Betrieb-VIII Flashcards

1
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Geltungsbereich Bestimmungen

A

Gelten sinngemäß auch für Fahrten in Abschnitte mit teilweise nicht vorhandener Oberleitung

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2
Q

Gleise mit abgeschalteter Oberleitung

A

Dürfen von Tfz mit angehobenem Sta nicht befahren werden.
Je nach den Neigungsverhältnissen kann der Abschnitt mit Schwung, durch Rollenlasse oder mit Hilfe von Diesel-Tfz befahren werden. Die betroffenen Fahrten werden schriftlich verständigt.
Erfolgt die Verständigung mit dem Bfpl (Symbol) entfällt das Signal - ANKÜNDIGUNG STROMABNEHMER TIEF -

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3
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Schwung bzw. Rollenlassen

A

Der Bereich muss genau begrenzt werden.

a) freie Strecke: kilometrische Lage der Stromabnehmersignale bzw. der Trennstellen
b) Bf: kilometrische Lage der Stromabnehmersignale, sonst mit den begrenzenden HS/SchS bzw. Haltepunkt
c) bei verständigung mit Bfpl: Bereich in der StL angegeben

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4
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Wortlaut der Verständigung

A
"Ober(Fahr)leitung abgeschaltet! 
Stromabnehmer senken
Schwungfahren
a) zwischen (Bst) und (Bst) von km ..... bis km .....
b) Im Bahnhof .....
von km ..... bis km .....
ab (Signal) bis (Signal, Haltepunkt)"

erforderlichenfalls

“Stromabnehmersignale fehlen”

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5
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Anhalten unter dem unter Spannung stehenden Teil der Oberleitung

A

Es ist zulässig, den Auftrag zum Heben des Sta durch den Fdl oder einen von ihm Beauftragten mdl (fmdl) zu geben.

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6
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Zug wird aus dem Bf geschoben

A

Das Diesel-Tfz wird grunds. nicht angekuppelt.
Verständigung:
“Ober(Fahr)leitung abgeschaltet!
Stromabnehmer senken
Schieben mit Diesel-Tfz bis …..”
erforderlichenfalls
“Stromabnehmersignale fehlen”
Das Anfahren erfolgt sinngemäß wie bei nachgeschobenen Zügen
Nach Erreichen der unter Spannung stehenden Oberleitung braucht der Zug nicht mehr anhalten

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7
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Druck im Hauptbehälter

A

Fällt dieser unter 5 bar, bremst der Tfzf den Zug voll ein und meldet dies dem Fdl. Das Diesel-Tfz muss dann angekuppelt, die HLL aufgeladen werden. Dem Zug wird dann das Anhalten nach Erreichen der unter Spannung stehenden Oberleitung vorgeschrieben
Bremsprobe beim An- un Abkuppeln erforderlich!

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8
Q

Fahrten bei abgeschaltener Oberleitung

Zug wird in Nachbarbf gezogen

A
Verständigung:
"Ober(Fahr)leitung abgeschaltet!
Stromabnehmer senken
von (Bst, km) bis (Bst, km)"
erforderlichenfalls
"Stromabnehmersignale fehlen"
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9
Q

Ausfall der Oberleitungsspannung während der Fahrt

A

Unverzüglich anhalten (Betriebsbremsung)
Im Bereich von mit Orientierungstafeln gekennzeichneten Trennstellen mit gesenktem Sta fahren
IB ist zu verständigen
Gilt auch in einem NBÜ Bereich

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10
Q

Kurzfristiger Ausfall der Oberleitungsspannung während der Fahrt

A

Sofern keine anderen Anordnungen durch IB: Fahrt fortsetzen

Falls Zug bereits im Stillstand und kein Kontakt mit IB möglich: Auf Sicht bis nächster Fernsprecher, EK als gestört ansehen

