Betrieb-VIII Flashcards
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Geltungsbereich Bestimmungen
Gelten sinngemäß auch für Fahrten in Abschnitte mit teilweise nicht vorhandener Oberleitung
Gleise mit abgeschalteter Oberleitung
Dürfen von Tfz mit angehobenem Sta nicht befahren werden.
Je nach den Neigungsverhältnissen kann der Abschnitt mit Schwung, durch Rollenlasse oder mit Hilfe von Diesel-Tfz befahren werden. Die betroffenen Fahrten werden schriftlich verständigt.
Erfolgt die Verständigung mit dem Bfpl (Symbol) entfällt das Signal - ANKÜNDIGUNG STROMABNEHMER TIEF -
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Schwung bzw. Rollenlassen
Der Bereich muss genau begrenzt werden.
a) freie Strecke: kilometrische Lage der Stromabnehmersignale bzw. der Trennstellen
b) Bf: kilometrische Lage der Stromabnehmersignale, sonst mit den begrenzenden HS/SchS bzw. Haltepunkt
c) bei verständigung mit Bfpl: Bereich in der StL angegeben
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Wortlaut der Verständigung
"Ober(Fahr)leitung abgeschaltet! Stromabnehmer senken Schwungfahren a) zwischen (Bst) und (Bst) von km ..... bis km ..... b) Im Bahnhof ..... von km ..... bis km ..... ab (Signal) bis (Signal, Haltepunkt)"
erforderlichenfalls
“Stromabnehmersignale fehlen”
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Anhalten unter dem unter Spannung stehenden Teil der Oberleitung
Es ist zulässig, den Auftrag zum Heben des Sta durch den Fdl oder einen von ihm Beauftragten mdl (fmdl) zu geben.
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Zug wird aus dem Bf geschoben
Das Diesel-Tfz wird grunds. nicht angekuppelt.
Verständigung:
“Ober(Fahr)leitung abgeschaltet!
Stromabnehmer senken
Schieben mit Diesel-Tfz bis …..”
erforderlichenfalls
“Stromabnehmersignale fehlen”
Das Anfahren erfolgt sinngemäß wie bei nachgeschobenen Zügen
Nach Erreichen der unter Spannung stehenden Oberleitung braucht der Zug nicht mehr anhalten
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Druck im Hauptbehälter
Fällt dieser unter 5 bar, bremst der Tfzf den Zug voll ein und meldet dies dem Fdl. Das Diesel-Tfz muss dann angekuppelt, die HLL aufgeladen werden. Dem Zug wird dann das Anhalten nach Erreichen der unter Spannung stehenden Oberleitung vorgeschrieben
Bremsprobe beim An- un Abkuppeln erforderlich!
Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung
Zug wird in Nachbarbf gezogen
Verständigung: "Ober(Fahr)leitung abgeschaltet! Stromabnehmer senken von (Bst, km) bis (Bst, km)" erforderlichenfalls "Stromabnehmersignale fehlen"
Ausfall der Oberleitungsspannung während der Fahrt
Unverzüglich anhalten (Betriebsbremsung)
Im Bereich von mit Orientierungstafeln gekennzeichneten Trennstellen mit gesenktem Sta fahren
IB ist zu verständigen
Gilt auch in einem NBÜ Bereich
Kurzfristiger Ausfall der Oberleitungsspannung während der Fahrt
Sofern keine anderen Anordnungen durch IB: Fahrt fortsetzen
Falls Zug bereits im Stillstand und kein Kontakt mit IB möglich: Auf Sicht bis nächster Fernsprecher, EK als gestört ansehen
Zug bleibt auf freier Strecke liegen
Zgf (Tfzf) verständigt den vorgelegenen Bf (nach Durchführung der für die Sicherheit erforderlichen Maßnahmen)
Liegengebliebener Zug
Hilfs-Tfz
Die Fahrt des Hilfs-Tfz wird dem Zgf (Tfzf) mitgeteilt. Befindet sich beim liegengebliebenen Zug kein Zub, wird wenn möglich dem Hilfs-Tfz ein MA des Verschubdiensts oder ein Zub beigegeben
Liegengebliebener Zug
Fahrt des Hilfs-Tfz
Ab letztem Bf als NO-Fahrt, ab letztem deckenden HS überdies Fahren auf Sicht
Nach Beendigung der Nebenfahrt Freimeldung an Fdl:
“Nebenfahrt ….. hier, liegengebliebener Zug!”
Hilfs-Tfz muss bei Fahrt zur Zugspitze mit erloschenem Spitzensignal rechnen
Liegengebliebener Zug
Weiterfahrt in ursprünglicher Fahrtrichtung
Nach Pkt 72(7):
Zustimmung des FdL
Falls kein Kontakt möglich, auf Sicht bis nächster Fernsprecher (oder Mobilnetz), EK als gestört betrachten
Liegengebliebener Zug
Zurückziehen oder -schieben in rückgelegenen Bf
Beide Fdl treffen Anordnungen im gegenseitigen Einvernehmen. Rückfahrt mit vmax 20 km/h (keine Bremsberechnung)
Zugtrennung festgestellt
Fahrt darf vorerst nicht fortgesetzt werden
Plötzlicher Druckabfall in der HLL
Muss bis zur Klärung der Ursache als Zugtrennung angesehen werden.
Zugheizung ausschalten, Fdl verständigen
Zugtrennung
Tätigkeiten beim abgetrennten Zugteil
Alle vorhandenen Handbremsen anziehen
Auf Steilstrecken oder beim Fehlen von Handbremsen müssen die beim Zug vorhandenen Hemmschuhe verwendet werden
Zugtrennung
Wiedervereinigen nicht möglich
Fdl verständigen
Dieser sperrt Streckengleis, ist für die Räumung verantwortlich
Soll abgetrennter Teil zurückgelassen werden, muss er von einem MA des ausführenden Betriebsdienstes bewacht werden
Zugtrennung
Weiterfahrt vorderer Zugteil
Neuerliche Bremsberechnung erforderlich
bei Zügen ohne Zub darf dies entfallen, falls mehr als die Hälfte der Fz taugliche Bremsen hat, diesfalls vmax 20 km/h bis nächsten Bf
Gilt ebenso für den hinteren Zugteil, falls dieser mit N-Tfz in den rückgelegenen Bf gezogen wird
Fahrt des vorderen Zugteils erfolgt als Nebenfahrt, jedoch ohne Schlusssignal und Fahrtanweisung
Völlig gestörte Verständigung
Def
Unterbrechung aller fmdl Verbindungen zwischen zwei besetzten Zugfolgestellen
Völlig gestörte Verständigung
Vorgang
Fdl (Blockwärter) verständigt Züge u. Nebenfahrten
a) vom Fahren auf Sicht bis zum nächsten besetzten Bf
b) wenn nicht vorausgemeldet werden kann, von gestörten EK und Gefährdeten Rotten. Fernüberwachte EK gelten als gestört
Die erste Zug- bzw. Nebenfahrt bei völlig gestörter Verständigung ist darüberhinaus vom Anhalten bei allen besetzten Zugfolgestellen, Schrankenwärter, Bewahcer von EK und Gefährdeten Rotten bis zum nächsten Bf und zur Verständigung der Fdl und Streckenwärter zu beauftragen