BauR- LBO Flashcards
Wie kann man gg verfahrensfreie Vorhaben §50 LBO vorgehen?
- nur mit Antrag auf Abbruchsverfügung §65 im Wege der VK
- aber im Ermessen der Behörde, soweit keine Reduzierung auf Null
- im vorläufigen Rechttschutz läuft Verfahren nach §123
Welchen Nachteil hat das Kenntnisgabeverfahren §51 LBO für den Bauherrn?
- Bauherr erhält keine bestandskräftige Baugenehmigung
- daher kann er statt im Kenntnisvergabeverfahren zu bauen, auch ganz normal eine Baugenehmigung beantragen §51 V
- alternativ kann er ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, soweit er auch im Kenntnisgabeverfahren bauen könnte §52
EGDL für nachträgl Änderungen der Baugenehmigungen
§58 VI LBO
Bauvorbescheid §57 LBO
- mit ihm wird über einzelne Fragen des Bauvorhabens vorab bindend entschieden
- Bauherr hat bei Einhaltung der öff-rechtl Vorschriften einen Anspr auf Erlass eines Bauvorbescheids
- häufigster Fall: Bebauungsgenehmigung, mit der über die planungsrechtl Zul.keit des Vorhabens nach §29ff vorab entschieden wird
Welchen Vorteil hat der Bauvorbescheid §57 für Bauherrn?
- der darin vorab entschiedene Teil wird ggü Behörden u Dritten bestandskräftig u gibt dem Bauherrn somit Rechtssicherheit
Baueinstellung §64 LBO
- Einstellungsverfügung KANN ergehen, wenn der Bau im Widerspruch zu öff-rechtl Vorschriften steht (form Illegalität reicht aus, zB fehlende Baugenehmigung)
- §64 II: Maßnahmen der Verw.vollstreckung sind mögl (Versiegelung der Baustelle/ Beschlagnahme von Baustoffen)
Was ist bei Rechtsbehelfen gg eine Baueinstellungsverfügung §64 zu beachten?
- §64 I 3: Widerspr u AK haben keine aufsch Wirkung!!
- gesonderte Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baueinstellung durch Baubehörde ist NICHT erforderl
Abbruchverfügung §65 1 LBO
= KANN angeordnet werden, wenn baul Anlage im Widerspr zu öff-rechtl Vorschriften steht u nicht auf andere Weise rm Zustände hergestellt werden können
= grds form U mat Illegalität erforderl!!
= ausnahmsw reicht form Illegalität wenn baul Anlage ohne Substanzverlust abgebaut werden kann
- bei Miteigentum reicht Abrissverfügung an EINEN Miteigentümer, an anderen muss Duldungsverfügung ergehen
- gilt auch gg Rechtsnachfolge (Ges-/Einzelrechtsnachfolge)
Wann ist eine mat Illegalität für eine Abbruchsverfügung §65 gegeben?
- wenn die Anlage von Anfang an seit ihrer Errichtung den öff-rechtl Vorschriften nicht entspricht
- war sie irgendwann mal rm u wird erst später rw, bleibt nur baupolizeil Generalklausel §47 I 2 (zB nach damaligen Bauvorschriften von 1900 rm, aber heute nicht mehr)
Adressat einer Abbruchsverfügung §65
- §41ff LBO (vorrangig vor §6 PolG)
Was ist bei der Ermessensausübung einer Abbruchsverfügung §65 zu beachten?
- bei Ermessensausübung ist bes der Verh.m.k.grds u Art.3 I zu beachten (insbes ob Bauherr um die RWK seines Vorgehens wusste)
- wenn ein Nachbar auf Abriss klagt: es muss eine Reduzierung auf Null vorliegen
Nutzungsuntersagung §65 2
- nicht die baul Anlage, sondern deren Nutzung ist illegal
- streitig ob form U mat Illegalität erforderl (ansonsten unter Verh.m.k)
= abh davon ob endgültige od vorübergehende Nutz.untersagung
(+) endgültige Nutz.untersagung kommt einer Abbruchsanordn gleich - fehlt nur die Genehmigung der Nutzung, so wird Eigentümer vom Gericht aufgegeben, diese zu beantragen
Baupolizeil Generalklausel §47 I 2
- für alle Fälle die nicht unter andere EGDL fallen
- erlaubt sind alle Maßnahmen nach pflichtgem Ermessen, um die Einhaltung der baurechtl u sonst öff-rechtl Vorschriften sicherzustellen (Abstandsflächen, Stellplätze..)
Wer ist zuständig für die Maßnahmen nach §§57, 58, 64, 65, 47?
- gem §§48 I, 46 I Nr.3: untere Verw.behörde als untere Baubehörde
- wer untere Verw.behörde ist bestimmt sich nach §15 LVG: grds Landratsamt, bei Stadtkreis od großer Kreisstadt die Gemeinden selbst (wichtig wg Klagegegner §78)
Wann ist die Gemeinde zust Baubehörde §46 II?
- nur, wenn der Gemeinde diese Baurechtszuständigkeit ausdrückl verliehen wurde (sehr selten)