Beweisrecht Flashcards
1
Q
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung
A
- Ein unbedingter Beweisantrag kann nach § 244 III 2 StPO analog abgelehnt werden, wenn das Gericht die zum Beweis stehende Tatsache als wahr unterstellt
- Die Wahrunterstellung verpflichtet das Tatsachengericht, diese Tatsache der Sachverhalts- und Beweiswürdigung zugrundezulegen. Im Übrigen ist das Gericht nur an den Überzeugungsgrundsatz nach § 108 I 1 VwGO gebunden
2
Q
Beweisantrag - typische Ablehnungsgründe
A
- Beweismittel unzulässig, § 244 III 1 StPO
- Beweistatsache offenkundig, § 244 III 2 Fall 1 StPO
- Beweistatsache unerheblich, § 244 III 2 Fall 2 StPO
- Beweistatsache völlig ungeeignet, § 244 III 2 Fall 3 StPO
- Beweismittel unerreichbar, § 244 III 2 Fall 4 StPO
- Beweisantrag dient ausschließlich der Prozessverschleppung, § 244 III 2 Fall 5 StPO
3
Q
Nachträgliches Zeugnisverweigerungsrecht in der Berufung
A
- Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht steht Verwertbarkeit in Berufung grds. nicht entgegen
- keine Geltung des § 252 StPO im Verwaltungsverfahren, wegen fehlendem Verweis auf StPO in § 173 S. 1 VwGO, ZPO kennt Verbot nicht
- Str. ob andere Verwertung der Zeugenaussage durch Berufungsgericht möglich
—> 4. Senat BGH: Erneute Vernähme nach § 398 I ZPO muss stattfinden
—> 8. Senat BGH: Bindung an die Glaubwürdigkeitsbeurteilung besteht nicht