Bremsen M26 Flashcards

1
Q

Bremsvorschrift

Zweck

A

Die Bestimmungen der Bremsvorschrift dienen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb. Die Vorschrift ist dem Sinne nach auch in jenen fällen anzuwenden, welche nicht ausdrücklich angeführt sind.

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2
Q

Bremsvorschrift

Inhalt

A

Enthält die Bestimmungen für die Inbetriebnahme, die Erprobung und Bedienung der Bremsen im Betrieb, sowie das Verhalten bei Unregelmäßigkeiten

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3
Q

Bremsvorschrift

Geltungsbereich

A

Gilt für den Einsatz der Bremsen im Eisenbahnbetrieb, vor, während und anch Zug-, Verschub- und Nebenfahrten mit Schienenfahrzeugen im Gesamtbereich der ÖBB

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4
Q

Bremsvorschrift

Durchgehende Bremse

A

Betätigung erfolgt von einer Stelle des Zuges und wirkt auf alle bremsbaren Fahrzeuge.
Bei der selbsstätigen Druckluftbremse sind alle Fz mittels HLL durchgehend verbunden

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5
Q

Bremsvorschrift

Leitungswagen

A

Wagen mit HLL allein oder ausgeschaltener Bremse

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6
Q

Bremsvorschrift

Selbsttätige (indirekte) Bremse

A

Spricht bei Zugtrennung von selbst an und kann auch von den angeschlossenen Fz aus mit Notbremseinrichtungen betätigt werden

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7
Q

Bremsvorschrift

Nichtselbsttätige (direkte) Bremse

A

Spricht bei Zugtrennung nicht an und lässt keine Notbremsung zu

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8
Q

Bremsvorschrift

Mehrlösige Bremse

A

Lässt einen stufenweisen Lösevorgang zu

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9
Q

Bremsvorschrift

Einlösige Bremse

A

Löst bei der ersten Lösestufe komplett aus

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10
Q

Bremsvorschrift

Schnellwirkende Bremse

A

Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder rasch auf (3-5 s.) Der Abbau erfolgt rasch (15-20 s)

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11
Q

Bremsvorschrift

Langsamwirkende Bremse

A

Baut nach dem Ansprechen den Druck im Bremszylinder langsam auf (18-30 s). Der Abbau erfolgt langsam (45-60 s)

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12
Q

Bremsausrüstung

Regel- und bestimmte Nebenfahrzeuge

A

Grundsätzlich selbsttätige Druckuftbremse

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13
Q

Bremsausrüstung

Bauteile der selbsttätigen Druckluftbremse

A
  • HLL
  • Luftabsperrhähn, HLL-Kupplung
  • Bremsabsperrhahn
  • Steuerventil
  • Vorratsluftbehälter
  • Bremszylinder
  • Bremsgestänge
  • Reibelemente (Sohlen od. Beläge)
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14
Q

Bremsausrüstung

Zusätzlich zur Grundausrüstung

A
  • Bremsartumsteller
  • Automatische Lastabbremsung oder Lastwechsel
  • Löseeinrichtung
  • Schnellbremsbeschleuniger
  • Notbremseinrichtung
  • Bremsgestängesteller
  • Anzeigevorrichtungen (Schauzeichen, Meldelampen)
  • Gleitschutzeinrichtungen
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15
Q

Bremsausrüstung

Lokomotiven, Triebwagen

A
  • Drucklufterzeugungsanlage
  • Führerbremsventil(anlage)
  • Zusatzbremsventil(anlage)
  • Nachbremsventil/einrichtung
  • Schleuderschutz
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16
Q

Bremsausrüstung

Nachbremsventil Stellung EIN ist erforderlich

A
  • bei allen besetzten und ferngesteuerten Tfz im Zugverband

- bei Tfz 10/1163, 1064, 2068, 2070

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17
Q

Bremsausrüstung

Nachbremsventil Stellung AUS erforderlich

A
  • bei Tfz vor Triebwagen
  • Verschub (Verschubreserve)
  • Schleppen
  • bei einem kurzen Zug (bis 3 Wagen) mit Tfz ohne dynamische Bremse
  • alleinverkehrendes Tfz
  • Fahrt mit Schneepflug
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18
Q

Bremsanschrift

A
  • Hauptbauart (bezieht sich auf das Steuerventil)
  • Bremsart
  • Zusatzeinrichtungen
  • Bremsgewicht
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19
Q

M26

Bremsgewicht

A

Maß für die Bremsleistung eines Fz oder Zugs
Das angeschriebende Bremsgewicht entsprcht der Leistungsfähigkeit bei einer Schnellbremsung bzw. der höchsten Bremsstufe
Die Leistungsfähigkeit ist für Haltbremsungen ausgelegt, kann nicht als Dauerbremsleistung betrachtet werden

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20
Q

M26

Bremsweg

A

Der von der Einleitung der Bremsung bis zum Stillstand der FZ zurückgelegte Weg

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21
Q

M26

Bremsweglänge

A

Der Bremsweg darf nach Einleitung einer Schnellbremsung eine örtlich vorgegebene Länge nicht überschreiten

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22
Q

Bremsuntersuchung

Zweck

A

Untersuchung und Wratung der Bremsen dienen dem Zweck, die Bremsen ständig in volltauglichem Zustand zu erhalten
Zusätzliche Untersuchungen erfolgen gem ZSB 31

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23
Q

Bremsuntersuchung

Zuständige MA

A

Jeder die Bremsprobe durchführende MA hat augenscheinlich festgeställte Mängel zu beheben bzw. die Behebung zu veranlassen

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24
Q

M26

Bremswirkung

A

Wird durch die Bremshundertstel ausgedrückt

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25
Q

M26

Bremshundertstel

A

Verhältnis von Bremsgewicht zu abzubremsender Masse

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26
Q

M26

Festhaltebremshundertstel

A

Die zum Festhalten der FZ im Stillstand erforderlichen Festhaltebremshundertstel sind in der StL angegeben

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27
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Kuppeln

A

HLL
wenn vorhanden, auch HBL
Steuerleitungen bei manchen Trieb- und Reisezugwagen

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28
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Kuppeln Mg-Bremse

A

HLL

zur Energieversorgung müssen auch HBL und Zugsammelschiene gekuppelt sein

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29
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Stellung der Hähne allgemein

A

Handgriffe müssen beim Betätigen in die vorgeschriebene Stellung fühlbar einrasten bzw. anschlagen

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30
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Luftabsperrhahn

