SachenR- Erwerb Grundstück Flashcards
1
Q
Formerfordernis beim Grundstückerwerb
A
- §311b I 1: Vertrag bedarf notarieller Beurkundung
- §128: vor Notar Antrag u Annahme des Vertrags erklären
- > bei Verstoß gem §125 nichtig
- §311b I 2: ohne Beachtung der Formvorschriften geschlossene Verträge werden ihren ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung u Eintragung ins Grundbuch erfolgen (=Heilung des Grundgeschäfts)
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Q
Fall: Betrug bei Notar, Vorgabe über anderen Kaufpreis 100.000€ statt 200.000€ um Steuern u Notarkosten zu sparen
A
- Vertrag über 200.000€ nichtig nach §125 weil vor Notar Erklärungen hinsichtl 100.000€ abgegeben wurde
- Vertrag über 100.000€ hingegen auch nichtig, da Erklärungen nur zum Schein abgegeben wurden, §117 I (Scheingeschäft)
- §113b I 2 heilt nur Formvorschriften nicht aber andere Mängel rechtsgesch Art (Wie §117)
- > schuldrechtl Vertrag über 100.000€ ist nichtig u kann nicht geheilt werden, ABER dingl Einigung über 200.000€ ist wirksam u Eigentum übergegangen
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Q
Ist die Auflassung nach §925 wirksam wenn bezügl schuldrechtl Vertrag formnichtig §311b (bei Scheingeschäft)?
A
- Einigung über Grundstück ist dingl Geschäft! §925
- deshalb bezieht sich das Scheingeschäft nur auf das schuldrechtl Grundgeschäft, da Parteien Rechtsübertragung am Grundstück in jedem Fall vornehmen wollten (dingl Einigung nicht nur zum Schein)
4
Q
Grunddienstbarkeit §1018
A
- ein Grundstück wird zugunsten eines anderen Grundstücks (das Grundstück des Eigentümers) belastet
- zB Verpflichtung das Grundstück nur gärtnerisch zu nutzen u keine Gebäude zu errichten