BauR- Kommunale Bauleitplanung Flashcards

1
Q

Wie präzise muss ein Flächennutzungsplan sein?

A
  • §1 II: vorbereitender Bauleitplan
  • §5 I: in den Grundzügen
  • keine exakte detaillierte Festlegung wie Grundstück später genutzt werden soll, sondern nur Bereichs-/ Entwicklungscharakterisierung
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2
Q

Unterschiede zw Flächennutzungsplan u Bebauungsplan

A

FNP:

  • gesamtes Gemeindegebiet
  • vorbereitend/ nur in Grundzügen
  • Darstellung gem §5
  • Erläuterungsbericht
  • hoheitl Maßnahme

Bebauungsplan

  • nur Teile des Gemeindegebiets
  • verbindlich/ konkrete Nutzung
  • parzellenscharf
  • Festsetzung nach §9
  • Begründung
  • Satzung mit Außenwirkung
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3
Q

Wirkungen des Flächennutzungsplans ggü dem Bürger

A
  • idR keine umb rechtl Wirkungen
  • uU erhebliche faktische Wirkungen, wenn zB Grundstück Teil einer Baufläche wird od wenn Grundstück Eigenschaft als Baufläche verliert
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4
Q

Rechtsnatur des Flächennutzungsplans

A
  1. Lit: keine rechtl Außenwirkung/ keine Rechtsnorm
  2. BVerwG: keine rechtssatzm Regelung
  • als Vorbereitung für spätere rechtsverbindl Maßnahmen hat FNP nur verw.interne Bedeutung
  • ggü Bürgern: keine umb Außenwirkung, außer §35 III 3 BauGB (Vorhaben im Außenbereich)
  • Einordnung als Rechtsnorm nur bei der Darstellung von Konzentrationsflächen, §35 III 1, §7, 8 II 1BauGB

-> FNP als hoheitl Maßnahme/ Rechtsquelle eigener Art

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5
Q

Bebauungsplan

a. wo geregelt?
b. örtl Geltungsbereich?
c. welche Aufgabe?

A

a. §§8, 9, 10 BauGB
b. nur Teile des Gemeindegebiets §8 II 1
c. enthält rechtsverbindl Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung u bildet Grdl für weitere Maßnahmen (nicht nur Art der Bodennutzung sondern auch Größe u Bauweite)

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6
Q

Kernaufgabe des Bebauungsplans

A
  • setzt für jedes Grundstück im Plangebiet rechtsverbindl fest, wie es künftig genutzt werden darf
  • keine umb Verpflichtung der Eigentümer die Nutzung umzusetzen (Angebotsplanung)
  • wenn Gemeinde die Planung konkr verwirklichen will, muss sie weitere Maßnahmen ergreifen (zB Baugebote/ Pflanzgebote..)
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7
Q

Verbindlichkeit von Flächennutzungsplänen

A
  • zwar nur vorbereitender Bauleitplan, aber dennoch Vbkeit in versch Richtungen:
    a. planende Gemeinde ist bei Aufstellung der Bebauungspläne an Grundkonzept gebunden §8 II 1
    b. sonst öff Planungsträger sind zur Anpassung ihrer Fachplanung verpflichtet §7
    c. für Bürger/ Bauherrn externe Wirkung durch §§15 III, 35 III
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8
Q

Versch Arten von Bebauungsplänen

A
  1. qualifizierter Bebauungsplan §30 I
  2. einfacher Bebauungsplan §30 III
  3. vorhabenbezogener Bebauungsplan §30 II
  4. der aus dem FNP entwickelte Bebauungsplan §8 II
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9
Q

Qualifizierter Bebauungsplan §30 I

A

= enthält mindestens Festsetzungen über die Art u das Maß der baulichen Nutzung, die überschaubaren Grundstücksflächen u die örtl Verkehrsflächen
- Vorhaben sind nur zulässig wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen
= Instrument mit dem Gemeinde Bebauung im Plangebiet umfassend u abschließend regeln kann

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10
Q

Einfacher Bebauungsplan §30 III

A

= enthält nicht die Mindestfestsetzungen

  • zB um Flächen für Bundesautobahn festzulegen
  • was einfache Bebauungsplan festsetzt ist zulässig u neben ihm gilt ergänzender Maßstab innerhalb eines im Zus.hang bebauten Ortsteils §34 u im Außenbereich §35
  • das was einfach BBP festsetzt ist zulässig auch wenn es nach §§34, 35 nicht zulässig wäre
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11
Q

Wie bringt der BBP die zulässige Nutzung zum Ausdruck?

A
  • mit Festsetzungen §9 I-IV (Katalog)
  • Katalog ist abschließend (da Inhalts- u Schrankenbestimmung)
  • Festsetzungen sind Hauptinhalt des Planes
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12
Q

Wie präzise muss ein BBP sein?

A
  • §1 II: verbindlicher Bauleitplan
  • §8 I 1: rechtsverbindl Festsetzung
  • legt exakt u im Detail für jedes Grundstück fest, wie es später genutzt werden soll (=parzellenscharf)
  • ungenaue Grenzangaben führen zur Teilnichtigkeit des Bebauungsplans außer Bestimmtheit ergibt sich aus einer Zusammenschau von planerischer Zielsetzung
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13
Q

Beispiele für Festsetzungen eines Bebauungsplans

A
  1. Art der baul Nutzung
    a. Baugebiete
    b. Nebenanlagen
  2. Maß der baul Nutzung
    a. Grundfläche
    b. Baumasse
  3. Überbaubare Grundstücksfläche
    a. Baulinien
    b. Baugrenzen
    c. Bebauungstiefen
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14
Q

Rechtsnatur des BBP

A

§10 I: Die Gemeinde beschließt den BBP als Satzung

  • umb u für jedermann verbindlich
  • nat/ jur Personen/ Behörden/ andere öff Träger sind an BBP gebunden
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15
Q

Verhältnis des FNP zum BBP

A
  • §8 II 2: BBP sind aus dem FNP zu entwickeln
  • BBP muss sich an Vorentscheidungen des FNP orientieren u diese konkretisieren
  • Gemeinde ist bei Aufstellung des BBP an Darstellungen des FNP gebunden, kann aber das darin zum Ausdruck kommende Grundkonzept fortschreiben
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16
Q

Muss FNP zeitlich vor dem BBP geschaffen werden?

A

= Nein

  • §8 III 1: Parallelverfahren
  • §8 III 2: vorzeitig bekannt gegebener BBP
  • §8 IV 1: vorzeitiger BBP
17
Q

Wann verliert ein BBP ausnahmweise seine Bindungswirkung?

A
  1. wenn eine tats Entwicklung eingetreten ist, die eine Planverwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt
  2. wenn der Mangel so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Einhaltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist