ÖRecht I Tut (8)- Demokratieprinzip Flashcards

1
Q

Prüfung der Verf.mäßigkeit eines Gesetzes

A

A. Formelle Verf.mäßigkeit
I. Gesetzgebungskompetenz (Zuständigkeit) Art.70
II. Gesetzgebungsverfahren
1. Gesetzesinitiative Art.76 I (Vorverfahren)
2. Beschlussfassung in BT u BRat Art.77 (Hauptverf.)
3. Ausfertigung u Verkündigung Art.82 (Abschlussverf)

B. Mat. Verf.mäßigkeit (inhaltl Prüfung)
I. Spez Anforderungen 
- beachte Art. 79 III
II. Art.20, Art. 20a (Staatsziele) 
- zB Verstoß gg Demokratie-/ Rechtsstaats-/ Bundesstaatsprinzip
III. Grundrechte
1. SB
2. Eingriff
3. Vef.rechtl. Verstoß
IV. Sonst Verf.recht (zB Art.38)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Staatsziele

A
  • begründen keine subj Rechte, sind aber vom Staat zu beachten u zu verwirklichen
  • Bsp.: Republik, Demokratieprinzip, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat, Art. 20a GG
  • Funktion: Auffangtatbestand bzw. Auslegungsrichtlinie
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Normative Grundlage des Demokratieprinzips

A
  • Art.20 I, II “alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”

- Volk ist Träger der Staatsgewalt (Volkssouveräntität)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wesentl Elemente des Demokratieprinzips

A
  1. Volkssouveränität,
  2. Repräsentative Demokratie (Ggs.: direkte Demokratie),
  3. Parlamentarische Demokratie (Ggs.: Präsidialdemokratie in den USA),
  4. Pluralismus, Mehrparteiensystem,
  5. Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz,
  6. Transparenz der politischen Willensbildung (Parlamentsöffentlichkeit),
  7. Kommunikationsgrundrechte (Art. 5, 8 GG),
  8. Wahlrechte und Gleichheitsgrundrechte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q
  1. Volkssouveräntität
A

Art. 20 II 1

  • Ausübung der Staatsgewalt erfolgt durch Wahlen und Abstimmungen
  • d.h. Volk = Legitimationssubjekt; Staatsgewalt = Legitimationsobjekt
  • Wichtig: Die Staatsgewalt ist so zu organisieren, dass sie stets auf den Willen des Volkes zurückgeführt werden kann → „Ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zur Staatsgewalt“
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

“Volk”

A
  • hM u BVerfG: nur Deutsche iSd Art. 116

- > Ausländerwahlrecht nicht mit Demokratieprinzip vereinbar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q
  1. Repräsentative Demokratie
A
  • Volk kann Staatsgewalt selbst nur in beschränktem Ausmaß ausüben (wählen/ abstimmen/ nicht alle Entscheidungen selbst treffen)
  • > das Volk ist zwar Träger der Staatsgewalt, übt sie aber durch Repräsentanten aus (Trennung von Trägerschaft und Ausübung der Staatsgewalt)
  • Art. 38 I 2 GG: keine Bindung der Staatsorgane an Volkswillen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Unterscheidung umb/direkte u mb/repräsentative Demokratie

A
  1. Unmittelbare Komponente: „in Wahlen und Abstimmungen“
  2. Mittelbare Komponente: „durch besondere Organe“
    - Grundgesetz geht im Grundsatz von der mittelbar demokratischen Legitimation aus= Grundsatz der repräsentativen Demokratie (Art. 20 II 2, Art. 38 I 2 GG)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q
  1. Parlamentarische Demokratie
A
  • Bundeskanzler wird vom Parlament (Bundestag) bestimmt und ist von dessen Vertrauen abhängig (Art. 63 I, 64, 67 GG).
  • Gegensatz: Präsidialdemokratie (USA): Der Staatspräsident wird vom Volk gewählt und ist weitgehend unabhängig vom Vertrauen des Parlaments.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q
  1. Parteiendemokratie
A
  • Durch Art. 21 GG werden die Parteien „als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente anerkannt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben“
  • sie sind mehr als nur ein normaler „Verein“; ihnen kommt eine Kopplungsfunktion (Mittlerfunktion) zwischen Bürger und Staatsorganen zu
  • > „Bindeglieder“ zwischen Volk und Staat
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q
  1. Transparenzprinzip
A
  • Staatliche Entscheidungsprozesse müssen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.
  • Ausdrückliche Regelungen: Art. 42 I, 44 I, 52 III 3 GG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

