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV

Nahverkehr mit tauglicher seitenselektiver Türsteuerung

A

Grundsätzlich keine Durchsage der Ausstiegsseite

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9
Q
Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr ohne (tauglicher) seitenselektiver Türsteuerung
A
  • bei WZ und DWZ durch Tfzf

- in allen anderen Fällen durch Zub

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10
Q

Durchsagen der Ausstiegsseite in p-Zügen der ÖBB-PV
Nahverkehr
End-, Wende- bzw. Manipulationsbf

A

Wird der besetzte Führerstand eines Zuges mit seitenselektiver Türsteuerung durch den Tfzf deaktiviert, ist die Ausstiegsseite immer vor dem Abrüsten durch den Tfzf anzusagen

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11
Q

Züge ohne Zub

Zgf-Aufgaben

A

obliegen

a) dem zugvorbereiter im Ausgangsbf bis zur Feststellung der Abfahrbereitschaft sowie im Endbf nach Stillstand des Zuges. Bei Lastwechsel und in Grenz-(Übergangs-)bf gilt dies sinngemäß
b) sonst dem Tfzf des Zugtfz

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12
Q

Sicherung des Wagenzugs, wenn Tfz Zug verläßt

A

Obliegt MA des Bf
Grundsätzlich sichert jener MA, der das Tfz abkuppelt
Sind keine geeigneten MA des Bf verfügbar erfolgt dies über Auftrag des Fdl durch den Tfzf

ev. ist in diesem Bf eine Checkliste “Kuppeln und Sichern” vorhanden

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13
Q

Sicherung des Wagenzuges bei verbleibendem Tfz

A

Verantwortung des Zgf,

bei Zügen ohne Zub: Tfzf des Zug-Tfz im Einvernehmen mit Fdl

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14
Q

Tätigkeit des Zugvorbereiters nach erfolgter Zugvorbereitung gemäß Pkt. 63, 4

A
  • Übermittelt die Angaben für die Zuganzeigen dem IB

- stellt dem Tfzf des Zug-Tfz die Zugpapiere zur Verfügung

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15
Q

Verständigung des Tfzf durch Zugvorbereiter

A

-Übergabe der Zugpapiere darf ggf. auch vor der Teilbremsprobe stattfinden (falls Bestimmungen Pkt. 63(4) erfüllt)

Werden am Zug Manipulationen vorgenommen, so ist der Tfzf des führenden Tfz sofort vom Beginn und Ende aller Tätigkeiten zu verständigen, und weiters falls Aufgrund der Tätigkeiten Änderungen in der Zugvorbereitung notwendig sind

Ggf. sind dem Tfzf neue Zugpapiere zu übergeben bzw. diese zu korrigieren

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16
Q

Abholung der Zugpapiere

A

Bei Laständerungen und im Endbf

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17
Q

Zugvorbereitung Lokzug

A

Bei Lokzügen entfallen grundsätzlich die AUfgaben des Zugvorbereiters.
Aufgaben des Zgf übernimmt Tfzf des führenden Tfz
Werden Wahen (Skl) beigegeben, wir der Zug wie ein Güterzug behandelt
Bremsberechnung erfolgt durch Tfzf (vereinfachte Vorgangsweise)

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18
Q

Lokzug

Max. Anzahl Tfz

A

20

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19
Q

Als welche Züge werden Hilfszüge behandelt

A

nP-Züge

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20
Q

Bedingungen für P-Züge ohne Zub

A

a) Gesamtzuglänge darf Länge der Bahnsteige der Bst mit planmäßigen Halten nicht übersteigen (ausg. Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und abgesperrt am Zugschluss befinden)
b) taugliche seitenselek. Türsteuerung
c) taugliche Türraumüberwachung mit Anzeige des Zustands beim Tfzf für alle Fz, die zur Personenbeförderung bestimmt sind
d) Fz müssen Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
e) in jedem Einstiegsbereich eine taugliche Fahrgastnotsprechstelle zum Tfzf
f) taugliche Innen- und Außenbeschallung

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21
Q

P-Züge ohne Zub

Ausfall / Nichtvorhandensein bestimmter Einrichtungen

A

Falls
- Türraumüberwachung
- Türtaster od. Griffe besitzen, an denen ein unbeabsichtigtes Hängenbleiben hintangehalten wird
- Fahrgastnotsprechstelle in jedem Einstiegsbereich
nicht vorhanden oder tauglich, dürfen nur ein- oder zweigliedrige Triebwagen/züge geführt werden. Der Tfzf muss den gesamten Zug überblicken können. Alle anderen P-Züge dürfen nur bis zum nächsten planmäßigen Anhaltebg geführt werden. Der IB ist zu verständigen

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22
Q

P-Züge ohne Zub

Ausfall der seitenselekt. Türst. od. Innen/Außenbeschallung

A

Zug ist am betreffenden Bahnsteig zu räumen

sofern kein Zub zur Verfügung steht
ev. kann einzelnes Fz abgesperrt werden

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23
Q

Bedienung der Türen bei erreichter Abfahrtszeit

A
  • Türen bereits geschlossen (Meldelampe erloschen): Rücknahme der Türfreigabe, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen
  • Türen noch geöffnet: Bahnbenützenden sind zu waren. Erfolgt dies durch Tfzf, dann über Außenbeschallung mit Wortlaut:
    “Vorsicht - Zug fährt ab”
    Tfzf nimmt Türfreigabe zurück, nach Kontrolle der Zustandsanzeige ist der Zug in Gang zu setzen

Sind die Fz mit einem Warnton, der das Schließen der Türen ankündigt, ausgerüstet, kann die Warnung durch Tfzf entfallen (z.B 4020, 4023, 4024, 4124, 4746, 5022, DWZ)

