SchuldR BT Flashcards
Nacherfüllungsanspr §§ 437 Nr.1, 439 I
I. wirks KV
II. Sachmangel §434
III. bei Gefahrübergang
IV. RF
- Käufer hat WahlR zw Nachbesserung u Neulieferung
- Umfang der Neulieferung
a. Nacherfüllungsort?
b. Ein- u Ausbaukosten §439 III (nicht Vornahme)
V. Kein Ausschluss/ Einschränkung Nacherf.anspr
- §442 Kenntnis/grob fl Unkenntnis des Käufers über Mangel
- § 275 keine Unmögl.k der Nacherfüllung
- §439 IV Verweigerung wg unverh.m hohen Kosten (NICHT bei §475 IV 1)
§§437 Nr.2, 323 I, 346 I: Rücktritt wg Sachmangel
I. KV
II. Sachmangel
III. bei Gef.übergang
IV. §§323 I, 346 I
- Rücktr.grund §323
- Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen
- Rücktr.erklärung
V. kein Ausschluss der Gewährleistung
- §323 V 2: PV ist nicht unerhebl
- §323 VI Var.1: K ist nicht überwiegend/ allein für den zum Rücktritt berechtigenden Umstand verantwortl
VI. RF
- Rückzahlung §346 I
- Zug um Zug mit Hrg der Kaufsache §348
- ggf Wertersatz §346 II 1 Nr.2 ggü V soweit kein Ausschluss nach §346 III 1
Rücktrittsrecht aus Verkäufergarantie §§346 I, 443 II
I. Rücktrittsrecht §443 II
1. Übernahme einer Haltbarkeitsgarantie
= Abgrenzung zu Beschaffenheitsgarantie §443 I im Wege der Auslegung §§133, 157
- Garantiefall
a. Auftreten eines Sachmangels innerhalb Garantiezeit
b. Sachmangel innerhalb Verantwortungsbereich des Garantiegebers
= nicht durch Verschulden des K eingetreten (unsachgem Gebrauch der Kaufsache)
= Vermutung zugunsten des K
II. erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung (§323 I)
= ggf entbehrlich §323 II
III. Rücktrittserklärung §349
IV. Kein Ausschluss des Rücktrittsrechts §323 V 2
Kündigung Leasingvertrag LN ggü LG wg Wegfall der Gesch.grdl §313 III (Rücktritt von KV der Leasingsache ggü Lieferanten)
I. Störung der Gesch.grdl
1. Umstand als Gesch.grdl
= (Fort-) Bestand eines wirks KV über eine mangelfreie Leasingsache zw LN u Lieferant
- nachträgl Änderung der Umstände (reales Element)
= Wegfall der Gesch.grdl durch Rücktritt von KV durch LN
a. Rücktrittsrecht (§§346 I, 323 I/ §443 II)
b. erfolgsloser Fristablauf (ggf entbehrl §323 II)
c. Rücktrittserklärung §349
d. kein Ausschluss des Rücktritts §323 V - schwerwiegende Änderung (hypoth Element)
= Parteien hätten in Kenntnis des Umstandes Vertrag nicht/ nicht so geschlossen - Risikoverteilung (normatives Element)
= Umstände rühren nicht aus Sphäre der Partei, die sich auf Umstand beruft
Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs § 474
I. Verkäufer ist Unternehmer §14
II. Käufer ist Verbraucher §13
III. Kaufggst ist eine bew Sache
IV. KEINE öffentl Versteigerung einer gebrauchten Sache
V. RF
- § 475 I: Fälligkeit unverzüglich
- §475 II: Gefahrtragung des Käufers, nur wenn dieser Spediteur beauftragt hat u diesen Unternehmer nicht zuvor benannt hat
- §475 III, IV: Nacherfüllung
- §477: Beweislastumkehr
- §479: Sonderbest für Garantien
Einrede der Unwirksamkeit des Rücktritts §218 (=zugrunde liegender Anspruch ist verjährt)
= NUR Ansprüche unterliegen der Verjährung NICHT Gestaltungsrechte, deshalb Spezialregelung §218
I. Erhebung der Einrede der Unwirksamkeit §218 I 1
II. Verjährung des zugrunde liegenden Leistungs-/ Nacherfüllungsanspruchs
- Allg Verjährungsfrist §195: 3 Jahre
- Mängelansprüche §438
Eröffnung Anw.bereich §445a: Erleichterungen bei Unternehmerregress
-> zu prüfen unter Punkt der einschlägig (zB Gefahrübergang/ Fristsetzung)
zB §§437 Nr.2, 323 I Var.2, 346 I
I. KV II. Sachmangel III. bei Gefahrübergang 1. grds §446 Gefahrübergang mit Übergabe 2. ausnahmsw Beweiserleichterung §477 wenn §478 iVm §445a Unternehmerregress
a. §445a (Rückgriff des Verkäufers)
aa. KV zw Letztverkäufer u Käufer
bb. über neue Sache
cc. V musste (!) Sache wegen Mangel zurücknehmen od mindern
b. §478 (Verbrauchsgüterkauf §474)
aa. K ist Verbraucher
bb. V ist Unternehmer
cc. Kaufsache ist bew Sache
dd. keine öff Versteigerung über gebrauchte Sache
Ersatz für Aufwendung Verkäufer gg Lieferant, die bei Nacherfüllung ggü Käufer entstanden sind §445a I