A

Hähne an miteinander verbundenen Kupplungen sind zu öffnen, an nicht benützten zu schließen
Luftabsperrhahn geschlossen: Handgriff senkrecht nach oben
geöffnet: Handgriff waagrecht od schräg
In geschlossenem Zustand werden die Kupplungsschläuche entlüftet
Luftabsperrhähne einer Verbindung sind immer gleichzeitig zu betätigen

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31
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Fehlender oder verbogener Luftabsperrhahn

A

Möglicherweise füllt Zug, bremst aber nicht

Abtransport des Wagens bis nächsten Wagenuntersuchungsbf als Nachlaufer gestattet. Bei gegabelter Leitung ist diese zu verwenden

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32
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Bremsabsperrhahn

A

Handgriff ist rot mit federnder Rastrierung
Hahn ist in Stellung senkrecht nach unten geöffnet
Abweichende Ausführungen bei Tfz -> siehe jeweilige Bedienungsanleitung
Alle tauglichen und als mindertauglich geltenden selbstlösenden Bremsen sind einzuschalten

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33
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Bremsartumsteller

A

Handgriff gelb. Auf Schild sind Stellungen und ggf. zugehörige Bremsgewichte angeschrieben
Handgriff schlaufenförmig: Nur schnellwirkende Stellungen
Handgriff kugelig: Auch G-Stellung vorhanden
Grundsätzlich ist der Bremsartumsteller in die jeweils wirksamste Stellung (rechte Endlage) zu bringen

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34
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Lastwechsel

A

Roter Handgriff mit Stellungen “Leer” od. “Beladen”
Auf Schild jeweilige Bremsgewichte und Umstellgewicht (Gesamtgewicht, ab welchem Handgriff auf “Beladen” umzustellen ist)
Solange Gesamtgewicht unbekannt: “Leer”
Handgriff mit Langloch: Mehrere voeinander unabhängige Bremseinrichtung. Angeschriebene Bremsgewichte gelten jeweils nur für die vom jeweiligen Lastwechsel geschaltete Bremse, Umstellgewicht gilt für ganzen Wagen
Handgriff zweifach gekröpft: Mehrere Stellungen “Beladen” mit jeweiligem Umstell-/Bremsgewicht

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35
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Lastwechsel bei unbekanntem Gesamtgewicht

A

Grundsätzlich “Leer”

Bei vollbeladenen Zuckerrübenwagen und bei beladenen Wagen, bei denen aufgrund der Beschaffenheit und Menge des Ladegutes offensichtlich das Umstellgewicht erricht wird:
“Beladen”

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36
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Verantwortlichkeit für Stellung der Hähne

A

Luftabsperrhähne: Kuppelnder MA

Sonstige Hähne/Umstelleinrichtungen:

  • Tfz: Tfzf
  • Wagenzug: Zgf, Zv
  • Verschub: Verschubleiter
  • Nebenfahrt: Kl-Führer, Zv
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37
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Füllen der Bremse

A

Die selbsttätige Druckluftbremse ist über ein Fbv(anlage) oder eine ortsfeste Bremsprobeanlage mit Druckluft zu füllen

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38
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Fülldauer

A

Abhängig von

  • Zuglänge
  • Hauptluftbehälterdruck
  • Ausgangsdruck in HLL
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39
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Füllprobe

A

Sind die Bremsen vollständig gefüllt (ist der Regelbetriebsdruck erreicht) so darf der Druck in der HLL bei abgeschlossenem Fbv innerhalb von wenigen Sekunden nicht absinken

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40
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Regelbetriebsdruck

A

In der HLL: 5 bar

bei ortsfesten Brpr-Anlagen: 4,8 - 4,95 bar

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41
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Angleichung

A

Besitzt das Fbv eine Angleicheinrichtung so ist diese zu betätigen
Falls keine autom. Angleicheinrichtung am FZ, ist bei jedem Wechsel des Fbv manuell anzugleichen
Manuelles Angleichen kann entfallen, wenn gelöster Zustand aller FZ durch zentrale Bremskontrollanzeige feststellbar

Bei einem noch nicht auf den Regelbetriebsdruck abgelaufenen Angleichvorgang kann es bei nachfolgenden Bremsvorgängen zu verbremsten Wagen kommen, falls führendes FZ ohne Bremsrechner und die Angleicheinrichtung nicht manuell bedient wird

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42
Q

Inbetriebnahme der Bremsen
Dichtheitsprüfung
Zeitpunkt

A

Vor jeder Vollbremsprobe

Bei Durchführung mit Tfz ist der Tfzf von dem die Brpr durchführenden MA zu verständigen

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43
Q

Inbetriebnahme der Bremsen

Dichtheitsprüfung Ablauf

A

Nach Erreichen des Regelbetriebsdruckes Fbv dicht stellen und auf Luftverluste achten
Wenn Druck in einer Minute nicht mehr als um 0,5 bar abfällt: Bremsanlage dicht
Wird dieser Wert überschritten, so ist Ursache festzustellen, zu beheben und Prüfung zu wiederholen
Vernatwortlich für Feststellung der Ursache und Behebung: Die Bremsen überprüfender MA (ev. technische Anleitung durch Tfzf)

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44
Q

Bremsprobe

Zweck

A

Überprüfung der ordnungsgemäßen Bedienbarkeit der Bremsen

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45
Q

Bremsprobe

Umfang

A

a) Anlegen der Bremsen
b) Feststellung des angelegten Zustandes
c) Lösen der Bremsen
d) Feststellung des gelösten Zustandes
e) Bremsprobemeldung

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46
Q

Bremsprobe

Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes

A

Grundsätzlich direkt am Reibelement (Anschlagen)
Angelegter Zustand:
Zweiachsige FZ: Min. eine Achse
DG-FZ: Min. eine Achse pro DG
Gelöster Zustand (auch durch Augenschein möglich): Alle Achsen (Handbremsen)

Bei FZ mit Schauzeichen sind nur diese zu beachten

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47
Q

Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Gelenkwagen

A

Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten.
Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf Bremsgewicht des Wagens nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.

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48
Q

Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Ständig gekuppelte Wageneinheit

A

Für die Brpr ist jeder FZ-Teil als Einzelfahrzeug zu betrachten.
Wird Bremse eines Elements asugeschaltet, darf bei offensichtlich ungleichmäßiger Lastverteilung Bremsgewicht der Wageneinheit nicht bei Bremsberechnung berücksicht werden. Vorhandene taugliche Bremsen bleiben eingeschaltet. Ist Wagen am Zugschluss gereiht, gilt er als Nachlaufer.

