StrfR BT 1- §271 mb Falschbeurkundung Flashcards

1
Q

Schutzgut des §271 “mb Falschbeurkundung”

A

= Schutzgut: Inhaltsrichtigkeit von öffentl Urkunden

= RG ist bes Vertrauen in die Beweiskraft von öffentl Urkunden sowie Fktfähigkeit der Beurkundungsorgane

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2
Q

Allgemeines §271

A

= erfasst wird schriftl Lüge
= muss im Zusammenhang mit §348 (Falschbeurkundung im Amt) gesehen werden
= §348 ist Sonderdelikt, das nur von Amtsträger erfüllt werden kann, deshalb §25 I Alt.2 nicht anw.bart
-> bestraft wird der, der Amtsträger dazu veranlasst unrichtige Angaben zu machen
= zB falsches ärztl Attest

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3
Q

§271 Taterfolg “Unwahrheit der öffentl Urkunde”

A
  • eine rechtl erhebl Tatsache muss falsch beurkundet sein
  1. Urkunde ist unwahr
  2. erhöhte Beweiskraft muss sich gerade auf die unwahre Angabe miterstrecken
    - zB gesteigerte Beweiskraft des Führerscheins beschränkt sich darauf dass amtl Verfügung tats ergangen ist, nicht aber auf die Richtigkeit der Entscheidung -> Führerschein beurkundet nur dann etw Unrichtiges wenn dem Täter gar keine Fahrerlaubnis erteilt wurde
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4
Q

§271 I Tathdl “bewirken der Unwahrheit”

Muss um die “Unwahrheit zu bewirken” die Urkundsperson gutgl sein?

A
  1. hM: Gutglbkeit als zwingendes TB-Merkm
    - fordert die Verursachung der Falschberurkundung
    - zusätzl wegen der Ergänzungsfkt als Sonderregelung für mb Täterschaft muss der Bewirkende obj Tatherrsch (Wissensherrsch) über Beurkundungsvorgang besitzen
    - wenn Amtsträger Vorsatz hat, dann §348 u andere ist Anstifter/ Gehilfe
  2. aA: Gutglkeit irrelevant
    - jede Verursachung, die nicht als Beteiligung an §348 erfasst ist
    - für Tatvollendung ist entscheidend, dass Veranlasser Falschbeurkundung herbeigeführt hat
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5
Q

Fällt das “einfache Geschehenlassen” unter Bewirken des §271?

A
  • unstreitig kein bewirken

- bei Bestehen einer Rechtspflicht event Unterlassungstäterschaft

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6
Q

§271 II “gebrauchen einer falschen Beurkundung”

A
  • Gut- od Bösgläubigkeit des Amtsträgers lässt das Gebrauchen nach §271 II unberührt
  • nicht erforderl dass falsche Beurkundung durch eine Tat nach Abs 1 entstanden ist sondern nur dass diese gebraucht wird
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7
Q

Irrtum über die Gut- bzw Bösgläubigkeit der Urkundsperson

A
  1. nach Ansicht, die obj TB auch bei Bösgläubigkeit annimmt unbeachtl, sondern nur unwesentl Kausalabweichung
  2. nach hM, die Gutglkeit als TB-Merkm verlangt ist zu differenzieren:

a. irrige Annahme der Bösglkeit (obj ist erforderl Gutglkeit ggben)
- subj TB zu verneinen
- Bewirkende hat nur Anstiftervorsatz bzgl §348
- vollende Anstiftung scheidet jedoch aus, da keine Haupttat vorliegt (Amtsträger handelt ohne Vorsatz)
- >versuchte Anstiftung §348: jedoch nicht strfbar

b. irrige Annahme der Gutglkeit (obj liegt Bösgkeit vor sodass TB ausscheidet)
- nur Versuch des §271
- §348 liegt bzgl bösgl Amtsträger vor, Anstfitung scheidet jedoch aus, da der Täter Willen zur mb Täterschaft hat
- zwar enthält Wille zur mb Täterschaft die Anstiftung, §271 privilegiert jedoch den mb Täter ggü §§348,26, sodass Privilegierung unterlaufen würde

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8
Q

Qualifikation §271 III

“handeln gg Entgelt”

A
  • wenn Täter eine vermögenswerte Gegenleistung für seine Tat von einem Dritten erlangt
  • > synallagmatisches Verhältnis zw Tat u Entgelt (Gegenleistung)
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9
Q

Qualifikation §271 III

Bereicherungsabsicht

A
  • erforderl ist dolus directus 1.Grades hinsichtl Vermögensmehrung
  • Bereicherung muss obj nicht eingetreten sein
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10
Q

Qualifikation §271 III

Schädigungsabsicht

A
  • muss auf einen aus der Falschbeurkundung hervorgehenden Nachteil gerichtet sein
  • nicht zwingen vermögensrechtl
  • ausr ist dolus directus 2.Grades
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11
Q

Zeuge sagt beim Amtsgericht falsch aus. Die Falschaussage wird protokolliert (öff Urkunde)
= macht sich Zeuge neben §153 auch nach §271 strafbar?

A

(-) Protokoll enthält nur Beweiskraft darüber, dass Aussage durch Zeuge getätigt wurde u NICHT auf inhaltl Richtigkeit

= Beweiskraft einer öff Urkunde über Inhalt entfaltet sich nur dann, wenn inhaltl Richtigkeit geprüft werden kann u Beurkundung von dieser Prüfung abhängig gemacht wird

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