Fall 13 (2) Flashcards
Schema prufung schaden ersatz
Wirksame Anfechtung (+)
Vertrauen des Geschäftspartners (+)
Kein Ausschluss nach § 122 II (+)
Ersatzfähiger Schaden: 50€ (+)
Ursächlichkeit des Vertrauens für den Schaden (+)
Wann ist eine Anfechtung wirksam ?
Gem. § 118 nichtige We
gem. §§ 119,120 angefochtene WE
Kein Ausschluss (§ 122 Abs. 2 BGB) lage
Keine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des erklärungsempfanger vom Nichtigkeitsgrund
Ersatzfähiger Schaden erklärung
sog. Vertrauensschaden (=negatives Interesse)
begrenzt durch Erfüllungsschaden (=positives Interesse)
Vertrauensschaden def
Schaden, den jemand dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der angefochtenen WE vertraut
Erfüllungsschaden
Betrag des Interesses, das der Geschädigte an der Gültigkeit der Erklärung hat
Auslegung der Geschädigte
der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er von dem Geschäft nie etwas gehört hätte