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24
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Voraussetzungen für 0:0 Betrieb
Zu beachten

A
  • Max. zulässige Wagenzuglänge ist in der Checkliste “Strecken und Fz für den 0 zu 0 Betrieb” ersichtlich
  • Ausgenommen sind Fz, die nicht der Personenbeförderung dienen und sich abgesperrt am Zugschluss befinden (z.B. weiteres Tfz)
  • Strecke und Fz müssen in der Checkliste aufgelistet sein. Ein Fahren auf Strecken ohne planmäßigen Aufenthalt ist zulässig (Umleitungsverkehr)
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25
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Abfahren von Zügen

A

Bei Erreichen der Abfahrtszeit und Vorliegen der Zustimmung:

  • Beobachtung des Zuges auf der Bahnsteigseite nach ggb. Möglichkeit
  • Rücknahme der Türfreigabe
  • Kontrolle des geschlossenen Zustands
  • beim Anfahren achtet der Tfzf nach ggb. Möglichkeit auf Unregelmäßigkeiten
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26
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Bremsproben

A

Werden durch den Tfzf alleine durchgeführt (ausg. NBÜ bei DOSTO)

Die erste durchgeführte Vollbremsprobe am Einsatztag ist bei WZ im Bordbuch des Stwg (mit der Tfz-Nr.) zu vermerken
Bei der ersten Vb bzw. wenn die Stillstandszeit der Garnitur nicht bekannt ist

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27
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Vollbremsproben

A

Grundsatz:

Bei der ersten Vb bzw. wenn die Stillstandszeit der Garnitur nicht bekannt ist

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28
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Überprüfung der Bedingungen für den zugbegleiterlosen Betrieb

A

Die Überprüfung der Einrichtungen ist nach jeder Manipulation im Zugverband, min. einmal am Einsatztag der Fz durchzuführen (1a, 1b-Checks) und wird dem Tfzf in geigneter Weise (z.B. Schichtplan) bekannt gegeben
Gesamtzuglänge wird
Überprüfung grunds. durch Tfzf mittels Checkliste, ev. notwendige MA melden sich bei diesem
Gesamtzuglänge wird durch Disponent geprüft
Ist der letzte Eintrag einer erfolgten Überprüfung für den 0:0 Betrieb älter als ein EInsatztag, ist Disponent zu verständigen (Anordnung Check oder Besetzung mit Zub)
Fz gelten nur dann als überprüft, wenn alle zu überprüfenden Einrichtungen vorhanden und tauglich sind
Ist eine zu überprüfende Einrichtung nicht vorhanden od. untauglich ist 0:0 Betrieb nicht zulässig und der Disponent zu verständigen (ebenfalls im Bordbuch einzutragen)

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29
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Verdopplungscheck für Triebwagen

A

Werden zwei überprüfte Fz gekuppelt, muss Signalübertragung geprüft werden. Sofern dies nicht vom Führerstand aus möglich ist, ist die Überprüfung an einem Fz durchzuführen, das in Fahrtrichtung nach der Manipulationsstelle liegt.
Ob Garnituren überprüft sind, ist aus Bordbüchern ersichtlich. Falls der letzte Eintrag ältzer als ein Einsatztag ist, so ist der DIsponent zu verständigen (Anordnung Check od. Besetzung mit Zub)
Der Verdopplungscheck ist ohne Anordnung immer nach dem Verdoppeln durchzuführen!

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30
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Überprüfung der Bedingungen für den 0:0 Betrieb nach durchgeführtem Kuppelvorgang (Manipulation)

A

Nach jeder Manipulation im Zugverband hat eine 1b-Überprüfung zu erfolgen
(außer E-Triebwagen bzw. 5022: Verdopplungscheck)

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31
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Überprüfung der Bedingungen für den 0:0 Betrieb während der Inbetriebnahme einer Tandemgarnitur

A

Vorausgesetzt jeder Triebwagen gilt als überprüft ist beim Aufrüsten des Führerstandes ebenfalls besonderes Augenmerk auf die erforderlichen Punkte des Verdopplungschecks zu legen

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32
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Abweichungen vom Zugdatenzettel für WZ / Piktogrammen am TWG

A

Disponent ist zu verständigen. Die erforderlichen Zugdaten werden fmdl an Tfzf übermittelt und von diesem im Bordbuch eingetragen. Diese Dtaen gelten bis zur Übergabe einer Wagenliste. Nach dieser Übergabe ist der Eintrag zu streichen.
Bei Mangel an Bh meldet dies der Tfzf an den Fdl

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33
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Umfahren des WZ und Fahrt ohne Stwg

A

Vollbremsprobe mit zentraler Bremskontrollanzeige vom Tfz aus durchführen. Bei Ausfall dieser führt der Tfzf, falls kein geeigneter MA zur Verfügung, die jeweilige Bremsprobe alleine durch, 0:0 Betrieb ist weiterhin zulässig

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34
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Kundendienstliche Tätigkeiten

A

Gemäß Checkliste:

  • Kontrolle des Reinigungszustands
  • Überprüfung Funktionalität Beleuchtung, Heizung, Klima- und WC-Anlagen
  • Eingabe FIS / Anbringung von Zuglaufschildern
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35
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Ein- und Ausstiegshilfen / Rollstuhlrampe

A

Gemäß fz-bezogener Dokumente zu verwenden
Falls Verwendung am betroffenen Bahnsteig nicht möglich ist der im Zug befindliche Bahnbenützende in eine nächstgelegene, geeignete Bst mitzunehmen
Die Verkehrsleitung Schiene ist darüber in Kenntnis zu setzen

