BetrVR- Betriebsratswahlen Flashcards

1
Q

Wer hat Initiativrecht für Betriebsratswahlen?

A
  • Belegschaft (mind 3 wahlberechtigte AN)

- eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§17 III BetrVG)

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2
Q

Wie oft wird Betriebsrat gewählt?

A
  • §13 I BetrVG: alle 4 Jahre zw 1.3. bis 31.5.

- Ausnahmen gem §13 II, RF gem §13 III

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3
Q

Verfahren der Betriebsratswahl §14 BetrVG

A
  • geheime u umb Verhältniswahl (Listenwahl)
  • Wahlvorschläge durch wahlberechtigte AN u Gewerkschaft
  • Mehrheitswahl bei nur einem Wahlvorschlag od bei vereinfachten Wahlverfahren nach §14a
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4
Q

Wahlschutz §20 BetrVG

A
  • keine Wahlbehinderung des Betriebsrats
  • keine Beschränkung des aktiven u passiven Wahlrechts der AN
  • keine Beeinflussung durch Androhung von Nachteilen od Versprechen von Vorteilen
  • Kosten der Wahl trägt AG
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5
Q

Zusammensetzung des Betriebsrats: Wovon ist die Mitgliederzahl abhängig?

A
  • §9: abhängig von Belegschaftsgröße
  • zB 5-20 AN: 1 Mitglied
  • ACHTUNG: auch LeihAN zählen zur Belegschaft
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6
Q

Nach was bestimmt sich die Zusammensetzung des Betriebsrats?

A
  • §15 I: möglichst aus AN der einzelnen Organisationsbereichen u versch Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen AN
  • §15 II: relative Parität der Geschlechter
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7
Q

Amtszeit des Betriebsrats

A
  • §21: 4 Jahre (Steigerung von 2 auf 4 Jahre zur Steigerung der Kontinuität in der Betriebsratsarbeit)
  1. Amtsbeginn
    a. bei Fehlen eines Betriebsrats: mit Bekanntgabe der Wahlergebnisse
    b. bei Bestehen eines Betriebsrats: mit Ablauf der alten Amtszeit des bestehenden Betriebsrats
  2. Amtsende
    a. Ablauf der Amtszeit
    b. Abweichungen von Regelzeit nach §13 II, III od bei einem sonstigen Beendigungsgrund
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8
Q

Wer ist wahlberechtigt zur Betriebsratswahl? (aktives Wahlrecht)

A

a. AN iSd §5 über 18 Jahre (auch Azubis)
b. die länger als 3 Monate dem Betrieb angehören kraft Arbeitsverhältnis od aufgrund einer Arbeitsüberlassung (Leiharbeiter)

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9
Q

Sind AN in Freistellungsphase der Altersteilzeit noch wahlberechtigt?

A

Problem: Gehören diese AN dem Betrieb noch an?
(+) keine vollständige Aufhebung der Bindung zum Betrieb
(+) es ergeben sich weiterhin Ansprüche des AN aus AV
(-) keine weitere Eingliederung in Betriebsorganisation
(-) keine Rückkehr in Betrieb geplant
(-) umb Übergang der Altersteilzeit in Ruhestand

  • > mit dem Ende der aktiven Tätigkeit scheidet AN endgültig aus Betrieb aus u die erforderl “tatsächliche” Betriebszugehörigkeit endet
  • > deshalb keine Wahlberechtigung
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10
Q

Sind AN in Elternzeit wahlberechtigt?

A

Problem: Gehören diese AN dem Betrieb noch an?
(+) AV ruht nur §15 BEEG
(+) Rückkehranspruch nach der Ruhensphase
(+) Betriebsrat kann auch während Ruhensphase auf rechtl/ tats Situation dieser AN einwirken
-> deshalb Wahlberechtigung

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11
Q

Sind Leiharbeitnehmer wahlberechtigt?

A
  • §7 2: Wahlberechtigung soweit länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt
  • > LeihAN wählen in ihrem Verleihbetrieb (§14 I AÜG) u ab Betr.zugehörigkeit von 3 Monaten auch im Entleihbetrieb
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12
Q

Sind AN die aufgrund eines Werkvertrags im Unternehmen eingesetzt sind wahlberechtigt?

