III. Ka: Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertragsschluss P2 Flashcards

PART 2

1
Q

Definition WE

A

die Willensäußerung einer Person, die
unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge
gerichtet ist

gilt als Grundelement/Baustein, aus dem das Rechtsgeschäft geschaffen wird

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2
Q

Was bezeichnet das Rechtsgeschäft?

A

Den gesamtem Tatbestand

an den die Rechtsordnung die von den Beteiligten gewollte Rechtsfolge geknüpft hat

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3
Q

Welche Art von Tatbestant gibt es ?

A

innerer Tatbestand
subjektiver
=”innerer Wille”

äußerer Tatbestand
objektiver
= „Äußerung des Willens“

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4
Q

Was ist den subjektiven Tatbestand ?

A

1° Handlungswillen

2° Erklärungswille/ Erklärungsbewusstsein

3° Geschäftswille

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5
Q

Bedeutung Handlngswillen

A

-> Das bewusstsein überhaupt zu handeln

Wirksamvoraussetzung einer WE

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6
Q

Bedeutung Geschäftswille

A

-> Wille, ein Geschäft mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen

Keine Wirksamvoraussetzung einer WE
Wichtig für die Anfechtbarkeit

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7
Q

Bedeutung Erklärungswille/ Erklärungsbewusstsein

A

Bewusstsein des Handelnden, dass seine Handlung irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt

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8
Q

Was sind die Rechtsfolgen bei Fehlen des Erklärungsbewusstseins nach der subjektive Theorie (Willenstheorie),

A

Erklärungsbewusstsein ist Wirksamkeitsvoraussetzung

->protège le Erklärende

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9
Q

Was sind die Rechtsfolgen bei Fehlen des Erklärungsbewusstseins nach der Erklärungstheorie?

A

WE liegt trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins

auch vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen
und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und
Glauben und der Verkehrssitte als WE aufgefasst werden durfte,
und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat

-> protège le Empfänger

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10
Q

Was ist den objektiven Tatbestand ?

A

ein äußeres Verhalten, das den auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft gerichteten Willen erkennen lässt

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11
Q

Wie erscheint den objektiven Tatbestand?

A

Grundsatz der Formfreiheit

°ausdrückliche Erklärungen

°konkludentes (schlüssiges) Verhalten

°grds. nicht ausreichend: Schweigen((Nichtstun)

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12
Q

Bedeutung des Rechtsbindungswillens

A

Abgrenzung zwischen rechtsgeschäftlichem Handeln und reinen (rechtlich unverbindlichen) Gefälligkeitshandlungen

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13
Q

Was sind die Kriterien des Rechtsbindungswillens ?

A

Entgeltlichkeit,

Risiko für wertvolle anvertraute Rechtsgüter,

rechtl. und wirtschaftl. Bedeutung

Umstände

Interessenlage der Beteiligten

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14
Q

traduction Entgeltlichkeit

A

Rémunération

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