III. Ka: Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertragsschluss P2 Flashcards
PART 2
Definition WE
die Willensäußerung einer Person, die
unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge
gerichtet ist
gilt als Grundelement/Baustein, aus dem das Rechtsgeschäft geschaffen wird
Was bezeichnet das Rechtsgeschäft?
Den gesamtem Tatbestand
an den die Rechtsordnung die von den Beteiligten gewollte Rechtsfolge geknüpft hat
Welche Art von Tatbestant gibt es ?
innerer Tatbestand
subjektiver
=”innerer Wille”
äußerer Tatbestand
objektiver
= „Äußerung des Willens“
Was ist den subjektiven Tatbestand ?
1° Handlungswillen
2° Erklärungswille/ Erklärungsbewusstsein
3° Geschäftswille
Bedeutung Handlngswillen
-> Das bewusstsein überhaupt zu handeln
Wirksamvoraussetzung einer WE
Bedeutung Geschäftswille
-> Wille, ein Geschäft mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen
Keine Wirksamvoraussetzung einer WE
Wichtig für die Anfechtbarkeit
Bedeutung Erklärungswille/ Erklärungsbewusstsein
Bewusstsein des Handelnden, dass seine Handlung irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt
Was sind die Rechtsfolgen bei Fehlen des Erklärungsbewusstseins nach der subjektive Theorie (Willenstheorie),
Erklärungsbewusstsein ist Wirksamkeitsvoraussetzung
->protège le Erklärende
Was sind die Rechtsfolgen bei Fehlen des Erklärungsbewusstseins nach der Erklärungstheorie?
WE liegt trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins
auch vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen
und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und
Glauben und der Verkehrssitte als WE aufgefasst werden durfte,
und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat
-> protège le Empfänger
Was ist den objektiven Tatbestand ?
ein äußeres Verhalten, das den auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft gerichteten Willen erkennen lässt
Wie erscheint den objektiven Tatbestand?
Grundsatz der Formfreiheit
°ausdrückliche Erklärungen
°konkludentes (schlüssiges) Verhalten
°grds. nicht ausreichend: Schweigen((Nichtstun)
Bedeutung des Rechtsbindungswillens
Abgrenzung zwischen rechtsgeschäftlichem Handeln und reinen (rechtlich unverbindlichen) Gefälligkeitshandlungen
Was sind die Kriterien des Rechtsbindungswillens ?
Entgeltlichkeit,
Risiko für wertvolle anvertraute Rechtsgüter,
rechtl. und wirtschaftl. Bedeutung
Umstände
Interessenlage der Beteiligten
traduction Entgeltlichkeit
Rémunération