ÖRecht I Tut (10)- Bundespräsident Flashcards

1
Q

Normen des BP

A

Art. 54-61

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Aufgaben des BP

A
  1. Repräsentationsfunktion: Art. 59 GG (Vertretung nach innen und außen),
  2. Integrationsfunktion (partei- und länderübergreifend, einheitsstiftende Funktion) -> polit Zusammenhalt
  3. Staatsnotar: Art. 64 I, 82 I 1 GG,
  4. Reservefunktion: Art. 63 IV 3, 68 I 1, 69 III, 81 I GG (greift ein bei geminderter Handlungsfähigkeit anderer Organe) -> beschließt über Auflösung des BT
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Stellung des BP

A
  • NEUTRALE Stellung
  • Er ist von einer eigenständigen politischen Staatsleitung ausgeschlossen (arg. Art. 58 S. 1 GG).
  • Kein regierender Präsident!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wie wird BP gewählt?

A
  • Wahl durch die Bundesversammlung (Art. 54 GG)

= exklusives Kreationsorgan für die Wahl des Bundespräsidenten (tritt nur für Wahl zusammen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rolle des BP bei der Ausfertigung von Gesetzen

A
  1. Gestaltungsfunktion (stellt Urschrift des Gesetzes her);
  2. Beglaubigungsfunktion (beurkundet die Übereinstimmung des Textes mit dem vom Gesetzgeber beschlossenen Text);
  3. Beendigungsfunktion (Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens);
  4. Vermutungsfunktion (Gültigkeit und Verbindlichkeit der Norm wird mit Verkündung vermutet)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Klassikerfälle des BP: Prüfungskompetenz bei der Ernennung u Entlassung von Ministern

A

a. Ist der Bundespräsident der Ansicht, dass die Person nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Ministerernennung (§ 15 BWahlG gilt auch für sie; Inkompatibilität) erfüllt, dann (+).
(+) Gesetzesbindung aller staatl Organe gem Art.20 III
b. Hält er aber den Geschäftsbereich für überflüssig und wirft dem Bundeskanzler vor, dass er die Grenzen seiner Organisationsgewalt überschritten habe, dann (-). (str)
(-) BK u sein Einfluss würde durch mat Prüfungsrecht zu sehr eingeschränkt
(-) BP hätte zu bestimmenden Einfluss auf Kabinettsbildung
(-) BK hat Organisationsgewalt für Regierung Art. 65 1 (Richtlinienkompetenz)
-> Es geht hier um das Verhältnis Bundespräsident – Bundeskanzler

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Klassikerfälle des BP: Bei Gegenzeichnung Art.58

- Auch Reden, Briefwechsel etc. erfasst?

A

“Anordnungen und Verfügungen“
(-) Wortlaut: nur Amtshandlungen/ Rechtsakte
-> sonst Totalüberwachung des Bundespräsidenten, hat eigenständige Rechte und ist nicht nur Sprachrohr der Regierung.
(-) Interviewäußerungen u spontane Beiträge wären unmöglich wenn BP nicht sagen dürfte, bevor er Gegenzeichnung erlangt-> Repräsentation u Integrationsfkt unerfüllbar
(-) keine Neutralität, wenn BP öffentl als verlängerter Arm der Breg erscheint
(+) Sinn u Zweck:
- Regierungsverantwortlichkeit für das Handeln des BP
(+) insbes Reden u Interviews u Außenpolitik sind polit bedeutsame Hdl u damit der BReg vorbehalten (Richtlinienkompetenz)
-> Wortlaut ist zu beachten, jedenfalls ist BP zur Zurückhaltung verpflichtet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wahl des Bundeskanzlers Art. 63

A
  • “BK wird auf Vorschlag des BP vom BT gewählt” (Vorschlagsrecht)
  • grds Entscheidungsfreiheit des BP (muss niemand aus best Partei vorschlagen)
  • muss aber Kandidaten vorschlagen, bei dem die Aussicht einer hinreichend stabilen Mehrheit besteht
  • > Bestimmung im Interesse der Herstellung einer stabilen Regierung, nicht im Interesse einzelner Fraktionen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Auflösung des BT, Art. 68

