ÖRecht (9)- Untersuchungsausschuss Flashcards

1
Q

Einsetzen eines Untersuchungsausschusses

A
  • eines der wesentl Instrumente der Kontrolle der Regierung durch das Parlament
  • gem Art.44 I kann 1/4 der Mitglieder des BT UA beantragen
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2
Q

Verf.rechtl. Schranken eines UA

A
  1. fehlende Kompetenz im Bundesstaat
    - nur Vorgänge im Zust.bereich des Bundes können Gegenstand eines UA sein
  2. Schutz eines Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung
    - aufgrund der Gewaltenteilung u Kompetenzverteilung anderer Verf.organe darf nicht in laufende Verfahren der Exekutive eingegriffen werden
  3. Wohl des Bundes od Landes
    - Gefährdung durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen
  4. Grundrechte Privater
    - > im Wege der prakt Konkordant durch Abwägung in angemessenen Ausgleich
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3
Q

Schema: Begründetheit Untersuchungsausschuss vs Regierung

A

A. Verf.konforme Einsetzung des UA
I. Formelle Verf.mäß.keit
1. Beschluss des BT §1 PUAG
a. mind 1/4 der Mitglieder des BT
b. Mehrheitsenquete od Minderheitsenquete
c. Untersuchungsggstand hinreichend bestimmt?
II: Mat Verf.mäß.keit
1. Untersuchungsggstand verf.rechtl zulässig?
a. nach Art. 44 I Aufklärung von Tatsachen
b. Zuständigkeit des BT §1 III PUAG
aa. UA iRd Verbandskompetenz des Bundes (nicht Länder)
bb. Organkompetenz des BT
c. öffentl Interesse am Untersuchungsggstand (keine privaten Angelegenheiten)

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4
Q

Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens wenn BT durch Ausschuss beeinträchtigt wird?

A

Organstreitverfahren
I. Beteiligtenfähigkeit
1. BRegierung
2. Untersuchungsausschuss (nicht BT)
- ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Verf.organs BT= Untergliederung des BT
- eigene Rechte aus Art. 44
II. Antragsgegenstand
- Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines UA
III. Antr.befugnis
- Recht auf Einsetzung eines UA Art. 44 I

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5
Q

Durchsuchungsbefehl im BT- Einsetzen eines Untersuchungsausschusses

A

I. Formelle Rechtmäß.keit
1. EMGL Art. 40 II 2 “Genehmigung des BP”
2. keine vorherige Anhörung der Abgeordneten notwendig (Wortlaut Art.40 II 2)
II. Mat Rechtmäß.keit
1. Vorliegen eines richterl Beschlusses
2. kein Ermessensfehler des BP

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6
Q

Welche UA-Themen sind zulässig?

A
  • keine ausdrückl GG-Regelung
  • Wortlaut Art.44 I “erhebt erforderl Beweise” -> nur Tatsachenfeststellung
  • keine Bildung von Werturteilen od Abgabe polit Auffassungen
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7
Q

OS: Anspr des UA auf Hrg best Beweismittel Art.44 I 1, §18 I PUAG

A

Der UA hat gegen die BReg einen Ansp auf Hrg der Unterlagen, wenn der Ausschuss allg in verf.konformer Weise eingesetzt worden ist u dem konkr Verlangen keine verf.rechtl Schranken entgegenstehen

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8
Q

Grdl u Reichweite des Anspruchs des UA

A
  • verf.rechtl Informationsanspr

- umfasst sämtl Beweismittel, welcher der UA iRd Auftrags für erforderl halten kann

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9
Q

Allg Prüfungsschema UA

A
Organstreitverfahren gegen BReg
I. Zulässigkeit
II. Begründetheit
1. Grdl u Reichweite eines Anspr
2. Verf.konforme Einsetzung eines UA
a. Formelle Verf.mäß.keit
b. Mat Verf.mäß.keit
aa. Zuständigkeit des BT
bb. Öffentl Interesse
3. Verf.rechtl Schranken
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10
Q

Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung aus Gewaltenteilungsgrds

A
  • Zweige der Staatsgewalt dürfen nicht ihrer jeweiligen Eigenheiten u ihrer spezif Aufgaben u Zuständigkeiten beraubt werden
  • Kontrollkompetenz nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge
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11
Q
  1. Wohl des Bundes od Landes

- Gefährdung durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen

A
  • UA unterliegt eigenen Geheimhaltungsbedingungen §14-16 PUAG
  • Staatswohl unterliegt nicht nur der BReg sondern auch dem BT weshalb Informationen nicht voneinander zum Schutz des Staatswohl geheimzuhalten sind (hier müssen ganz bes Umstände vorliegen)
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