SachenR- Gutgl Erwerb Flashcards

1
Q

Gutgl Erwerb- Auf was muss sich der gute Glaube beziehen? §§929 1, 932

A
  • der gute Glaube an das Bestehen einer Veräußerungsbefugnis wird nicht berücksichtigt! (A weiss dass B nicht Eigentümer, aber denkt dass er zur Veräußerung befugt ist)
  • für gutgl Erwerb muss man stets u ausschließl an die EIGENTÜMERSTELLUNG des Veräußerers glauben (Wortlaut §932 “nicht dem Veräußerer gehört”)
  • gem §932 II ist Erwerber nur dann bösgläubig, wenn ihm bekannt od infolge grober FL unbekannt war, dass Sache dem Veräußerer nicht gehört
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2
Q

Gutgl Erwerb- “abhanden kommen” §935

A

eine Sache ist abhanden gekommen, wenn entweder der Eigentümer od sein Besitzmittler den umb Besitz ohne/gg seinen Willen verloren hat

-> es kommt immer auf Willen des umb Besitzers der Sache an: enweder Eigentümer selbst §935 I 1 od Dritter mit dessen Einverständnis (Besitzmittler, NICHT Besitzdiener) §935 I 2

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3
Q

Ist eine Sache für den Eigentümer u Besitzherrn auch dann abhanden gekommen, wenn sein Besitzdiener sie unbefugt an einen Dritten weitergibt?

A
  1. eA: kein abhanden kommen
    - wenn der Besitzdiener sich außerhalb des räuml Herrsch.bereichs des Besitzherrn befindet u die Besitzdienerschaft für den Erwerber obj nicht erkennbar war
    (+) Erwerber ist schutzwürdig, weil aus seiner Sicht Berechtigung vorliegt (Rechtsschein)
  2. hM: abhanden kommen u kein gutgl Erwerb mögl
    (+) Wortlaut: maßgebl Wille nur des Eigentümers od Besitzmittlers, wenn Besitzdiener herausgibt dann gg den Willen des Eigentümers
    (+) kein Schutz des Vertrauens auf Vorliegen eines tas nicht bestehenden Besitzrechtes (Besitz muss obj tats bestehen)
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4
Q

Schema: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

A

§§929 S1, 932I1

  1. Einigung
  2. Besitzerwerb
  3. Keine Berechtigung
  4. Kein Abhandenkommen §935
  5. Gutgläubigkeit des Erwerbers
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5
Q

Schema: Gutgläubiger Erwerb bei vorherigem Besitz

A

§§929 S2, 932I1

  1. Einigung
  2. Vorheriger Besitz des Erwerbers
  3. Keine Berechtigung
  4. Kein Abhandenkommen
  5. Besitzerwerb gerade vom Veräußerer
  6. Gutgläubigkeit
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6
Q

Schema: Gutgläubiger Erwerb bei BMV

A

§§929 S1, 930, 933

  1. Einigung
  2. BMV
  3. Keine Berechtigung
  4. Kein Abhandenkommen
  5. Übergabe der Sache vom Veräußerer an Erwerber §933 (mit dessen Einverständnis)
  6. Gutgläubigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe §932II
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7
Q

Schema: Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Hrg Anspruchs

A

§929 S1, 931, 934 1.Var

  1. Einigung
  2. Abtretung des Hrg Anspr
  3. Keine Berechtigung
  4. Kein Abhandenkommen
  5. Gutgläubigkeit
  6. Erlangung des mb Besitzes von Veräußerer (§934 2.Var.= Besitzerwerb von Dritten)
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8
Q

Gute Glaube

A
  • Erwerber der sich auf guten Glauben beruft muss diesen nicht beweisen, sondern wird vermutet
  • Besitz u Übertragung begründen für Erwerber den Rechtsschein dass Veräußerer der wirkliche Eigentümer ist
  • Erwerber kann sich auf die zugunsten des Veräußerers als früheren Besitzer sprechende Eigentumsvermutung §1006 berufen
  • wer sich die SV vertreten lässt muss sich dessen (Un-)kenntnis zurechnen lassen
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9
Q

Bereicherungsansprüche als Ausgleich zum Eigentumsverlust - gegen Veräußerer

A
§816I1- gegen Veräußerer
1. Verfügung eines Nichtberechtigten
2. Wirksamkeit gegenüber Berechtigten
- kraft gutgläubigen Erwerbs
- bei §935I kraft Genehmigung
RF: Herausgabe des Erlangten, Erlös oder Wert
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10
Q

Bereicherungsansprüche als Ausgleich zum Eigentumsverlust - gegen unentgeltichen Erwerber

A
§816I2
1. Erwerb vom Nichtberechtigten
2. Unentgeltlichkeit
3. Wirksamkeit gegenüber Berechtigten
- kraft gutgläubigen Erwerb
- bei §935I kraft Genehmigung
RF: Herausgabe des Erlangten, Eigentum
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11
Q

Deliktischer Schadensersatzanspr als Ausgleich zum Eigentumsverlust

A

nur gegen Veräußerer: §823I
- Eigentumsverletzung durch Rechtsverlust
- bei Kenntnis fehlender Berechtigung: Vorsatzdelikt
- bei fahrlässiger Unkenntnis: Fahrlässigkeitsdelikt
RF: SE im Wert der Sache

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