I. Leib und Leben: Körperverletzungsdelikte, StGB 122-126 Flashcards
Welche Körperverletzungsdelikte gibt es, sortiert nach aufsteigender Strafdrohung? Welche davon sind Tätigkeitsdelikte?
1) StGB 126: Tätlichkeit
= Tätigkeitsdelikt!
2) StGB 123: einfache Körperverletzung
3) StGB 125: Fahrlässige Körperverletzung
4) StGB 124: Verstümmelung weiblicher Genitalien
5) StGB 122: Schwere Körperverletzung
Tathandlung für Tätlichkeit?
StGB 126: “Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, …”
1) physische Einwirkung auf einen Menschen
2) Überschreitung des allgemein üblichen und gesellschaftlich geduldeten Masses, aber noch keine Schädigung des Körpers / der Gesundheit
IdR gegeben bei
- Kleineren Schwellungen
- Quetschungen
- Schürf- und Kratzwunden
- Verstauchungen
Beispiele:
- Ohrfeigen
- Faustschläge
- Fusstritte
- heftige Stösse
- Bewerfen mit Gegenständen von einigem Gewicht
- Begiessen mit Flüssigkeiten
- Zerzausen einer kunstvollen Frisur
Ist die Tätlichkeit ein Antrags- oder Offizialdelikt?
StGB 126 I: Antragsdelikt
StGB 126 II: Offizialdelikt, wenn
1) wiederholt; UND
2) an Katalogopfer, insb.
- Obhutsberechtigtes Kind
- Ehe- oder Lebenspartner (bis 1 Jahr nach Scheidung bzw. Trennung)
Tathandlung und -erfolg einfache Körperverletzung?
StGB 123: Einfache Körperverletzung
Tathandlung
= alternativ
1) Schädigung der Gesundheit
2) Schädigung des Körpers
Taterfolg
= alternativ
1) krankhaften (pathologischen) Zustand hervorrufen
2) einen solchen Zustand verschlimmern
3) Negativ-Merkmal: KEINE schwere Körperverletzung
Welche Qualifikationen sind in StGB 123 enthalten? Was ist dabei zu bedenken?
StGB 123 Ziff.2: Qualifizierte Begehung
- Abs.1: Gift, Waffe, gefährlicher Gegenstand
- Abs.2: Opfer = wehrlos oder unter Obhut stehendes Kind
- Abs.3-5: Opfer = Ehegatte oder Partner, inkl. 1 Jahr nach Auflösung
–> CAVE: Vorsatz muss auch qualifizierte TBs umfassen!
Wird StGB 123 v.A.w. verfolgt?
Ziff.1: grds. auf Antrag
Ziff.2: Qualifizierte Begehung = v.A.w.
- ABER: Wenn Opfer = Ehegatte / Partner -> StGB 55a: auf Wunsch d. Opfers oder seines Vertreters zunächst Sistierung während 6 Mt. und danach ggf. Einstellung
Was ist eine Waffe iSv StGB 123 Ziff.2?
Waffe = jeder zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmte Gegenstand
Lehre: zzgl. muss der Gegenstand geeignet sein, schwere Verletzungen hervorzurufen
Was ist Gift iSv StGB 123 Ziff.2?
- chemischer Stoff
- der gesundheitsgefährdend
. - inkl. “lebende Gifte” (Viren, Bakterien)
. - inkl. bloss äusserliche Anwendung (zB Besprühen, Übergiessen)
Was ist ein gefährlicher Gegenstand iSv StGB 123 Ziff.2?
- Gegenstand,
- der durch die konkrete Art der Verwendung
- dazu geeignet,
- schwere Körperverletzungen hervorzurfen
. - zB Gegen den Kopf geschleudertes Bierglas
- zB kräftiger Hieb mit Schlittschuh
Konkurrenz von StGB 123 zu Tötungsdelikten?
FALLS Vorsatz nur einfache Körperverletzung ABER Tot tritt ein
-> fahrlässige Tötung
-> ggf. echte Konkurrenz mit fahrlässiger Tötung
Was, wenn Vorsatz schwere Körperverletzung, aber es tritt nur leichte ein?
= versuchte schwere Körperverletzung + ggf. fahrlässige Körperverletzung
An welchen Rechtfertigungsgrund ist bei der einfachen Körperverletzung zu denken?
Einwilligung, etwa beim Sport
Erfolg schwere Körperverletzung?
StGB 122: schwere Körperverletzung
Erfolg = Schwere Gesundheitsschädigung = alternativ
- lit.a:
- “lebensgefährliche Verletzung”, d.h.
- Todeseintritt ist ernstlich und dringend wahrscheinlich;
- inkl. durch Ansteckung mit einer lebensgefährlichen Ansteckung
- lit.b:
- Verstümmelung oder unbrauchbar machen wichtiges Organ
- Verstümmelung der unbrauchbar machen Glied
- bleibend arbeitsunfähig
- bleibend gebrechlich
- bleibend geisteskrank
- Gesicht eines Menschen arg entstellt
- lit.c:
- andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen
Massstab für Beurteilung, ob Körperverletzung schwer?
Relativer Massstab, d.h. wie ist es für das Opfer konkret?
Konkurrenz, wenn Vorsatz auf schwere Körperverletzung, aber Tod eintritt?
= AUCH fahrlässige Tötung
= echte Konkurrenz mit (versuchter?) schwerer Körperverletzung