III. Ka: Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertragsschluss P3 Flashcards
Welche Arten von WE gibt es ?
Empfangsbedürftige
nicht empfangsbedürftige
Was ist eine empfangsbedürftige Willenserklärungen ?
WE, die mit Abgabe und Zugang wirksam werden
130 Abs. 1 S. 1 BGB;
Was ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen ?
WE, die mit Abgabe wirksam werden
Wann ist die nicht empfängsbedürftige WE abgegeben?
Wenn der Erklärende seinen Willen erkennbar endgültig geau[ss]ert hat
Wann ist die nicht empfängsbedürftige WE abgegeben?
wenn der Erklärende seinen Willen in Richtung auf den Empfänger geäußert hat
ACHTUNG
der Erklärende muss bei Zugrundelegung normaler Verhältnisse mit dem Zugang
beim Empfänger rechnen dürfen
Wann ist eine nicht empfangsbedürftige wirksam?
Wenn die WE abgegeben ist
Welche Arten von empfangsbedürftige WE gibt es?
unter Anwesenden
unter Abwesenden
Welche Form kann die empfangsbbedürftige WE bei Anwesenheit haben ?
schriftliche
mündliche
Welche Form kann die empfangsbbedürftige WE bei Anwesenheit haben
schriftlich
Bedeutung des Erklärungsfahrlässigkeit
Abgabe, wenn der Erklärende die Versendung zu vertreten hat
= Abgabe si la responsabilité de la déclaration incombe au déclarant
Wann ist eine empfangsbedürftige wirksam?
mit Abgabe und Zugang wirksam
Welche Besonderheiten gibt es mit Willenserklärungen unter Abwesenden
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB
eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgeben wird, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.
Wann ist eine WE zugegan ?
- Gelangen der Erklärung in den Machtbereich (Herrschaftsbereich) des Empfängers
- Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen
(gewöhnlichen) Umständen
Folgen, wenn die Abgabe versehentlich auf dem Weg gebracht ist
Entweder keine Abgabe oder Abgabe mit Möglichkeit der späteren Anfechtung
Was ist das Zweck der Zugangvoraussetzungen ?
sachgerechte Verteilung des Transportrisikos und Kenntnisnahmerisikos
vor dem Zugang trägt der Absender die Gefahr des Verlustes, der Veränderung oder der Verspätung (Transportrisiko)
nach
dem Zugang trägt der Adressat das Risiko der Kenntnisnahme