A
  • BP kann BT auflösen, wenn BK auf seinen Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des BT erhält
  • Vertrauensfrage darf nicht missbräuchlich sondern zweckgerichtet gestellt werden (um Stabilität zu sichern)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Vertrauensfrage

A
  • nur um polit Instabilität zu beheben (Zweifel ob Regierungspolitk in vorliegender Konstellation verwirklicht werden kann)
  • Einschätzungsprärogative des BK
  • nicht um das fehlende Selbstauflösungsrecht zu umgehen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Formelles Prüfungsrecht des BP

A
  • Zweifel beziehen sich auf Gesetzgebungsverfahren: FORMELLE Verf.mäß.keit
  • folgt aus Wortlaut des Art.82 I 1: “die nach den Vorschriften des GG zustande gekommenen Gesetze” werden durch den BP ausgefertigt
  • zB wenn BRat übergangen wird
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Mat Prüfungsrecht des BP

A

(-) Wortlaut nicht eindeutig (form u mat könnte in Frage kommen)
(-) Grds der Gewaltenteilung: BP würde aber eine Entscheidung des parlament Gesetzgebers dadurch suspendieren können (BT primär für Inhalt verantwortlich), Prüfung eig durch BVerfG (jedoch nur auf Antrag)
(-) auch nicht antragsberechtigt für ein Normenkontrollverfahren
(+) Art.20 iii: Bindung als Verf.organ an Recht u Gesetz (kann nicht verpflichtet werden wenn seiner Meinung nach verf.widrig), ABER: BT ist als Teil der Legislative auch an GG gebunden
(+) Amtseid Art.56: BP ist aber als Verf.organ zur Wahrung der gglichen Ordnung verpflichtet
(-) rel schwache Stellung des BP
-> Einschätzungsprärogative des BT
-> im Wege prakt Konkordanz ist BP zur Wahrung der Ver.ordnung Befugnis zur Evidenzkontrolle bei offentsichtl Fehlern einzuräumen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Darf sich BP kritisch über andere Parteien äußern?

A
  • Recht zur Teilnahme an der staatl Willensbildung: Aufgabe iSd Integration des Gemeinwesen zu wirken
  • repräsentiert Staat nach außen u innen
  • um seinen Aufgaben gerecht zu werden, muss er auf Fehlentwicklungen u Gefahren hinweisen dürfen
  • Grenze ist zB Recht auf Chancengleichheit der Parteien wenn Verf.organ zugunsten/zulasten einer Partei in Wahlkampf eingreift
  • BP steht jedoch nicht in dir Wettbewerb, noch stehen ihm Mittel bereit um durch Infopolitik auf Volk einzuwirken
  • > für BP gelten daher weniger strenge Maßstäbe
  • > Verstoß nur bei evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe u willkürl Äußerungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sachlichkeitsgebot Art. 20 III

A
  • abgeleitet aus Rechtsstaatsprinzip: “Tatsachen müssen zutreffend wiedergegeben werrden u Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen” (keine unnötige Herabsetzung u bes aggressive Äußerungen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

ist eine Rüge des BP eine rechtserhebl Maßnahme?

A
  • nur Ordnungsruf in §§36 2,37 geregelt, wobei Wort entzogen werden kann
  • Ordnungsruf liegt aber nur dann vor, wenn BP erkennbar seine Maßnahme bezeichnet od den Begriff “Ordnung” verwendet
  • Rüge hat nur präventiven, mahnenden Hinweischarakter
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

OS: Begründetheit Weigerung BP zur unterzeichnung

A

Der Antrag ist begründet, wenn das Verhalten des BP verf.widrig ist u der BT dadurch in seinen Rechten verletzt wird.
Die Weigerung des BP das Gesetz auszufertigen wäre verf.widrig wenn er nach dem GG dazu verpflichtet wäre.

17
Q

Schema: Prüfungsrecht BP

A

II. Begründetheit

  1. Form. Prüfungsrecht
    a. Kompetenz
    b. Verfahren
    c. Form
  2. Mat Prüf.recht
    a. Abwägung im Wege praktischer Konkordanz
    b. evidente mat. verf.widrigkeit
    - zB Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip