Bremsen M26 Flashcards
Bremsvorschrift
Zweck
Die Bestimmungen der Bremsvorschrift dienen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb. Die Vorschrift ist dem Sinne nach auch in jenen fällen anzuwenden, welche nicht ausdrücklich angeführt sind.
Bremsvorschrift
Inhalt
Enthält die Bestimmungen für die Inbetriebnahme, die Erprobung und Bedienung der Bremsen im Betrieb, sowie das Verhalten bei Unregelmäßigkeiten
Bremsvorschrift
Geltungsbereich
Gilt für den Einsatz der Bremsen im Eisenbahnbetrieb, vor, während und anch Zug-, Verschub- und Nebenfahrten mit Schienenfahrzeugen im Gesamtbereich der ÖBB
Bremsvorschrift
Durchgehende Bremse
Betätigung erfolgt von einer Stelle des Zuges und wirkt auf alle bremsbaren Fahrzeuge.
Bei der selbsstätigen Druckluftbremse sind alle Fz mittels HLL durchgehend verbunden
Bremsvorschrift
Leitungswagen
Wagen mit HLL allein oder ausgeschaltener Bremse
Bremsvorschrift
Selbsttätige (indirekte) Bremse
Spricht bei Zugtrennung von selbst an und kann auch von den angeschlossenen Fz aus mit Notbremseinrichtungen betätigt werden
Bremsvorschrift
Nichtselbsttätige (direkte) Bremse
Spricht bei Zugtrennung nicht an und lässt keine Notbremsung zu
Bremsvorschrift
Mehrlösige Bremse
Lässt einen stufenweisen Lösevorgang zu
Bremsvorschrift
Einlösige Bremse
Löst bei der ersten Lösestufe komplett aus
Bremsvorschrift
Schnellwirkende Bremse
Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder rasch auf (3-5 s.) Der Abbau erfolgt rasch (15-20 s)
Bremsvorschrift
Langsamwirkende Bremse
Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder langsam auf (18-30 s). Der Abbau erfolgt langsam (45-60 s)
Bremsausrüstung
Regel- und bestimmte Nebenfahrzeuge
Grundsätzlich selbsttätige Druckuftbremse
Bremsausrüstung
Bauteile der selbsttätigen Druckluftbremse
- HLL
- Luftabsperrhähn, HLL-Kupplung
- Bremsabsperrhahn
- Steuerventil
- Vorratsluftbehälter
- Bremszylinder
- Bremsgestänge
- Reibelemente (Sohlen od. Beläge)
Bremsausrüstung
Zusätzlich zur Grundausrüstung
- Bremsartumsteller
- Automatische Lastabbremsung oder Lastwechsel
- Löseeinrichtung
- Schnellbremsbeschleuniger
- Notbremseinrichtung
- Bremsgestängesteller
- Anzeigevorrichtungen (Schauzeichen, Meldelampen)
- Gleitschutzeinrichtungen
Bremsausrüstung
Lokomotiven, Triebwagen
- Drucklufterzeugungsanlage
- Führerbremsventil(anlage)
- Zusatzbremsventil(anlage)
- Nachbremsventil/einrichtung
- Schleuderschutz
Bremsausrüstung
Nachbremsventil Stellung EIN ist erforderlich
- bei allen besetzten und ferngesteuerten Tfz im Zugverband
- bei Tfz 10/1163, 1064, 2068, 2070
Bremsausrüstung
Nachbremsventil Stellung AUS erforderlich
- bei Tfz vor Triebwagen
- Verschub (Verschubreserve)
- Schleppen
- bei einem kurzen Zug (bis 3 Wagen) mit Tfz ohne dynamische Bremse
- alleinverkehrendes Tfz
- Fahrt mit Schneepflug
Bremsanschrift
- Hauptbauart (bezieht sich auf das Steuerventil)
- Bremsart
- Zusatzeinrichtungen
- Bremsgewicht
M26
Bremsgewicht
Maß für die Bremsleistung eines Fz oder Zugs
Das angeschriebende Bremsgewicht entsprcht der Leistungsfähigkeit bei einer Schnellbremsung bzw. der höchsten Bremsstufe
Die Leistungsfähigkeit ist für Haltbremsungen ausgelegt, kann nicht als Dauerbremsleistung betrachtet werden
M26
Bremsweg
Der von der Einleitung der Bremsung bis zum Stillstand der FZ zurückgelegte Weg
M26
Bremsweglänge
Der Bremsweg darf nach Einleitung einer Schnellbremsung eine örtlich vorgegebene Länge nicht überschreiten
Bremsuntersuchung
Zweck
Untersuchung und Wratung der Bremsen dienen dem Zweck, die Bremsen ständig in volltauglichem Zustand zu erhalten
Zusätzliche Untersuchungen erfolgen gem ZSB 31
Bremsuntersuchung
Zuständige MA
Jeder die Bremsprobe durchführende MA hat augenscheinlich festgeställte Mängel zu beheben bzw. die Behebung zu veranlassen
M26
Bremswirkung
Wird durch die Bremshundertstel ausgedrückt
M26
Bremshundertstel
Verhältnis von Bremsgewicht zu abzubremsender Masse
M26
Festhaltebremshundertstel
Die zum Festhalten der FZ im Stillstand erforderlichen Festhaltebremshundertstel sind in der StL angegeben
Inbetriebnahme der Bremsen
Kuppeln
HLL
wenn vorhanden, auch HBL
Steuerleitungen bei manchen Trieb- und Reisezugwagen
Inbetriebnahme der Bremsen
Kuppeln Mg-Bremse
HLL
zur Energieversorgung müssen auch HBL und Zugsammelschiene gekuppelt sein
Inbetriebnahme der Bremsen
Stellung der Hähne allgemein
Handgriffe müssen beim Betätigen in die vorgeschriebene Stellung fühlbar einrasten bzw. anschlagen
Inbetriebnahme der Bremsen
Luftabsperrhahn
Hähne an miteinander verbundenen Kupplungen sind zu öffnen, an nicht benützten zu schließen
Luftabsperrhahn geschlossen: Handgriff senkrecht nach oben
geöffnet: Handgriff waagrecht od schräg
In geschlossenem Zustand werden die Kupplungsschläuche entlüftet
Luftabsperrhähne einer Verbindung sind immer gleichzeitig zu betätigen
Inbetriebnahme der Bremsen
Fehlender oder verbogener Luftabsperrhahn
Möglicherweise füllt Zug, bremst aber nicht
Abtransport des Wagens bis nächsten Wagenuntersuchungsbf als Nachlaufer gestattet. Bei gegabelter Leitung ist diese zu verwenden
Inbetriebnahme der Bremsen
Bremsabsperrhahn
Handgriff ist rot mit federnder Rastrierung
Hahn ist in Stellung senkrecht nach unten geöffnet
Abweichende Ausführungen bei Tfz -> siehe jeweilige Bedienungsanleitung
Alle tauglichen und als mindertauglich geltenden selbstlösenden Bremsen sind einzuschalten
Inbetriebnahme der Bremsen
Bremsartumsteller
Handgriff gelb. Auf Schild sind Stellungen und ggf. zugehörige Bremsgewichte angeschrieben
Handgriff schlaufenförmig: Nur schnellwirkende Stellungen
Handgriff kugelig: Auch G-Stellung vorhanden
Grundsätzlich ist der Bremsartumsteller in die jeweils wirksamste Stellung (rechte Endlage) zu bringen
Inbetriebnahme der Bremsen
Lastwechsel
Roter Handgriff mit Stellungen “Leer” od. “Beladen”
Auf Schild jeweilige Bremsgewichte und Umstellgewicht (Gesamtgewicht, ab welchem Handgriff auf “Beladen” umzustellen ist)
Solange Gesamtgewicht unbekannt: “Leer”
Handgriff mit Langloch: Mehrere voeinander unabhängige Bremseinrichtung. Angeschriebene Bremsgewichte gelten jeweils nur für die vom jeweiligen Lastwechsel geschaltete Bremse, Umstellgewicht gilt für ganzen Wagen
Handgriff zweifach gekröpft: Mehrere Stellungen “Beladen” mit jeweiligem Umstell-/Bremsgewicht
Inbetriebnahme der Bremsen
Lastwechsel bei unbekanntem Gesamtgewicht
Grundsätzlich “Leer”
Bei vollbeladenen Zuckerrübenwagen und bei beladenen Wagen, bei denen aufgrund der Beschaffenheit und Menge des Ladegutes offensichtlich das Umstellgewicht erricht wird:
“Beladen”
Inbetriebnahme der Bremsen
Verantwortlichkeit für Stellung der Hähne
Luftabsperrhähne: Kuppelnder MA
Sonstige Hähne/Umstelleinrichtungen:
- Tfz: Tfzf
- Wagenzug: Zgf, Zv
- Verschub: Verschubleiter
- Nebenfahrt: Kl-Führer, Zv
Inbetriebnahme der Bremsen
Füllen der Bremse
Die selbsttätige Druckluftbremse ist über ein Fbv(anlage) oder eine ortsfeste Bremsprobeanlage mit Druckluft zu füllen
Inbetriebnahme der Bremsen
Fülldauer
Abhängig von
- Zuglänge
- Hauptluftbehälterdruck
- Ausgangsdruck in HLL
Inbetriebnahme der Bremsen