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11
Q

Zug bleibt auf freier Strecke liegen

A

Zgf (Tfzf) verständigt den vorgelegenen Bf (nach Durchführung der für die Sicherheit erforderlichen Maßnahmen)

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12
Q

Liegengebliebener Zug

Hilfs-Tfz

A

Die Fahrt des Hilfs-Tfz wird dem Zgf (Tfzf) mitgeteilt. Befindet sich beim liegengebliebenen Zug kein Zub, wird wenn möglich dem Hilfs-Tfz ein MA des Verschubdiensts oder ein Zub beigegeben

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13
Q

Liegengebliebener Zug

Fahrt des Hilfs-Tfz

A

Ab letztem Bf als NO-Fahrt, ab letztem deckenden HS überdies Fahren auf Sicht
Nach Beendigung der Nebenfahrt Freimeldung an Fdl:
“Nebenfahrt ….. hier, liegengebliebener Zug!”
Hilfs-Tfz muss bei Fahrt zur Zugspitze mit erloschenem Spitzensignal rechnen

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14
Q

Liegengebliebener Zug

Weiterfahrt in ursprünglicher Fahrtrichtung

A

Nach Pkt 72(7):
Zustimmung des FdL
Falls kein Kontakt möglich, auf Sicht bis nächster Fernsprecher (oder Mobilnetz), EK als gestört betrachten

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15
Q

Liegengebliebener Zug

Zurückziehen oder -schieben in rückgelegenen Bf

A

Beide Fdl treffen Anordnungen im gegenseitigen Einvernehmen. Rückfahrt mit vmax 20 km/h (keine Bremsberechnung)

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16
Q

Zugtrennung festgestellt

A

Fahrt darf vorerst nicht fortgesetzt werden

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17
Q

Plötzlicher Druckabfall in der HLL

A

Muss bis zur Klärung der Ursache als Zugtrennung angesehen werden.
Zugheizung ausschalten, Fdl verständigen

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18
Q

Zugtrennung

Tätigkeiten beim abgetrennten Zugteil

A

Alle vorhandenen Handbremsen anziehen

Auf Steilstrecken oder beim Fehlen von Handbremsen müssen die beim Zug vorhandenen Hemmschuhe verwendet werden

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19
Q

Zugtrennung

Wiedervereinigen nicht möglich

A

Fdl verständigen
Dieser sperrt Streckengleis, ist für die Räumung verantwortlich
Soll abgetrennter Teil zurückgelassen werden, muss er von einem MA des ausführenden Betriebsdienstes bewacht werden

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20
Q

Zugtrennung

Weiterfahrt vorderer Zugteil

A

Neuerliche Bremsberechnung erforderlich

bei Zügen ohne Zub darf dies entfallen, falls mehr als die Hälfte der Fz taugliche Bremsen hat, diesfalls vmax 20 km/h bis nächsten Bf

Gilt ebenso für den hinteren Zugteil, falls dieser mit N-Tfz in den rückgelegenen Bf gezogen wird

Fahrt des vorderen Zugteils erfolgt als Nebenfahrt, jedoch ohne Schlusssignal und Fahrtanweisung

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21
Q

Völlig gestörte Verständigung

Def

A

Unterbrechung aller fmdl Verbindungen zwischen zwei besetzten Zugfolgestellen

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22
Q

Völlig gestörte Verständigung

Vorgang

A

Fdl (Blockwärter) verständigt Züge u. Nebenfahrten

a) vom Fahren auf Sicht bis zum nächsten besetzten Bf
b) wenn nicht vorausgemeldet werden kann, von gestörten EK und Gefährdeten Rotten. Fernüberwachte EK gelten als gestört

Die erste Zug- bzw. Nebenfahrt bei völlig gestörter Verständigung ist darüberhinaus vom Anhalten bei allen besetzten Zugfolgestellen, Schrankenwärter, Bewahcer von EK und Gefährdeten Rotten bis zum nächsten Bf und zur Verständigung der Fdl und Streckenwärter zu beauftragen

