StrfR BT 2-2 Flashcards
Schema: §253 Erpressung
I. Objektiver Tatbestand:
a) einfaches Nötigungsmittel: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel
b) Nötigungserfolg: Handlung/ Duldung/ Unterlassung
c) Vermögensverfügung (+/-)
d) Vermögensnachteil
II. Subjektiver Tatbestand:
a) Vorsatz
b) Bereicherungsabsicht
aa) Ziel der Bereicherung
bb) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
cc) Stoffgleichheit
dd) Vorsatz
Schema: Räub Erpressung §§253, 255
- Objektiver Tatbestand
a) qualifizierten Nötigungsmitteln: Gewalt gegen eine Person oder Anw von Drohungen mit ggw Gefahr für Leib oder Leben
b) Nötigungserfolg: Handlung/ Duldung/ Unterlassung
c) Vermögensverfügung (+/-)
d) Vermögensnachteil - Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht, sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
aa) Bereicherungsabsicht
bb) Rechtswidrigkeit der stoffgleichen Bereicherung sowie Vorsatz hierauf
Prüfungsschema: Raub §249
- Obj TB
a) Wegnahme einer fremden bewegl Sache
b) Nötigungsmittel
- mit Gewalt gegen eine Person/ unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib u Leben
c) finale Verknüpfung von Nötigungsmitteln u Wegnahme (Aber keine Kausalität, nur Erleichterung ausreichend) - Subj TB
a) TB-Vorsatz
b) Absicht, sich od einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen (Zueignungsabsicht)
Schema: §263 I Betrug
I. Objektiver Tatbestand
a) Täuschungshandlung
b) Irrtum des Getäuschten
c) Vermögensverfügung
d) Vermögensschaden
II. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl des obj. Tatbestandes
b) Absicht rechtswidriger Bereicherung
aa) Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. der erstrebten Bereicherung
bb) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
cc) Stoffgleichheit
dd) Vorsatz bzgl. Rechtswidrigkeit der Bereicherung und Stoffgleichheit
Schema §263a Computerbetrug
- Objektiver Tatbestand
a. Tathandlung
dd. sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf durch Nichtberechtigten (= Täuschungshdl)
b. Ergebnis: Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Irrtum)
c) kausaler Vermögensschaden
- Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Bereicherungsabsicht - Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Qualifikation gem. §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 5
- Regelbeispiel gem. §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 3
- Antragserfordernis gem. §§ 263a Abs. 2, 263 Abs. 4, 247, 248
Schema: Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
- Objektiver Tatbestand
a) Tathandlung: Erschleichen
b) Tatobjekt:
aa. Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Te-lekommunikationsnetzes (Alt. 1)
bb. Beförderung durch ein Verkehrsmittel (Alt. 2),
cc. Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung (Alt. 3) - Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten - Rechtswidrigkeit
- Schuld
- mögliches Antragserfordernis aus §§ 265a Abs. 3, 247, 248
Schema §243 I
- Obj TB
a) Tatobj (fremde bewegliche Sache)
b) Tathdl: Wegnahme - Subj TB
a) Vorsatz
b) Zueignungsabsicht
c) Rechtwidrigkeit der Zueignung
II. RWK
III. Schuld
IV. Strafzumessung
- Bes schwerer Fall des Diebstahls §243 I 2
a) obj Verwirklichung der Regelbeispiele Nr.1-2, 4-7
b) Subj Verwirklichung der Regelbeispiele
c) Kein Ausschluss durch Geringwertigkeit §243 II
Prozessbetrug §263 I zulasten eines Dritten
= Richter wird von einer Partei getäuscht u trifft als Folge eine vermögensnachteilige Verfügung zulasten der gegnerischen Partei
= Näheverhältnis folgt aus hoheitl Stellung des Richters u seiner Entscheidungsbefugnis über Vermögen der Partei
I. obj TB
- Täuschungshdl (durch Falschaussage)
- Irrtum bei Richter
- Verm.verfügung durch Urteil
- Vermögensschaden zulasten der gegn Partei
II. subj TB
1. Vorsatz
2. rw Bereicherungsabsicht
= RWK wenn kein begründeter Anspr auf erstrebten Verm.vorteil gegeben ist
Schema: Untreue §266 I
I. TB
- obj TB
a. Missbrauchsuntreue Alt.1
aa) Verpflichtungs/Verf.befugnis
bb) Missbrauch
cc) Vermögensbetreuungspflicht (Hauptpflicht)
dd) Vermögensnachteil
b. Treuebruchsuntreue Alt.2
a. Wahrnehmung fremder Verm.interessen als vertragl HLP
b. Verpflichtete hat gew Bewegungsfreiheit/ Selbständigkeit
§239a Erpresserischer Menschenraub
= immer nach §249/ 253,255 prüfen!
I. Obj TB
- Tatopfer: anderer Mensch
- Tathdl: entführen/ sich bemächtigen
II. Subj TB
1. Vorsatz
2. Absicht der Begehung einer Erpressung §253
/ Ausnutzung der Sorge um das Wohl des Opfers beim Opfer selbst/ bei einem Dritten
= ggf inzidente Prüfung von §253
ACHTUNG: grds 3-Personen-Verhältnis
soweit 2-Personen-Verhältnis: 2-aktiges Geschehen
§316a: räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- Objektiver Tatbestand
a. Tatopfer: Führer eines Kfz/ Beifahrer (zeitl während Führens des Kfz)
b. feindseliger Angriff auf Leib/ Leben/ Entschl.freiheit
c. Ausnutzung bes Verhältnisse des Str.verkehrs - Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht der Begehung eines Raubes §249/ eines räuberischen Diebstahls §252/ räuberischer Erpressung §255