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36
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

nach der Fahrt

A

Abschlussdienst über Anordnung Disponent / Dienstplan:

  • Kontrolle, ob keine Bahnbenützenden im Zug
  • Schließen der Fenster
  • Meldung offens. Schäden / Mängel an Disponent und Eintragung ins RAS / Muster X
  • im Wendebf Abschlusskontrolle (Sitze in Grundstellung, Armelehnen, Klapptische, Rollos öffnen, Zeitungen ordnen/aufhängen, Zurückgelassenes entfernen)
  • Abgabe von Fundgegenständen
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37
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Mitfahrt eines Zub

A

Fährt ein ausgebildeter Zub in anderen Aufgaben mit, hat sicher dieser beim Tfzf an- und abzumelden (nicht zwingend persönlich).
Werden die Bedingungen für 0:0 Betrieb außerplanmäßig nicht erfüllt, kann der Tfzf den Zub in Dienst stellen. Die Zugmannschaft meldet dies an die Verkehrsleitung Schiene, diese meldet an IB weiter.

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38
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Kundeninformation im Abweichungsfall

A

Übernimmt der Tfzf gem. Checkliste

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39
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb
Störungen
Grundsatz

A

Bei auswirkung auf Zugfahrt ist VLS zu verständigen (wenn möglich mit Bekanntgabe der ANzahl der betroffenen Bahnbenützenden)

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40
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Ausfall Türraumüberwachung od. Fahrgastnotsprechstelle

A

Meldung an VLS
Zug ist im nächsten Anhaltebf zu räumen. Bahnbenütze so rasch als möglich informieren
“Sehr geehrte Fahrgäste! Aufgrund eines technsichen Defekts wird dieser Zug im Bf XY eingezogen. Wir bitten Sie, Ihre Fahrt vom Bf XY mit der angebotenen Ersatzbeförderung fortzusetzen”

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41
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Ausfall seitenselektive Türsteuerung od. Außen-/Innenbeschallung

A

Zug ist am Bahnsteig zu räumen.

für die weitere Vorgangsweise ist die Weisung der VLS einzuholen

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42
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Ausfall der Klima / Heinzungsanlage / Beleuchtung

A

Falls Weiterfahrt nicht zulässig (z.B. Ausfall gesamter Anlage bei entsprechender Witterung): Meldung an VLS, Nennung der ungefähren Anzahl der Bahnbenützenden. VLS legt weitere Vorgangsweise fest.

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43
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Eintragungen von Mängeln an Fz

A

Sind ins RAS / Muster X einzutragen. Der Schaden ist so rasch als möglich der Dispostelle zu melden.

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44
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Freigabe der Türen außerhalb des Bahnsteigbereichs

A

(z.B. weil Tfzf zur Fehlerbehebung vom Stwg zum Tfz gehen muss)
Das Fz ist gegen unbeabsichtigtes Bewegen und Ingangsetzen zu sichern, anschließend Durchsage:
“Achtung! Betriebsaufenthalt! Von den Türen zurücktreten! Nicht aussteigen!”
Anschließend Türfreigabe

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45
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Überfüllung des Zuges

A

z. B. wenn
- Türen nicht mehr schließen
- Weg zum Führerstand blockiert

Bahnbenützende auffordern, sich im Zug zu verteilen:
“Sehr geehrte Fahrgäste! Bitte in das Wageninnere vorgehen und die Türbereiche freihalten!”
Falls nicht möglich, VLS verständigen

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46
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Vorfall mit einem Bahnbenützenden an einer Türe

A

Betroffene Tür absperren und mit Muster S bezetteln
Ist Tür nicht bekannt: gesamter Wagen absperren
Disponent verständigen

Bei Ereignissen/Vorfällen im Zusammenhang mit Aus-/Einsteigen ist über VLS bzw. Disponent ein Türprotokoll anzufordern

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47
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Sonderfall

A

Wird ein Zug aus betrieblichen gründen auf einer nicht in der Checkliste erhaltenen und für die betroffene Fzbaureihe / Zugkonfiguration evaluierten Strecke geführt, dann darf der Zug auch auf dieser Strecke im 0:0 Betrieb verkehren, wenn kein planmäßiger Aufenthalt mit Fahrgastwechsel vorgesehen ist.

bei Aufenthalt auf einem nicht evaluierten Bahnsteig ist die Weiterfahrt im 0:0 Betrieb nicht mehr möglich!

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48
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Einstellen GSMR Funktionscode während der Überprüfungen

A

Bei der Durchführung einer Überprüfung der Notsprechstellen für den 0:0 Betrieb (1a, 1b, Verdopplungscheck) ist darauf zu achten, dass am Fz, von dem die Überprüfung durchgeführt wird, am Funkgerät FC 01 eingestellt ist

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49
Q

Richtlinien für den zugbegleiterlosen Betrieb

Wiederherstellung der 0:0 Tauglichkeit

A

Mit einer neuerlichen 1a Überprüfung zulässig

50
Q

Vom Zub bzw. Zugvorbereiter bei der Fahrtvorbereitung zu überprüfen

A
  • ordnungsgemäßer Kuppelzustand
  • Vorhandensein / Einschalten Schlusssignal
  • ob sich unter Fz Hemmschuhe oder andere Hindernisse befinden
  • Wagen und ihre Ladung auf offensichtliche Mängel
  • Wagenverschlüsse
  • Verwahrung loser Bestandteile
  • Handbremsen, die als Festhaltebremsen verwendet werden
51
Q