A

(-) AN eines anderen Unternehmens
(-) durch WV wird gerade kein AV begründet
-> keine Wahlberechtigung

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13
Q

Sind iRd §9 BetrVG (Zahl der Betriebsratsmitglieder) die gleichen Personen zu berücksichtigen wie in §7 (Wahlberechtigte)? (also auch LeihAN)

A

(+) Wortlaut §9: wahlberechtigte AN
(-) §14 I AÜG: LeihAN bleiben während Entsendung weiterhin Angehörige des entsendeten Betriebs
(-) §14 II 1 AÜG: dürfen auch nicht zum BR gewählt werden
(+) tats Eingliederung beim Entleiher, weisungsrechtl Beziehung u europarechtl veranlasste Gleichstellung mit Stammbelegschaft führen zu einer Zählwert relevanten Betriebsbeziehung
(+) Sinn u Zweck der Schwellenwerte: je mehr (Leih)AN desto mehr Arbeit für BR, deshalb größere BR-Anzahl notw

  • > früher nur betriebsangehörige AN mit Vertrag, ABER heute auch beschäftigte LeihAN §14 II 4 AÜG
  • > ansonsten Wahlanfechtungsklage §19 BetrVG
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14
Q

Ab welcher AN-Zahl kann ein Betriebsrat gewählt werden?

A

§1 I 1 BetrVG: mind 5 ständige wahlberechtigte AN, von denen 3 wählbar sind

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15
Q

Mögliche Verstöße gg die Wahlberechtigung

A

a. Teilnahme nicht wahlberechtigter AN
- Wahlberechtigung von LeihAN?
- Wahlberechtigung von AN die nicht zum selben Betrieb zählen (einheitl Betrieb)= selbständiger Betrieb

b. Ausschluss wahlberechtigter AN

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16
Q

Verstoß gg Wählbarkeit gem §8 BetrVG

- kein passives Wahlrecht wg zu kurzer Betr.zugehörigkeit

A
  • §24 Nr6 BetrVG: Heilung des Mangels der Wählbarkeit im gerichtl Anfechtungsverfahren mögl
  • Wortlaut: “es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor”
  • ist zum Zeitpkt der rechtskräftigen Entscheidung des ArbG über Wahlanfechtung die Mindestbeschäftigungszeit erreicht, wird der Mangel geheilt (hM)
17
Q

Mögliche Verstöße gg Wahlverfahren §§14ff

A
  1. Fehler bei Errichtung des Wahlvorstands
18
Q

Wie ist das Verfahren des Wahlverfahrens des BR?

A
  1. Errichtung eines Wahlvorstands §§16, 17
    a. Einladung zur Bestellung eines Wahlvorstands
    b. Wahl des Wahlvorstands §17 II
    c. Zusammensetzung des Wahlvorstands §17 II, 16 I
  2. Vorbereitung u Durchführung der BR-Wahl
    a. Vorbereitung §2 WahlO
    b. Einhaltung der Frist zur BR-Wahl §3 I WahlO
    c. Einhaltung des gesetzl Wahlzeitpkt §13 BetrVG
    d. Anzahl der gewählten BR §9 BetrVG
    e. Zusammensetzung des BR §15 BetrVG
19
Q

Wahlverfahren des BR

1a. Einladung zur Bestellung eines Wahlvorstands in Betrieben ohne BR §17 III

A
  • keine Formbedürftigkeit für die Einladung zur Bestellung des Wahlvorstands (mündl/ Aushang/ Internet)
  • Einladung muss durch 3 wahlberechtigte AN erfolgen
20
Q

Wahlverfahren des BR

1b. Wahl des Wahlvorstands

A
  • Wahlvorschriften zur Wahl existieren nicht

- > geheim u umb nicht erforderl, da §14 nur für BR-Wahl selbst gilt

21
Q

Wahlverfahren des BR

1c. ordnungsgem Zusammensetzung des Wahlvorstands §17 II, 16

A
  • mind 3 wahlberechtigte Personen

- Zusammensetzung aus Männern u Frauen nicht zwingend, sondern nur unverbindl Soll-Vorschrift