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49
Q

Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Tfz

A

Zustand der Bremse beim Tfzf erfragen

Überprüfung mittels Druckluftmanometer bzw. zentraler Bremskontrollanzeige

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50
Q

Bremsprobe
Feststellung des angelegten / gelösten Zustandes
Unbesetztes Tfz im Wagenzug

A

Wird Bremse am Tfz im gelösten Zustand angetroffen:

Druckabsetzung auf unter 3,0 bar. Legt Bremse neuerlich nicht an ist die Ursache festzustellen

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51
Q

Bremsprobe

Gesonderte Erprobung

A

Es müssen alle zur Verwendung kommenden Bremsbauarten eines FZ gesondert erprobt werden

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52
Q

Bremsprobe

Sichern der FZ

A

Die Brpr ausführender MA hat zu sorgen, dass FZ nicht entrollen
Sichern während Brpr erfolgt grundsätzlich durch das Tfz. Erforderlichenfalls weitere Sicherungsmittel

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53
Q

Bremsprobe

Unbrauchbare Bremsen

A

Sind zu bezetteln

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54
Q

Erprobung der Handbremsen

Zuständigkeit

A

Von MA, welcher sie bedient, vor der Fahrt zu erproben

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55
Q

Erprobung der Handbremsen

Ablauf

A

Bremse mäßig stark anziehen.
Angelegten Zustand überprüfen
Danach Bremsen vollständig lösen

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56
Q

Erprobung der Handbremsen

Abstoßen

A

Es erfolgt die Erprobung der Handbremsen durch überprüfen der Wirksamkeit beim Heranfahren zum Abstoßen

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57
Q

Erprobung der Handbremsen

Verwendung als Festhaltebremsen

A

Nach dem Anziehen der Bremse den angelegten Zustand überprüfen. Bei Scheibenbremsen gilt rotes Schauzeichen (trotzdem auch auf Verlauf des Kraftbedarfs beim Anlegen achten)

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58
Q

Erprobung der Bremsen

Lokomotiven

A

Druckluftbremsen: 1x pro Tag

Nichtselbsttätige Bremse: Vor erster Fahrt. Bremse bis zum max. Bremszylinderdruck anlegen (Funktionsprüfung Druckbegrenzungseinrichtung). Danach Bremse lösen. Überprüfung der Bremse durch Beobachtung des Bremszylinderdruckmessers.

Selbsttätige Bremse: Erprobung im Rahmen Sifa bzw. PZB Erprobung

Fbv: Bedienbarkeit bei jeder Inbetriebnahme prüfen

Handbremse/Federspeicherbremse: Erprobung beim Abstellen

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59
Q

Erprobung der Bremsen

Triebwagen/züge

A

Selbst. Druckluftbremse: 1x pro Tag durch Vollbrpr

Vollbrpr: Bei jeder Inbetriebnahme; bei Frost, wenn seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Vollbrpr. mehr als 3 Stunden vergangen sind

Wendebremsprobe: Nach Umkehr der Füllrichtung

Teilbremsprobe: Nach Verdopplung

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60
Q

Erprobung der Bremsen

Wendebremsprobe

A

Zug mit bisher benutztem Fbv einbremsen (Vollbremsung)
Nach Fst-Wechsel Bremsen mit neuem Fbv lösen
Bremsen unter Beobachtung der HLL- und Bremszylindermanometer anlegen und lösen. Vorhandene Angleichvorrichtungen sind dabei zu betätigen

Bei Triebwagen/zügen mit zentraler Bremskontrollanzeige sind Wendebrpr mit dieser Einrichtung durchzuführen

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61
Q

Erprobung der Bremsen
Wendebremsprobe
Wendezug

A

Meldet sich beim Tfzf kein MA zur Durchführung einer Voll/Teilbrpr führt Tfzf ohne Auftrag eine Wendebremsprobe durch.

Zusätzlich ist dabei nach dem neuerlichen Anlegen der bremsen das neue Fbv für ca. 10 sec abzusperren um zu erkennen, ob durch ein anderes Fbv die HLL nachgespeist wird

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62
Q

Erprobung der Bremsen
Wendezug
Teilbremsprobe (Tfz-Wechsel)

A

Meldet sich nach Anspannen kein MA zur Durchführung der Brpr, führt Tfzf diese ohne Auftrag durch
Bei Stwg R 8073 ist Brpr vom Tfz aus durchzuführen (keine zentrale Kontrollanzeige)

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63
Q

Erprobung der Bremsen
Wendezug
Vollbremsprobe

A

Bei WZ ohne Tfz-Wechsel und ohne Änderung des Wagenzugses: 1x pro Tag Vollbrpr.
Planung von Ort und Zeitpunkt durch Umlaufplaner/Disponent
DWZ: Vollbrpr innerhalb der ersten Vb am Kalendertag. Dies ist im Bordbuch des Stwg mit Uhrzeit und Tfz-Nr. zu dokumentieren. Ebenso, falls seit letzter Fahrt mehr als 3 h bei Frost vergangen sind.

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64
Q

Erprobung der Bremsen

Züge mit zentraler Bremskontrollanzeige

A

Erforderliche Brpr sind unter Verwendung dieser durchzuführen
Zusätzliche Überprüfung des angelegten/gelösten Zustands durch MA nicht erforderlich
Vor jeder Vollbrpr prüfen, ob alle FZ von Einrichtung erfasst sind
Bei Störung sind Voll/Teilbrpr mit MA durchzuführen, nötigenfalls vom Tfzf alleine

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65
Q

Erprobung der Bremsen

Tfz

A

Tfz dürfen nur mit tauglichen Druckluftbremsen (direkte und indirekte) einen Stützpunkt verlassen

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66
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges
Gründe
Pkt 44(1)

A

a) - Mehr als 6 h (3 h bei Frost) seit letzter Fahrt (ausg. Verschub) oder Brpr
- Wahrnehmung von Mängeln, welche Ursache für ein Versagen der Bremse sein könnten
- nach Behebung eines Mangels zur Herstellung der Bremstauglichkeit
- wenn Überprüfung der Bremstauglichkeit angeordnet
b)
- Einschalten der Bremse
- Betätigung der Löseeinrichtung
- Verbinden der HLL
- Wechsel des Bedienventils

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67
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Vollbremsprobe

A
  • Bei allen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1)a) festgestellt werden
  • Bildung eines Zuges aus mehr als 3 Wagengruppen oder Beigabe von mehr als 2 Wagengruppen zu Stammzug
  • 1x pro Tag bei fortgesetzter Wiederverwendung eines unverändert bleibenden Wagensatzes
  • Feststellung mangelhafter Bremswirkung
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68
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Teilbremsprobe

A

Brpr ist durchzuführen:

  • Bei einzelnen Wagen muss Bremstauglichkeit gem. 44(1) festgestellt werden
  • überprüfte Wagen müssen Zug beigestellt werden (an jeweils einem Fz pro Gruppe)

