BetrVR- Beschlussfassung Flashcards

1
Q

Einberufung von Betriebsratssitzungen

A
  • vom BetrRatsvorsitzenden nach pflichtgem Ermessen einzuberufen §29 II 1
  • rechtzeitige Ladung der BetrRatsmitglieder u Schwerbehindertenvertretung §32 u unter Mitteilung der Tagesordnung (formlos)
  • ist ein Mitglied an Teilnahme verhindert, muss dies unverzügl dem Vorsitzenden mitgeteilt werden, damit Ersatzmitglied geladen werden kann §25
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2
Q

RF bei nicht ordnungsgem Ladung/ nachträgl Ergänzung der Tagesordnung

A
  • Abgrenzung ob Verstoß gg wesentl Vorschriften der BetrVerfassung (Beschluss der BV ist insgesamt rechtsw) od Verstoß gg bloße Ordnungsvorschrift (Beschluss bleibt wirks)
  • durch Abwägung zu entscheiden, ob die Verletzung der durch die Ladung geschützten Interessen stärker zu gewichten ist, als das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses
  • hier: ordnungsgem Ladung u Mitteilung der TO ist als wesentl Vorschrift anzusehen, denn sie dient mb der Willensbildung des BetrRats u ist für eine korrekte Sitzungsvorbereitung unerlässlich
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3
Q

Heilung von Mängeln der ordnungsgem Ladung/ nachträgl Ergänzung der Tagesordnung

A
  • wenn sämtl Mitglieder vollzählig erscheinen u mit der Beschlussfassung einverstanden sind
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4
Q

Zeit der Durchführung der Betriebsratssitzung

A
  • §30 1: idR während der Arbeitszeit
  • BetrRat hat aber auf betriebl Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen §30 2
  • AG ist über den Zeipkt zu informieren §30 3
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5
Q

Teilnahmerecht an Betriebsratssitzung

A
  • grds nicht öffentl §30 4
  • Mitglieder des BR §29 II 2
  • auf Antrag eines Viertels der Mitglieder kann je ein Beauftragter einer im BetrRat vertretenen Gewerkschaft beratend teilnehmen §31
  • Schwerbehindertenvertretung §32
  • ein Mitglied der JAV §67 I 1
  • NICHT der AG (nur wenn ausdrückl eingeladen)
  • bei Gestattung auch Sprecher-/ Unternehmenssprecherausschuss
  • Verstoß gg Gebot der Nichtöffentlichkeit hat keinen Einfluss auf Wirksamkeit der BetrRatsbeschlüsse
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6
Q

Beschlussfassung des BetrRats

A
  • grds werden Beschlüsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst §33 I 1 (Mehrheitsprinzip)
  • bei Stimmengleichheit wird Antrag abgelehnt §33 I 2
  • Stimmenenthaltung od ausdrückl Erklärung der Nichtteilnahme sind zulässig
  • für zeitweilig verhindertes Mitglied stimmt Ersatzmitglied ab
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7
Q

Darf ein pers betroffenes Betriebsratsmitglied an Beschlussfassung teilnehmen?

A
  • Teilnahme weder an Beratung über Angelegenheit noch an Abstimmung (= rechtl Verhinderung)
  • keine gesetzl Regelung in BetrVG, aber Lücke ist dahingehend zu schließen, dass §25 I 2 auch rechtl Verhinderung miteinschließt
  • > nach §25 I 2 muss für betr AN ein Ersatzmitglied an Beschluss teilnehmen
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8
Q

Beschlussfähigkeit des BetrRats

A
  • mind die Hälfte der BetrRatsmitglieder muss an Beschlussfassung teilnehmen §33 II
  • ordnungsgem Ladung u rechtzeitige Mitteilung des Tagesordnung erforderl
  • alle Mitglieder müssen Gelegenheit zur Stellungnahme haben u nicht widersprechen
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9
Q

Schema: ordnungsgem Zustandekommen eines Beschlusses §33 BetrVG

A

I. Ordnungsgem Errichtung des BetrRats §§9, 26 BetrVG
II. Beschlussfähigkeit §33 (mind Hälfte anwesend)

III. Ordnungsgem Ladung durch Vorsitzenden

  1. formfrei
  2. rechtzeitig

IV. Ordnungsgem Mitteilung der Tagesordnung
V. Befassung mit dem SV (zB durch Diskussion)
VI. Ordnungsgem Abstimmungsverhalten
1. zulässiger Gegenstand der Beschlussfassung
2. inhaltl RMK der BV

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10
Q

“rechtzeitige” Ladung zur BetrRatssitzung §29 II 3 BetrVG

A

= Zeitspanne, die der üblichen Praxis des BetrRats entspricht

  • kürzer als 3 Tage wenn keine umfangreiche Vorbereitung der Mitglieder erforderl scheint (konkr Einzelfall entscheidend)
  • Mitglieder sollen Möglichkeit haben, sich ein Bild über die in der Sitzung zu treffenden Entscheidungen zu machen u sich ausr darauf vorzubereiten
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11
Q

Problem: Ist eine nachträgl Ergänzung des Tagesordnung mögl?

A
  1. eA: nur ein vollständig versammelter BetrRat ist im Wege eines einstimmigen Beschlusses dazu befugt
    (+) Rechtssicherheit
    (+) Schutz vor Überrumpelung u Übergehen einzelner Mitgl
    (-) einzelne Mitglieder könnten Gremium durch Nichterscheinen lahmlegen
  2. hM/ BAG: ein beschlussfähiger, aber nicht zwingend vollständiger BetrRat kann durch einstimmigen Beschluss ändern
    (+) kein Grund strengere Anforderungen an Änderung der Tagesordnung als an jeden anderen Beschluss zu stellen
    (+) Flexibilisierung u gleichzeitig durch Erfordernis der Einstimmigkeit ausr Schutz
  3. aA:ein beschlussfähiger, aber nicht zwingend vollständiger BetrRat kann durch Mehrheitsbeschluss ändern
    (+) anderen Ansichten haben keine ausdrückl rechtl Grdl u sind sehr formalistisch
    (+) durch Erfordernis der Mehrheit ist eine ausr Legitimation des Beschlusses festgestellt
    (+) Vorgehensweise in der Praxis
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12
Q

Sprechstunden des BR §39 BetrVG

A
  • während Arbeitszeit
  • Anspr auf Arbeitsentgelt §39 III
  • Anspr auf Befreiung §37 II
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