Schuldrecht- Prüfungsschemata Flashcards
Verletzung von Nebenpflichten in vorvertragl SV
§§280I, 311II2, 241II
- SV
- 1 Vertragl SV?
- 2 Vorvertragl SV?
- Pflichtverletzung
- Verletzung der Sorgfaltspflicht - Vertreten müssen
- Schaden §249
Deliktischer SE
§823I
- Rechtsgutverletzung
- Handlung des Schuldners
- Kausalität
- adäquat kausal? - Rechtswidrigkeit
- Rechtfertigungsgründe - Verschulden
- nicht von vornerein vermutet
Einrede des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrags
§320
- Gegenseitiger Vertrag
- gegenseitige Ansprüche
- Fälligkeit der Gegenforderung
- kein Ausschluss
Zurückbehaltungsrecht
§273
- Gegenseitige Ansprüche (nicht gegenseitiger Vertrag)
- Fälligkeit des Gegenanspruchs
- Konnexität (=gleiches Rechtsverhältnis)
- Kein Ausschluss
RF: Zug um Zug Begleichnis
Schadensersatz mit Kaufrecht
§§437, 434, 280I
- KV
- Sachmangel §434 (=Istbeschaffenheit weicht negativ von Sollbeschaffenheit ab)
- 1 Istbeschaffenheit
- 2 Sollbeschaffenheit
- Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (=Übergang der Kaufsache)
- Ausschluss der Gewährleistungsrechte
- Pflichtverletzung (mangelhafte Sache)
- Vertreten müssen
- Schaden
SE bei anfängl Unmöglichkeit
§311aII
- Wirksamer Vertrag §311aI
- PV: Nichtleistung wegen anfängl Unmöglichkeit der Leistung §275
- Vertreten müssen
- (Un-)Kenntnis des Leistungshindernisses - bei SE statt der ganzen Leistung
- bei Teilleistung Interessenswegfall
- bei Einzelleistung: PV nicht unerheblich
RF: SE statt der (ganzen) Leistung oder Aufwendungsersatz gem §284
Anspruch auf SE wegen nachträgl Unmöglichkeit
§§280I,III,283 I. Anspr entstanden 1. SV 2.Pflichtverletzung - Nichtleistung wegen Unmöglichkeit 3. Vertreten müssen - der Umstände die zur Unmöglichkeit geführt haben 4. Schaden RF: Schadensersatz statt der ganzen Leistung
Anspruch auf Herausgabe des Surrogats
§285 I. Anspr entstanden 1. SV 2. Unmöglichkeit der Leistung gem §275 3. Schuldner erlangt infolge des Umstandes, der die Leistung unmöglich macht, etw anderes
Achtung: Kein Verschulden erforderlich u kein Schadensersatzanspruch
RF: Herausgabepflicht (Anrechnung §285II)
SE wegen Nicht-/ Schlechtleistung
§§280I,III,281 I. Anspr entstanden 1. SV 2. Pflichtverletzung 3. angemessene Frist erfolglos verstrichen 4. Entbehrlichkeit der Frist 5. Vertreten müssen 6. Schaden RF: wenn Schuldner kein Interesse an Teilleistung hat SE statt der ganzen Leistung sonst kleiner SE statt der Leistung
Rücktritt
§§346I, 323I I. Anspr entstanden 1. Rücktrittserklärung §349 2. Rücktrittsrecht §323I a) gegenseitiger Vertrag b) fNicht-/nicht vertragsgem Leistung c) erfolglose angemessene Frist g) kein Ausschluss des Rücktrittsrechts §323VI
–> Kein Vertreten müssen
Anspruch auf SE wegen Schuldnerverzug
§§280I,II,286 I. Anspr entstanden 1. SV 2. Pflichtverletzung: Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit u Durchsetzbarkeit 3. Mahnung (=ernsthafte u endgültige Leistungsaufforderung an Schuldner) 4. Entbehrlichkeit der Mahnung §286II 5. Vertreten müssen §286IV 6. Schaden RF: Ersatz des Verzögerungsschadens
Befreiung der Gegenleistung bei Unmöglichkeit
I. Anspr entstanden (+) II. Anspr untergegangen gem §326I1 1. Gegenseitiger Vertrag 2. Unmöglichkeit §275I-III 3. Ausnahme §326II a) Umstand vom Schuldner nicht zu vertreten b) zum Zeitpunkt des Gläubigerverzugs
Gläubigerverzug
§293
- Erfüllbarer Anspruch §293
- Tatsächliches Angebot der Leistung §294 am rechten Ort, zur rechten Zeit u in rechter Weise
- Schuldner im Zeitpunkt des Angebots zur Leistung bereit u imstande §297
- Nichtannahme der Leistung (auf vertreten müssen kommt es nicht an)
- Annahmeverhinderung nicht von vorübergehender Art §299
RF:
Haftungsmilderung für Schuldner §300I
Erhalt des Gegenleistungsanspruchs bei Untergang §326II
Gefahrübergang im Kaufrecht §446 S.3
Übergang der Leistungsgefahr:
bei Gattungsschuld Konkretisierung ab Verzug §300II
Anspruch auf SE der erfolglosen Aufwendungen
§284
a) Alle Voraussetzungen eines Anspruchs auf SE statt der Leistung: §§280I,II,281-283/311aII
1. SV
2. PV
3. Vertreten müssen
3. Gläubiger hat Aufwendungen gemacht (=freiwillige Vermögensopfer)
4. im Vertrauen auf die Leistung, die ohne PV ihren Zweck erreicht hätten
RF: Aufwendungsersatz
Anspruch auf SE wegen nichtleistungsbezogener PV
§280I,III,282
- SV
- PV: Schutzpflichtverletzung §241II
- Vertreten müssen
- Unzumutbarkeit der Leistung durch Schuldner
- Kausaler Schaden