Brpr an einem gebremsten Wagen hinter Manipulationsstelle:

  • Verbinden der HLL an einer Stelle
  • Wechsel des Fbv unter Beibehaltung der Füllrichtung
  • Behebung einer Bremsstörung

Brpr am letzten gebremsten Wagen

  • Verbinden der HLL an mehr als einer Stell
  • Umkehr der Füllrichtung bei lokbespannten Zügen sowie Triebwagen/zügen mit angehängten Wagen
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69
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Überprüfte Wagengruppe

A

Wagen die auf einer Anlage gemeinsam erprobt an danach nicht mehr getrennt wurden

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70
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Einreihung einer Wagengruppe

A

Gilt als Manipulation an einer Stelle des Zuges, daher Teilbrpr an einem Wagen hinter Manipulationsstelle

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71
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Verbinden der HLL an mehr als einer Stelle

A

Wird auch das führende Tfz neu gekuppelt, so ist diese Kupplungsstelle nicht mitzuzählen

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72
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Anhängen einer überprüften Wagengruppe mit anderer Füllrichtung

A

Teilbrpr am letzten gebremsten Wagen der Gruppe

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73
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Verschub

A

Grundsätzlich gelten Bestimmungen des Pkt 44
Beim Verschub müssen jedoch nur die erforderlichen Bremsen erprobt werden
Brpr beim Verschub gelten nicht für anschließende Zugfahrten

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74
Q

Erprobung der durchgehenden Bremse des Wagenzuges

Entfall der Brpr

A
  • Wechsel der Bremsart (ausg. R + Mg einschalten)
  • Umstellen Lastwechsel
  • Wechsel des Fbv auf einem Fst
  • beim Verschub nach Wechsel des Fst
  • Ausschalten einer Bremse
  • Abhängen von FZ am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten)
  • Anhängen von FZ ohne Bremse am Schluss (bzw. Spitze bei geschobenen Fahrten). HLL ist soweit als möglich zu verbinden
  • Rückstellen einer Notbremseinrichtung
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75
Q

Ablauf der Bremserprobung

A

Über Auftrag erfolgt das Anlegen der Bremse.
Bei der Überprüfung des angelegten Zustandes ist auf die richtige Stellung der Hähne und Umstellumrichtungen an den Wagen zu achten.
Müssen noch
- Bremsen eingeschaltet
- Bremskupplungen verbunden
- Luftabsperrhähne geöffnet
- Lastwechsel umgestellt
werden, sind Bremsen zu lösen und erneut anzulegen. Fülldauer abwarten.
Bremsartumsteller dürfen auch bei angelegter Bremse umgestellt werden

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76
Q

Ablauf der Bremserprobung

Anlegen der Bremsen

A

HLL-Druck um 0,7 bar absenken

Das Anlegen darf nur mit Fbv(anlage) eines Tfz (Stwg) oder über ortsfeste Bremsprobeanlage erfolgen

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77
Q

Ablauf der Bremserprobung

Überprüfung der Bremsen, Selbstlöser

A

Wird eine Bremse in nicht angelegtem Zustand angetroffen: Neuerlich lösen und anlegen.
Löst Bremse innerhalb von 3 Minuten wieder aus: selbstlösende Bremse
Bleibt eingeschaltet, darf nicht bei Bremsberechnung angerechnet werden
Wagen gemäß ZSB 31 (Rot/Weiß Zettel) bezetteln

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78
Q

Ablauf der Bremserprobung

Unbrauchbare Bremse

A

Bremse, die auch nach dem zweiten Brems- und Lösevorgang nicht anlegt oder löst, ist unbrauchbar und auszuschalten. Bei geschleppten Tfz ist der Tfzf beizuziehen.

79
Q

Ablauf der Bremserprobung

Lösen der Bremse

A

Mit der Überprüfung des gelösten Zustands ist zu beginnen, wenn die nächstgelegene Bremse gelöst hat.
Wir eine angelegte Bremse vorgefunden, ist sie mittels Löseeinrichtung zu lösen.
Betreffende Bremse und die des nächstfolgenden Wagens ist durch eine Teilbrpr neuerlich zu überprüfen

80
Q

Ablauf der Bremserprobung

Bremsprobe beim N-Tfz

A
  • Ankuppeln des N-Tfz
  • N-Tfzf gibt Auftrag zum Anlegen der Bremsen an führenden Tfzf
  • Führender Tfzf senkt HLL-Druck um 0,7 bar
  • N-Tfzf achtet auf Druckabsenkung
  • N-Tfzf gibt Auftrag zum Lösen der Bremsen
  • N-Tfzf stellt Druckerhöhung fest
  • N-Tfzf gibt Verständigung über beendete Bremsprobe an führenden Tfzf

Verständigung über Zugfunk bzw. UIC Leitung

81
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Zeitpunkt

A

Bei Zügen mit Mg-Bremse im Anschluss an die Erprobung der Luftbremse

82
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Umfang

A

Bei Vollbrpr: Alle eingeschalteten Mg-Bremsen

Bei Teilbrpr: Nur die Mg-Bremsen der als nicht erprobt geltenden FZ
(Daher nicht nach Ankuppeln eines Vsp-Tfz, Tfz Wechsel und Stürzen usw.)

83
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Durchgangsprüfung

A

Zu Beginn Überprüfung der HBL auf freien Durchgang:
Letzter Luftabsperrhahn der HBL für ca. 30 sec öffnen
Auf gleich bleibendes Luftausströmgeräusch achten

Währenddessen überwacht Tfzf den HBL-Druck. Fällt dieser rasch um 1 bar ab -> Schnellbremsung (Fbv in dieser Stellung belassen)
Wird bei der Brpr funk verwendet, so ist zusätzlich Auftrag “Bremsen anlegen” zu geben

84
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Überprüfung der Mg-Bremse

A
Zu Überprüfen bei jedem Wagen:
Bei Drücken des Prüfknopfes:
- Absenken der Bremsmagnete
- Aufleuchten Leuchtmelder "Mg"
Nach Loslassen des Prüfknopfes:
- Rückkehr der Bremsmagnete in obere Ruhestellung
- Verlöschen Leuchtmelder "Mg"

Nachdem Funktion der zu prüfenden Mg-Bremsen festgestellt wurde, ist die Druckluftbremse zu lösen. Das Lösen der nächstgelegenen Bremse ist zu überwachen

