StrafR AT 2 Flashcards
rfgende Einwilligung
I. disponibles RG (kein RG der Allg.heit) II. Einwill.erklärung III. Einwillig.fhk IV. keine Willensmängel V. kein Verstoß gg gute Sitten §§228 VI. Kenntnis der Einwilligung
rfg Pflichtenkollision
I. Notlage
1. Kollision zweier Hdl-pflichten
= Problem: Kollision von Hdl- u Unterl.pflichten
- Gleichrangigkeit der Hdl-pflichten
= ggf ErlaubnisTB-Irrtum bei fehlerhafter Einschätzung - Erfüllung einer Hdl-pflicht auf Kosten der anderen
II. Kenntnis der rfg Pflichtenkollision
§32 Notwehr/ Nothilfe
I. TB
II. RWK
1. Notwehr §32
a) Notwehrlage
aa) gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
bb) auf den Verteidiger (Notwehr)/ einen Dritten (Nothilfe)
b) Notwehrhdl
aa) Verteidigung durch Eingriff in RG des Angreifers
bb) Erforderlichkeit
(1) Geeignetheit
(2) rel mildestes Mittel
cc) Gebotenheit
c) Notwehrhilfe
2. ggf andere RFGründe
III. Schuld
§34 Notstand
II. RWK
- Rechtfertigender Notstand §34
a) Notstandslage
aa) Notstandsfähiges RG
bb) Gefahr für das RG
cc) Gegenwärtigkeit
b) Notstandshdl
aa) Rettung eines RG durch Aufopferung eines anderen RG
bb) Erforderlichkeit (“nicht abwendbar”)
(1) Geeignetheit
(2) rel mildestes Mittel
cc) Interessensabwägung
dd) Angemessenheit
c) Gefahrabwendungswille
2. ggf andere RFGründe
- > Solidaritätsprinzip
§35 entsch Notstand
I. TB II. RWK III. Schuld 1. Entschuldigender Notstand §35 a) Notstandslage aa) Gefahr für Leben, Leib, Freiheit bb) Gegenwärtigkeit cc) pers Nähebeziehung
b) Notstandshdl
aa) Rettung eines RG durch Aufopferung eines anderen RG
bb) Erforderlichkeit
(1) Geeignetheit
(2) rel mildestes Mittel
cc) Verhältnismäßigkeit
c) Keine Zumutbarkeit §35 I 2 (keine Gefahrtragungspflicht infolge Selbstverursachung der Gefahrenlage…)
d) Rettungswille
Schema: Übergesetzl Notstand
- Schwerer Konflikt: wenn Leben geschützt werden soll (existentielles RG)
- Gewissenskonflikt: wenn jede Entscheidung des Täters, die der Täter treffen würde, eine Verstrickung in schwerste sittl Schuld bedeutet
- Rechtl nicht lösbar ist Konflikt, wenn §§34, 35 nicht eingreift
- Tat als letztes Rettungsmittel um größeres Unheil für RG von höchstem Wert abzuwenden (str bei größerer Anzahl von Menschenleben gegen kleinere)
- Subj Rettungswille des Täters
Schema. Allg Selbsthilferecht §§229, 230 BGB
- Selbsthilfelage
a) fälliger, einredefreier Anspr
b) keine rechtzeitige obrigkeitl Hilfe
c) Gefährd der Anspr.verwirklichung - Selbsthilfehdl
a) Wegnahme, Zerstörung, Beschädigung einer Sache
oder: Festnahme des fluchtartigen Schuldners
b) Erforderlichkeit - Selbsthilfeabsicht
Schema: Jedermann-Festnahmerecht §127 StPO
I. TB
II. RWK
1. Festnahmerecht §127 I 1 StPO
a) Festnahmelage
aa) andere Person auf frischer Tat betroffen/ verfolgt
bb) Fluchtverdacht/ Identität nicht sofort feststellbar
b) Festnahmehdl
aa) konkl od ausdrückl Erklärung der Festnahme u zwangsweise Durchsetzung
bb) Verhältnismäßigkeit
c) Festnahmewille
- ggf andere Rechtfertigungsgründe
III. ggf Schuld
Schema: §228 1 BGB Defensivnotstand
- Notstandslage
- eine von der Sache ausgehende Gefahr (gerechtfertigt ist Beschädigung od Zerstörung)
a) drohende Gefahr (nicht gegenwärtig)
b) von einer fremden Sache (auch Tier) - Notstandshdl (gegen die gefährl Sache)
a) Hdl ist erforderl
aa) geeignet um Gefahr zu beseitigen
bb) keine anderen gleich geeigneten aber milderen Mittel zu Verfügung
b) drohender Schaden u Abwehrschaden dürfen nicht außer Verhältnis stehen - Subj RfGElement
Schema: §904 1 BGB
- Notstandslage
- gegenwärtige Gefahr §34
- Gefahr geht nicht von beeinträchtigten Sache selbst aus - Notstandshdl
a) notwendig
aa) geeignet um Gefahr zu beseitigen
bb) keine anderen gleich geeigneten aber milderen Mittel zu Verfügung
b) drohende Schaden muss ggü Eigentümer unverhältnismäßig groß sein - Subj RfGElement