Füllprobe
Sind die Bremsen vollständig gefüllt (ist der Regelbetriebsdruck erreicht) so darf der Druck in der HLL bei abgeschlossenem Fbv innerhalb von wenigen Sekunden nicht absinken
Inbetriebnahme der Bremsen
Regelbetriebsdruck
In der HLL: 5 bar
bei ortsfesten Brpr-Anlagen: 4,8 - 4,95 bar
Inbetriebnahme der Bremsen
Angleichung
Besitzt das Fbv eine Angleicheinrichtung so ist diese zu betätigen
Falls keine autom. Angleicheinrichtung am FZ, ist bei jedem Wechsel des Fbv manuell anzugleichen
Manuelles Angleichen kann entfallen, wenn gelöster Zustand aller FZ durch zentrale Bremskontrollanzeige feststellbar
Bei einem noch nicht auf den Regelbetriebsdruck abgelaufenen Angleichvorgang kann es bei nachfolgenden Bremsvorgängen zu verbremsten Wagen kommen, falls führendes FZ ohne Bremsrechner und die Angleicheinrichtung nicht manuell bedient wird
Inbetriebnahme der Bremsen
Dichtheitsprüfung
Zeitpunkt
Vor jeder Vollbremsprobe
Bei Durchführung mit Tfz ist der Tfzf von dem die Brpr durchführenden MA zu verständigen
Inbetriebnahme der Bremsen
Dichtheitsprüfung Ablauf
Nach Erreichen des Regelbetriebsdruckes Fbv dicht stellen und auf Luftverluste achten
Wenn Druck in einer Minute nicht mehr als um 0,5 bar abfällt: Bremsanlage dicht
Wird dieser Wert überschritten, so ist Ursache festzustellen, zu beheben und Prüfung zu wiederholen
Vernatwortlich für Feststellung der Ursache und Behebung: Die Bremsen überprüfender MA (ev. technische Anleitung durch Tfzf)
Bremsprobe
Zweck
Überprüfung der ordnungsgemäßen Bedienbarkeit der Bremsen
Bremsprobe
Umfang
a) Anlegen der Bremsen
b) Feststellung des angelegten Zustandes
c) Lösen der Bremsen
d) Feststellung des gelösten Zustandes
e) Bremsprobemeldung
Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Grundsätzlich direkt am Reibelement (Anschlagen)
Angelegter Zustand:
Zweiachsige FZ: Min. eine Achse
DG-FZ: Min. eine Achse pro DG
Gelöster Zustand (auch durch Augenschein möglich): Alle Achsen (Handbremsen)
Bei FZ mit Schauzeichen sind nur diese zu beachten
Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Gelenkwagen
Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten.
Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf Bremsgewicht des Wagens nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.
Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Ständig gekuppelte Wageneinheit
Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten.
Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf bei offensichtlich ungleichmäßiger Lastverteilung Bremsgewicht der Wageneinheit nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.
Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Tfz
Zustand der Bremse beim Tfzf erfragen
Überprüfung mittels Druckluftmanometer bzw. zentraler Bremskontrollanzeige
Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Unbesetztes Tfz im Wagenzug
Wird Bremse am Tfz im gelösten Zustand angetroffen:
Druckabsetzung auf unter 3,0 bar. Legt Bremse neuerlich nicht an ist die Ursache festzustellen
Bremsprobe
Gesonderte Erprobung
Es müssen alle zur Verwendung kommenden Bremsbauarten eines FZ gesondert erprobt werden
Bremsprobe
Sichern der FZ
Die Brpr ausführender MA hat zu sorgen, dass FZ nicht entrollen
Sichern während Brpr erfolgt grundsätzlich durch das Tfz. Erforderlichenfalls weitere Sicherungsmittel
Bremsprobe
Unbrauchbare Bremsen
Sind zu bezetteln
Erprobung der Handbremsen
Zuständigkeit
Von MA, welcher sie bedient, vor der Fahrt zu erproben
Erprobung der Handbremsen
Ablauf
Bremse mäßig stark anziehen.