Voraussetzung zur Abgabe der Abfahrbereitschaftsmeldung durch den Tfzf an den IB

A
  • Abschluss aller Arbeiten an Tfzf gemeldet (durch Zub; bei nP-Zug: Übergabe der Zugpapiere, falls noch nicht an Bord)
  • Meldung der beendeten Bremsprobe
  • Zugpapiere beim Tfzf
  • Vorbereitedienst abgeschlossen (zB. Zugdateneingabe, Bremsarteinstellung, Wahl Sta)
  • Noch gültige Befehle übernommen (bei Tfzf-Wechsel)
52
Q

Jedenfalls erforderliche Meldung der Abfahrbereitschaft

A
  • Zugausgangsbf
  • bei Änderung der Zugbildung (inkl. Tfz-Manipulation)
  • ggf. nach technischer Behandlung von Wagen (z.B. Richten der Ladung)
  • Abweichung von der zugewiesenen Verkehrsstrecke
  • Tfzf-Wechsel bei nP-Zügen
  • Änderung der Fahrtrichtung (Stürzen)
53
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

A

Vor Abgabe der Meldung sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Bordbuch des Tfz und Zugpapiere kontrollieren
  • Das Vorhandensein mehrerer Wagenlisten bedeutet das Manipulationen an Unterwegsbf stattfinden
  • Alle Tätigkeiten laut RCA-Auftrag müssen im entspr. Bf beendet sein
  • Beginn und Ende der Tätigkeit müssen dem Tfzf des führenden Tfz mitgeteilt werden
54
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Abhängen von Wagen

A

Ist ein RCA-Auftrag vorhanden ist dieser auf dementsprechende Einträge im betreffenden Bf zu kontrollieren

Wird der Abschluss der Tätigkeiten dem ankommenden Tfzf mitgeteilt und findet keine persönliche Übergabe statt, ist dies im Bordbuch einzutragen (mit Zugnummer, Bst und Datum)

55
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Kuppeln eines N-Tfz

A

Muss in einem Bf ein N-Tfz an- oder abgekuppelt werden, verständigt der N-Tfzf den Tfzf des führenden Tfz vom Beginn und Ende der Kuppeltätigkeit

56
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Hinterstellen ohne Tfz

A

Der ankommende Tfzf hat im Kopf der Zugpapiere Art und Ort der Sicherung einzutragen

Der Tfzf, der den Zug neu bespannt ruft den zentralen/örtlichen Zugvorbereiter an, welche Bremsprobe erforderlich ist

57
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Hinterstellen mit Tfz (ohne persönliche Übergabe)

A

Ankommender Tfz vermerkt im Bordbuch:
Zugnummer, Bst, Datum, Ankunftszeit im Bf

im Kopf der Zugpapiere:
Art und Ort der Sicherung

Der übernehmende Tfzf kontrolliert Bordbuch/Zugpapiere
erfordert die Mitteilung im Bordbuch ein Bremsprobe oder ist kein Eintrag vorhanden: Verständigung örtlicher/zentraler Zugvorbereiter

58
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Tfzf stellt Tfz auf Zug, führt diesen nicht selbst (ohne persönliche Übergabe)

A

Tfzf, der das Tfz an den Zug stellt trägt ins Bordbuch ein:
Zeitpunkt der durchgeführten Bremsprobe (falls keine Bremsprobe ebenfalls vermerken), Zugnummer, Bst

Tfzf, der den Zug führt, kontrolliert die Angaben über Bremsprobe im Bordbuch, bei Fehlen von Einträgen: Verständigung örtlicher/zentraler Zugvorbereiter

59
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Arbeiten am Wagenzug durch MA des ausführenden Betriebsdienst

A

Vor Beginn ist Tfzf zu verständigen:
“(Tätigkeit) am Zug …”
Soferne schon die Abfahrbereitschaftsmeldung gegeben wurde : Fdl durch Tfzf verständigen
Kann Tfzf nicht verständigt werden, so darf mit Arbeit nicht begonnen werden.
Nach Beendigung der Arbeit ist Tfzf zu verständigen:
“(Tätigkeit) am Zug … beendet”

60
Q

Ergänzende Bestimmungen zur Abfahrbereitschaftsmeldung

Arbeiten am Wagenzug durch MA des ausführenden Betriebsdienst
bei Tfzf-Ablösen

A

Wird der Abschluss der Tätigkeiten dem ankommenden Tfzf mitgeteilt und findet keine persönliche Übergabe statt, ist dies im Bordbuch einzutragen (mit Zugnummer, Bst und Datum)

61
Q

Abfahren von Zügen - Zeitvorgabem für Reisezüge

A
  • Im Zugausgangsbf meldet der Zub den Abschluss aller Tätigkeiten spätestens 4 min vor planmäßiger Abfahrt
  • Im Zugausgangsbf meldet Tfzf die Abfahrbereitschaft spätestens 3 min vor Abfahrt an den Fdl
  • Unmittelbar nach Herstellung der Bereitschaft zur Abfahrt wir Türschließvorgang eingeleitet
  • Tfzf setzt nach Vorliegen aller betrieblichen Voraussetzungen mit dem (Sekunden)zeigersprung der verlautbarten Abfahrtszeit den Zug in Bewegung
  • bei verspäteten Zügen ist danach zu trachten, die Verspätung durch Ausschöpfen aller Kürzungspotentiale im Abfertigungsprozess so weit als möglich zu verringern
62
Q

Wo ist die Meldung zur Abfahrbereitschaft zu geben

A

nP-Züge: Nur, wenn sich die Spitze des Zuges unmittelbar vor einem HS oder SchS befindet

