ÖRecht I (1) Flashcards
0
Q
Verfassungsstaat
A
- Staatsgewalt ist an feste, für den Staat selbst verbindliche Regeln gebunden, die in der Verfassung niedergeschrieben sind (GG)
- Staatsgewalt kann nur innerhalb des Rechts ausgeübt werden (ÖR)
1. Einbindung u Bändigung von Hoheitsgewalt
2. Subj Rechtsstellung der Bürger
1
Q
Staatsgewalt
A
“die alleinige, umfassende u prinzipiell unbegrenzte Herrschaftsmacht des Staates innerhalb seines Staatsgebiets u über das Staatsvolk”
- Staat kann einseitig-verbindl Regeln aufstellen u Entscheidungen treffen
- Anordnungen können auch zwangsweise durchgesetzt werden
- -> Staat hat Gewaltmonopol
2
Q
Rechtsmerkmale eines Staatsgebiets
A
- ein Staatsgebiet ist die durch Grenzen gekennzeichnete Zusammenfassung von geogr Räumen u eine gemeins Rechtsordnung
- Bereich, in dem ein Staat ggü allen Personen/ Sachen Zwangsgewalt ausüben u hoheitliche Einwirkung eines anderen Staates abwehren darf (Gebietshoheit)
- Grenzen bestimmen sich nach völkerrechtl Grds u Verträgen
3
Q
Rechtsmerkmale des Staatsvolks
A
- Gesamtheit aller Staatsangehörigen
- Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts überlässt das Völkerrecht den einzelnen Staaten
- Territorialprinzip: Personen erlangen autom Staatsangehörigkeit von wo sie geboren wurden
4
Q
EU
A
- Mitgliedsstaaten haben Hoheitsrechte auf EU übertragen
- eigene Rechtsgemeinschaft mit eigener, ihr durch die Mitgliedsstaaten übertragener Hoheitsgewalt
- ihre Entscheidungen sind ggü den Mitgliedsstaaten u ihren Bürgern verbindlich
= Gemeinschaft für unbegrenzte Zeit, mit eigenen Organen, intern Handlungsfähigkeit u echten aus der Gemeinschaft herrührenden Hoheitsrechten - jedoch kein Staat, da keine Staatsgewalt iSv unbegrenzter Herrschaftsmacht, sondern nur Befugnis
= Staatenverbund demokr, souverän bleibender Staaten
5
Q
geteilte Souveränität
A
- EU-Mitgliedsstaaten haben Befugnisse durch Vertrag übertragen
- Mitglieder haben Souveränität nicht aufgegeben u auch ein Recht zum Austritt
- andererseits haben sie auf Souveränitätsrechte dauerhaft verzichtet u sind in der Ausübung ihrer Staatsgewalt durch europ Recht gebunden (=geteilte Souveränität)
- einzelne Elemente der Staatlichkeit können bejaht werden
6
Q
Verfassung der BRD
A
- Verfassung der BRD ist das Grundgesetz
- Grundprinzipen in Art.20 GG
- Art. 20 I: Staatsform ist Republik u Demokratie, als Bundesstaat organisiert u soz Staat
- Art. 20 II: Volkssouveränität
- Art. 20 III: Grundlage des Rechtsstaatsprinzips
7
Q
Rechtsstaatsprinzip
A
- Bindung aller staatl Gewalt an Gesetz u Recht
- Bürger soll nicht der Willkür staatl Handelns ausgesetzt werden
- Unterteilung in Gewaltenteilung/ Vorrang u Vorbehalt des Gesetzes/ Rechtssicherheit/ Verh.prinzip/ Gebot des effektiven Rechtsschutzes
- stützt sich auf Art.20 II,III (wesentl Gedanken)
8
Q
Die 5 Verfassungsprinzipien
A
- Demokratieprinzip (Mehrheitsherrschaft)
- Republikprinzip (es gibt keinen Monarchen)
- Bundesstaatlichkeit
- Rechtsstaatsprinzip
- Sozialstaatsprinzip
- dürfen gem Art.79 III nicht geändert werden
9
Q
Was sind GR
A
subj Rechte des Einzelnen gegen den Staat
10
Q
Funktion der Verfassung
A
- Konstituierung/ Anleitung/ Begrenzung von Herrschaft
- Sicherung der Rechte des Einzelnen
- GR u Leistungsrechte
- Mitwirkungskompetenzen - Gemeinwohlverpflichtung der Staatsgewalt
- Legalität
- Effektivität u Effizienz
- Transparent/ Rechtssicherheit/ Vorhersehbarkeit - Vermittlung von Gerechtigkeit u Recht
- Polit Einheitsbildung
- Legitimationsfkt
11
Q
Was ist eine Verfassung?
A
- rechtl Grundordnung des Staats
- stabilisierender u aktualisierungsbedürftiger Verhaltensentwurf unter Idee des Richtigen
12
Q
Kompetenzen einer Verfassung
A
- Gesetzgebungskompetenzen
- Kompetenz der Regierung
- Verwaltungskompetenzen
- Richterl Kompetenzen
13
Q
Ewigkeitsklausel
A
- Art. 79 III erklärt Art.1 u 20 als tragende Grundsätze für die staatl Ordnung u deshalb unabänderbar, auch bei einer Verfassungsänderung
14
Q
“pouvoir constituant” (verfassungsgebende Gewalt)
A
= Volk ist Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt (=Souverän)
- Art. 146 GG