Fahrzeugbezogen kann die Überprüfung der Mg-Bremse auch über Display erfolgen

85
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Störungen

A

Senken Bremsmagnete nicht ab -> Prüfknopf auf der anderen Seite betätigen

Kein Aufleuchten “Mg” -> Prüfung auf anderer Seite wiederholen

Nichtfunktionierende Mg- Bremsen sind unbrauchbar und auszuschalten

86
Q

Erprobung der Magnetschienenbremse

Unbrauchbare Mg-Bremse

A

Bremsmagnete bleiben bei nicht gedrücktem Prüfknopf auf Schienen -> Vollständiges Lösend er Druckluftbremse
Bleiben weiterhin auf Schiene -> Mg-Bremse unbrauchbar, Ausschalten

87
Q

Zuständig für Anordnung der Bremsprobe

A
  • Zgf bei seinem Zug
  • Tfzf bei Brpr nach Wechsel des Bedienventils, bei Feststellung mangelhafter Bremswirkung, nach Ankuppeln N-Tfz
  • Verschubleiter in Funktion des Zugvorbereiters
  • Kl-Führer
  • ansonsten ein Zugvorbereiter des EVU
88
Q

Zuständiger MA für Überprüfung der Bremsen

A
  • in vom EVU mit Wagenmeister besetzten Bf bei Zug- und Nebenfahrten mit Tfz: Wgm. In Ausnahmefällen können Brpr von anderen geeigneten MA durchgeführt werden
  • in Bf, in denen das EVU keinen Wgm stationiert hat und auf der freien Strecke: Geeigneter MA
  • Beigabe N-Tfz: Tfzf des N-Tfz
  • Verschubteil: Verschubleiter
  • Nebenfahrten mit Kl (SKl): Kl-führer (Fahrer)
  • Schneeräum-, Hilfszugfahrten: Geeigneter MA
89
Q

Bremsprobe

Aufträge

A

“Bremsen anlegen”
“Bremsen lösen”
“Bremsprobe beendet”

Bei Überprüfung durch mehrere MA hat Abgabe der Aufträge nur durch einen dieser MA zu erfolgen

90
Q

Bremsprobe

Verständigung

A
  • mdl
  • Funk
  • Bremsprobesignale

Bremsbediener hat Fortgang der Bremsprobe zu beobachten

91
Q

Bremsprobemeldung

A

Ergebnis der Bremsprobe ist dem Zugvorbereiter zu melden
Inhalt:
- die Verständigung “bei Zug ….. auf Gleis ….. Bremsprobe beendet”
- Bekanntgabe der Wagen mit ausgeschalteter bzw. selbstlösender Bremse
- ggf. die Änderung der Stellung einer Umstelleinrichtung, die das Bremsgewicht verändert

92
Q

Entfall der Bremsprobemeldung

A
  • Beim Verschub
  • nach Wendebremsprobe
  • Bremsprobe am N-Tfz

Weiters: Brpr mit zentraler Bremskontrollanzeige und dabei keine Unregelmäßigkeit festgestellt

93
Q

Bremsbedienung

Bediente Bremse

A

Bremse die
- als durchgehende Bremse vom Tfzf
- als Handbremse durch den auf dem FZ befindlichen Bediener
in Tätigkeit gesetzt werden kann.

94
Q

Bremsbedienung

Stellung der Fbv auf besetzten Fst

A

Auf Fst, von denen aus die durchgehende Bremse nicht bedient wird:
Neutral/Dichtstellung, nicht versperren

95
Q

Bremsbedienung

Inbetriebnahme eines Fbv

A

Nach Aufsperren bzw. Aufstecken des Handgriffes eines Fbv ist ordnungsgemäße Bedienbarkeit zu prüfen.
Mittels Druckluftmanometer ist zu überprüfen, ob in der Fahrtstellung der Regelbetriebsdruck erreichht wird.

96
Q

Bremsbedienung

Außerbetriebnahme eines Fbv

A

Handgriff in die Neutralstellung bringen und versperren (abziehen)

97
Q

Arten von Bremsungen

Selbsttätige Druckluftbremse

A

a) Betriebsbr. (HLL-Druck soweit absenken, dass alle Stv ansprechen, bei nP-Züge min. 0,7 bar)
b) Vollbr. (3,5 bar)
c) Schnellbr. (vollständiges Entlüften der HLL)
d) Notbr. (über Notbremseinrichtung, Luftabsperrhahn, Luftbremskopf)
e) Zwangsbr. (SIFA, AFB, LZB, PZB, ETCS, Übertourungsschutz, Zugtrennung, schadhafte HLL)

98
Q

Arten von Bremsungen

Nichtselbsttätige Druckluftbremse

A

Es können Betriebs- und Vollbremsungen ausgeführt werden

99
Q

Arten von Bremsungen

Dynamische Bremse

A

Kann allein oder im Zusammenwirken mit der selbsttätigen Druckluftbremse eingesetzt werden.

Wird angewendet umd Verschleiß der Reibeelemente zu verringern, deren übermäßige Erwärmung zu vermeiden, sowie elektrische Energie zu gewinnen und rückzuspeisen

100
Q

Arten von Bremsungen

Mg-Bremse

A

Wird bei Schnell-, Not- oder Zwangsbremsung wirksam wenn

  • hoher Geschwindigkeitsbereich
  • Bremsart R + Mg
  • HBL angeschlossen

Mg-Bremse an Lok, Triebwagen/zügen ist außerdem allein einsetzbar

101
Q

Bremsbedienung

Überwachung der Betriebsbereitschaft

A

Beobachtung der Druckmesser und Anzeigevorrichtungen

In HLL und HBL muss der vorgeschriebene Druck durch die Regeleinrichtungen gehalten werden

102
Q

Bremsbedienung

Lösen vor dem Aufschalten

A

Vor jeder Anfahrt/Beschleunigung müssen alle Bremsen des Wagenzuges gelöst sein (Gefahr von Flachstellen und Zugtrennung)
Aufsteuern gegen AFB-Haltebremse ist zulässig (sofern es die Neigungsverhältnisse zulassen, ist die Haltebremse vor dem Anfahren zu lösen)

103
Q

Bremsbedienung

Schnellbremsung

A

Nach Möglichkeit durch rechtzeitige Einleitung einer Betriebsbremsung zu vermeiden.
Schnellbremsung ist einzuleiten:
a) Bei Gefahr
b) Bremsung erst am Beginn der vorgegebenen Bremsweglänge
Von einer Schnellbremsung darf abgewichen werden, wenn der Tfzf erkannt hat, dass aufgrund örtlicher Verhältnisse im Zusammenhang mit dem vorhandenen Bremsausmaß eine Betriebsbremsung ausreicht

