II. Vermögensdelikte: gegen das Vermögen überhaupt, StGB 146, 148-151 Flashcards
Was bestraft der Betrug?
StGB 146: Betrug
= Das Opfer arglistig irreführen oder arglistig in Irrtum bestärken und es so zu einem Verhalten bestimmen, dass er sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt
TBM Betrug?
StGB 146: Betrug
1) Obj. TB
- 1.1. Tathandlung: arglistige Täuschng
. - 1.2. Taterfolg 1: Irrtum des / in Irrtum bestärktes Opfers durch arglistige Täuschung
. - 1.3. Taterfolg 2: Getäuschter selbst nimmt freiwillige Vermögensdisposition infolge Irrtums vor (Motivationszusammenhang arglistige Täuschung - Irrtum - freiwillige Vermögenssdisposition)
. - 1.4. Taterfolg 3: Vermögensschaden beim Getäuschten oder bei Drittem
. - 1.5. Kausalität
. - 1.6. KEIN Entfallen der obj. Zurechenbarkeit
. - 1.7. ggf. Qualifikation
2) Subj. TB
- 2.1. (Eventual-)Vorsatz betr. alle obj. TBM
- 2.2. Absicht zur unrechtmässigen Bereicherung, die mit der Vermögensminderung identisch ist (Stoffgleichheit)
-> BGer: betr. Unrechtmässigkeit reicht Eventualvorsatz
-> Lehre: Bereicherung selbst NUR als direkten Vorsatz
3) RW
4) Schuld
Was sind abstrakte Tatsachen? Was sind konkret KEINE Tatsachen?
Tatsachen =
- obj. feststehende Umstände ODER innere Tatsachen
.
KEINE Tatsachen: - zukünftige Ereignisse
- Prognosen
- allg. Werturteile
Tathandlung des Betrugs?
StGB 146: Betrug
.
V1: Vorspiegeln von Tatsachen
- Nicht vorhandene als gegeben darstellen
- inkl. Über- oder Untertreiben
.
V2: Unterdrücken von Tatsachen - aktives Unterdrücken vorhandener Tatsachen
- Verschweigen: NUR wenn gesetzliche oder vertragliche Aufklärungspflicht besteht
-> str.: Aufklärungspflicht aus T&G
Kann Betrug durch Unterlassen begangen werden? Wie sieht es mit Bezug auf unterlassene Meldungen ggü Sozialversicherungen aus?
- generell ja, wenn das Unterlassen (insb. einer Korrektur, einer Handlung) eine arglistige Täuschung darstellt
- nötig ist dafür überdies eine Garantenstellung; bei Soz-Versicherungen aus Gesetz, nämlich Mitwirkungs- und Meldepflicht?
-> BGer: NEIN ! - Dafür strafbar nach StGB 148a: Betrug einer Sozialversicherung ODER der Sozialhilfe
- -> KEINE Arglist nötig
- -> “Verschweigen” explizit
Was bedeutet “arglistig”? (3 Varianten)
Arglist iSv StGB 146, Betrug:
= das Opfer darf sich nicht durch alles täuschen lassen
- V1: einfache Lüge + mind. 1 Qualifikation, die Überprüfung behindert
- V2: Lügengebäude
- V3: besondere Machenschaften, insb. Fälschen oder Verfälschen von Urkunden
Wie kann eine einfache Lüge tb-mässig für den Betrug (StGB 146) sein?
einfache Lüge + mind. 1 Qualifikation, die Überprüfung behindert:
- nicht oder nur mit grosser Mühe überprüfbar
- der Täter hindert den Getäuschten vorsätzlich an der Überpürfung
- die Überprüfung ist dem Getäuschten nicht zumutbar
- der Täter kann darauf vertrauen, dass die Überprüfung ausbleiben wird, bspw. aufgrund eines bes. Vertrauensverhältnisses / Unerfahrenheit / Notlage / Abhängigkeit / psychische Beeinträchtigung
Was ist ein Lügengebäude, dass die Täuschung iSv StGB 146 (Betrug) erfüllt?
Lügengebäude iSv StGB 146:
- = Summierung von Lügen,
- die von bes. Hinterhältigkeit zeugen oder raffiniert aufeinander abgestimmt sind,
- sodass sich auch ein kritisches Opfer täuschen lässt
Was ist ein Irrtum iSd Betrugs (StGB 146)?
StGB 146: Betrug
.
Irrtum = Nichtübereinstimmung der Vorstellung des Getäsuchten mit der Wirklichkeit
Kann auch eine jP oder eine Datenverarbeitungsanlage arglistig getäuscht werden iSd Betrugs?
StGB 146: Betrug
- Nein; Getäuschter kann nur ein Mensch sein
Was ist bei der freiwilligen Vermögensdisposition wichtig, damit sie tb-mässig für den Betrug ist? (4 Punkte)
Freiwilllige Vermögensdisposition iSv StGB 146, Betrug:
- Vermögensdisposition = geeignet, beim Geschädigten oder einem Dritten eine Vermögensverminderung herbeizuführen
- durch den Getäuschten selbst
= ohne weiteres Zutun des Täters oder Dritter - freiwillig = mit gew. Wahlfreiheit verbunden
≠ wenn Opfer denkt, es sei unvermeidlich (dann eher Erpressung)
-> BGer: als Polizisten Verkleidete, die Busse verlangen, die das Opfer bezahlt ≠ Betrug - Motivationszusammenhang: arglistige Täuschung -> Irrtum -> freiwillige Vermögensdiposition
.
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p.m.: Betrug (StGB 146) hat 3 Taterfolge: - 1) Irrtum beim arglistig Getäuschten;
- 2) freiwillige Vermögensdispositon;
- 3) Vermögensschaden
Welcher Vermögensschaden ist tb-mässig für den Betrug iSv StGB 146? (2 Punkte)
Vermögensschaden iSv StGB 146, Betrug:
- beim Getäuschten ODER einem Dritten
- Verursacht durch die Vermögensdisposition
Was ist beim subj. TB des Betrugs nötig?
StGB 146, Betrug: subj. TB
- (Eventual-)Vorsatz betr. alle obj. TBM
- Direkte Absicht sich zu bereichern; und zwar um denjenigen Vermögensbestandteil, um den der Getäuschte erleichtert wurde (Stoffgleichheit)
- (Eventual-)Vorsatz, dass die Bereicherung unrechtmässig war
Wenn jemand den Wachmann arglistig täuscht, damit dieser das Gold eines Dritten aus dessen Safe holt und dem Täuschenden übergibt, macht er sich dann des Diebstahls oder des Betrugs schuldig?
Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, denn der Getäuschte hat keine eigene Verfügungsmacht über die Sache (?)
Was, wenn der Täter nach vollendetem Diebstahl behauptet, das Diebesgut wäre das seine?
Unechte Konkurrenz Diebstahl / Beutesicherungsbetrug -> StGB 146 = mitbestrafte Nachtat