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23
Q

Baugleis

A

Soll ein Gleis bzw. -abschnitt außer Betrieb genommen werden, wird es in einer BETRA zum Baugleis erklärt. In dieser sind die notwendigen betrieblichen Anordnungen zu treffen.
Regelungen bezüglich Baugleise gelten sinngemäß auch für neu errichtete Gleise bis zur Betriebsaufnahme

24
Q

Baugleis

Kennzeichnung

A

Jede Stelle, an der ein Baugleis in ein in Betrieb befindliches Gleis übergeht oder einmündet ist für beide Fahrtrichtungen eindeutig zu kennzeichnen, durch

  • Sperrschuhe mit Sperrsignal od.
  • HS/SchS od.
  • Haltscheiben
25
Q

Vor Fahrten in und aus dem Baugleis

A

Ist das Einvernehmen zwischen AdB und betriebssteuernder Stelle herzustellen

26
Q

Fahrt ins Baugleis

Verständigung

A

Verschubleiter, Tfzf und Kl-Führer sind mit der BETRA bzw. einem Auszug zu beteilen und über aktuelle Besonderheiten zu verständigen

27
Q

Fahrten ins Baugleis

Organisation

A

Das AdB ist die für die Abwicklung von Fahrten im Baugleis zuständige Stelle
Das AdB hat die an der Durchführung der Fahrten beteiligten MA mit der Anlage 6b - Örtliche Baugleisdaten zu beteilen

28
Q

Fahrten bis zum und aus dem Baugleis

Verschub- oder Nebenfahrt?

A

Schnittstelle vom Betriebsgleis zum Baugleis im Bf oder bei einem ES -> Verschubfahrt

Schnittstelle vom Betriebsgleis zum Baugleis auf freier Strecke -> Nebenfahrt

29
Q

Zuständigkeit an der Schnittstelle Betriebs-/Baugleis

A

Fahrt in das Baugleis: AdB ab Schnittstelle

Fahrt aus dem Baugleis: Betriebssteuernde Stelle ab Schnittstelle

30
Q

Bestimmungen für Fahrten im Baugleis

A
  • Fahren auf Sicht, vmax 20 km/h
  • Jede Fahrt muss mit Funk ausgestattet sein
  • Ausnahmsweise nicht befahrbare Gleisabschnitte werden mit - HALTSCHEIBE - gekennzeichnet
  • Mehrere Fahrten gleichzeitig im Baugleis dürfen sich nicht gefährden und sind eindeutig zu bezeichnen
31
Q

Signalbeachtung im Baugleis

A
  • Es gelten Signale wie für Verschubfahrten
  • Sind ausnahmsweise HS/SchS/EKÜS nicht zu beachten, müssen diese in Anlage 6b definiert sein. Sind mit - AUSSER BETRIEB - zu kennzeichnen bzw. abzudecken. Nicht zu beachtende Verschubsignale sind abzudecken
  • Signal - VERSCHUBHALTTAFEL - ist kein Haltbegriff im Baugleis. Auftrag zur Vorbeifahrt an - HALTSCHEIBE - erteilt AdB
32
Q

Sichern stillstehender Fz im bBaugleis

A

Gemäß V3 Pkt 18

Für Baugleis(abschnitte) auf der freien Strecke sind die Fbh laut StL zu verwenden

33
Q

Baugleis

EK

A

Dürfen nur befahren werden, wenn EK gesichert sind

Örtliche Besonderheiten sind in der Anlage 6b geregelt

34
Q

Fahrten im Baugleis

Vorbereitung der Fahrt

A

AdB hat die Voraussetzungen für die sichere Fahrt innerhalb des Baugleises herzustellen (z.B. Entfernen der Sicherungsmittel, Kuppelzustand, beendetes Be-/Entladen, Bremsprobe)