104
Q

Bremsbedienung

Betriebsbremsung

A

Nach erster Druckabsenkung kann Bremswirkung weiter verstärkt werden.
Bremswirkung kann stufenweise verringert werden. Ab HLL-Druck von 4,6 bar dürfen keine Lösestufen mehr eingestellt werden, Bremsen sind vollständig zu lösen.
Entsprechen der Zuglänge und vorangegangener Bremsstufe ist die Dauer des Füllstoßes zu wählen
Zur Vermeidung von Zerrungen: Bremsung nicht aufheben, bevor sie nicht im ganzen Zug wirksam geworden ist

105
Q

Bremsbedienung

Bremsausrüstung mit Kunststoffbremssohlen

A

Zug laut Wagenliste überwiegend mit KS:

  • Bei Frost ca. alle 20 km eine Betriebsbremsung einleiten
  • Vor Erreichen eines Kopfbf oder langen Gefällestrecke mit größerer Neigung Bremsen warm bremsen
  • Bei Bremsung bis zum Stillstand kein vorzeitiges Auslösen der indirekten Bremse
106
Q

Bremsbedienung

Verwendung der direkten Druckluftbremse

A
  • allein verkehrende Lokomotiven (Kl, SKl)
  • beim Verschub, falls durchgehende Bremse nicht bedient werden kann
  • bei Zug-/Nebenfahrten zur Unterstützung der Bremswirkung wenn das Nachbremsventil wirksam geschalten ist
  • Zum Fetshalten der FZ bei Aufenthalten und während der Bremsprobe
107
Q

Bremsbedienung

Bremsungen im Gefälle

A

Zur Aufbringung der Dauerbremsleistung sind möglichst dynamische Bremsen einzusetzen
Zur Geschwindigkeitsregulierung ist zusätzlich die selbsttätige Druckluftbremse zu bedienen.
Sind keine dynamischen Bremsen vorhanden: Druckluftbremse so bedienen, dass möglichst Abkühlphasen entstehen

108
Q

Bremsbedienung

Frost und Schnee

A

Bei Vereisungsgefahr wiederholt Betriebsbremsungen während der Fahrt durchführen

109
Q

Bremsbedienung

Extreme winterliche Witterung

A

Wird während der Fahrt eine Bremsunregelmäßigkeit festgestellt, die eindeutig auf die Witterung zurückzuführen ist (z.B. Flugschnee) so hat der Tfzf die v des Zuges nach eigenem Ermessen zu vermindern und wiederholte Betriebsbremsungen ohne E-Bremse einzuleiten.
Wird durch diese Maßnahmen die Unregelmäßigkeit beseitigt, kann die Fahrt uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Bei Verschlechterung Weiterfahrt mit verminderter v bis nächster Bf, dort Weissung der VLZ einholen

110
Q

Bremsbedienung

Anhalten bei Gefahr

A

Jede Fahrt ist bei Gefahr unverzüglich mit einer Schnell- oder Notbremsung anzuhalten. Soweit vorhanden, sind zusätzlich dynamische und Mg-Bremsen einzusetzen. Sandstreueinrichtung ist zu betätigen.

Bei alleinverkehrenden Tfz: Wird Sandstreueinrichtung zum Anhalten in Bf betätigt, muss Tfzf sogleich anch Stillstand den Fdl davon in Kenntnis setzen (Gleisfreimeldeanlage)

111
Q

Bremsbedienung

Betätigung der Sandtaste

A

Bei Schnell-, Not- und Zwangsbremsungen ist die Sandungstaste bis zum Stillstand zu betätigen (ausgenommen Selbstrettung)

112
Q

Bedienung der dynamischen Bremsen

A

Zur Geschwindigkeitsregulierung (bis 70 km/h möglichst ausschließlich) und Aufbringung der Dauerbremsleistung im Gefälle

Rucke und Zerrungen im Zug (besonders bei gleichzeitiger Verwendung der Druckluftbremse) sollen weitgehend vermieden werden. Ein sicheres Anhalten bei Ausfall der dynamischen Bremse mus gewährleistet sein.

An der Zugspitze und am Zugschluss hat jeweils nur ein Tfz mit tauglicher dynamischer Hochleistungsbremse die volle Bremsleistung zu erbringen. Weitere Tfz nur Eigengewichtsabstützung. (Tfz in Vielfachsteuerung gelten als ein Tfz)

113
Q

Bremsbedienung zur Überprüfung der Wirksamkeit

A

Bremswirkung ist während der Fahrt durch Einleitung einer Betriebsbremsung zu überprüfen:

  • nach Inbetriebnahme eines Tfz bei Fahrt zur Dienstleistung
  • bei der ersten Geschw.verminderung durch vorzeitige Bedienung
  • nach längeren Bedienpausen bei Frost und Schnee
  • nach einer Bremsstörung auf der freien Strecke bei der Weiterfahrt in den Bf
  • Vor Einfahrt in starkes Gefälle (> 10 prom.)
  • Vor Einfahrt in Kopfbahnhof

Bei nP-Zügen an geeigneter Stelle, allerdings so bald als möglich:

  • nach Abfahrt vom Zugausgangsbf
  • nach Veränderung der Zugzusammensetzung
114
Q

Bremsen

Abstellen von Fahrzeugen

A

Vor dem Abkupplen des Tfz ist der Wagenzug (Verschubteil) durch eine Vollbremsung einzubremsen

(Verantwortung des Tfzf. Zuvor muss eine Verständigung des MA der abkuppelt erfolgen)

115
Q

Bremsen
Abstellen von Fahrzeugen
Maßnahmen bei Frost

A

Bei Stllstand von mehr als 3 Stunden ist die Druckluftbremse zu entlüften
(gem. Checkliste “Kuppeln und Sichern”, ansonsten nur über Auftrag)

Reisezug: Wird Tfz zum Vorheizen verwendet, ist das Fbv in Fahrtstellung zu belassen (Manche Tfz mit Bremsrechner füllen HLL im Vorheizbetrieb automatisch auf 5 bar)

Größere Eis- und Schneemengen an den Bremseinrichtungen sollen entfernt werden. Angefrorene Bremsklötze sind vor FZ-Bewegung loszuschlagen oder abzutauen.

Werden abgestellte FZ in Bewegung gesetzt ist darauf zu achten, dass sich die Radsätze drehen.

116
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Bremsung vom Zug aus

A

Jedes Ansprechen der selbsttätigen Druckluftbremse hat der Tfzf durch Einleitung einer Schnellbremsung zu unterstützen.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Druckverhältnisse in der HLL, so ist für etwa 10 Sek. das Fbv in die Neutral/Dichtstellung zu bringen. Sinkt dabei der Druck stark ab, ist ebenfalls sofort eine Schnellbremsung einzuleiten.

Bis zur Klärung der Ursache ist eine Zugtrennung anzunehmen.

