ÖRecht (9)- Untersuchungsausschuss Flashcards
Einsetzen eines Untersuchungsausschusses
- eines der wesentl Instrumente der Kontrolle der Regierung durch das Parlament
- gem Art.44 I kann 1/4 der Mitglieder des BT UA beantragen
Verf.rechtl. Schranken eines UA
- fehlende Kompetenz im Bundesstaat
- nur Vorgänge im Zust.bereich des Bundes können Gegenstand eines UA sein - Schutz eines Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung
- aufgrund der Gewaltenteilung u Kompetenzverteilung anderer Verf.organe darf nicht in laufende Verfahren der Exekutive eingegriffen werden - Wohl des Bundes od Landes
- Gefährdung durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen - Grundrechte Privater
- > im Wege der prakt Konkordant durch Abwägung in angemessenen Ausgleich
Schema: Begründetheit Untersuchungsausschuss vs Regierung
A. Verf.konforme Einsetzung des UA
I. Formelle Verf.mäß.keit
1. Beschluss des BT §1 PUAG
a. mind 1/4 der Mitglieder des BT
b. Mehrheitsenquete od Minderheitsenquete
c. Untersuchungsggstand hinreichend bestimmt?
II: Mat Verf.mäß.keit
1. Untersuchungsggstand verf.rechtl zulässig?
a. nach Art. 44 I Aufklärung von Tatsachen
b. Zuständigkeit des BT §1 III PUAG
aa. UA iRd Verbandskompetenz des Bundes (nicht Länder)
bb. Organkompetenz des BT
c. öffentl Interesse am Untersuchungsggstand (keine privaten Angelegenheiten)
Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens wenn BT durch Ausschuss beeinträchtigt wird?
Organstreitverfahren
I. Beteiligtenfähigkeit
1. BRegierung
2. Untersuchungsausschuss (nicht BT)
- ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Verf.organs BT= Untergliederung des BT
- eigene Rechte aus Art. 44
II. Antragsgegenstand
- Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines UA
III. Antr.befugnis
- Recht auf Einsetzung eines UA Art. 44 I
Durchsuchungsbefehl im BT- Einsetzen eines Untersuchungsausschusses
I. Formelle Rechtmäß.keit
1. EMGL Art. 40 II 2 “Genehmigung des BP”
2. keine vorherige Anhörung der Abgeordneten notwendig (Wortlaut Art.40 II 2)
II. Mat Rechtmäß.keit
1. Vorliegen eines richterl Beschlusses
2. kein Ermessensfehler des BP
Welche UA-Themen sind zulässig?
- keine ausdrückl GG-Regelung
- Wortlaut Art.44 I “erhebt erforderl Beweise” -> nur Tatsachenfeststellung
- keine Bildung von Werturteilen od Abgabe polit Auffassungen
OS: Anspr des UA auf Hrg best Beweismittel Art.44 I 1, §18 I PUAG
Der UA hat gegen die BReg einen Ansp auf Hrg der Unterlagen, wenn der Ausschuss allg in verf.konformer Weise eingesetzt worden ist u dem konkr Verlangen keine verf.rechtl Schranken entgegenstehen
Grdl u Reichweite des Anspruchs des UA
- verf.rechtl Informationsanspr
- umfasst sämtl Beweismittel, welcher der UA iRd Auftrags für erforderl halten kann
Allg Prüfungsschema UA
Organstreitverfahren gegen BReg I. Zulässigkeit II. Begründetheit 1. Grdl u Reichweite eines Anspr 2. Verf.konforme Einsetzung eines UA a. Formelle Verf.mäß.keit b. Mat Verf.mäß.keit aa. Zuständigkeit des BT bb. Öffentl Interesse 3. Verf.rechtl Schranken
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung aus Gewaltenteilungsgrds
- Zweige der Staatsgewalt dürfen nicht ihrer jeweiligen Eigenheiten u ihrer spezif Aufgaben u Zuständigkeiten beraubt werden
- Kontrollkompetenz nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge
- Wohl des Bundes od Landes
- Gefährdung durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen
- UA unterliegt eigenen Geheimhaltungsbedingungen §14-16 PUAG
- Staatswohl unterliegt nicht nur der BReg sondern auch dem BT weshalb Informationen nicht voneinander zum Schutz des Staatswohl geheimzuhalten sind (hier müssen ganz bes Umstände vorliegen)