SchuldR- §§387 ff Flashcards
Wie wird Aufrechnung nach §§387 ff geprüft?
II. Anspr erloschen
- Erlöschen des Anspr durch Aufrechnung
Schema: Aufrechnung §§387 ff
I. Aufrechnungslage §387
- ggs Forderungen
a. Ford des Aufrechnungsgegners gg Aufrechnenden (Hauptforderung)
b. Ford des Aufrechnenden gg Aufrechnungsgegner (Gegenford)
c. Gegenseitigkeit - Gleichartigkeit der Forderungen
- bestehende, fällige u durchsetzbare Gegenforderung §390
- erfüllbare Hauptforderung
II. Aufr.erklärung §388
III. Kein Aufrechnungsausschluss
1. Vertragl Ausschluss
2. Gesetzl Ausschluss §393
IV. RF der Aufrechnung §389
Allg zur Aufrechnung §§387 ff
- Gestaltungsrecht, das aktiv ausgeübt werden muss
- Aufrechnung durch eine einseitige empf.bedürftige Erklärung ggü Gläubiger der Hauptforderung
- 2 Forderungen: Hauptforderung (Passivforderung) u Gegenforderung (Aktivforderung)
I. Aufrechnungslage
Gegenseitigkeit der Forderungen
der Aufrechnende muss der Schuldner der Hauptforderung u der Gläubiger der Gegenforderung und - der Aufrechnungsgegner der Gläubiger der Hauptforderung u der Schuldner der Gegenforderung sein
Liegt Gegenseitigkeit vor, wenn A einen Zahlungsanspr aus §433 II u B einen SE-anspr auch §280 hat?
Ja, wenn gegenseitig u gleichartig
- SE-Anspr kann aufgerechnet werden
I. Aufrechnungslage
Gleichartigkeit der Forderungen
Forderungen sind gleichartig, wenn sie ihrem tats Gegenstand nach austausch- u verrechenbar sind
- grds alle Geldforderungen u Gattungsschulden gem §§243-245
- bestehende, fällige u durchsetzbare Gegenforderung §390
- Gegenforderung muss durchsetzbar sein, §390
- mit einredebehafteter Ford kann nicht aufgerechnet werden (zB Verjährung)
- Einrede muss hierbei nicht geltend gemacht werden
- gilt nicht für rechtshindernde od rechtsvernichtende Einwendungsgründe
Def “durchsetzbare” Gegenforderung
Gegenford ist durchsetzbar, wenn sie frei von Einreden u zudem auch fällig ist
Def “erfüllbare” Hauptforderung
Hauptforderung ist erfüllbar, wenn dem Aufrechnenden eine Leistung obliegt u er diese zum Zeitpkt der Aufrechnungserklärung bewirken kann (§271)
Gesetzl Ausschlussgrund der Aufrechnung §393
- keine Aufrechnung gg eine Ford aus einer VORS begangenen unerlaubten Hdl
- keine Aufrechnung GEGEN eine Ford aus unerlaubter Hdl, nicht MIT einer eigenen Ford aus unerlaubter Hdl