Beweisrecht Flashcards

1
Q

Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung

A
  • Ein unbedingter Beweisantrag kann nach § 244 III 2 StPO analog abgelehnt werden, wenn das Gericht die zum Beweis stehende Tatsache als wahr unterstellt
  • Die Wahrunterstellung verpflichtet das Tatsachengericht, diese Tatsache der Sachverhalts- und Beweiswürdigung zugrundezulegen. Im Übrigen ist das Gericht nur an den Überzeugungsgrundsatz nach § 108 I 1 VwGO gebunden
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2
Q

Beweisantrag - typische Ablehnungsgründe

A
  • Beweismittel unzulässig, § 244 III 1 StPO
  • Beweistatsache offenkundig, § 244 III 2 Fall 1 StPO
  • Beweistatsache unerheblich, § 244 III 2 Fall 2 StPO
  • Beweistatsache völlig ungeeignet, § 244 III 2 Fall 3 StPO
  • Beweismittel unerreichbar, § 244 III 2 Fall 4 StPO
  • Beweisantrag dient ausschließlich der Prozessverschleppung, § 244 III 2 Fall 5 StPO
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3
Q

Nachträgliches Zeugnisverweigerungsrecht in der Berufung

A
  • Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht steht Verwertbarkeit in Berufung grds. nicht entgegen
  • keine Geltung des § 252 StPO im Verwaltungsverfahren, wegen fehlendem Verweis auf StPO in § 173 S. 1 VwGO, ZPO kennt Verbot nicht
  • Str. ob andere Verwertung der Zeugenaussage durch Berufungsgericht möglich
    —> 4. Senat BGH: Erneute Vernähme nach § 398 I ZPO muss stattfinden
    —> 8. Senat BGH: Bindung an die Glaubwürdigkeitsbeurteilung besteht nicht
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