V. Delikte gegen die sexuelle Integrität, StGB 187-200 Flashcards
In welche Überschriften ist das Sexualstrafrecht aufgeteilt?
StGB 187-200, Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
- Gemeinsame Begehung, StGB 200
- Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen, StGB 187 f.
- Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre, StGB 189-194
- Ausnützung sexueller Handlungen, StGB 195 f.
- Pornographie, StGB 197
-> CAVE “Kinderpornographie” = U18-Jährige !! - Übertretungen gegen die sexuelle Integrität, StGB 198 f.
- p.m.: Inzest (StGB 213) ≠ Delikt gegen sexuelle Integrität
Woran ist im Sexualstrafrecht zu denken, wenn es mehrere Mittäter gibt?
StGB 200: Gemeinsame Begehung
-> Erhöhung Strafrahmen um 50% !!
Woran ist bei der Verjährung zu denken, wenn es um eine (sexuelle) Handlung geht, bei der das Opfer minderjährig ist?
StGB 97 II: Die Verjährung dauert bis mind. dem vollendeten 25. Altersjahr des Opfers
Was ist “sexuell” und was ist eine sexuelle “Handlung”?
Handlung
- Betätigung
- am eigenen oder an einem fremden Körper
.
Sexuell
- unmittelbar zum Zwecke der Erregung oder der Befriedigung geschlechtlicher Lust beim Täter oder einer anderen Person
- Massstab: objektiver Beobachter / äusseres Erscheinungsbild
–> tatsächliche sexuelle Motivation beim Täter egal !!
p.m.: was ist eine sexuelle Handlung in einem Satz?
- Eine Betätigung am eigenen oder fremden Körper,
- die dem äusseren Erscheinungsbild nach
- zur unmittelbaren Erregung oder Befriedigung geschlechtlicher Lust
- beim Täter oder einem Dritten vorgenommen wird
- (tatsächliche sexuelle Motivation = egal).
Welches ist das Schutzalter in der Schweiz + welche Ausnahmen gibt es? (5)
StGB 187 f.: sexuelle Handlungen mit Kindern / Abhängigen
- Schutzalter grds. 16 J. (StGB 187 Ziff.1 Abs.1)
- KEINE Strafe, wenn der Altersunterschied zwischen Beteiligten max. 3 Jahre (StGB 187 Ziff.2)
- Ggf. KEINE Strafe, wenn Täter < 20 J. + bes. Umstände (StGB 187 Ziff.3)
**
16-17 Jahre: ggf. strafbar, wenn zusätzlich
- Opfer in Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder sonst wie abhängig vom Täter (StGB 187 Ziff.1; Ziff.2)
- gegen Entgelt (Art. 196 StGB)
- StGB 197: Zur Pornographie anheuern (Abs.3), in Pornos zeigen (Abs.4), in Pornos konsumieren (Abs.5)
–> p.m.: 16-17 J. weiche Pornos zu zeigen ist legal
Welche Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre gibt es?
StGB 189-194, Fünfter Titel, Ziff.2: Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre
- StGB 189: Sexuelle Nötigung
- StGB 190: Vergewaltigung
- StGB 191: Schändung
- StGB 192: Sexuelle Handlungen mit Anstaltsinsassen oder Beschuldigten
- StGB 193: Ausnützung der Notlage
- StGB 194: Exhibitionismus
Welcher TB kommt in Betracht bei einem überraschenden Griff an die Genitalien?
= NUR Übertretung gegen sexuelle Integrität
= StGB 198, Sexuelle Belästigung
Was ist der Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung?
NUR die abgenötigte Sexualform
- StGB 190: Vergewaltigung
= Vaginalverkehr mit einer FRAU - StGB 189: sexuelle Nötigung
= alle anderen Praktiken mit Mann oder Frau
Was ist Beischlaf?
= IMMER Vaginalverkehr
= IMMER zwischen Frau und Mann
–> demgegenüber sind “sexuelle Handlungen” oder “beischlafsähnliche Handlungen” alles andere (insb. Oral-/Analverkehr)
Nötigungsmittel sexuelle Nötigung / Vergewaltigung?
StGB 189 f.: sexuelle Nötigung / Vergewaltigung / Nötigungsmittel
- Gewalt
= physisch oder mit chemisch fassbaren Mitteln (ink. Betäuben)
- Bedrohen gegen Leib und Leben
≠ i’ein obj. schwerer Nachteil wie bei StGB 180
≠ Drohung mit zB Arbeitsverhältnis kündigen; Strafanzeige; Bekanntgabe ehrenrühriger Tatsachen
- psychischer Druck
= hohe Anforderungen ! Muss Gewalt / Drohung gegen Leib und Leben gleichkommen !
- zum Widerstand unfähig machen
-> kommt fast nie vor, weil bereits in anderen Tathandlungen erfasst
Welcher Massstab ist bei der für die sexuelle Nötigung / Vergewaltigung erforderlichen Gewalt anzuwenden?
Die Gewalt muss den Widerstand des konkreten Opfers brechen
-> Konstitution des Opfers (psychischer Zustand; Geschlecht; Alter) !
-> es kann genügen, dass der Täter sich mit seinem ganzen Gewicht auf das Opfer legt und es festhält
-> unerheblich ist, ob sich das Opfer körperlich gewehrt hat
TBM Vergewaltigung?
StGB 190: Vergewaltigung
1) Obj. TB
- 1.1. Tatobjekt / Tatsubjekt: Mann Täter, Frau Opfer
-> sonst sexuelle Nötigung, StGB 189 - 1.2. Tathandlung: Nötigung
– 1.2.1. Gewalt (inkl. Betäuben)
– 1.2.2. Bedrohen gegen Leib oder Leben (> StGB 180)
– 1.2.3. Psychischer Druck (hohe Anforderung!)
— 1.2.4. Zum Widerstand unfähig machen
- 1.3. Taterfolg: Beischlaf (Vereinigung Penis & Vagina)
- 1.4. Kausalität Tathandlung - Taterfolg
2) Subj. TB: (Eventual-)Vorsatz
3) RW
4) Schuld
–> p.m.: sexuelle Nötigung fast gleich
Was ist, wenn der Täter der sexuellen Nötigung / der Vergewaltigung fälschlicherweise annahm, das Einverständnis des Opfers hätte vorgelegen?
StGB 189 f.: Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung
-> SV-Irrtum, StGB 13 –> scheitern des Vorsatzes
Konkurrenz sexuelle Nötigung / Vergewaltigung & Körperverletzungsdelikte?
- StGB 189 f.: konsumieren Tätlichkeiten + einf. KV
- StGB 189 f. & schwere KV / Tötung = echte Konkurrenz