P-Züge: Nur im Bahnsteigbereich

ist die Meldung systemunterstützt zu geben

63
Q

Falls Kriterien zur Meldung der Abfahrbereitschaft nicht erfüllt

A

Tfzf nimmt Kontakt mit der betriebssteuernden Stelle auf. Diese prüft, ob für diesen Zug die Zustimmung zur Abfahrt mit HS oder SchS eindeutig erteilt werden darf, wenn

  • ja: Abfahrbereitschaft durch Tfzf systemunterstützt
  • nein: Verschubfahrt bis zum HS/SchS vereinbaren
64
Q

Meldung der Abfahrbereitschaft in Bf, in denen die Zustimmung zur Abfahrt mdl/fmdl erteilt wird

A

Tfzf darf Abfahrbereitschaft bereits nach Erfüllung der Voraussetzungen der Vorbereitung der Fahrt geben
(muss nicht direkt vor Signal stehen)

65
Q

Meldung der Abfahrbereitschaft mdl/fmdl

A

“Zug (Zugnummer) in (Bst) abfahrbereit”

66
Q

Meldung der Abfahrbereitschaft bei SchS ohne mittig lotrechtem weißen Streifen

A

Sind noch Verschubfahrten erforderlich, hat der Weichen/Signalbediener vor Zustimmungserteilung zur Verschubfahrt das Einvernehmen mit dem Tfzf herzustellen und bekannt zu geben, dass das Signal - FAHRVERBOT AUFGEHOBEN - die Zustimmung für eine Verschubfahrt ist

67
Q

Bereitschaft zur Abfahrt gem. Pkt 64

A

Unmittelbar vor Abfahrt stellen die Zub ohne Aufforderung die Bereitschaft zur Abfahrt her. Wenn eine Zustimmung zur Fahrt erforderlich ist, setzt die Abgabe des Signals - FERTIG - diese Zustimmung voraus.

68
Q

Anfahren gem. Pkt. 64

A

Die Zugmannschaft achtet auf Unregelmäßigkeiten wie offen gebliebene Türen, auf- oder abspringende Bahnbenutzende, Gefahrsignale usw.

69
Q

Beleuchtung gem. Pkt 64

A

Muss in Personenwagen bei Dunkelheit und Durchfahrt durch Tunnels eingeschaltet sein

70
Q

Signalbeachtung

A

Für Beachtung und Befolgung der Signale ist der Tfzf des führenden Tfz verantwortlich. Mitfahrende Lotsen oder Tfzf-NWK tragen die gleiche Verantwortung

71
Q

Signalansage

A

Bei Ausbildungs-, Kontroll- und Messfahrten sind im PZB-Betrieb alle die Fahrplangeschw. einschränkenden SIgnalbegriffe von HS und VS vom führenden Tfzf bzw. der NWK laut auszusprechen.

Bei Schulungsfahrten mit NWK sind zusätzlich (auch im LZB/ETCS Betrieb) die Bst, Fahrplanbezugspunkte und schriftliche Aufträge anzusagen

72
Q

HS, SchS, VS außer Betrieb

A

Zug ist davon schriftlich zu verständigen.
Ein Signal außer Betrieb kann
- mit dem Signal - SIGNAL AUSSER BETRIEB -
- ausgeschwenkt
- verpackt (abgedeckt)
- abgetragen
- noch nicht aufgestellt sein

73
Q

HS, SchS, VS außer Betrieb

Unregelmäßigkeiten

A
  • Falls trotz Verständigung ein mit - SIGNAL AUSSER BETRIEB - zu kennzeichnendes HS/SchS ohne Signal angetroffen wird
  • Falls ein HS/SchS mit - SIGNAL AUSSER BETRIEB - gekennzeichnet ist aber Zug nicht verständigt

so ist unbeschadet der Stellung des Signals anzuhalten. Weietrfahrt erst nach Feststellung des Sachverhalts und eindeutiger Weisung. Betreffen die genannten Unregelmäßigkeiten ein VS, so ist dieses in Stellung - VORSICHT - anzusehen

74
Q

Geschwindigkeit

A

Richtet sich nach dem Ziel, die planmäßigen Verkehrszeiten einzuhalten. Die höchste Gschw. der zugewiesenen Trasse ist nicht zu überschreiten.

75
Q

Geschwindigkeit

Verspätete Züge

A

Die Fahrzeit ist bis zum Erreichen der Fplgschw. zu kürzen. Sind Fharzeitüberschreitungen zu erwarten so ist auch bei nicht verspäteten Zügen die Fahrzeit zu kürzen

76
Q

Geschwindigkeitsbeschränkung / Langsamfahrstelle

A

Züge sind schriftlich oder über die Führerstandssignalisierung zu verständigen

(sofern die vmax im Kopf des Bfpl höher als die v der Langsamfahrstelle bzw. diese mit PZB 1000 Hz abgesichert ist)

77
Q

Vom Tfzf zu kontrollierende Einträge im Kopf der Wagenliste

A
  • Zugnummer
  • Datum
  • Bespannung (Tfz-Reihe und Nummer)
  • Niedrigste Fz vmax
  • Vorhandene Bh
  • Art der überwiegenden Bremsausrüstung
  • gesamte Zuglaufstrecke
  • vorbereitete Zuglaufstrecke
  • RID-Gut im Zug vorhanden

Bei Abweichungen ist der Zugvorbereiter zu verständigen, die Wagenliste wird ggf. handschriftlich durch den Tfzf korrigiert

78
Q

Nicht persönliche Übergabe der Wagenliste

A

Vom Tfzf ist an Hand der Wagennummer des 1. Wagens zu prüfen, ob die richtige Wagenliste vorhanden ist