35
Q

Fahrten im Baugleis

Bremse

A

Fahrten müssen durchgehend luftgebremst sein
Alle tauglichen und als mindertauglich geltenden selbstlösenden Bremsen sind einzuschalten. Erstes und letztes Fz muss gebremst sein.
Vor erster Fahrt in das Baugleis sowie täglich vor Arbeitsbeginn: Vollbremsprobe
Weitere Bremsproben sinngemäß wie Regelung für Zugfahrten

36
Q

Fahrten im Baugleis

geschobene Fahrten

A

Luftbremskopf ist durch MA an der Spitze zu verwenden. Tfzf ist davon zu verständigen

37
Q

Fahrten im Baugleis

Kuppeln

A

Alle vorhandenen Kupplungen sind zu verbinden

38
Q

Fahrten im Baugleis

Akustische Signale

A

Fahrten müssen mit einer tauglichen Einrichtung zur Abgabe akustischer Signale ausgerüstet sein

39
Q

Fahrten im Baugleis

Dunkelheit / Unsichtiges Wetter

A

Fahrten nach vorne und hinten sind mit min. einem weißen Licht zu kennzeichnen

40
Q

Fahrten im Baugleis

Erlaubnis zur Fahrt

A

Gilt nur richtungsbezogen längstens bis zum nächsten haltgebietenden Signal. Umkehr der Fahrtrichtung erfordert neue Erlaubnis

a) bei einfachen Verhältnissen gibt AdB die Erlaubnis
b) Werden Weichen, Signale und EKSA über Auftrag des AdB bedient gibt die Erlaubnis der beigegebene Mitarbeiter (z.B. Fdl)

41
Q

Fahrten im Baugleis

Erlaubnis zur Fahrt in nach beiden Seiten gekennzeichneten Bereich

A

Fahrten dürfen richtungsunabhängig ohne neuerliche Erlaubnis stattfinden. Fahrweg darf nicht geändert werden.
Kennzeichnung durch:
- HALTSCHEIBE od.
- haltzeigende HS/SchS

42
Q

Fahrten im Baugleis

Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt

A
  • durch - VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN -
  • durch - FAHRVERBOT AUFGEHOBEN -
  • mdl/fmdl unter Angabe des vereinbarten Fahrweges; die Stelle, bis zu der gefahren werden darf, ist anzugeben (nur erlaubt, falls Erlaubnis nicht durch Signal gegeben werden kann)
43
Q

Fahrten im Baugleis

Aufträge zur Fahrt

A

Erfolgen nach den Bestimmungen wie für Verschubfahrten

44
Q

Maßnahmen bei Eisabwurf mit Schotterwirbel

Herabsetzung der vmax auf 160 km/h

A
  1. EVU entscheidet Herabsetzung, wenn Schneeablagerungen an Fz sowie Temperaturen vorliegen, die Eisabwurf begünstigen. EVU verständigt IB von Herabsetzung beim jeweiligen Zug. Keine Eingabe in LZB/ETCS, schriftliche Auftrag ist durch IB zu erteilen.
  2. Wird IB Auftreten von Schotterwirbel gemeldet, wird von seiner Seite aus vmax auf 160 km/h beschränkt über LZB/ETCS
45
Q

Präventivmaßnahmen Schotterflug

A

Zub verständigen Tfzf, diese prüfen bei Zügen mit Vmax > 160 km/h die Gegebenheiten an den Fz
Werden relevante Schnee/Eismengen festgestellt, informiert der Zub die VLS. Zug wird befehlisiert.

