II. Vermögensdelikte: Allg. Bestimmungen Flashcards
Wenn eine gesetzliche Pflicht nur eine jP oder Einzelunternehmung trifft, kann trotzdem eine nP strafrechtlich haften?
StGB 29: strafrechtliche Haftung nP in jP oder Einzelunternehmen:
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1) Pflicht trifft nur Gesellschaft
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2) nP = alternativ
- Organ
- Gesellschafter
- MA mit selbstständigen Entscheidungsbefugnissen in seinem Bereich
- faktisches Organ (“tatsächliche Leitung”)
Was sind geringfügige Vermögensdelikte?
StGB 172ter:
- = Schaden / Deliktsgut im Wert von max. 300 Fr.
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- Abs.2: Gilt NICHT bei: qual. Diebstahl (StGB 139 Ziff. 2 und 3); Raub; Erpressung
Wie verändert sich die Vorsatzprüfung bei geringfügigen Vermögensdelikten?
StGB 172ter: Subj. TB
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- Wissen: für möglich halten, dass nur geringfügiger Vermögenswert betroffen
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- Wollen: in Kauf nehmen, nur in geringfügigem Rahmen zu delinquieren
Was ist bei geringfügigen Vermögensdelikten betr. Teilnahme, Versuch und Unterlassung zu beachten?
StGB 172ter = Übertretung
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-> Versuch, Unterlassung, Anstiftung und Beihilfe ≠ strafbar
Wird die Geringfügigkeit des Vermögensdelikts bei allen Mittätern beachtet?
Ja, sofern Vorsatz vorhanden (s.oben)
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= sachliches Merkmal
≠ persönliches Merkmal iSv StGB 27