Wiederholung Flashcards

1
Q

Mögliche Tathandlungen der Urkundenfälschung ?

A

StGB 251 Ziff.1 Abs.2:

  • Fälschen
    = unechte Urkunde herstellen (p.m.: tatsächlicher Aussteller ≠ beurkundeter Aussteller)
    -> zB Arztzeugnis-Formular selbst ausfüllen und mit dem Namen des Arztes unterschreiben, der auf Formular steht
  • Verfälschen
    = Nachträgliche Änderung einer echten Urkunde
    -> zB Täter verändert die auf dem Arztzeugnis vermerkte Dauer
  • Missbrauch eines Urkundenblanketts
    = die echte Unterschrift o.ä. wird mit einer Erklärung in Verbindung gebracht, die nicht dem Willen desjenigen entspricht
    -> zB jemand verdeckt einen Teil des Dokuments und legt es zur Unterschrift hin
  • Urkunde iSv StGB 251 Ziff.1 Abs.2 verwenden
  • Falschbeurkundung
    = eine Unwahrheit beurkunden oder beurkunden lassen
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2
Q

VSS Falschbeurkundung?

A
  • der Urkunde muss im Rechtsverkehr eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommen
  • > zB kaufmännische Buchführung; Arztzeugnis
  • ≠ unwahre Lohnabrechnung des Arbeitgebers, weil keine erhöhte Glaubwürdikgeit!

-> eng

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3
Q

Wovon ist der Verbotsirrtum insbesondere abzugrenzen?

A
  • mangelnder Vorsatz
  • wer zB keine Sekunde daran denkt, dass ein Video mit jugendlich wirkenden Schauspielern Pornographie iSv StGB 197 II sein könnte, hat keinen Eventualvorsatz betr. der obj. TBM
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4
Q

Abgrenzung der Erpressung zum Raub?

A
  • StGB 156 Ziff.3: FALLS Gewalt als Nötigungshandlung:

– bei Erpressung NUR gg Sachen

– gegenwärtige Gefahr für Leib + Leben = Raub

  • Bei der Erpressung ist der Täter auf die Mitwirkung des Opfers angewiesen (zB künftige Zahlungen ausrichten)
    -> vgl. Taterfolg 2: Vermögensdisposition

<-> Raub: quasi keine Wahlmöglichkeit; “Geld oder auch Leben”

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5
Q

Konkurrenz, wenn die Nötigungshandlung der Erpressung das Entführen einer dem Opfer nahestehende Person ist?

A
  • str.; BGer: echte Konkurrenz
    – Erpressung (StGB 156): Vermögensschutz
    – Freiheitsberaubung (StGB 183)/ Geiselnahme (StGB 185): Schutz der Freiheit
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6
Q

Konkurrenz wenn Erpressung mit Lügen kombiniert (zB ich habe schon einige umgebracht, die das Schutzgeld nicht zahlen wollten)?

A
  • Erpressung geht dem Betrug vor
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7
Q

Was ist arglistig iSd Betrugs?

A

StGB 146: Betrug

Arglist = qual. Lüge = alternativ

  • mit Dokumenten o.ä. unterstützt
  • Lügengebilde
  • schwer oder unzumutbar zu überprüfen
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8
Q

Ist es tb-mässig für den Wucher (StGB 157), wenn NUR der Antrag des Opfers vorliegt?

A

ja

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9
Q

In welchen Fällen hat das BGer bisher ein offenbares Missverhältnis im Sinne des Wuchers bejaht?

A
  • Jahreszins von 60%
  • um 25% überhöhter Mietzins
  • Entlöhnung des Hausangestellten mit 300 statt der vereinbarten 1’500
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10
Q

Was wenn der Täter grosse Mengen Kokain gewerbsmässig verkauft?

A
  • BetmG 19 II: Strafschärfungsgründe (str.; aber so übernehmen für Prüfung)
  • -> gleichzeitiges Erfüllen von lit.a & lit.c KEIN Asperationsprinzip, sondern als strafschärfende Gründe bei der Strafzumessung beachten
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