Tatbestand Flashcards
1
Q
Aufbau Tatbestand
A
- Überschrift
- Einleitungssatz
- Geschichtserzählung / Unstreitiger Sachverhalt
- Verwaltungsverfahren
- Klageerhebung/Prozessgeschichte
- Behauptungen und Rechtsausführungen des Klägers
- Änderungen des Streitgegenstandes vor den Anträgen
- Antrag des Klägers
- Antrag des Beklagten
- Behauptungen und Rechtsausführungen des Beklagten
- Antrag und Vorbringen des Beigeladenen
- Weitere Prozessgeschichte
2
Q
Einleitungssatz
A
- soll die prozessrechtliche Situation (Abwehr/Verpflichtung/Feststellung), das Sachgebiet und den Kern des Streitgegenstandes bezeichnen
- z.B.: Der Kläger begehrt die Erteilung einer Waffenbesitzkarte.// Die Klägerin wendet sich gegen eine Beseitigungsverfügung.
3
Q
Geschichtserzählung / Unstreitiger Sachverhalt
A
- Situation, auf der das Verwaltungsverfahren aufbaut, ist kurz zu schildern
- Tatbestand muss aus sich heraus verständlich sein
- Aufbau grds. chronologisch, außer wenn zum Verständnis anderer Aufbau geboten ist
- z.B.: Der Kläger erwarb am 4. Juli 2016 eine Pistole der Marke…
4
Q
Verwaltungsverfahren
A
- Begründung von Bescheiden wird in indirekter Rede kurz dargestellt
- Insbesondere: Antrag bei Behörde, Ausgangsbescheid, Widerspruch, Widerspruchsbescheid
- Daten soweit problematisch
5
Q
Klageerhebung / Prozessgeschichte
A
- Klageerhebung ist nur dann mitzuteilen, wenn die Wahrung der Klagefrist (§74 VwGO) geprüft werden soll, weil diese problematisch ist
- Vorbringen des Klägers in der Klage kurz darstellen
- uU sonstige prozessrelevante tatsächliche Umstände, die sich erst nach Klageerhebung ereignen
6
Q
Behauptungen und Rechtsausführungen des Klägers
A
- Rechtsausführungen und Behauptungen müssen kurz, aber aufbaumäßig entsprechend der Gliederung in den Entscheidungsgründen geordnet wiedergegeben werden
- Zutatentheorie!
7
Q
Änderungen des Streitgegenstandes vor den Anträgen
A
- Prozessgeschichte wie Klageänderung, teilweise Rücknahme oder teilweise Hauptsacheerledigungserklärung ist vor den Anträgen darzustellen, weil nur so der geänderte Inhalt des noch zur Disposition des Gerichts gestellten Antrags verstanden bzw. hinreichend deutlich dargestellt werden kann
8
Q
Antrag des Klägers
A
- Häufig kann der Antrag aus dem Schriftsatz übernommen werden
- Ist ein Antrag protokolliert worden, ist dieser zu übernehmen
- Ist eine Auslegung - § 88 VwGO - erforderlich, ist das wahre Ziel bei der Statthaftigkeit zu erörtern. Spätere Auslegung sollte dann gekennzeichnet werden
9
Q
Weitere Prozessgeschichte
A
- Beweiserhebung: Beweisthema und Beweismittel kurz nennen, wegen des Ergebnisses darf auf den Aktenauszug verwiesen werden
- Einverständnis nach § 101 II VwGO
- Einzelrichter nach § 6 VwGO