Sachenrecht- Erwerb von Grundeigentum Flashcards

1
Q

Arten von Erwerb an Grundeigentum

A
  • Aneignung §928II
  • Buchersitzung §900
  • Ersitzung gegen die Buchlage §927I
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2
Q

Aneignung §928II

A
  • Aneignungsrecht des Landesfiskus
  • bei Verzicht des Landesfiskus:
    Aneingnungsrecht von jedermann
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3
Q

Schema: Buchersitzung §900

A
  1. Bucheigentum über 30 Jahre
  2. Gleichlaufender Eigenbesitz
    RF: Eigentumserwerb
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4
Q

Schema: Ersitzung gegen die Buchlage §927I

A
  1. Eigenbesitz über 30 Jahre
  2. Ausschluss des Eigentümers im Angebotsverfahren
  3. Eintragung des Eigenbesitzers
    RF: Eigentumserwerb
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5
Q

Schema: RG- Grundstückserwerb vom Berechtigten §§873, 925

A
  1. Einigung (= Auflassung §925I)
  2. Eintragung §873I
  3. Fortbestand der Einigung bei Eintragung §873II
  4. Berechtigung
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6
Q

Anwendungsbereich §873

A
  • während sich §929 an RG Eigentumsübertragung an bewegl Sachen richtet ist §873 maßgeblich für Übetragung od Belastung von Grundstücksrechten
  • gem §873 ist Einigung zw Parteien (=Auflassung) erforderl
    = wie §929 1 an Grundstücken
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7
Q

Auflassung §925I- Form

A

= die zur Übereignung des Grundstücks erforderliche Einigung
- Erklärung der Parteien bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Notar
- notarielle Beurkundung wird für die Auflassung als materiell-rechtl Erklärung nicht verlangt
ABER: öffentl-beglaubigte Beurkundung der Auflassung ist für GB Eintragung erforderlich

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8
Q

Auflassung - Bedingung

A
  • eine Auflassung kann nicht mit einer Bedingung §158 oder einer Zeitbestimmung §163 verbunden werden
  • deshalb kein Eigentumsvorbehalt bei Grundstücken
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9
Q

Bindung der Auflassung §873II

A

= dingl Vertrag

  • freie Widerruflichkeit der Einigung bis zur Eintragung (=empfangsbed WE) deshalb muss Eingsein bis zur Eintragung fortbestehen
  • Ausnahme: Bindung bei notarieller Beurkundung
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10
Q

Eintragung ist ohne Einigung erfolgt

A

Einigung kann nachgeholt werden

- Rechtsänderung tritt erst ein wenn beide Voraussetzungen gegeben sind

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11
Q

Verfügungsbeschränkungen §878

A
  • Verfügungsbeschränkung die erst nach Antragsstellung beim Grundbuchamt eintritt berührt Wirksamkeit der Verfügung nicht mehr
  • bei bindender Einigung muss für Weiterveräußerung nicht bis auf die Eintragung ins GB gewartet werden, sondern es kann als Auflassungsempfänger im eignen Namen verfügt werden
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12
Q

Auflassungsanwartschaft (str)

A

hM: nach Auflassung entsteht mit Eintragungsantrag des Erwerbers ein AR
aA: auch ohne Antrag des Erwerbers/ nur nach Eintragung einer Vormerkung

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13
Q

Auflassungsanwartschaft allgemein

A
  • kein beschr dingl Recht
  • berechtigt nicht zum Besitz
  • nicht eintragungsfähig
  • nicht gutgläubig zu erwerben
  • entsteht mit jedem Grundstückserwerb
  • ist durch bloße Einigung nach §925 analog übertragbar
  • erstarkt mit Eintragung des jeweiligen Inhabers als Eigentümer zum Vollrecht
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14
Q

Schema: Grundstückserwerb vom Nichtberechtigten

A
  1. Einigung §873I
  2. Eintragung §873I
  3. Nichtberechtigter
  4. Buchberechtigung des Veräußerers §892I1
  5. Keine Kenntnis der Unrichtigkeit §892I1
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15
Q

Schema: Lastenfreier Grundstückserwerb

A
  1. Erwerb des Grundstückeigentums
  2. Fehlende Eintragung des dingl Rechts
  3. Keine Kenntnis der Unrichtigkeit §892I1
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16
Q