I. KV zw Letztverkäufer u Käufer
II. über neue Sache
III. Mangel bei Gefahrübergang vorhanden (§478!)
IV. V musste aufgrund des Mangels Aufwendungen für die Nacherfüllung ggü dem Käufer nach §439 tragen
V. KEIN Verschulden erforderl
VI. Kein Ausschluss der Gewährleistung
- §478 II: Einräumung eines gleichw Ausgleichs
- Allg Grenzen: §444, 305ff
- gesetzl Grenzen: §377 HGB
VI. Verjährung §445b
- 2 Jahre ab Ablieferung der Sache
- frühestens 2 Monate nach Erfüllung der Mängelanspr durch V
- spätestens 5 Jahre nach Ablieferung an V
Anspr des Maklers auf Gewährung des Maklerlohns §652
I. Zust.kommen eines gültigen Maklervertrags
II. Erbringung der Maklerleistung
III. Zust.kommen des Hauptvertrags
= bei Anfechtung §812 I 1 Var.1
IV. Kausalität der Maklerleistung für Vertr.schluss
Gewährleist.R aus Beschaffenheitsgarantie §443 I
§§437 Nr.3, 280 I, III, 281
I. wirks KV
II. Sachmangel: fehlen der garantierten Beschaffenheit
III. bei Gefahrübergang §446
IV. ggf Einhalten weiterer Garantiebedingungen
= zB unverzügl Mängelanzeige
[….]
VI. RF
1. verschuldensunabh SE aus §276 I 1 HS2
2. Erhebl.k der PV wird vermutet
3. Gewährl.ausschluss gem §444 Var.2 unwirks, soweit im Widerspr zur Garantie
4. V kann sich nicht auf grob FL Unkenntnis des Mangels berufen §444 I 2
Gewährl.R aus Haltbarkeitsgarantie §443 II
§§437 Nr.3, 280 I, III, 281
I. wirks KV
II. Sachmangel
III. bei Gefahrübergang: gem §443 II Vermutung, soweit innerhalb der Garantiefrist
IV. ggf Einhalten weiterer Garantiebedingungen
= zB unverzügl Mängelanzeige
[…]
VI. RF: gesetzl Gewährl.anspr, soweit nach Auslegung keine günstigere RF gewollt
Anspr aus selbständiger Garantie §§311 I, 443
Beschaff.h-/Haltbark.garantie
I. wirks selbst Garantievertrag
1. zw Käufer u Hersteller
= Angebot des Garantiegebers u Annahme durch K §151/ V als Vertreter des Garantiegebers/ Vertrag zugunsten Dritter zwischen Hersteller u V §328
2. zw K u V nur, falls V übererfüllungsmäßigen Erfolg, der über KaufR hinausgeht, garantiert
II. KV, der Bestand hat (auflösende Bedingung §158 II)
III. Eintritt des Garantiefalls
IV. ggf Einhalten weiterer Garantiebedingungen
V. RF: Recht aus vereinbarter Garantie
Werklohnanspr des Unternehmers gg Besteller bei Hausbau §631 I
I. Anspr entst
- wirks WV
a. Abgrenzung zu Werkliefer.vertrag §650
b. Abgrenzung zu Verbraucherbauvertrag §650i
c. Angrenzung zu Bauvertrag §650a - Höhe der Vergütung
a. vertragl Vereinbarung
= Einheitspreisvertrag Festpreisvertrag
= taxmäßige Vergütung
b. wenn (-) dann Bestimmung nach Üblichkeit §632 II - Fälligkeit der Vergütung §641: mit Abnahme
II. Anspr untergegangen
1. Widerruf §650i (Verbraucherbauvertrag) §§312b, 312g (Bauvertrag/ WV)
Werkvertragl Gewährleistungsrechte §§634ff
I. wirks WV §631
II. Sach-/ Rechtsmangel §633
III. im Zeitpkt des Gefahrübergangs (Abnahme §644)
IV. Vorrangig!!: §634 Nr.1 Anspr auf Nacherfüllung
1. Mängelbeseitigung Neuherstellung
= WahlR des Unternehmers!! Nicht Besteller
= ausgeschlossen wenn Nacherfüllung unmögl/ unverh.m
V. Nachrangige Gewährl.rechte
- §634 Nr.2 Selbstvornahme mit Vorschuss
- §634 Nr.3 Rücktritt/ Minderung
- §634 Nr.4 SE/ Aufw.ersatz
VI. Kein Ausschluss durch RG/ Gesetz §640 III (Kenntnis des Bestellers vom Mangel)
VII. Keine Verjährung