22
Q

Wahlverfahren des BR

2b. Einhaltung der Frist zur BR-Wahl §3 I WahlO

A
  • 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben (zB durch Aushang) zu erlassen
  • Mindestfrist ist wesentl Wahlvorschrift, da ausreichend Wahlkampf der Bewerber gesichert werden soll
  • mögl anderer Wahlausgang bei Verstoß gg Mindestfrist ist grds nie auszuschließen
23
Q

Wahlverfahren des BR

2c. Einhaltung des gesetzl Wahlzeitpkt §13 BetrVG

A
  • grds gesetzl festgelegter Wahlzeitpkt für BR-Wahlen: alle 4 Jahre zw 1.3. u 31.5.
  • Ausnahmen gem §13 II Nr.1-6
24
Q

Wahlverfahren des BR

2e. Zusammensetzung des BR §15 BetrVG

A
  • Vertretung des Minderheiten-Geschlechts entsprechend dem Verhältnis der Belegschaft, bei mind 3 Mitgliedern
  • ABER: strikte wörtl Anw kann nur Überpräsentation führen
  • deshalb erst anw.bar wenn Verhältnis von Minderheitengeschlecht zur Belegschaft größer als 1 ist (zB bei 5 BR 1 Sitz= 20%, deshalb Belegschaftsanteil auch von 20% erforderl)
25
Q

Wann wird das vereinfachte Wahlverfahren §14a BetrVG angewandt?

A
  • gilt für Kleinbetriebe mit idR 5-20 wahlberechtigten AN

- zweistufiges Verfahren

26
Q

Was ist die Aufgabe des Wahlvorstands?

A
  • §1 WO: Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand

- zuständig für die Durchführung des ges Wahlverfahrens (Zusammenstellung Wählerverzeichnis/ Wahlaushang/ Einladung…)

27
Q

Welche Ähnlichkeit hat die Stellung des Wahlvorstands zum BR?

A

a. §20 III BetrVG: Mitglieder des Wahlvorstands sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter Fortzahlung des Entgeltsvon ihrer berufl Tätigkeit zu befreien
b. es bedarf keiner Genehmigung des AG zur Wahrnehmung von Wahlvorstandsaufgaben
- ABER An- u Abmeldung erforderl
c. §20 I: Schutz vor Sanktionen u Nachteilen
d. ehrenamtl Stellung
e. Sonderkündigungsschutz §15 IIIa KSchG

28
Q

RF bei Verstoß gg Wahlschutz §20 I BetrVG (Behinderung der Wahl)

A
  1. §823 II BGB iVm §20 BetrVG

2. §119 BetrVG (Straftaten gg BetrVerfOrgane

29
Q

Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber einer BR-Wahl §15 III KSchG: ab welchem Zeitpkt gilt der bes KSchutz?
- sobald Bewerbung mit erforderl Unterschriften ausgefertigt ist od erst mit Eingang beim Wahlvorstand?

A
  • “vom Zeitpkt der Aufstellung des Wahlvorschlags bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses”
    (+) Schutzzweck: AN ist als Wahlbewerber aufgestellt, sobald seine Bewerbung mitsamt der erforderl Stützunterschriften ausgefertigt ist
    -> es kommt nicht auf den Eingang der Bewerbung beim Wahlvorstand an
30
Q

Hat der AG eine Neutralitätspflicht während der BR-Wahl?

A

-> §20 II BetrVG: keine Androhung von Nachteilen
(-) §20 II schützt nur die innere Willensbildung, verbietet aber nicht das Recht auf Meinungsfreiheit Art.5 des AG
(-) Freiheit der Wahlentscheidung wird ausr durch geheime Wahl geschützt
(-) BR-Wahlen wären ansonsten hohem Anf.risiko ausgesetzt, wenn durch wertende Äußerung des AG jederzeit die Wahl anfechtbar wäre

-> unzul Beeinträchtigung nur wenn AG konkr Nachteile androht, ansonsten hat AG keine Neutralitätspflicht bei BR-Wahl