StrfR BT 1- §315b Straßenverkehr Flashcards

1
Q

Allgemeines zu §315b “gef Eingriffe in Str.verkehr”

A
  1. konkr Gef.delikt:
    = Tathdl bewirkt abstrakte Gefahr für Verkehrssicherheit, die zu einer konkr Gefahr für Leib u Leben führt
  2. Schutz von Sicherheit des Str.verkehrs u Leib, Leben u Eigentum des Einzelnen
  3. NUR verkehrsfremde Eingriffe von AUßEN in Str.verkehr
  4. konkr Gef/Schaden kann auch erst außerhalb des öffentl Verkehrs eintreten (zB erst PKW Verfolgung, dann Schuss außerhalb Verkehr)
    - nicht wenn Opfer von vornherein außerhalb Verkehr
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2
Q

Wann fällt Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern IM Str.verkehr unter Anw.bereich des §315b I Nr.3?

(ausnahmsweise Anw.barkeit des §315b I Nr.3 bei verkehrsfremden Inneneingriff)

A

= SPERRWIRKUNG: §315c schützt Str.verkehr bei Störungen aus dem Verkehr selbst heraus u ist grds abschließend

  1. bei verkehrsfremden Einwirkungen, die auf einer bew Zweckentfremdung des PKW beruhen/ Fzg als Waffe!!
    -> Pervertieren/ Vorliegen eines verkehrsfremden Inneneingriffs
    = Gefährdung muss auf Dynamik des Straßenverkehrs beruhen (verkehrsspezifisch)

a. obj grobe Einwirkung
b. subj verkehrsfeindliche Absicht
c. Schädigungsvorsatz

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3
Q

Was sind Voraussetzungen die Durchbrechung der Sperrwirkung des §315c für §§315b III, 315 III bei verkehrsfremden Eingriff durch Verkehrsteilnehmer (auch Beifahrer)?

A
  1. obj eine grobe Einwirkung in Str.verkehr
  2. subj verkehrsfeindliche Absicht
    = innere Einstellung des Täters entscheidend
  3. Schädigungsvorsatz (mind dolus event)
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4
Q

Strafschärfungen des §315b III iVm §315 III (Aufstufung zur Verbrechensqualifikation)

“handelt der Täter unter den Voraussetzungen des §315 III”

A

Tat nach §315b wird gem §315 III zum Verbrechen wenn Täter in der Absicht handelt..

a. einen Unglücksfall herbeizuführen
= zielgerichteter Wille einen Schaden herbeizuführen

b. eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
c. durch die Tat eine schwere Ges.schädigung od Ges.schädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht

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5
Q

Konkurrenz zw §315b u §315c bei verkehrsfremden Eingriffen

A

nach hM Tateinheit

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6
Q

Wann liegt eine konkr Gefahr für Leib u Leben vor §315b?

A

= wenn die Gefährl.k der Hdl so gesteigert ist, dass der Eintritt des Schadens aufgrund der Unbeherrschbarkeit des Gefährdungsverlaufs nur noch vom Zufall abhängt u es dabei tats zu einer kritischen Situation kommt (Beinahe-Unfall)
-> soweit keine kritische Situation: Versuchsstrfbk §§315b, 22, 23 I

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7
Q

Was gehört alles zum Straßenverkehr?

A

= unerhebl sind Eigentumsverhältnisse/ Widmung
= entscheidend ist, dass Fläche faktisch allgemein einem unbest Personenkreis zugänglich ist
= NICHT wenn Fläche (zB durch Schranke) nur einem best Personenkreis zugänglich ist

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8
Q

Was ist hinsichtl des Aufbaus bei Verkehrs

A

= Unfall stellt zeitl Zäsur dar

  1. alle Delikte bis einschl Unfall sind gemeinsam zu prüfen
  2. ab Unfall beginnt 2. TK
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