Vormerkung allgemein §883

A

ein im GB eingetragenes Sicherungsmittel, das dazu dient, die Erfüllung schuldrechtl Ansprüche auf Vornahme dingl Rechtsänderung zugunsten des Gläubigers zu sichern
- beschränkt Befugnis der Veräußerers über sein Grundstück entgegen seiner Verpflichtung zu verfügen u gibt Gläubiger die Möglichkeit das dingl Recht trotz pflichtwirdriger Verfügung des Veräußerers zu erwerben

17
Q

Schema: Vormerkung §883

A
  1. Bestehen eines sicherungsfähigen Anspruchs §883I
  2. Bewilligung der Vormerkung durch Schuldner
    - oder durch einstweilige Verfügung
  3. Berechtigung des Bewilligenden
  4. Eintragung ins GB §§883, 885
18
Q

Sicherungsfähige Ansprüche

A
  • Ansprüche die auf eine dingl Rechtsänderung von Grundstücksrechten gerichtet sind
  • nicht für bewegl Sachen
  • Anspr kann auf Vertrag od Gesetz beruhen
  • Gläubiger bei künftigen/ bedingten Anspr muss bestimmt od mind bestimmbar sein
  • Vormerkung kann nur an gesamten Grundstück vorgenommen werden (nicht an Bruchteil)
19
Q

Akzessorität der Vormerkung

A
  • Vormerkung kann nur solange bestehen, wie auch Anspr besteht
  • aufgrund des Zwecks die Forderung zu sichern u ihrer dingl Abhängigkeit vom Bestand u der Durchsetzbarkeit der Ford ist die Vormerkung ein akzessorisches Recht
20
Q

Bewilligung der Vormerkung §885

A
  • Einigung nach §873 ist nicht erforderlich

- einseitige empfangsbed WE die gegenüber dem Erwerber/ Grundbuchamt abzugeben ist

21
Q

Rechtswirkungen der Vormerkung

A
  • Sicherungswirkung
  • Rangwirkung
    . Vollwirkung
22
Q

Sicherungswirkung

A

Verfügungen die die Erfüllung des gesicherten Anspruchs vereiteln/ beeinträchtigen würden, werden als vormerkungswidrige Verfügungen unwirksam §883II1
- Sicherungswirkung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vormerkung (bei Eintragung der Vormerkung)

23
Q

Rangwirkung

A

künftiges Recht nimmt den Rang der Vormerkung ein §883III

24
Q

Vollwirkung

A

Vormerkung wird so behandelt als bestünde bereits des künftige Recht zB bei Insolvenz od Zwangsversteigerung

25
Q

Schema: Übertragung der Vormerkung durch Abtretung

A
  1. Bestehen des gesicherten Anspruchs
  2. Abtretung
  3. Vormerkungsberechtigung des Zedenten
    - > keine Erfordernis der Eintragung
    - Vormerkung kann nicht selbständig abgetreten werden sondern nur die gesicherte Forderung
26
Q

Erlöschen der Vormerkung

A
  • mit Untergang des gesicherten Anspruchs

- Verzicht §§875, 876

27
Q

Gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

A
  • Erwerber einer Vormerkung genießt Schutz des öffentl Glaubens
  • maßgeblicher Zeitpunkt für guten Glauben ist Eintragung der Vormerkung
28
Q

Schema: Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung bei Bewilligungserklärung - Vom Berechtigten

A
  • auch gutgläubig kann Vormerkung nur bei bestehendem Anspr bestehen
  1. Sicherungsfähiger Anspr
  2. Bewilligungserklärung des Schuldners
  3. Eintragung
  4. Berechtigung des Bewilligenden
29
Q

Schema: Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung bei Bewilligungserklärung- Vom Nichtberechtigten

A
  1. Sicherungsfähiger Anspr
  2. Bewilligungserklärung des Schuldners
  3. Eintragung
  4. Keine Berechtigung des Bewilligenden bzgl des vorzumerkenden Rechts
  5. Buchberechtigung des Bewilligenden
  6. Keine Kenntnis der fehlenden Berechtigung
30
Q

Schema: Gutgl Zweiterwerb durch Abtretung

A
  1. Sicherungsfähger Anspr
  2. Abtretung
  3. Keine Vormerkungsberechtigung des Zedenten
  4. Buchvormerkungsberechtigung des Zedenten
  5. Keine Kenntnis des Erwerbers