Einleitende Formulierungen Zur Entscheidungsart Flashcards
Entscheidung durch Einzelrichter
Das Gericht hat durch den Berichterstatter als Einzelrichter entschieden, weil ihm die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gem. § 6 I VwGO übertragen hat.
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Das Gericht konnte gem. § 101 II VwGO ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil sich die Beteiligten hiermit einverstanden erklärt haben.
Entscheidung durch Gerichtsbescheid
Gem. § 84 I 1 VwGO kann über die Klage ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden werden, weil die Kammer der Auffassung ist, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
Entscheidung in Abwesenheit des Klägers
Das Gericht konnte in Abwesenheit des Klägers entscheiden, da dieser in der Ladung ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist (§102 II VwGO).