Fall 19 Flashcards
Schadenersatz gem 122 Schema
Wirksame Irrtumsanfechtung
Vertrauen in die Gültigkeit der WE
Kein Ausschluss, § 122 Abs. 2 BGB
Ersatzfähiger Schaden
Kausalitat
Schema Anfechtung
Zulässigkeit
Berechtigung
Anfechtungsgrund
Anfechtungserklärung
Anfechtungsfrist
Berechtigung des Anfechtenden
bei wirks. Stellvertretung kann nur der Vertretene anfechten
sog. Erfüllungsschaden (=positives Interesse) def
X soll nicht besser gestellt werden, als er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages stünde
Vertrauensschaden (=negatives Interesse) def
Der Schaden, den V erleidet, weil er auf die Gültigkeit der WE des N vertraut
V soll so gestellt werden, wie er stünde, wenn er von dem Geschäft nichts gehört hätte
Das der Vertrauensschaden größer als der Erfüllungsschaden ist….
Das der Vertrauensschaden größer als der Erfüllungsschaden ist, begrenzt der Erfüllungsschaden den ersatzfähigen Betrag