To know 1 Flashcards
Definition Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag setzt eine Willenseinigung der Parteien, also zwei gleichlautende und mit
Bezug aufeinander abgebene Willsenerklärung (Angebot und Annahme) voraus
Angebot definition
„Empfangbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragsschluss einem
anderen so angetragen wird, dass der Vertragschluss nur von dessen Einverständis abhägnt“.
Aufdrücklich (direkt) oder konkludent (indirekt, implicit) möglich
Ein Antrag ist eine Willenserklärung, durch die der Antragende einem anderen
verbindlich erklärt, mit ihm einen bestimmten Vertrag schließen zu wollen, vgl. § 145 BGB. Der
Antrag muss als empfangsbedürftige Willenserklärung grds. an eine bestimmte Person
gerichtet werden und inhaltlich so bestimmt sein, dass der Erklärungsempfänger den Antrag
mit einem bloßen „Ja“ annehmen könnte.
Annahme definition
„Empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger des
Angebots sein Einverstandnis zu verstehen gibt
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der
Antragsempfänger sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen
gibt. Inhaltlich muss die Annahmeerklärung mit dem Angebot korrespondieren; anderenfalls
liegt keine Einigung vor (vgl. § 150 Abs. 2 BGB).
Abgabe we def
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende seinen Willen in Richtung
auf den Empfänger geäußert hat und er bei normalem Verlauf der Dinge mit dem Zugang
beim Empfänger rechnen darf. Eine mündliche Willenserklärung unter Anwesenden wird
grundsätzlich mit dem Aussprechen abgegeben.
Zugang We def
Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des
Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit der
inhaltlichen Kenntnisnahme hat, wobei es auf die tatsächliche Kenntnisnahme grundsätzlich
nicht ankommt. Eine schriftliche Willenserklärung gegenüber Anwesenden geht durch
Überreichen des Schriftstücks an den Empfänger zu, eine mündliche Willenserklärung
gegenüber Anwesenden geht gleichzeitig mit der Abgabe durch akustische Vernehmung zu.
merksatz einreden
“Über
Einreden muss man reden.“