117
Q

M26 Unregelmäßigkeiten
Bremsung vom Zug aus
Maßnahmen nach Anhalten

A
  • Vollständigkeit des Zuges überprüfen
  • Nach Ursache des Druckabfalls suchen
  • Sind weitere MA am Zug: Zweimal Signal “Lösen” geben
  • Wiederholt Füllstoß geben, falls Tfzf alleine: Fbv in Vollbremsstellung
118
Q

M26 Unregelmäßigkeiten
Bremsung vom Zug aus
Maßnahmen vor Weiterfahrt

A

Bremsen wieder füllen.

Ist Brpr erforderlich, diese durchführen. Ist dies nicht möglich, erfolgt Fahrt in nächsten Bf mit vmax 20 km/h

Bei Weiterfahrt Wirksamkeit überprüfen

119
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Schwache Betriebsbremswirkung

A

Unverzüglich Schnellbremsung einleiten.
Bei ausreichender Schnellbremswirkung darf die Fahrt fortgesetzt werden, wobei aber die Druckabsenkungen bei nachfolgenden Betriebsbremsungen höher als bisher sein müssen.

120
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Schwache Schnellbremswirkung

A

Anhalten, Bremsen untersuchen. Nach Behebung des Mangels und Bremsprobe ist Weiterfahrt zulässig.

Kann Mangel nicht beseitigt bzw. Bremsprobe nicht durchgeführt werden, darf nur mit vmax 20 km/h und Überprüfung der Wirksamkeit die Fahrt fortgesetzt werden (falls Hälfte der Bremsen tauglich)

Ist eine Untersuchung nicht möglich, erscheint jdeoch ein Anhalten aus stark verminderter Geschw. als gesichert, darf zum Freimachen der Strecke die Fahrt mit vmax 10 km/h bis zu einem für die Untersuchung geeigneten Bf fortgesetzt werden

121
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Bremsuntersuchung (5)

A

Fbv in Schnellbremsstellung belassen
An Hand Wagenliste den angelegten Zustand der Bremsen sowie Grad der Erwärmung der Reibeelemente zu überprüfen (bei den bei der Bremsberechnung berücksichtigeten FZ)
Richtige Stellung der Hähne/Umstelleinrichtungen prüfen
Vollbremsprobe
Alle verfügbaren MA sind zur Untersuchung heranzuziehen

122
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Unerwartet starke Bremswirkung

A

Bei Reisezügen vermutlich schadhafter Schnellbremsbeschleuniger
Bei wiederholtem Auftreten: Fahrt bis nächsten Wgmbf mit vorsichtiger Bremsbedienung
Wird Schnellbremsbeschleuniger ausgeschalten: Neue Bremsberechnung

123
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Überhöhter HLL-Druck

A

Führt zu einer Überladung der Bremsen, die dann mit dem Regelbetriebsdruck nicht mehr gelöst werden können

124
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Lösen überladener Bremsen

A

a) Angleichvorrichtung betätigen (falls vorhanden)
b) Druck in HLL durch Verstellen des Druckreglers erhöhen max. 5,5 bar). Nach Auslösen der Bremsen langsam wieder auf 5 bar senken

Lösen Bremsen bei 5,5 bar nicht aus: Löseeinrichtung an jeder Bremse betätigen und beobachten, dass diese löst

125
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Erhöhter HLL-Druck während der Fahrt

A

Druck durch langsames Ändern des Druckreglers senken
Falls nicht möglich: Im nächsten Bf anhalten, Regelbetriebsdruck einstellen, an jeder Bremse Löseeinrichtung betätigen und beobachten

Kann erhöhter HLL-Druck vor Tfzf-Wechsel nicht abgebaut werden, ist der übernehmende Tfzf zu verständigen

126
Q

M26 Unregelmäßigkeiten

Ausfall der Drucklufterzeugungsanlage

A

Anhalten im nächsten Bf.
Falls HBL-Druck unter 5 bar: Sofortiges Anhalten
Fahrt erst nach Erreichen des vollen HBL-Drucks fortsetzen

Falls Anlage des Vsp-Tfz ausfällt: Ohne Einschränkung weiterfahren, wenn Druckluftversorgung über HBL vom Zug-Tfz erfolgt und Bremsen weiter vom Vsp-Tfz bedienbar sind.
Ist Bremse nicht vom Vsp-Tfz bedienbar: Bedienung vom Zug-Tfz, Weiterfahrt bis nächster Bf mit vmax 50 km/h

127
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
W

A

Westinghouse-Bremse

einlösig

128
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
K

A

Knorr-Bremse

einlösig

129
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
O

A

Oerlikon-Bremse

130
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
KE

A

Knorr-Bremse der Einheitsbauart

131
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Kk

A

Kunze-Knorr-Bremse

132
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Hik

A

Hildebrand-Knorr-Bremse

133
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Ha

A

Hardy-Bremse

134
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Bd

A

Breda-Bremse

135
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Bo

A

Bozik-Bremse

136
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Ch

A

Charmilles-Bremse

137
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
DK

A

Dako-Bremse

138
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Dr

A

Drolshammer-Bremse

139
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
KZ

A

Knorr-Zweikammerbremse

140
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
WA

A

Westinghouse-Bremse, Bauart A

141
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
WE

A

Westinghouse-Bremse, Bauart E

142
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
WU

A

Westinghouse-Bremse, Bauart U

143
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
WS

A

Westinghouse-Bremse, Bauart S

144
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
SW

A

Saab Wabco Bremse

145
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
OUT

A

Oerlikon Universal-Triebwagenbremse

146
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
HaT

A

Hardy-Triebwagenbremse

147
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
OT

A

Oerlikon-Triebwagenbremse

148
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
KET

A

Knorr-Triebwagenbremse

149
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
HiKT

A

Hildebrand-Knorr-Triebwagenbremse

150
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Hauptbauart
Ergänzung durch “n”

A

Tfz mit Nachbremswirkung

muss nicht bei allen Tfz Reihen angeschrieben sein

151
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
G

A

langsamwirkende Bremse

152
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
Hd

A

Handbremse

153
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
P

A

schnell wirkende Bremse

154
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
P2

A

zweistufig schnell wirkende Bremse

nur auf bestimmten Tfz

155
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
R

A

schnell und stark wirkende Bremse

156
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
RIC [eingeringelt]

A

schnell wirkende Bremse nach UIC Bedingungen

157
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
R [eingekastelt]

A

schnell und stark wirkende Bremse nach UIC-Bedingungen

158
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Bremsart
C-pn

A

Computer gesteuerte Bremse mit pneumatischer Rückfallebene

(bei diesen Fz, meist Triebwagen, erfolgt die Regelung des Bremszylinderdrucks grundsätzlich rechnergesteuert. Beim Ausfall kommt herkömmliches Steuerventil zum Einsatz)

159
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
Mg

A

Magnetschienenbremse

160
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
A

A

Automatische Lastabbremsung

161
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
E

A

elektrodynamische Bremse

162
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
E 160

A

erhöhtes anrechenbares Bremsgewicht der elektrodynamischen Bremse in bestimmten Fällen (P-Züge über 140 km/h)

163
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
n

A

Nachbremsventil

164
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
mZ

A

mit Zusatzbremse

165
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
RL

A

Rihosek-Leuchter-Differentiallöseventil

166
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
D [im Kreis]

A

Scheibenbremse

167
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
K [im Kreis]

A

Kunststoff-Bremsklötze

168
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
L [im Kreis]

A

Zusatzklotzbremse mit Verbundstoffsohlen (immer in Verbindung mit Scheibenbremse)

169
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
el

A

elektrische Bremssteuerung

170
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
ep [schwarz u. eingekastelt]

A

elektropneumatische Bremse

171
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
ep [rot u. eingekastelt]

A

durchgehende Steuerleitung für elektropneumatische Bremse

172
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
ep [gelb mit Kabel u. eingekastelt]

A

elektropneumatische Bremse mit Steuerung über UIC-Kabel (vollständig ausgerüstet) Bauart DB

173
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
ep [rot mit Kabel u. eingekastelt]

A

elektropneumatische Bremse mit Steuerung über UIC-Kabel (vorbereitet)

174
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
[Notbremse gelb auf rotem Hintergrund]

A

NBÜ (Bauart UIC)

175
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
[Notbremse gelb mit Kabel]

A

NBÜ Bauart DB

176
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
[Notbremse rot mit Kabel]

A

NBÜ (vorbereitet)

177
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
NBÜ [gelb u. eingekastelt]

A

NBÜ (Sonderbauart)

178
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
H

A

Hydrodynamische Bremse

179
Q

M26 Anlage 3
Anschrift Zusatzeinrichtung
M

A

Motorbremse

180
Q

M26 Anlage 3

Rotumrandetes Handbremsgewicht

A

Bodenbedienbare Handbremse.

darf nur als Festhaltebremse verwendet werden

181
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Einschalten

A
  • Ist bei P-Zügen immer am führende Fz einzuschalten

- Darf erst nach Erprobung der indirekten Bremse eingeschaltet werden

182
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Erproben / Überprüfen

A

Überprüfung: Im Zuge der Instandhaltunh

Erprobung: Durch PV im Zuge einer Bremsprobe

183
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Ablauf der Erprobung

A
  • Am letzten Fz: MA nimmt Kontakt mit Tfzf auf, der bestätigt Aktivierung der NBÜ-Einrichtung
  • MA drückt Taster “Notbremse-Test” im Schaltschrank und hält gedrückt
  • Am führenden Fz: Akustisches Notbremssignal und ML “Notbremse”
  • Tfzf quittiert (Fbv kurz in Füllstellung)
  • MA meldet Beendigung der Erprobung dem Tfzf
184
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Ablauf der Erprobung bei Vorspannbeigabe

A
  • NBÜ am Zug-Tfz ausschalten (Tandem sinngemäß)
  • Durchführen der notwendigen Teilbremsprobe
  • Danach NBÜ/ep am Vsp-Tfz einschalten
  • Über Auftrag des Zub NBÜ überprüfen
185
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Ablauf der Erprobung der ep-Bremse

A
  • Erfolgt immer nach Abschluss der Erprobung der indirekten Bremse (ohne Auftrag)
  • HLL auf 3,5 bar absenken
  • Lösen, Druck muss innerhalb von 7-10 Sek. 5 bar erreichen

Bei WZ kann die Erprobung nach einer Wendebremsprobe entfallen

186
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Störung ep

A

Ist Ausschalten erforderlich, ist Zub zu verständigen
Bestimmungen über NBÜ laut Betriebsvorschrift beachten
Steigt bei der ep-Erprobung der HLL-Druck beim Lösen nicht innerhalb von 10 sek. auf 5 bar, bleibt ep trotzdem eingeschaltet

187
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Störung NBÜ

A

Defekte ML beeinflussen Verwendung nicht

Beim führenden Fzg darf entweder das akustische oder das optische Signal ausfallen
Tfzf gilt als unterwiesene Person

188
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Ausschalten der NBÜ / ep

A
  • im Endbf vor Deaktivieren des Fst
  • vor Durchführung der Erprobung der indirekten Bremse des Wagenzuges
  • über Auftrag des Zub oder Wgm
  • bei allen nicht führenden Tfz
189
Q

M26 ep Bremse / NBÜ
NBÜ Rola
Erprobung wann

A
  • erfogt bei Voll- bzw. Teilbrpr in einem öst. RoLa-Terminal
  • bei RoLa Wörgl-Brenner-Wörgl einmal am Tag im Bf Brennersee
  • In allen anderen Ausgangs- und Grenzbf keine Erprobung. Tfzf überprüft Ausrüstung (Anschrift am Begleitwagen). Falls NBÜ -> Kuppelzustand der UIC Leitung prüfen, ggf kuppeln
190
Q

M26 ep Bremse / NBÜ
NBÜ Rola
Erprobung Ablauf

A
  • MA drückt im Wagen Prüftaste und hält gedrückt
  • Am führenden Fzg ertönt akustisches Notbremssignal, ML “Notbremse” blinkt
  • Tfzf wird aufgefordert, Notbremse zu überbrücken
  • Nach dieser Aufforderung quittiert Tfzf die Notbremsung (Fbv kurz in Füllstellung)
191
Q

M26 ep Bremse / NBÜ
NBÜ Rola
Ausschalten der NBÜ/ep

A
  • beim Übergang zu einer ausländischen Bahn im Grenzbf
  • im Endbf vor dem Deaktivieren des Fst
  • vor der Erprobung der indirekten Bremse des Wagenzuges
  • bei allen nicht führenden Tfz
192
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Nahverkehrs-NBÜ

A

Ist immer aktiviert und eingeschaltet

193
Q

M26 ep Bremse / NBÜ

Ausschalten ep-Bremse bzw. Deaktivieren des Fst der Lok bei ep gebremsten Zügen

A

Ausschalten ep:

  • vor Ausschalten der ep Bremse Vollbremsung durchführen
  • Erst nach Ausschalten darf Fbv in Fahrtstellung gebracht werden

Deaktivieren des Fst:

  • Vollbremsung
  • Deaktivieren des Fst
  • Fbv in Abschlussstellung