Angelegten Zustand überprüfen
Danach Bremsen vollständig lösen
Erprobung der Handbremsen
Abstoßen
Es erfolgt die Erprobung der Handbremsen durch überprüfen der Wirksamkeit beim Heranfahren zum Abstoßen
Erprobung der Handbremsen
Verwendung als Festhaltebremsen
Nach dem Anziehen der Bremse den angelegten Zustand überprüfen. Bei Scheibenbremsen gilt rotes Schauzeichen (trotzdem auch auf Verlauf des Kraftbedarfs beim Anlegen achten)
Erprobung der Bremsen
Lokomotiven
Druckluftbremsen: 1x pro Tag
Nichtselbsttätige Bremse: Vor erster Fahrt. Bremse bis zum max. Bremszylinderdruck anlegen (Funktionsprüfung Druckbegrenzungseinrichtung). Danach Bremse lösen. Überprüfung der Bremse durch Beobachtung des Bremszylinderdruckmessers.
Selbsttätige Bremse: Erprobung im Rahmen Sifa bzw. PZB Erprobung
Fbv: Bedienbarkeit bei jeder Inbetriebnahme prüfen
Handbremse/Federspeicherbremse: Erprobung beim Abstellen
Erprobung der Bremsen
Triebwagen/züge
Selbst. Druckluftbremse: 1x pro Tag durch Vollbrpr
Vollbrpr: Bei jeder Inbetriebnahme; bei Frost, wenn seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Vollbrpr. mehr als 3 Stunden vergangen sind
Wendebremsprobe: Nach Umkehr der Füllrichtung
Teilbremsprobe: Nach Verdopplung
Erprobung der Bremsen
Wendebremsprobe
Zug mit bisher benutztem Fbv einbremsen (Vollbremsung)
Nach Fst-Wechsel Bremsen mit neuem Fbv lösen
Bremsen unter Beobachtung der HLL- und Bremszylindermanometer anlegen und lösen. Vorhandene Angleichvorrichtungen sind dabei zu betätigen
Bei Triebwagen/zügen mit zentraler Bremskontrollanzeige sind Wendebrpr mit dieser Einrichtung durchzuführen
Erprobung der Bremsen
Wendebremsprobe
Wendezug
Meldet sich beim Tfzf kein MA zur Durchführung einer Voll/Teilbrpr führt Tfzf ohne Auftrag eine Wendebremsprobe durch.
Zusätzlich ist dabei nach dem neuerlichen Anlegen der bremsen das neue Fbv für ca. 10 sec abzusperren um zu erkennen, ob durch ein anderes Fbv die HLL nachgespeist wird
Erprobung der Bremsen
Wendezug
Teilbremsprobe (Tfz-Wechsel)
Meldet sich nach Anspannen kein MA zur Durchführung der Brpr, führt Tfzf diese ohne Auftrag durch
Bei Stwg R 8073 ist Brpr vom Tfz aus durchzuführen (keine zentrale Kontrollanzeige)
Erprobung der Bremsen
Wendezug
Vollbremsprobe
Bei WZ ohne Tfz-Wechsel und ohne Änderung des Wagenzugses: 1x pro Tag Vollbrpr.
Planung von Ort und Zeitpunkt durch Umlaufplaner/Disponent
DWZ: Vollbrpr innerhalb der ersten Vb am Kalendertag. Dies ist im Bordbuch des Stwg mit Uhrzeit und Tfz-Nr. zu dokumentieren. Ebenso, falls seit letzter Fahrt mehr als 3 h bei Frost vergangen sind.
