REW2B Flashcards

1
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung Überblick

A
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2
Q

Bilanzkontinuität

A

zeitpunktbezogene Verknüpfung (Bilanzidentität)

  • Identität der Schlussbilanz mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres

zeitraumbezogene Verknüpfung (Bilanzkontinuität)

  • organischer Zusammenhang zwischen der Schlussbilanz einer Periode und der Schlussbilanz der folgenden Periode
  • = Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse über mehrere Perioden hinweg
  • Die Abschlussgrundsätze sind jedes Jahr formell (Gliederungsgrundsätze, Kontenbezeichnung und Kontierungsregeln) und materiell (Wertansätze – Bewertungsstetigkeit, Wertzusammenhang) unverändert zu lassen. Ausnahme: zwingende wirtschaftliche Gründe
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3
Q

Bilanzwahrheit

A

materielle Richtigkeit

Vollständigkeit

Übereinstimmung des Rechenwerks mit den tatsächlichen Gegebenheiten

Willkürfreiheit

Einhaltung gesetzlicher Bewertungsvorschriften

objektiv nachprüfbare Angaben

  • Inventarpflicht
  • Inventurpflicht
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4
Q

Bilanzklarheit

A

formelle Richtigkeit

klare und übersichtliche Gestaltung von Bilanz und Erfolgsrechnung (und Buchhaltung)

Gliederung:

  • übersichtliche Gliederung
  • sachgerechte Bezeichnung der einzelnen Positionen
  • vollständiger Ausweis der Posten
  • klare Abgrenzung der Einzelpositionen voneinander
  • Nachvollziehbarkeit

Bewertung: Einzelbewertung, Saldierungsverbot

Richtigkeit

keine unklare Darstellung von Bilanzposten und Bilanzwerten keine Bilanzverschleierung

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5
Q

Bilanzvollständigkeit

A
  • alle buchungspflichtigen Geschäftsfälle sind erfasst
    • Ausweis sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden
    • Aktivierungswahlrechte/-verbote
    • Passivierungspflicht/-fähigkeit
    • z.B. Bildung von Rückstellungen
  • Einhaltung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften
  • richtige Bewertung der Aktiven und Passiven (unter Berücksichtigung der Bilanzvorsicht)
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6
Q

Bilanzvorsicht

A

Unternehmer darf sich nicht reicher machen als er ist.

Gläubigerschutz, Kapitalerhaltung, Selbstinformation

Realisationsprinzip

nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden Niederstwertprinzip der Aktiva-Bewertung Anschaffungswertprinzip

Imparitätsprinzip

nicht realisierte Verluste, die abschätzbar sind, sind auszuweisen Höchstwertprinzip der Passiva-Bewertung Wertaufhellungsprinzip

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7
Q

Prinzip der Abgrenzung

A

sachliche Komponente

  • in Verbindung mit dem imparitätischen Realisationsprinzip
    • nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
    • beinichtrealisiertenVerlustenOffenlegungspflicht

zeitliche Komponente

  • strenge periodengerechte Zurechnung anfallender Aufwendungen und Erträge
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8
Q

Going-Concern Prinzip

A
  • Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse
  • Grundlage der Bewertung des Vermögens und der Schulden

Prämisse: Fortführung des Unternehmens

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9
Q

Teilwert

A
  • Definition: der Betrag, den ein Käufer des gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises des Unternehmens für das jeweilige Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist von der Fortführung des Unternehmens (Fortführungsprinzip) auszugehen.
  • Zweck: Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens in der Steuerbilanz
  • Höhe: Normalerweise ist der Teilwert gleich hoch wie der Verkehrswert oder Marktpreis, wobei die besonderen Verhältnisse des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Dadurch wird der Teilwert fast immer zu einem subjektiven Wert.
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10
Q

Generalnorm

A
  • für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

fair presentation: Vermögens- und Ertragslage

  • für Kapitalgesellschaften

fair presentation: Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage

  • Lex specialis vor Lex generalis
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11
Q