79
Q

Möglichkeiten, dem Tfzf die Zugdaten zur Verfügung zu stellen

A

bei Tfz: Fahrzeuganschrift, Piktogramme

bei Wagenzug:

  • (internationale) Wagenliste
  • Zugzettel
  • Zugdatenzettel für den Betrieb von WZ
  • elektronisch
  • in jeder beliebigen Papierform
  • fmdl/mdl (bei Änderungen)
  • MoTis
80
Q

Geschobener Zug

Voraussetzungen

A

An der Spitze ein geeigneter MA
Bei planmäßigen Fahrten soll das erste Fz zur Mitfahrt, zur Anbringung des Spitzensignals, zur Notbremsung mit der Luftbremse (Luftbremskopf, Notbremseinrichtung im Einstiegsraum) und zur Abgabe von Achtungssignalen eingerichtet sein
Kann der MA an der Spitze nicht am ersten Fz mitfahren, muss er dem Zug vorausgehen
Vorschriebungen, die die Fahrt betreffen, sind dem MA durch den Tfzf mitzuteilen

81
Q

Geschobener Zug

Obliegenheiten des MA an der Spitze

A
  • Signalbeobachtung
  • Notbremsung (sofern möglich)
  • Abgabe von Achtungssignalen

Steht der MA mit dem Tfzf in Funkverbindung, werden Vorgangsweise und Wortlaute wie bei geschobenen Verschubteilen angewendet. Ansonsten Abgabe von Hand-Verschubsignalen zur Regelung der Fahrt in erforderlichem Ausmaß.

82
Q

Geschobener Zug

Vmax

A

25 km/h

mit Luftbremskopf: 40 km/h

83
Q

Geschobener Zug

EK ohne EKSA

A

Ist zu deren Sicherung die Abgabe von Achtungssignalen vorgeschrieben, so gilt für den Bereich 200m vor EK bis zum Erreichen dieser mit der Zugspitze:

a) Ist die Abgabe von Achtungssignalen vom ersten Fz nicht möglich:
- Vmax 25 km/h
- bei Wagenzuglänge über 200m ist EK zu bewachen
b) Abgabe von Achtungssignalen und Notbremsung vom ersten Fz nicht möglich:
- Vmax 20 km/h
- bei Wagenzuglänge über 200m ist EK zu bewachen

84
Q

Bestimmung bzg. Geschobener Zug finden keine Anwendung bei

A
  • Triebwagen/züge oder führendem Stwg
  • Schneeräumfahrten
  • Fahrten mit maschinentechnischen Messwagen
85
Q

Nachschieben

Zulässigkeit

A

Wenn es in der StL nicht ausgeschlossen ist

sowie in Notfällen

86
Q

Nachschieben

Nachschiebe-Tfz am Zugschluss

A

Sind an den Zug zu kuppeln. Im Bf-bereich darf ausnahmsweise auch mit nicht angekuppelten N-Tfz gefahren werden (Bsb und StL)
Tfz, die im Zugverband Druckkräfte nach vorne abgeben, sind zu kuppeln

87
Q

Nachschieben

Kommunikation

A
  • das führende Tfz muss grunds. immer vom IB erreicht werden können
  • Verständigung innerhalb des Zugverbandes auf dem Nachschiebefunkkanal (Betriebsart C, im Bfpl angegeben) oder Tfz-Konferenz (GSM-R, vom führenden Tfz aufgebaut). Bei durchgehender UIC-Leitung Lok/Lok
88
Q

Nachschieben

Wortlaute beim Abfahren

A

Führender Tfzf:
“Zug ….. abfahrbereit!”

Übrige Tfzf:
“Zug-/Zwischen-/Nachschiebe-Tfz des Zuges ….. ist abfahrbereit!”

Führender Tfzf:
“Zug ….. anfahren!”

89
Q

Nachschieben

Notfälle bei Betriebsart A

A

in Zugnummerneinstellung “77 77 77”

90
Q

Nachschieben

Bei abgeschalteter Fahrleitung aus dem Bf

A

Ortsfunkkanal darf verwendet werden

Auftrag zum Abkuppeln des Schiebe-Tfz:
“Schiebe-Tfz des Zuges ….. abkuppeln; Bremsprobe durchführen!”

Nach Abkuppeln und Bremsprobe antwortet Tfzf des Schiebe-Tfz:
“Bei Zug ….. Bremsprobe beendet!”

91
Q

Nachschieben

Ausfall der Funkverbindung

A

Bei Ausfall der Funkverbindung während der Fahrt und in Notfällen werden die Signale - LÖSEN - und - ACHTUNG - verwendet

92
Q

Nachschieben

Verständigung über Befehle

A

Führender Tfzf verständigt die anderen Tfzf im Stillstand vom Inhalt der Befehle (bzw. zulässige Nachschiebekraft)

93
Q

Nachschieben

Führender Tfzf verständigt über…

A
  • alle von “Hautsignal Frei” abweichenden VS-Stellungen
  • Trennstellen
  • Fahren mit gesenktem Sta
  • Langsamfahrstellen
  • plötzlich auftretende Unregelmäßigkeiten
94
Q

Vereinigen

Definition

A

Unter Vereinigen versteht man das geplante unmittelbare Kuppeln von P-Zügen oder Leerpersonenzügen mit tauglicher zentraler oder seitenselkt. Türsteuerung während des Zuglaufs oder am Ende einer Zugfahrt an vorher bereitgestellte, stillstehende P- bzw. LP-Züge für eine weiterfahrende Zugfahrt.