Erprobung der Bremsen
Züge mit zentraler Bremskontrollanzeige
Erforderliche Brpr sind unter Verwendung dieser durchzuführen
Zusätzliche Überprüfung des angelegten/gelösten Zustands durch MA nicht erforderlich
Vor jeder Vollbrpr prüfen, ob alle FZ von Einrichtung erfasst sind
Bei Störung sind Voll/Teilbrpr mit MA durchzuführen, nötigenfalls vom Tfzf alleine
Erprobung der Bremsen
Tfz
Tfz dürfen nur mit tauglichen Druckluftbremsen (direkte und indirekte) einen Stützpunkt verlassen
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Gründe
Pkt 44(1)
a) - Mehr als 6 h (3 h bei Frost) seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Brpr
- Wahrnehmung von Mängeln, welche Ursache für ein Versagen der Bremse sein könnten
- nach Behebung eines Mangels zur Herstellung der Bremstauglichkeit
- wenn Überprüfung der Bremstauglichkeit angeordnet
b)
- Einschalten der Bremse
- Betätigung der Löseeinrichtung
- Verbinden der HLL
- Wechsel des Bedienventils
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Vollbremsprobe
- Bei allen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1)a) festgestellt werden
- Bildung eines Zuges aus mehr als 3 Wagengruppen oder Beigabe von mehr als 2 Wagengruppen zu Stammzug
- 1x pro Tag bei fortgesetzter Wiederverwendung eines unverändert bleibenden Wagensatzes
- Feststellung mangelhafter Bremswirkung
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Teilbremsprobe
Brpr ist durchzuführen:
- Bei einzelnen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1) festgestellt werden
- überprüfte Wagen müssen Zug beigestellt werden (an jeweils einem Fz pro Gruppe)
Brpr an einem gebremsten Wagen hinter Manipulationsstelle:
- Verbinden der HLL an einer Stelle
- Wechsel des Fbv unter Beibehaltung der Füllrichtung
- Behebung einer Bremsstörung
Brpr am letzten gebremsten Wagen
- Verbinden der HLL an mehr als einer Stell
- Umkehr der Füllrichtung bei lokbespannten Zügen sowie Triebwagen/zügen mit angehängten Wagen
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Überprüfte Wagengruppe
Wagen die auf einer Anlage gemeinsam erprobt an danach nicht mehr getrennt wurden
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Einreihung einer Wagengruppe
Gilt als Manipulation an einer Stelle des Zuges, daher Teilbrpr an einem Wagen hinter Manipulationsstelle
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Verbinden der HLL an mehr als einer Stelle
Wird auch das führende Tfz neu gekuppelt, so ist diese Kupplungsstelle nicht mitzuzählen
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Anhängen einer überprüften Wagengruppe mit anderer Füllrichtung
Teilbrpr am letzten gebremsten Wagen der Gruppe
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Verschub
Grundsätzlich gelten Bestimmungen des Pkt 44
Beim Verschub müssen jedoch nur die erforderlichen Bremsen erprobt werden
Brpr beim Verschub gelten nicht für anschließende Zugfahrten
Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Entfall der Brpr
- Wechsel der Bremsart (ausg. R + Mg einschalten)
- Umstellen Lastwechsel
- Wechsel des Fbv auf einem Fst
- beim Verschub nach Wechsel des Fst
- Ausschalten einer Bremse
- Abhängen von FZ am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten)
- Anhängen von FZ ohne Bremse am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten). HLL ist soweit als möglich zu verbinden
- Rückstellen einer Notbremseinrichtung
Ablauf der Bremserprobung
Über Auftrag erfolgt das Anlegen der Bremse.
Bei der Überprüfung des angelegten Zustandes ist auf die richtige Stellung der Hähne und Umstellumrichtungen an den Wagen zu achten.
Müssen noch
- Bremsen eingeschaltet
- Bremskupplungen verbunden
- Luftabsperrhähne geöffnet
- Lastwechsel umgestellt
werden, sind Bremsen zu lösen und erneut anzulegen. Fülldauer abwarten.
Bremsartumsteller dürfen auch bei angelegter Bremse umgestellt werden
Ablauf der Bremserprobung
Anlegen der Bremsen
HLL-Druck um 0,7 bar absenken
Das Anlegen darf nur mit Fbv(anlage) eines Tfz (Stwg) oder über ortsfeste Bremsprobeanlage erfolgen
Ablauf der Bremserprobung
Überprüfung der Bremsen, Selbstlöser
Wird eine Bremse in nicht angelegtem Zustand angetroffen: Neuerlich lösen und anlegen.
Löst Bremse innerhalb von 3 Minuten wieder aus: selbstlösende Bremse
Bleibt eingeschaltet, darf nicht bei Bremsberechnung angerechnet werden
Wagen gemäß ZSB 31 (Rot/Weiß Zettel) bezetteln