XVII. Delikte gegen die Rechtspflege, StGB 303-311 Flashcards
Welche Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege gibt es?
- StGB 303: Falsche Anschuldigung
- StGB 304: Irreführung der Rechtspflege
- StGB 305: Begünstigung
- StGB 305bis: Geldwäscherei
- StGB 305ter: Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht
- StGB 306: Falsche Beweisaussage der Partei im Zivilverfahren
- StGB 307: Falsches Zeugnis. Falsches Gutachten. Falsche Übersetzung
- StGB 308: Rücktritt & Straflosigkeit
- StGB 309: Art. 306-308 auch in Verwaltungssachen und vor internationalen Gerichten anwendbar
- StGB 310: Befreiung von Gefangenen
- StGB 311: Meuterei von Gefangenen
Gegenüber wem muss die falsche Anschuldigung / die falsche Anzeige ergehen, um tb-mässig zu sein?
StGB 303: Falsche Anschuldigung;
StGB 304: Irreführung der Rechtspflege
-> alternativ Meldung ggü:
- Anschuldigung gegen Strafverfolgungsbehörde
- ODER Behörde mit Pflicht zur Weiterleitung an Strafbehörde
- ODER an Behörde ohne solche Pflicht ODER Privatperson, FALLS Weiterleitung tatsächlich erfolgt + damit gerechnet werden musste
Was ist der Unterschied zwischen Falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege
- StGB 303: Falsche Anschuldigung
= gg bestimmte oder bestimmbare Person - StGB 304: Irreführung der Rechtspflege
= gg unbekannte Person
Ist eine falsche Anschuldigung strafbar, wenn bereits ein Strafverfahren gegen die Person läuft?
Ja, untauglicher Versuch (vorbehalten bleibt grober Unverstand)
Welche Konkurrenz ist zu prüfen, wenn ein Unschuldiger wegen einer Straftat angezeigt wird?
StGB 173 f.: üble Nachrede oder Verleumdung
Welches Delikt erfüllt das Beseitigen von Spuren?
StGB 305: Begünstigung
Was ist eine Begünstigung generell-abstrakt?
StGB 305: Begünstigung / Tathandlung
= alles, was dauerhaft oder vorübergehend die Ermittlungen oder die Verfolgung erschwert
Kann Begünstigung auch durch Unterlassen geschehen?
Ja, dafür kommt v.a. die Garantenstellung aufgrund gesetzlicher Pflicht (StA, Polizei etc.) in Betracht
Kann die Begünstigung auch vor der Verübung des Delikts greifen?
Ja; ABER dann Abgrenzung zu Gehilfenschaft
-> Gehilfenschaft anzunehmen, wenn der Beitrag über die blosse Erschwerung der Strafverfolgung hinausgeht
Welcher Erfolg ist bei der Geldwäscherei nötig?
Fangfrage - Geldwäscherei (StGB 305bis) = abstraktes Gefährdungsdelikt (“geeignet”, Vermögenswerte der Einziehung zu entziehen)
TBM Geldwäscherei?
- Tatsubjekt: jedermann, inkl. Vortäter, der das Geld erlangt hat
- Tatobjekt: Vermögenswerte aus tb-mässigen und rechtswidrigen Verbrechen
= sämtliche Aktiven
-> Abs.3: auch bei Tat im Ausland, sofern 1) dort strafbar UND 2) in CH als Verbrechen zu qualifizieren - Tathandlung: Was die Einziehung iSv StGB 70 (Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten) erschwert
-
- (Eventual-)Vorsatz betr. alle obj. TBM
Sind bei der Geldwäscherei NUR die Vermögenswerte erfasst, die DIREKT aus einem Verbrechen/Vergehen/qual. Steuervergehen stammen stammen, ODER auch solche, die damit in ZH stehen (etwa der Gaunerlohn)?
StGB 305bis: Geldwäscherei
ALLES erfasst
Was passiert, wenn der Täter 1000 schmutziges Geld auf ein Konto mit 1000 sauberem Geld überweist, er es danach anlegt, sodass 4000 auf dem Konto sind - wie viel davon ist Schwarzgeld?
Proportionalitätstheorie: auch bei Vermehrung wird die Proportionalität gewahrt
- i.c.: 50 / 50, ergo 2’000 je schmutziges bzw. sauberes Geld
Der Täter hat 50k sauberes Geld auf dem Konto & 100k schmutziges. Jetzt hebt er 10k ab und investiert das in ein Gemälde, das dann 20k Wert hat. Gilt das Gemälde als schmutziger Vermögenswert?
Nein, Sedimentstheorie: sauberes Geld setzt sich am Boden ab
- -> eine Abhebung bis 50k ist vollumfänglich sauberes Geld; der daraus erwirtschaftete Gewinn ebenfalls
- -> Abhebung über 50k: Proportionalitätstheorie (s. separate Flashcard)
Was ist die Tathandlung der Geldwäscherei?
StGB 305bis: Geldwäscherei
= was die Einziehung iSv StGB 70 erschwert
= zB
- Umwandlung des Wertträgers in grössere Noten gleicher Währung
- Anlage von Werten (zB Kauf von Versicherungspolicen)
- Übertragung auf zu gründende Gesellschaften
- Übertragung auf Strohmänner
- Verstecken der Vermögenswerte (zB in Blumentopf)