Stellen andere MA außerhalb des Zuges entsprechende Schnee/Eismengen fest, informieren sie die Zugmannschaft

46
Q

Vorgangsweise bei aufgetretenem Schotterflug während der Zugfahrt

A

Bei außergewöhnlicher Geräuschentwicklung und/oder Schäden, die im Zusammenhang mit Schotterflug stehen oder vermutet werden, z.B.
- plötzlicher Luftverlust infolge undichter HLL/HBL
- Beschädigung von Fensterscheiben
- frische Kratzspuren an Außenseite von Fz
ist anzuhalten und Zug durch Tfzf zu überprüfen. Zgf verständigt VLS

47
Q

Möglichkeiten im Gefahrsfall Züge/Nebenfahrten anzuhalten

A

Wenn möglich, mit dem letzten deckenden HS

ansonsten: Zugfunk, Abschalten der Oberleitung, Streckenwärter

48
Q

Bei unmittelbar drohender Betriebsgefahr

A

Sind Notrufe zu geben
Fmdl Notrufe sind min 3x abzusetzen.
“Nothalt - alle Züge anhalten”

Notruf nur an einen bestimmten Zug/Nebenfahrt:
“Zug (Zugnummer) Nothalt”

49
Q

Eingehender Notruf

A

Wird optisch/akustisch angezeigt
Sofort Betriebsbremsung einleiten, Weiterfahrt als Fahren auf Sicht
Betrifft Notruf eigenen Zug/Nebenfahrt: Sofort anhalten
Wir Notruf unvollständig wahrgenommen: Sofort anhalten
Nach Stillstand mit IB Kontakt aufnehmen
Falls Notruf nicht eigenen Zug/Nebenfahrt betrifft: Fahrt ohne weitere Maßnahmen fortsetzen
Notrufe werden nur durch IB beendet

50
Q

Verhalten der Zugmannschaft nach Zwangsbremsung

A

(Schnellbremsung und Notbremsung sind in der Wirkungsweise einer Zwangsbremsung gleichzusetzen)
Tfzf nimmt Kontakt mit Zgf auf
Bei 0:0: Ursache der Bremsung klären. Falls Fst verlassen werden muss: Sichern. Erhält der Tfzf im Zuge dieser Abklärung oder aufgrund eines Fahrgastnotrufs Kenntnis von Verletzung bei Bahnbenützen:
Vorgang wie bei aktivierter Fahrgastnotsprechstelle

51
Q

Aufklärungsfahrt

A

NO-Fahrt, zum Fahren auf Sicht beauftragt

52
Q

Vorgang wenn MA der Zugmannschaft dienstuntauglich oder bei der Abfahrt zurückbleibt

A

a) Tfzf: Zug sofort anhalten, Weiterfahrt erst nach Eintreffen eines anderen Tfzf
b) Zgf: Zug im nächsten Bf anhalten. Bei Aufenthalt auf der freien Streck darf Fahrt ab der nächsten Haltestelle nicht mehr fortgesetzt werden

53
Q

Unbekannt verbliebener Zug

A

Zug ohne Zub, der nicht spätestens 20 Minuten nach Ablauf der planmäßigen Fahrzeit eingetroffen ist und über dessen Verbleib keine Gewissheit erlangt werden kann.
Annahme: Tfzf handlungsunfähig

54
Q

Fehlendes / unvollständiges Spitzensignal

A

Zug im nächsten Bf anhalten
Kann Mangel nicht behoben werden, darf die Fahrt mit min. 1 Licht fortgesetzt werden. Zug wird schriftlich beauftragt, Bahnhofabstände mit ungesicherten EK mit höchstens 60 km/h zu befahren

55
Q

Fehlendes / nicht erkanntes Schlusssignal

A

Zugtrennung muss angenommen werden
Zug wird angehalten und Vollständigkeit überprüft
Wird anhand der Wagennummer überprüft ist immer zusätzlich an der anderen Seite die Nummer ebenfalls zu kontrollieren!

56
Q

Unerlaubt überfahrenes Signal

Weichen

A

Falls Weichen zwischen Zugspitze und Signal:
Vor Zustimmung zur Wieterfahrt ist die Übereinstimmung der tatsächlichen Stellung des Zuges und der tatsächlichen Stellung der Weichen an der Sicherungsanlage zu überprüfen.
Zur Überprüfung der Weichen kann die Zugmannschaft herangezogen werden