OS: Vereinbarkeit eines neuen Gesetzes mit dem GG

A

Das Gesetz ist mit dem GG vereinbar, wenn es formell u materiell mit diesem im Einklang steht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Materielle Verf.mäßigkeit eines neuen Kommunalwahlgesetzes für Ausländer

A

B. Mat Verf.mäßigkeit
I. Art.20 I, II, Art.28 I
Bedenken bestehen insoweit, als das Gesetz auch Personen, die nicht Deutsche i.S.v. Art. 116 I GG sind, ein Wahlrecht einräumt.Dies könnte mit dem Staatsziel der Demokratie gem. Art. 20 I, II GG unvereinbar sein. Gemäß Art. 20 I GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat. Zum Demokratieprinzip zählt insbesondere das Prinzip der Volkssouveränität, das in Art. 20 II 1 GG verankert ist. Demnach muss alle Staatsgewalt vom „Volke“ ausgehen.

-> ist unter „Volk“ nur das deutsche Staatsvolk zu verstehen ist oder kann man darunter sämtliche in der BRD lebenden Personen fassen?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Prüfung der Gesetzgebungskompetenz für Wahlrecht

A
  1. Das Land BaWü müsste für die getroffene Regelung zunächst zuständig sein.
  2. Dies richtet sich nach Art. 70 ff. GG. Gemäß Art. 70 I GG sind grundsätzlich die Länder zuständig, wenn nicht im GG die Zuständigkeit des Bundes begründet ist.
  3. Für die Regelung des Wahlrechts bzgl. Kommunalwahlen besteht keine Kompetenzzuweisung an den Bund. Daher ist jedes Land für die Regelung dieser Frage selbst zuständig
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Auslegung “Volk” gem Art.20 II 1

A
  1. Wortlaut (lässt beides zu)
  2. Hist Interpretation
    - Verf.geber wollte dass Wahlrecht nur für eigene Staatsangehörige
    - Widerstandsrecht Art.20 IV auch nur für Deutsche
  3. System Auslegung
    - Präambel “deut Volk”
    - Art.33 I, Art. 146 immer Rede von Deut Volk
  4. Teleolog Auslegung
    (+) zunehmender Ausländeranteil, der gleichermaßen der deut Staatsgewalt unterworfen ist
    (-) Der Ausländer unterliegt nur der Gebietshoheit der BRD, nicht jedoch der Personalhoheit. Letztere liegt weiterhin bei seinem Heimatland.
    (-) Wehrpflicht auch nur für die deutschen Staatsangehörigen.
    (-) Ausländer kann sich der deutschen Staatsgewalt jederzeit entziehen, indem er in sein Heimatland zurückkehrt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wann ist Öffentlichkeitsarbeit der BReg unzulässig?

A
  • Verstoß gg Demokratieprinzip wenn unter Deckmantel der Öff.keitsarbeit Wahlwerbung betrieben wird
  • ÖArbeit wird mit allg Hausmitteln (Steuern) finanziert
  • Grenzen der zulässigen ÖArbeit ist überschritten, wenn Infokampagnen ohne aktuellen Anlass erfolgen, nach Form, Auflage u Inhalt reklamehaft wirken u erkennbar nur dem Ziel der Reg dienen, im Amt zu bleiben
17
Q

Volksabstimmungen zulässig?

A
  • “Staatsgewalt geht vom Volke aus”
  • in repräsentativen Demokratie entscheidet das Volk nur über die Zusammensetzung des BT, die dann Staatsgewalt im Namen des Volkes ausüben
  • in plebiszitären Demokratie entscheidet Volk durch Abstimmungen über polit Entscheidungen
    (+) Wortlaut Art.20 II 2: Abstimmungen “nach” Wahlen; Staatsgewalt durch bes Organe
    (+) Gegenschluss Art. 29, 118 2 mit ausdrückl Fällen
    (+) Widerspruch zur Weisungsfreiheit Art. 38 I 2 u Gesetzgebungsverfahren Art. 76, 77: wären überflüssig
    (+) hist Argument: schlechte Erfahrung in Weimarer Republik
18
Q

Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre zulässig? Änderung des Art. 39 I 1

A

B. Mat Verf.mäß.keit

  • Verstoß gg Art. 79 III wenn Grds des Art. 20 I, II berührt werden
  • Legitimation des BT findet in regelm Abständen durch Wahlen statt um Übereinstimmung von Volk zu sichern u dessen Willen zu repräsentieren
  • > Eingriff iSd Art.79 iii des Art.20?
  • Fktfäh.keit des BT soll gesichert werden ungestört von Wahlkampfaufwand