Fall 13 Flashcards
1
Q
Was prüft man als aller ersten der Anfechtung?
A
Zulässigkeit der Anfechtung
2
Q
Verwendung der begriff “Rücktritt”
A
Auslegung des Gesagten nach §§ 133, 157 BGB
3
Q
Teil nichtigkeit h.M
A
ähnlich zu behandeln wie falsa demonstratio
Arg.: Parteiwille und Privatautonomie
Nur der Teil nichtig, den die Parteien nicht übereinstimmend wollten
Arg.: für den Rest kein Willensmangel, das haben die Parteien ja übereinstimmend gewollt
4
Q
Wann ist eine teinichtigkeit möglich ?
A
Nur dann, wenn das RG teilbar ist (§ 139 BGB)
5
Q
139 BGB Gesamtnichtigkeitslage
A
-> wenn die Parteien den wirksamen Teil nicht ohne den nichtigen Teil vorgenommen hätten
6
Q
Schadensersatz §
A
§122 Abs.1
7
Q
§122 Abs.1
A
Schadensersatz §