95
Q

Vereinigen erfolgt als

A

Verschubfahrt

96
Q

Zusammenspannen

A

In Ausnahmesituationen dürfen mit Zustimmung der jeweiligen EVU entweder
- maximal zwei P-Züge (auch LP-Züge) oder
- beliebig viele Triebwagen/züge und WZ
zusammengespannt werden. In allen Fällen darf die Gesamtlänge zusammengespannter P-Züge 450m nicht überschreiten

97
Q

Zusammenspannen von Zügen

Bestimmungen

A
  • Keiner der beteiligten Züge darf LZB/ETCS geführt sein
  • Jeder Zug hat für sich bremstechnisch fahrbar zu sein, daher entfällt Bremsberechnung, Teilbremsprobe ist ausreichend
  • Grundsätzlich ist Zugnummer des führenden Zuges zu verwenden. Bei Zügen mit gleicher vmax und unterschiedlichen erforderlichen Bh ist Fpl mit den geringeren Bh zu verwenden. Es sind die plan- und außerplanmäßigen Aufenthalte beider Züge zu berücksichtigen
  • Geänderte Zugbildung ist in der Zuganzeige bekannt zu geben
  • Zugpapiere bleiben beim jeweiligen Zug. Neuausstellung ist nicht erforderlich
  • Tfzf des führenden Fz ist über das Zusammenspannen schriftlich zu verständigen
  • Für das Tfz des hinteren Zugteils dürfen Belastungen des vorderen nicht angerechnet werden
  • Tfzf des hinteren Zugteils gibt dem vorderen Tfzf die bisher eingestellte PZB-Betriebsart bekannt. Anschließend wird beim vorderen Tfz die niedrigere Betriebsart der zusammengespannten Züge eingestellt.
98
Q

Aufenthaltsloses Vereinigen ist erlaubt mit

A
  • Triebwagen/zügen mit vorhandener tauglicher zentraler oder seitenselekt. Türsteuerung und selbsttätiger Mittelpufferkupplung
  • railjet

Bei WZ und DWZ ist unmittelbar vor dem bereitgestellten Zug anzuhalten

99
Q

Vereinigen

Ergänzende Bestimmungen

A
  • Der zu verstärkende Zug bzw. die erste bereitgestellte Garnitur hat während des Vereinigungsvorganges durchgehend mit Tfzf besetzt zu sein!
  • Die bereitgestellte Garnitur ist voll einzubremsen
  • Auf den letzten 5 Metern ist mit der heranfahrenden Garnitur in Schrittgschw. zu fahren
  • Bei 0:0 Betrieb zeitgerecht Ansage des Tfzf:
    “Sehr geehrte Fahrgäste! Achtung! Zug wird im nächsten Bahnhof vereinigt. Wir ersuchen während des Vorgangs sitzen zu bleiben oder die Haltegriffe zu benutzen! Außentüren sind geschlossen zu halten!”
100
Q

Fahren auf Sicht

A

Es muss jederzeit mit Fahrhindernissen gerechnet werden

101
Q

Fahren auf Sicht

Geschwindigkeit

A

Muss so geregelt werden, dass der der Zug vor einem Hindernis sicher angehalten werden kann.
Bei Zug- und Nebenfahrten vmax 30 km/h

102
Q

Fahren auf Sicht

Anordnung erfolgt durch

A

a) auf Strecken ohne ETCS durch das Zeichen “schwarzes Quadrat” im Bfpl für Einfahrt auf besetztes Bahnhofgleis (unabhängig von Signalisierung ist im gesamten dazugehörigen Fahrplanbezugspunkt auf Sicht vmax 30 km/h zu fahren!)
b) mit Signal - VORSICHTSSIGNAL - (oder Betriebsart OS in ETCS L2)
c) schriftlich (Befehl)

103
Q

Fahren auf Sicht

Bereich

A

Bei Vorsichtssignal: Bis zum nächsten HS/SchS

Bei Befehl ist der Bereich abzugrenzen.

104
Q

Fahren auf Sicht

Befehl Wortlaut

A

“Fahren auf Sicht zwischen (Bf) und (Bf) von (km) bis (km)
Grund: …..”

oder

“Fahren auf Sicht im (Bf) vom (Signal) bis (Signal od. Haltepunkt)
Grund: ……”

105
Q

Sonderbestimmungen

Allgemein

A

Treten außergewöhnliche Situationen auf, ist Ruhe und Besonnenheit von besonderer Bedeutung. Vor allem muss getrachtet werden, Gefährdungen zu verhindern; erforderlichenfalls wird dann Hilfe geleistet oder angefordert und schließlich der Vorfall gemeldet.

106
Q

Sonderbestimmungen

Gefährliche Güter

A

Wagen mit gefährlichen Gütern sind in der Wagenliste besonders gekennzeichnet. Bei Unfällen oder Austritt von Ladegut kann nach der Wagenanschrift oder der Bezettelung eine Gefahr erkannt werden. Bei Kesselwagen kann außerdem Ladegut und Gefährdungsgrad abgelesen werden. Bei der erforderlichen Meldung werden diese Angaben mitgegeben; die entsprechenden Weisungen erteilt dann der Fdl (siehe Checkliste Gefahrengut)

107
Q

Sonderbestimmungen

Fz-Untersuchung

A

Werden betriebsgefährdende Mängel an Fz erkannt oder auch nur vermutet, muss der Fdl verständigt werden, der die Untersuchung der Wagen in Wagenmeisterbf durch einen Wagenmeister, sonst durch den Tfzf veranlasst. Auf der freien Strecke entscheidet der Tfzf.

