Schwierige Therapiesituationen Flashcards

1
Q

Ethische Grundprinzipien (Beauchamp & Childress, 1977)

A
  • Respekt vor Patientenautonomie
  • Nicht-Schaden
  • Fürsorge, Hilfeleistung
  • Gleichheit und Gerechtigkeit
  • Güterabwägung, bei KiJu komplexer (Umfeld & Entwickl berücksichtigen)

=> Konflikte zw Prinzipien möglich

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2
Q

Schweigepflicht gegenüber den Eltern

A

▪ “Einsichtsfähigkeit”:
=> Allg intellektuelle Fähigkeit einer Person verstehen, die Tragweite und
evtl Gefährlichkeit ihres Handelns einschätzen können (ohne unbedingten Überblick über alle Konsequenzen haben zu müssen)
➢ idR ab dem 14. LJ anzunehmen
▪ Theoretisch haben Eltern »Auskunftsanspruch hinsichtl der Daten ihres Kindes« durch das Erziehungsrecht (wird aber durch
Selbstbestimmungsrecht des Kindes (ab 14 J) eingeschränkt)
▪ Bei Einsichtsfähigkeit kann Ausnahme von Schweigepflicht durch
Einverständnis des Klienten gewährt werden
▪ Bei nicht-einsichtsfähigen Kindern:
➢ Ethisches Dilemma
➢ Sorgeberechtigte müssen alle Informationen erhalten, die sie in die
Lage versetzen, die für ihr Kind vorgeschlagenen therapeutischen
Maßnahmen nachzuvollziehen, um eine Entscheidung im Interesse
des Kindes treffen zu können
➢ Andererseits sind Umstände denkbar, unter denen Informationen aus therapeut Gründen den Eltern vorenthalten werden sollten, um
zB therapeut Beziehung zum Kind nicht zu gefährden
▪ Konsequenzen:
➢ Berücksichtigung des Beziehungsaspekts: Für gelingende Therapie sind ein
geschützter Raum und die Gewissheit, dass nicht jede Information sofort
an die Eltern weitergegeben wird notwendig
➢ Transparenz: mit allen Beteiligten klar kommunizieren, unter welchen
Bedingungen die Therapie stattfinden kann, das heißt welche Art von
Informationen nicht an die Eltern weitergegeben werden (nämlich alle, die akut beziehungsgefährdend sind) und welche möglicherweise schon

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3
Q

Schweigepflicht gegenüber den Eltern – Do’s

A

▪ Gründliches Informieren über rechtliche Aspekte
▪ Beziehungsaspekt der Schweigepflicht unabhängig vom Alter ernst nehmen und
adäquat berücksichtigen
▪ Mit Eltern o. a. Sorgeberechtigten frühzeitig die Notwendigkeit der Verschwiegenheit
als unabdingbare Voraussetzung für jede Beratung oder Therapie klären und
besprechen
▪ Mit Kindern und Jugendlichen klar kommunizieren und absprechen, welche Art von
Informationen in Elterngesprächen verwendet werden sollten, und welche nicht

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4
Q

Schweigepflicht gegenüber den Eltern – Don’ts

A

▪ Partielles Ausblenden rechtl Aspekte (nach dem Motto »Es ist bisher ja auch alles gut gegangen!«)
▪ Unreflektiert »Informant« der Eltern sein, insbesondere auch in Arbeit mit
jüngeren Kindern
▪ Eltern oa Sorgeberechtigte hinsichtl praktischer Bedeutung der Verschwiegenheit im Ungewissen lassen
▪ Aus globaler »Schweigepflicht ohne Wenn und Aber« Kindern und
Jugendlichen ggü ein »Machtspiel« werden lassen

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5
Q

Schweigepflicht und Gefährdung

A

Schweigepflichtsbruch nicht rechtswidrig, wenn:
- Gefahr nicht anders abwendbar
- Angezeigte Tat “schlimmer” ist als Schweigepflichtsbruch
- Der Schweigepflichtsbruch angemessenes Mittel um Tat zu verhindern
➝ durch §34 StGB “rechtfertigender Notstand”
* Zur Anzeige verpflichtet, wenn:
- z.B. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Geldfälschung…
- Zu einen Zeitpunkt erfährt, zu dem Abwendung der Straftat noch möglich
➝ durch §138 StGB “Nichtanzeige geplanter Straftaten”

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6
Q

Do’s und Don’ts

A
  • Das Recht auf Schweigepflicht, dass PatientInnen
    haben beachten
  • Von eigenen Moralvorstellungen geleitet
    unreflektiert Anzeige erstatten
  • Therapieziele im Blick behalten * Schweigepflicht als oberstes Gut einstufen
  • Eigene Psychohygiene beachten ggf Supervision
  • Unzureichend auf eigenes Belastungsniveau achten
  • Geplante Straftaten erörtern, inwiefern eine
    Ernsthaftigkeit besteht
  • Ausführlich Dokumentieren
  • Im Zweifelsfall juristische Beratung in Anspruch nehmen
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7
Q

Umgang mit Geschenken / Einladungen

A

Do’s
- Einladungen freundlich, aber klar ablehnen
- Sich bei beruflichen Kontakten im privaten Familienkontext (zB Hausbesuche) über Ziele bewusst sein und diese nach Möglichkeit
selbst initiieren
- Ablehnung nachvollziehbar und authentisch begründen
- Geschenke (/ Geschenkabsicht) als
anerkennende Geste wertschätzen
- Bei Einladungen und Geschenken: Damit verbundene motivationale Ziele klären und ggf für Therapie nutzen

Don’ts
- Einladungen aus Neugier / Angst vor Konflikten annehmen
- Familienbesuche ohne klare Zielvorstellungen
- Ablehnung mit Verweis auf »höhere Instanzen« begründen (Law-and-Order-Hinweis, Terminprobleme usw.)
- Rigider Umgang mit Geschenken
- Katastrophisieren und Spekulieren

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