SachenR- Eigentumsvorbehalt 2 Flashcards
1
Q
Wann geht Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache auf Käufer über?
A
- auch hier gilt §446 wonach Gefahr mit Übergabe übergeht
2
Q
Verkauf einer Sache unter EVB: Sache wird nach Übergabe an Käufer durch einen Dritten beschädigt
-> Hat Verkäufer Anspr auf SE nach §823 I?
A
- eig entsteht V kein Schaden, da er weiterhin Anspr auf Zahlung des KP durch K innehat (Gefahrübergang bereits auf K): gem Differenzhypothes ist Schaden (-)
- jedoch ist V aus Zerstörung der Sache seine SICHERHEIT aus dem EVB verloren gegangen (denn bei Nichtzahlung des KP hat V Anspr auf Hrg der Sache)
- > V verliert bedingten Anspr auf Rückübertragung der Sache bei Nichtzahlung = Vermögensschaden der durch §823 geschützt wird (da abs Recht des Eigentums verletzt wurde)!
- Schaden ergibt sich nach Abzug der bereits gezahlten Raten
3
Q
Verkauf einer Sache unter EVB: Sache wird nach Übergabe an Käufer durch einen Dritten beschädigt
- Wie läuft Schadensersatzaufteilung zw V u K?
A
- BGH: von SE-Anspr des V werden bereits gezahlten Raten abgezogen u dementsprechend zw V u K aufgeteilt
(-) unberechtigte Nachteile für K, denn K bleibt weiterhin zur Zahlung des KP verpflichtet u hat aber nur SE-Anspr auf Betrag den er bereits gezahlt hat
(-) unberechtigte Vorteile für V, denn er kann Betrag den er von Käufer noch nicht bekommen hat von Schädiger fordern u hat sowohl gg Schädiger Anspr auf Zahlung der offen stehenden Summe als auch gg Käufer
-> zahlt Schädiger, muss Käufer nicht den Restpreis zahlen, da V Summer bereits bekommen hat
-> zahlt Schädiger nicht, muss K KP zahlen ohne GGLeistung zu erhalten u hat gg Schädiger nur Anspr auf anteiligen Betrag - hL: beiden Parteien steht gg Schädiger SE in voller Höhe zu, §§432, 1281
- jede Partei kann Anspr in voller Höhe geltend machen, wobei Schuldner nur einmal an beide zu leisten hat (beide Parteien sind dann gemeins Gläubiger u müssen sich im Innenverhältnis einigen)
4
Q
Verkauf einer Sache unter EVB: Sache wird nach Übergabe an Käufer durch einen Dritten beschädigt
-> Hat EV-Käufer Anspr auf SE nach §823 I?
A
- AR als verletztes abs Recht des §823 (sonst Recht)
- SE-Umfang richtet sich nach §432 (Gesamtgläubiger)