StrafR AT 1 Flashcards
Prüfung eines ErlaubnisTB-Irrtums
[...] III. RWK (+) da kein ggw rw Angriff §32 (-) IV. ErlaubnisTB-Irrtum 1. nach Vorstellung des Täters §32 (+) a. Notwehrlage b. Notwehrhdl [...]
- Strafbarkeit aufgrund ErlaubnisTB-Irrtums streitig
a. Vorsatztheorie
b. Schuldtheorien
aa. strenge §17
bb. eingeschränkte §16
(1) Lehre der neg TB-Merkmale §16
(2) Unrechtstheorie §16 analog
(3) rechtsfolgenverweisende eingesch Schuldth
unechte Wahlfeststellung
zB §227 durch Faustschlag u Tritte
I. GTB §223 II. Erfolgsqualif §227 1. schwere Folge 2. Kausalität = Unsicherheit ob Tod allein durch Faustschlag oder durch Zusammenwirken mit Tritten
a. eindeutige Feststellung des SV ist nicht mögl
b. alternative Verwirklichung durch eine der beiden Hdlen ist sicher
Anstiftung zum Versuch §§212 I, 22, 23, 26
I. Obj TB
- vors rw Haupttat: versuchte Haupttat ist ausreichend!!
- bestimmen
II. Subj TB
- Vorsatz bzgl vors rw Haupttat
- Vorsatz bzgl Bestimmen
Versuchte Anstiftung §30 I iVm §212 I
I. Vorprüfung
- keine vollendete Anstiftung
- Strafbk der versuchten Anstiftung (Verbrechen!)
II. Tatentschluss
- bzgl bestimmen
- bzgl Haupttat
III. umb Ansetzen zur Anstiftung IV. RWK u Schuld V. Rücktritt §31 1. freiwillige Aufgabe des Versuchs anzustiften §31 I Nr1 2. Aufgabe des Vorhabens §31 I Nr2 3. Tat verhindert §31 I Nr.3
-> versuchte Beihilfe ist straflos!!
Rücktritt vom Versuch bei mehreren Beteiligten §24 II
IV. Rücktritt
1. un/beendeter Versuch (kein Fehlschlag!)
- §24 II 1: Verhinderung der Vollendung durch kaus Tatbeitrag
- freiwillig
/ - §24 II 2 Var.1: keine Vollendung, ohne Zutun des Beteiligten
- freiw u ernsth Bemühen der Erfolgsabwendung
/ - §24 II 2 Var.2: Vollendung der Tat unabh von Tatbeitrag
- freiw u ernsth Bemühen der Erfolgsabwendung
Rücktritt vom UNBEENDETEN Versuch eines Einzeltäters §24 I 1 Var1
- unbeendeter Versuch (kein Fehlschlag!)
= Einzelaktth Ges.betrachtungslehre - Aufgabe der weiteren Tatausführung
- freiw
Rücktritt vom BEENDETEN Versuch eines Einzeltäters §24 I 1 Var.2/ I 2
- beendeter Versuch
- Verhinderung der Vollendung (kausal!)
= Chanceneröffn.th Bestleist.th - freiw
/ - keine Vollendung ohne Zutun des Täters
- freiw u ernsth Bemühen der Erfolgsabwendung
Mb Täterschaft
A. Stfbk des Vordermanns B. Stfbk des Hintermanns I. Obj TB 1. obj Verursachungsbeitrag 2. Zurechn der TB-Verwirkl § 25 I Alt.2
a. mat.obj. Th: Hintermann hat TH, indem er Strfbk-defizit des Vodermanns ausnutzt u kraft überlegenen Wissens steuert
b. subj Th: Täter ist, wer Täterwillen hat
aa. Stfbk-defizit des Vordermanns
bb. Unterlegenh u Überlegenh
Mittäterschaft § 25 II
I. obj TB
1. Verwirklichung des TB §249 I, wenn eigene Hdl (-)
- Zurechnung über §25 II
a. gemeins Tatplan
b. gemeinsch Tatbegehung
aa. TH-Lehre
bb. subj Theorie
Schema: Fahrlässigkeitsdelikt (zB §222)
I. TB
- Eintritt Erfolg
- Kausalität (Äquivalenzth)
- Obj Sorgfaltspflichtverletzung
a) Sorgfaltsmaßstab
- verobjektivierter Maßstab
- Abgrenzung erlaubter- verbotener Risiken (Sozialadäquanz)
b) Verletzung der maßgebl Sorgfalt
c) objektiv vorhersehbar - Obj Zurechnung des Taterfolg (Risikorealisierung)
a) Adäquanzzusammenhang
b) Schutzzweckzusammenhang
- Eigenverantwortlichkeit?
c) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Vermeidbarkeitstheorie vs Risikoerhöhungslehre
II. RWK III. Schuld - FL-Schuld - Subj Sorgfaltspflichtverletzung bei subj Zurechnung des Taterfolg (subj Vorhersehbarkeit u Vermeidbarkeit) - Unzumutbarkeit
Versuch der Erfolgsqualif
zB §§251, 22, 23 I: versuchter Raub mit Todesfolge
= Vollendung des Grunddelikts, aber Ausbleiben der schweren Folge
I. GTB vollendet (zB §249)
II. Versuch der Erfolgsqualifikation: schwere Folge nicht eingetreten
a. Tatentschluss bzgl Eintritt schwere Folge
b. umb Ansetzen
II. RWK u Schuld
erfolgsqualifizierter Versuch
zb §§251, 22, 23 I: versuchter Raub mit Todesfolge
= Grunddelikt nicht vollendet, aber Eintritt der schweren Folge
I. Vorprüfung
1. Versuchsstrafbk
2. keine Vollendung des Grunddelikts
= Problem: Strafbk des erfolgsqualif Versuchs
(+) Vorsatz-FL-Kombination wird wie Vorsatzdelikt behandelt §11 II
(+) Versuch des Grunddelikts ist strafbar
(+) schwere Folge knüpft an Hdl an u nicht an Erfolg
II. Tatentschluss bzgl Grunddelikt
III. umb Ansetzen bzgl Grunddelikt
IV. Erfolgsqualifikation
- Eintritt der schweren Folge
- Kausalität
- gefahrspez Zus.hang
- FL bzgl schweren Folge
V. RWK u Schuld
VI. Rücktritt (+/-)
Unterlassen § 13
- Obj TB
a. Eintritt Erfolg
b. Unterlassen der erforderl Hdl
- > Abgrenzung zu positiven Tun
c. physisch reale Möglichkeit zur Vornahme der Rettungshdl (keine Unmöglichkeit)
d. hypothetische Kausalität zw Unterlassen u Erfolg
e. obj Zurechnung des Erfolgs
aa. Adäquanzzusammenhang
bb. Schutzzweckzusammenhang (eigenverantwortl)
cc. Pflichtwidrigkeitszusammenhang (Vermeidbarkeitstheorie vs Risikoverminderungstheorie)
f. Garantenstellung mit Pflicht zum Handeln (RITZE)
- Subj TB
- event Tatumstandsirrtum über Garantenstellung - RWK
- Rechtfertigende Pflichtenkollision?
- Schuld
- event Verbotsirrtum über Garantenpflicht
- Unzumutbarkeit normgem Verhaltens?
Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch
= zB §§316c, 22, 23 I
= GTB nicht vollendet, aber Erfolg eingetreten
I. Vorprüfung
- Versuchsstrafbk
- keine Vollendung des Grunddelikts
II. Tatentschluss bzgl Grunddelikt
III. umb Ansetzen bzgl Grunddelikt
IV. Erfolgsqualifikation
- Eintritt der schweren Folge
- Kausalität
- gefahrspez Zus.hang
- FL bzgl schweren Folge
V. RWK u Schuld
VI. Rücktritt
(1) eA: (-)
(+) Erfolg ist eingetreten, sodass Delikt vollendet ist u Rücktritt vom vollendeten Delikt ist nicht mögl
(-) Ausschluss des Rücktritts würde zulasten des Täters gehen: Verstoß gg Art.103 II
(2) hM (+)
(+) durch Rücktritt vom GTB fällt Basis für schwere Folge weg