108
Q

Sonderbestimmungen

Fahrzeuguntersuchung in mehrgleisigen Abschnitten

A

Schutzmaßnahmen erforderlich

  • Muss Tfzf das Tfz verlassen, hat er Fdl zu verständigen (auch falls er auf gleisfreien Seite absteigt)
  • Fdl gibt bekannt, ab wann sich Tfzf zwischen den Gleisen aufhalten darf
  • Tfzf und Fdl vereinbaren Untersuchungsseite
  • Fdl meldet gesetzte Schutzmaßnahme
  • Durchführung der FU
  • Beendigung der FU dem Fdl melden
109
Q

Sonderbestimmungen

Meldung von Tätigkeiten an Fahrzeugen

A

Sind Tätigkeiten die eine Gefährdung für den Tfzf ergeben könnten an Fz durch den Tfzf durchzuführen, ist:
- der zuständige Weichen- und Signalbediener im Bf
- bzw. der zuständige Verschubleiter im PR-Stützpunkt
vom Beginn und Ende dieser Tätigkeit zu verständigen.

In Stützpunkten bei Dienstruhe des FKO: Tfzf hat Inbetriebnahme durch Dritte zu verhindern (z.B. Abzug Stas 3)

110
Q

Sonderbestimmungen

Abfahrtshindernisse

A

Treten Abfahrtshindernisse auf, so verständigt der Zugvorbereiter bzw. der Tfzf so rasch als möglich den Fdl

111
Q

Sonderbestimmungen

Unvorhergesehenes Anhalten auf freier Strecke

A

Erfolgt das Anhalten nicht mit HS stellt die Zugmannschaft so rasch als möglich die Ursache fest. Der Zgf (Tfzf) verständigt nach Durchführung der für die SIcherheit erforderlichen Maßnahmen den vorgelegenen Bf.
Grundsätzlich Sicherung mit Druckluftbremse (Vollbremsung), nach max. 1 Stunde Sicherung nach Festhaltebremsgewicht

112
Q

Sonderbestimmungen

Unerlaubtes Überfahren haltzeigender HS/SchS

A
  1. Verständigung des Fdl

2. Einholen der Zustimmung zur Weiterfahrt

113
Q

Sonderbestimmungen

Weiterfahrt nach unvorhergesehenem Anhalten

A

Vor Weiterfahrt muss die Zustimmung des vorgelegenen Fdl eingeholt werden. Ist Verständigung nicht möglich, darf auf Sicht bis zum nächsten Fernsprecher gefahren werden, bei dazwischengelegenen EK ist dabei wie bei gestörten EK vorzugehen

114
Q

Sonderbestimmungen

Unvorhergesehener Stillstand im Bf

A

Weiterfahrt nur nach Weisung des Fdl (ausgenommen Dienstruhe)

115
Q

Sonderbestimmungen

eingehender Fahrgastnotruf, Zug im Stillstand

A
  1. ) Annahme des Gesprächs
  2. ) Anlass des Fahrgastnotrufs feststellen (lassen)
  3. ) Abhilfe schaffen
  4. ) Abfahrt nach Zustimmung der betriebssteuernden Stelle

zu 2.): Falls eindeutig Fehlbedienung vorliegt, kann 3.) und 4.) entfallen

116
Q

Sonderbestimmungen

eingehender Fahrgastnotruf, Anfahrt im Bahnsteigbereich

A
  1. ) Anhalten mit Betriebsbremsung
  2. ) Annahme des Gesprächs
  3. ) Anlass des Fahrgastnotrufs feststellen (lassen)
  4. ) Abhilfe schaffen
  5. ) Abfahrt nach Zustimmung der betriebssteuernden Stelle
117
Q

Sonderbestimmungen

eingehender Fahrgastnotruf, während der Fahrt

A
  1. ) Annahme des Gesprächs
  2. ) Anlass des Fahrgastnotrufs feststellen (lassen)
  3. ) nach Abstimmung mit IB in der nächsten Bst mit Bahnsteig Anhalten mittels Betriebsbremsung
  4. ) Abhilfe schaffen
  5. ) Abfahrt nach Zustimmung der betriebssteuernden Stelle
118
Q

Sonderbestimmungen

Unrichtiger Fahrweg

A

Sofortiges Anhalten. Weiterfahrt erfolgt nach Weisung des Fdl

119
Q

Sonderbestimmungen

Nicht Beachtung eines planmäßigen Halts

A
  • Zub tritt in Verbindung mit Tfzf
  • fall nicht möglich betätigt er Notbremse

In jedem Fall Verständigung des Fdl

120
Q

Betriebliche Anordnungen NBÜ

Erkennen einer Notbremsung

A

In einem NBÜ-Bereich ist Notbremsung zu überbrücken.
Bei ersterreichter Hektometertafel außerhalb des Bereichs ist Bremsung einzuleiten.
Tfzf darf innerhalb des Bereichs anhalten, wenn ihm günstiger Haltepunkt bekannt ist
Tfzf und Zub nehmen Kontakt auf (“Zugbegleiter Schaltschrankanzeige beachten”)
Tfzf verständigt Fdl

121
Q

Betriebliche Anordnungen NBÜ

nach Stillstand

A

Zub überprüft Anzeigen und stellt den Grund der Notbremsung fest. Ergebnis meldet er dem Tfzf

122
Q

Betriebliche Anordnungen NBÜ

Stillstand im NBÜ Bereich

A

Ist ein Weiterfahren erforderlich verständigt der Tfzf die Bahnbenützenden (“Bitte nicht aussteigen! Der Zug fährt sofort weiter!”). Auf die Einholung der Zustimmung zur Weiterfahrt darf verzichtet werden.
Weiterfahrt ist erst nach dem Rückstellen der Notbremse zulässig.
Nach Verlassen des gekennzeichneten Bereichs ist anzuhalten