Fall (3) Flashcards
1
Q
Rückübereignung
A
§812 Abs.1 S.1Alt.1
2
Q
Leistung def
A
bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zur Erfüllung einer (vermeintlichen) Verbindlichkeit
3
Q
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln §
A
§ 110 BGB
4
Q
§ 110 BGB
A
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln §
5
Q
Was ist besonders : Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln, § 110 BGB
z.B Taschengeld
A
§ 110 BGB: nach h.M. Sonderfall der Einwilligung
z.b Generaleinwilligung für Bargeschäfte
Taschengeld wurde dem A hier auch zur freien Verfügung überlassen
keine Einschränkung, was A mit seinem Taschengeld kaufen darf
6
Q
Prufungschema einer Rückübereignung
A
Etwas erlangt
Durch Leistung
Ohne rechtlichen Grund