Sachenrecht- Rückerwerb des Nichtberechtigten Flashcards
Inhalt: Rückerwerb des Nichtberechtigten
- erst gutgläubiger Erwerb u dann bekommt der nichtberechtigte Veräußerer die Sache zurück
- zB nach Anfechtung/ Rücktritt des KV oder aus neuem Rechtsgrund
Was passiert bei Rückerwerb wegen angefochtenen KV (str.)
hM: Eigentum fällt an urspr Eigentümer zurück, da kein Verkehrsgeschäft
aA: Eigentumserwerb des Nichtberechtigten (wg Trennungsprinzip=)
Was passiert bei Rückerwerb aus neuem Rechtsgrund (str)
hM kein Eigentumserwerb bei bösgl Nichtberechtigten
aA Eigentumserwerb gelingt, Anspr auf Übereignung
Gutgläubiger Erwerb von Minderjährigen
- Einigung (=neutrales RG)
- Übereignung
- Keine Berechtigung
- Kein Abhandenkommen
- Gutgläubigkeit bezügl Eigentümerstellung:
- hM: GG nur bezügl Eigentümerstellung, keine GG verlangt bezügl der Zustimmung
- aA: kein Schutz des GG bezügl fehlender Zustimmung
Lastenfreier Erwerb
- was passiert mit beschränkten dingl Recht an bewegl Sache wenn diese unbelastet von anderen erworben wird
Schema: Lastenfreier Erwerb §936
- Rechtsgesch Eigentumserwerb an bewegl Sache
- Belastung der Sache mit dingl Recht eines Dritten
- Besitzerwerb des Erwerbers gem §§932ff, 936I2,3
- Gutgläubigkeit des Erwerbers hinsichtl Lastenfreiheit
- Kein Ausnahmefall §936III
- Kein Abhandenkommen §935
Besonderheiten des lastenfreien Erwerbs
- Besitz des dingl Berechtigten sperrt gutgl lastenfreien Erwerv bei Übereignung nach §931
§1007
- Dingl Hrg Anspr für bewegl Sachen (wie §985)
- zusätzl Hrg Anspr für gutgl/ berechtigten Besitzer, der meint zum Besitz berechtigt zu sein ohne grobe Fahrlässigkeit
Anspruchsinhaber §1007
- berechtigter/ gutgl Besitzer
- ub/mb Besitzer
- Eigen- / Fremdbesitzer
Anspruchsgegner §1007
- Besitzer ohne Recht zum Besitz
- bei Erwerb bösgläubig
- auch bei Abhandenkommen anwendbar gegen gg Besitzer
Schema §1007
- Früherer Besitz des Anspr.stellers an bewegl Sache
- Jetziger Besitz des Anspr.gegners
- Bösgläubigkeit des jetigen Besitzers bei Besitzerwerb
- Kein Ausschluss nach …
a) §1007III Alt1
b) §1007III Alt2 (freiwillige Besitzaufgabe)
c) §1007III2, 986 (derzeitiges Besitzrecht)
Was muss man bei §1007 beachten?
- erst §985 prüfen, dann kurz §1007
- §985 (+) u §1007I,II (-) bei gutgl Besitzerwerb des Beklagten u kein Abhandenkommen