Inventurverfahren

A
  • Stichtagsinventur
    • Bestandsaufnahme von Vermögensgütern am Stichtag (Originalaufnahme +/- 10 Tage)
  • abweichende Stichtagsinventur
    • vorgelagert: - 3 Monate
    • nachgelagert: + 2 Monate
  • permanente (laufende) Inventur
  • Stichprobeninventur
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12
Q

Anlagevermögen

A
  • Immaterielle Vermögens- gegenstände
    • Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte, etc.
    • Geschäfts(Firmen)wert
    • geleistete Anzahlungen
  • Sachanlagen
    • Grundstücke, grund- stücksgleiche Rechte und Bauten, einschl. Bauten auf fremden Grund
    • techn. Anlagen und Maschinen
    • andere Anlagen, BGA
    • geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
  • Finanzanlagen
    • Anteile an verbundenen UN
    • Ausleihungen an verbundenen UN
    • Beteiligungen
    • Ausleihungen an UN, mit denen ein Beteiligungs verhältnis besteht
    • Wertpapiere (Wertrechte) des AVM
    • sonstige Ausleihungen
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13
Q

nicht abnutzbares AVM

A
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14
Q

abnutzbares AVM

A
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15
Q

Einteilung des Umlaufvermögens

A
  • Vorräte
  • Wertpapiere und Anteile
  • Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände
  • Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
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16
Q

Bewertung des UVM

Anschaffungs-/ Herstellungskosten

17
Q

Grundlagen der Bewertung

Wertaufholung

A

Zuschreibung = Rückgängigmachung „außerplanm.“ Abschreibungen

18
Q

Maßgeblichkeit UN- / Steuerbilanz

A

für die steuerliche Gewinnermittlung sind grundsätzlich die unternehmensrechtl. Vorschriften maßgeblich, außer steuerl. Vorschriften sehen zwingend abweichende Regelungen vor

19
Q

Umgekehrte Maßgeblichkeit

A

Abhängigkeit der Unternehmensbilanz von der ge- wünschten Ausgestaltung der Steuerbilanz (vor allem für die Inanspruchnahme von bestimmten Steuerbegünstigungen)

20
Q

Überleitung Unternehmens- / Steuerbilanz

A

unternehmensrechtlicher Aufwand > steuerlicher Aufwand +

unternehmensrechtlicher Ertrag < steuerlicher Ertrag +

unternehmensrechtlicher Aufwand < steuerlicher Aufwand -

unternehmensrechtlicher Ertrag > steuerlicher Ertrag -

21
Q

Anlagenverrechnung - Überblick

22
Q

Basiswerte für die Wertansätze

23
Q

Anschaffungskosten

A

alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gegenstand einzeln zugeordnet werden können

  • Kosten der Beschaffungsvorbereitung
    z. B. Architektenkosten
  • Anschaffungspreis
  • abzüglich Anschaffungspreisminderungen

z. B. Rabatte, Skonti
* Anschaffungsnebenkosten
z. B. Zölle, Frachten
* Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft
z. B. Fundamentierung, Anlaufkosten

  • nachträgliche Anschaffungskosten
  • nicht Finanzierungskosten wie z.B. Kreditzinsen

Achtung! Skonto gilt nicht als Finanzierungskosten!!!!

24
Q

Herstellungskosten

A

alle jene Aufwendungen, die durch die Herstellung des Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs 3 UGB).

25
Q

Abschreibung

A

im UGB

  • planmäßige Abschreibung
  • außerplanmäßige Abschreibung

im Steuerrecht

  • Afa – Absetzung für Abnutzung
  • Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert
26
Q

Planmäßige Abschreibung - Rechengrößen

A
  • Anschaffungswert
  • Abschreibungsbasis
  • Restwert
  • betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
  • Abschreibungssatz
  • Abschreibungsbetrag
  • kumulierte Abschreibung
  • Buchwert (Restbuchwert)
27
Q

Planmäßige Abschreibung - Methoden

A
  • lineare Abschreibung
  • progressive Abschreibung
  • degressive Abschreibung
  • Leistungsabschreibung
  • Substanzwertabschreibung
28
Q

Beispiele Planmäßige Abschreibung

A
  • Gebäude die der Berufsausübung dienen - 40 Jahre (2,5%)
  • Büromöbel - 10 Jahre (10%) - BGA
  • PKW - 8 Jahre