Schuldrecht- Tutorium Flashcards

1
Q

Merkmale Reines Gefälligkeitsverhältnis?

A
  • KEIN SV
  • keine Primärleistungspflichten
  • keine Schutzpflichten
  • kein Entgelt/ Gegenleistung
  • Haftungsmilderung
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2
Q

Merkmale Gefälligkeitsvertrag?

A
  • SV
  • Primärleistungspflicht
  • Schutzpflichten
  • Schenkung, Leihe, Auftrag
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3
Q

Merkmale Gefälligkeitsverhältnis §311II Nr3 bei rg Kontakt

A
  • SV
  • Schutzpflichten
  • aber keine Primärleistungspflicht
  • Haftungsmilderung
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4
Q

Abgrenzung Gefälligkeiten

A

Es ist erkennbar dass für Leistungsempfänger Interesse wirt. Art auf dem Spiel stehen u er sich auf die Zusage verlässt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein rechtliches/wirt. Interesse hat.
- Bindungswille wird bei Gefälligkeitshandeln des tägl Lebens zu verneinen sein

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5
Q

Voraussetzungen für §280

A
  1. Schuldverhältnis nach §311, §241
  2. Pflichtverletzung
  3. Vertreten müssen (kann sich exkulpieren)
  4. Schaden
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6
Q

Exkulpation §?

A
  • §276 Haftung für Vorsatz u Fahrlässigkeit

- §277 Haftung für grobe Fahrlässigkeit

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7
Q

Unerlaubte Handlungen- Schadensersatzpflicht §?

A

§823

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8
Q

Voraussetzungen für §823

A
  1. Rechtsgutverletzung (Leben, Körper,…)
  2. Verhalten des Anspruchgegners (positives Tun)
  3. Haftungsbegründende Kausalität (äquivalent u adäquat kausal?)
  4. Rechtswidrigkeit?
  5. Verschulden (fahrlässig, vorsätzlich?)
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9
Q

Erfüllung §?

A

§362

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10
Q

Leistung an Erfüllungs statt §?

A

§364

zB Zahlung mit EC Karte

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11
Q

Leistung an Erfüllungs halber

A

Der Schuldner kann mit Einverständnis des Gläubigers die ihm obliegende Leistung auch durch das Eingehen einer neuen Verbindlichkeit erfüllen. Seine Schuld bleibt bis zur endgültigen Befriedigung des Schuldners bestehen und das SV erlischt erst wenn der Gläubiger sich aus dem SV Geleisteten befriedigt

zB Scheckzahlung

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12
Q

Ausschluss der Leistungspflicht- Unmöglichkeit §?

A

§275I

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13
Q

Inhalt der Leistungspflicht

A

Liegt Gattungs- oder Stückschuld vor?

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14
Q

Merkmale Stückschuld

A
  • Leistung ist nach individuellen Merkmalen bestimmt (Gebrauchtwagen)
  • bei Unmöglichkeit geht Leistungspflicht unter u es besteht keine Pflicht zur Gegenleistung gem §326I1
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15
Q

Merkmale Gattungsschuld

A
  • Leistung ist nach generellen Merkmalen bestimmt
  • ganze Gattung muss untergehen dass Anspruch erlischt
  • Beschaffungsrisiko des Schuldners
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16
Q

Zur Konkretisierung der Gattungsschuld muss der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan haben. Dies ist abhängig welche Art von Schuld vorliegt?

A
  1. Holschuld
  2. Schickschuld
  3. Bringschuld
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17
Q

Voraussetzung zur Konkretisierung- Holschuld

A
  • Leistung- u Erfolgsort bei Schuldner
    1. Aussonderung der Sache
    2. Benachrichtigung des Gläubigers zur Abholung
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18
Q

Voraussetzungen zur Konkretisierung- Schickschuld

A
  • Leistungs- u Erfolgsort bei Gläubiger
    1. Aussonderung
    2. Übergabe an vertrauenswürdige Transportperson
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19
Q

Voraussetzungen zur Konkretisierung- Bringschuld

A
  • Leistungsort bei Schulnder
  • Erfolgsort bei Gläubiger
    1. Aussonderung
    2. Angebot in Annahmeverzug begründender Art u Weise am Wohnsitz des Gläubigers
20
Q

Gattungsschuld §?

21
Q

Erlöschen der Gegenleistung §- nach Unmöglichkeit §275I

22
Q

Def Unmöglichkeit

A

Niemand oder nur ein Dritter, nicht aber der Schuldner kann die geschuldete Leistung erbringen

23
Q

Voraussetzungen §326I1

A
  • gegenseitige Verträge

- Hauptleistungspflicht nach §275I ausgeschlossen

24
Q

Def Beschaffungsrisiko

A

Schuldner hat die Pflicht am Markt Ersatz für die untergegangene Ware zu beschaffen

25
Beschränkte Gattungsschuld
= Vorratsschuld -Schuld beschränkt sich auf den eigenen Vorrat Unmöglichkeit gem §275I wenn gesamter Vorrat untergeht
26
Anfängliche Unmöglichkeit
§311a
27
Def Erfüllung
Die geschuldete Leistung ist bewirkt, der Leistungserfolg ist eingetreten
28
Konkretisierung der Gattungsschuld
§243II - zur Konkretisierung muss der Schuldner das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan haben - was erforderlich ist bestimmt sich danach welche Art von Schuld vorliegt (Schick/Hol/Bring)
29
Welche Art von Schuld vorliegt ist abhängig von?
Leistungs- u Erfüllungsort
30
Leistungs- /Erfüllungsort
Ort, an dem Schuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss
31
Erfolgsort
Ort an dem Leistungserfolg eintritt
32
§326II1
Gläubiger behält Anspruch auf Gegenleistung wenn der Schuldner für den Umstand, aufgrund dessen die Leistung unmöglich ist, allein oder überwiegend verantwortlich ist.
33
Zurückbehaltungsrecht
§273
34
Einrede des nichterfüllten Vertrags
§320
35
Art u Umfang des Schadensersatzes
§249 status quo Zustand herstellen wenn Umstand nicht eingetreten wäre
36
Def Verrichtungsgehilfe
derjenige der mit Wissen u Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird u ihm gegenüber weisungsgebunden ist §831
37
Generalklausel für Treu u Glauben
§242 | verpflichtet Parteien trotz divergierender Interessen zu Treu u Glauben u Rücksicht auf Verkehrssitte
38
§ schuldner leistet mit Verzögerung
§286
39
§ Schuldner leistet schlecht
§281
40
§ schuldner leistet nicht wegen Unmöglichkeit
§283
41
§ Schuldner verletzt Neben u Schutzpflichten
§282
42
§ Aufwendungsersatz
§284
43
§ Herausgabe erlangten Ersatzes
§285
44
Def Schaden
jede unfreiwillige Vermögenseinbusse
45
Schadensersatz statt der Leistung
nur wenn der Gläubiger kein Interesse an einer Teilleistung hat - obj zu beurteilen - wenn der durch den Vertrag erfolgte Zweck erreicht wurde
46
Def Schuldnerverzug
Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit u Mahnung