Sachenrecht Herausgabeanspruch §985 Flashcards
1
Q
Eigentum
A
- Recht zum beliebigen Gebrauch der Sache
- Recht zum Besitz
- bei unrechtmäßigen Besitz kann Eigentümer Herausgabe der Sache verlangen
2
Q
Prüfungsschema §985
A
- Eigentum des Klägers an der Sache X
- Besitz durch Beklagten (un-/mittelbar)
- kein Besitzrecht des Beklagten
RF: Herausgabe
3
Q
Besitz
A
- tatsächliche Herrschaft über Sache
- §854: Besitz wird durch Erlangung der tats. Gewalt erworben
- §856: Besitzverlust
4
Q
Mittelbarer Besitz
A
- §868
- keine direkte Beziehung zur Sache, kann nicht unmittelbar zugreifen
- ihm ist ein anderer als unmittelbarer Besitzer vorgeschaltet
5
Q
Abtretung des Herausgabeanspruchs
A
- §398
- nicht isoliert abtretbar
6
Q
Verjährung des Herausgabeanspruchs
A
- §197I2 verjährt nach 30 Jahren
7
Q
Recht zum Besitz
A
- §986I
- kein Herausgabeanspruch wenn dem Besitzer gem §986I ein wirks. Recht zum Besitz zusteht
- von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung
8
Q
Nutzungsherausgabe
A
§987 (Schutzzweck)
- wenn Besitzer Nutzungen aus Sache gezogen hat, will Eigentümer diese nicht nur zurück sondern auch Wertersatz od. SE wenn Sache beschädigt/zerstört
9
Q
Gutgläubiger Besitzer und §987
A
- Haftung für gutgläubigen Besitzer kaum zumutbar
- soll geschützt werden
- keine Nutzungsherausgabe/SE
10
Q
Vindikationslage
A
Vorliegen der 3 Voraussetzungen gem §§985,986 (Vindikationsanspruch)
11
Q
Prüfungsschema §987
A
- Vindikationslage
- Ziehung von Nutzungen durch Besitzer
- nach Rechtshängigkeit §987I/
nach Eintritt der Bösgläubigkeit §990I
12
Q
“Nutzungen”
A
- nach §100 Früchte sowie Gebrauchsvorteile der Sache
- sind herauszugeben
13
Q
Anspruch des Eigentümers auf Nutzungsherausgabe bei redlichen Besitzer
A
nur für Übermaßfrüchte (“ordnungsgem. Bewirtschaftung wird überschritten”)