Sachenrecht- Hypothek Flashcards
Wie entsteht eine Hypothek?
- entsteht als dingl Recht durch Bestellung (dingl Rechtsakt (Verfügungsgeschäft))
- kann als Buch- oder Briefhypothek bestellt werden
Verpflichtungsgeschäft der Hypothek?
Grundstückseigentümer verpflichtet sich ggü dem künftigen Hypothekengläubiger zur Bestellung der Hypothek
- fehlt es an einer wirksamen schuldrechtl Bestellungspflicht so ist dingl Bestellungsakt ohne Rechtsgrund erfolgt (Hrg/ Löschung gem §812I1)
Merkmal der Hypothek
kraft Gesetz an gesicherte Ford gebunden u von dieser im Bestand abhängig (akzessorisch)
Buch- u Briefhypothek
- bei Buchhypothek ist zu einer Übertragung die Eintragung ins GB erforderlich
- meist Verzögerungen ausgesetzt deshalb Abhilfe durch Briefhypothek
- Hierfür wird Hypothekenbrief ausgestellt mit welchem Hypothek auch außerhalb des GB übertragen werden kann
Bestehende Forderung für die Bestellung einer Briefhypothek
- akzessorisches Sicherungsrecht
- Ford muss eindeutig bezeichnet u auf Leistung einer best Geldsumme gerichtet sein
- Hypothek auch zur Sicherung einer bedingten/ künftigen Ford §1113II (mit Entstehung der Ford ist zu rechnen u Inhalt ist bestimmbar) §1163I1
Übertragung von Ford u Hypothek- allgemein
- mit formgerechter Abtretung der zu sichernden Ford geht Hypothek als akzessorisches Recht automatisch an Zessionar über §§401, 1153I
- keine Abtretung bei Ausschluss durch Parteien §399
Übertragung der Briefhypothek
- Erwerb außerhalb des GB deshalb kann Erwerber jederzeit Eintragung durch Berichtigung des GB nach §894 verlangen
- bei Übertragung durch Eintragung ins GB wird schriftl Form der Abtretungserklärung entbehrlich §1154II
Einwendungen des Eigentümers (rechtshindernd, rechtsvernichtend)
- Einwendungen = alle Tatbestände aus denen sich als RF ergibt dass Hypothek niemals entstanden ist od nachträglich erloschen/ unwirksam geworden ist
- Eigentümer kann sich statt durch Zahlung des Hypothekenbetrags gegen die Verwertung seines Grundstücks gegen die dingl Klage wehren dass er ihm zustehende Einwendungen/Einreden geltend macht
- zB durch Anfechtung/ unwirksame SV, §138
Dauernde Einreden des Eigentümers
- Einreden berühren den Bestand der Hypothek nicht sondern geben Eigentümer dauerndes/ zeitl beschr Leistungsverweigerungsrecht
- zB bei rechtsgrundlos bestellter Hypothek §821, Hypothekerlangung durch unerlaubte Hdl, nicht durch Verjährung sofern Hypothek eingetragen ist
Vorübergehende Einreden des Eigentümers
- fehlende Vorlage von Brief u Abtretungserklärungen §1160
- fehlende Fälligkeit der Hypothek §1141
Verteidigungsmöglichkeiten des Eigentümers ggü der Hypothek
- Einwendungen der fehlenden/ nichtigen Ford §1163
- Eigene Einreden aus dem eigenen Verhältnis zum Gläubiger §1157
- Einreden aus dem Ford-verhältnis zw Gläubiger u Schuldner §1137, 770
Möglicher Erwerb der Buchhypothek
- durch Bestellung (Ersterwerb)
- Übertragung (Zweiterwerb)
Wichtig bei gutgl Ersterwerb der Buchhypothek
- nur möglich bei entstandener Ford §1163 I 1
- sofern es daran fehlt Eigentümergrundschuld §§1163, 1177 zugunsten des echten Eigentümers
Bsp: sichernde Ford besteht, Bestellung der Hypothek ist aber gescheitert (Hypothek ist im GB eingetragen aber nicht wirksam entstanden)
- wirks Einigung hinsichtl Hypothekenbestellung fehlt
- Erwerber war beim Erwerb vom Nichtberechtigten bösgläubig
Wie entsteht gutgl Zweiterwerb einer Hypothek?
Hypothek ist nicht wirksam entstanden aber im GB eingetragen deshalb kann sich von gutgl Dritten erworben werden (Differenzierung zw Buch- u Briefhypothek)