StrfR BT 1- §§192, 193 Flashcards

1
Q

Schema §(§185,) 192 “Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis” (Formalbeleidigung)

A
I. TB
1. Obj
a. Tathdl: Äußerung einer wahren Tats
b. Formalbeleidigender Umstand: Tats.inadäquate Herabwürdigung...
aa. durch die Form der Äußerung
bb. durch die Umstände der Äußerung
c. Taterfolg: Kenntniserlangung des anderen von der Äußerung
2. Subj: Vorsatz
II. RWK: §193 keine Anwendung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Formalbeleidigender Umstand durch die Umstände der Äußerung §192

A
  • aus den Umständen, unter welchen sie geschah, muss eine selbständige, durch die wahre Tatsache nicht mehr gedeckte Beleidigung zum Ausdruck gebracht worden sein
  • wahrer Vorgang wird in unangemessener Weise veröffentlicht (Publikationsexzess)
  • zB T hat in Supermarkt gestohlen. Chef hängt Urteil im Betrieb auf
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Formalbeleidigender Umstand duch die Form der Behauptung §192

A
  • bei gehässiger Einkleidung od begleitende Schimpfwörter
  • die durch die Form zum Ausdruck gebrachte Beleidigung muss ggü der Tats.behauptung eine selbständige Beleidigung darstellen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Formbeleidigender Umstand durch Reaktualisierung §192

A
  • eine lange zurückliegende Tatsache wird in einer Form, die dem Zeitablauf nicht Rechnung trägt, wieder ausgegraben
  • eine weit in der Vergangenheit liegende Tatsache wird, ohne dass ihre Bedeutung dies in der konkr Situation rechtfertigt, reaktualisert
  • zB vergangene sex Beziehungen auf Verlobungsfeier
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Allg zu §193 “Wahrnehmung berechtigter Interessen”

A
  • spez Rfg-Grund für Beleidigungsdelikte §§185, 186, nicht 187
  • gesetz geregelter Fall der Interessensabwägung
  • für Ehrverletzungen konstruiert
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Schema §193 “Wahrnehmung berechtigter Interessen”

A

II. RWK

  1. Verfolgung berechtigter Interessen (Rfg-Lage)
    a. Ehrverletzende Äußerung als tadelndes Urteil über wissenschaftl, künstl od gewerbl Leistungen
    b. Ehrverletzende Äußerung zur Ausführung od Verteidigung von Rechten
    c. Ehrverletz Äußerung zur Wahrnehmung sonst berechtigter Interessen
  2. Wahrnehmung der Interessen in obj rechtmäß Weise (Rfg-hdl)
    a. geeignet u erforderl
    b. Angemessenheit nach Gesamtabwägung aller Umstände
  3. Subjektiv: Absicht der Interessenwahrnehmung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

§193 Rfg-Lage

“a. Ehrverletzende Äußerung als tadelndes Urteil über wissenschaftl, künstl od gewerbl Leistungen”

A
  • wertende od tats Äußerungen, die dem Betroffenen wegen seiner Leistungen einen Ehrenmangel vorwerfen
  • sachl Kritik nicht erfasst
  • zB Gerichtsurteile
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

§193 Rfg-Lage

“c. Ehrverletz Äußerung zur Wahrnehmung sonst berechtigter Interessen”

A
  • alle von der Rechtsordnung anerkannten Interessen erfasst
  • jeder öffentl, private, ideelle od verm.rechtl Zweck, soweit er rechtl schutzwürdig ist
  • egal ob eigenes od Interesse der Allg.heit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

§193 Rfg-hdl

a. geeign u erforderl

A
  • beleidigende Äußerung muss aus ex-ante Sicht den wahrgenommenen Interessen förderlich sein (zB Mitteilung einer Straftat an Polizei)
  • mildestes Mittel
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

§193 Rfg-hdl

b. angemessen

A
  • durch Ges.betrachtung aller Umstände Abwägung der pers Ehre gegen Meinungs-/ Presse-/ Kunstfreiheit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

§193 Abwägungsleitlinien bei ehrenrührigen Tatsachen

A
  • leichtfertige Behauptung ist nie angemessen
  • Täter muss sich informieren, ob der von ihm gemachte Vorwurf richtig ist (Inform.pflicht der Presse)
  • Wahrheit oft schwer feststellbar, deshalb genügt sorgfältige Recherche
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

§193 Abwägungsleitlinien bei ehrenrührigen Werturteilen

A
  • Angriffe auf Menschenwürde u Ehrangriffe, die nur Diffamierung der beleidigten Person dienen (Schmähungen) sind stets unangemessen
  • es kommt auf Schwere der Beeinträchtigung der betr RG an
  • dient Äußerung der öffentl Meinungsbildung Vermutung für Meinungsfreiheit
  • trifft Äußerung als Sammelbezeichnung den Einzelnen nur als Angehörigen einer Gruppe, dann ist dessen RG schwächer als bei direkten indiv Angriff
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly